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Placebos für den Diesel

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Die meisten Diesel-Fahrzeuge stoßen mehr giftiges Stickstoffdioxid aus als erlaubt. Ein simples Update der Motor-Software soll die Dreckschleudern nun sauber machen. Der Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht entzaubert die wundersame Selbstheilung der Selbstzünder. Am kommenden Freitag wird das Urteil gesprochen.

Es ist heiß und stickig. Die Klimaanlage kapituliert vor den über 100 Zuschauern, Journalisten und Prozessbeteiligten, die sich im Saal 5 des Stuttgarter Verwaltungsgerichts drängen. "Sie dürfen die Roben ablegen", erlaubt der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern den Anwälten der Streitparteien. "Falls es im Raum zu heiß, oder die Debatte zu hitzig wird", fügt er hintersinnig hinzu. Fenster auf ist keine Option. Nicht nur, weil es an diesem Julitag draußen brütend heiß ist. Sondern auch, weil die Luft im Talkessel meist mies ist. Noch bevor der "Spiegel" am Wochenende den Verdacht aufwirft, Audi, BMW, Daimler, Porsche und VW hätten Kartellabsprachen getroffen, geht es heute genau darum: dicke Luft.

Unter großem Medieninteresse wurde am vergangenen Mittwoch (19. Juli) die mündliche Verhandlung in dem Verfahren vor der 13. Kammer aufgerufen. Seit Jahren registrieren die Messstellen an den vielbefahrenen Straßen der Schwabenmetropole Schadstoffkonzentrationen, die weit über das erlaubte Maß hinausschießen. Vor allem Stickstoffdioxid (NO2), das größtenteils aus Dieselmotoren stammt, hat sich zuletzt als Problemstoff erwiesen. Am Stuttgarter Neckartor wurde der Stundenmittelgrenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im vergangenen Jahr 35 Mal gerissen. Maximal sind 18 Überschreitungen zulässig. Verfehlt wurde auch der Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm. Gemessen wurden 82 Mikrogramm. Nach grober Schätzung könnte die Belastungssituation am Neckartor auf weitere vielbefahrene Straßen von etwa acht Kilometern Länge in Stuttgart zutreffen.

»Es gibt nur noch eine Straße in Europa, die mit den Stuttgarter Stickstoffdioxid-Werten korreliert: Die Londoner Oxford Street, die deshalb auch NOxford-Street genannt wird.

DUH-Anwalt Professor Remo Klinger

Das NO2-Drama muss enden, die Luft soll wieder besser werden. Das ist unter den Streitparteien unstrittig, wie Richter Kern zu Verhandlungsbeginn feststellt. Nur ab wann, und vor allem, wie es zu bewerkstelligen ist, darüber scheiden sich die Geister. Schnellstens, spätestens ab Anfang 2018, sollen die Grenzwerte halten, verlangt die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die als Klägerin auftritt. Die Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen. Die gleiche Frist räumt die Europäische Union ihren Mitgliedsstaaten ein.

Mitte Februar erst hatte die EU-Kommission ein letztes Mahnschreiben an Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich verschickt, weil diese Länder es bislang versäumt haben, die wiederholten Grenzwertverletzungen zu beenden. Im nächsten Schritt droht im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, was die Staaten Milliardenstrafen kosten könnte. Vergangene Woche wurde bekannt, dass EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska offenbar alle Verkehrsminister der Mitgliedsländer aufgerufen hat, manipulierte Diesel-PKW von VW schleunigst umzurüsten – oder sie ab 2018 nicht mehr auf die Straße zu lassen.

Der Streit hat einen ernsten Hintergrund. In der EU gibt es jährlich 400 000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung, so die Daten der EU-Kommission: Millionen Menschen leiden an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 2003 waren anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70 000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich, das ist fast das Dreifache der Zahl der Opfer tödlicher Straßenverkehrsunfälle im selben Jahr.

Allein in Deutschland wird in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehören neben Stuttgart Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein. Die Deutsche Umwelthilfe drängt derzeit in 16 deutschen Städten mit Klagen auf Diesel-Fahrverbote, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Dieter Reiter, der Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt, denkt inzwischen laut und beharrlich über ein flächendeckendes Diesel-Fahrverbot nach.

Welche Nachrüstungen stehen im Raum?

Beim Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die DUH bereits im November 2015 Klage eingereicht. "Wir haben abgewartet, was sich in Sachen Luftreinhaltung tut", begründet Richter Kern, warum die mündliche Verhandlung erst knapp zwei Jahre später stattfindet. Während EU und DUH drängen, bremst ausgerechnet das grün regierte Baden-Württemberg. Saubere Luft in Straßenschluchten – das geht so schnell nicht, sagt das Land, das auf der Anklagebank sitzt. Es muss sich gegen den Vorwurf verteidigen, nicht genug gegen die giftigen Abgase aus Auspuffrohren zu tun.

"Die Grenzwerteinhaltung streben wir für das Jahr 2020 an", betont Christoph Erdmenger vom Verkehrsministerium (MVI), was das Publikum mit Gelächter kommentiert. Er verweist auf ein Gesamtwirkungsgutachten, welches im Auftrag des zuständigen Stuttgarter Regierungspräsidiums verschiedene Optionen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat. Aufbauend auf dessen Ergebnissen hatte die Regierung im Februar ein Maßnahmenpaket namens Luftreinhalteplan beschlossen, das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll.

Aus Sicht der DUH ist dieser Plan jedoch das Papier nicht wert, auf dem er steht. Erst recht, nachdem die grün-schwarze Koalition unter Selbstzünder-Fan Winfried Kretschmann streckenbezogene Fahrverbote für Diesel unter Euro-6-Norm aus dem Planentwurf gestrichen hat. Stattdessen setzt das Land jetzt auf die Nachrüstung der Fahrzeuge. Genauer gesagt, auf Software-Updates der Motorsteuerung, die zu weniger Stickoxid-Emissionen führen sollen.

"In Sachen Nachrüstung hat sich eine unheimliche Dynamik entwickelt", betont Erdmenger, der Vertreter des Landes, vor dem Verwaltungsgericht. "Für Experimente ist die Landesregierung nicht zu haben", ergänzt er und meint damit ein generelles Diesel-Fahrverbot, wie es die DUH fordert. Dieses werde zu Ausweichverkehren im Stuttgarter Umland führen, das NO2-Problem aus dem Talkessel in die Anrainerstädte exportiert. "Wir haben werktäglich 240 000 Einpendler nach Stuttgart, die lösen sich nicht in Luft auf", so Erdmenger.

Zufall oder nicht? Keine 24 Stunden vor dem Gerichtstermin hatte der Autobauer Daimler angekündigt, drei Millionen Diesel-Fahrzeuge per Software-Update sauberer machen zu wollen. "Wir brauchen weiter ein ganzjähriges Fahrverbot für schmutzige Diesel", macht indes DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch im Gerichtssaal klar, was er davon hält.

Auch dem Vorsitzenden Richter ist die Skepsis anzumerken. "Welche Nachrüstungen stehen im Raum?", fragt er mehrfach. "Was heißt: ´Nachrüstung erfolgreich´?", bohrt er nach. "Wen meinen Sie mit ´Autoindustrie´", womit er darauf anspielt, dass sich bislang nur deutsche Autohersteller zur Nachrüstung geäußert haben, während ausländische Konzerne sich zurückhalten. "Sie verfügen über ein Maximum an Optimismus", relativiert er alle Erwartungen des Landes.

Verkehrsverbote nicht gestorben, nur suspendiert

"Wir können ein Modell des Verbands der Deutschen Automobilindustrie VDA vorlegen", ereifert sich Christoph Erdmenger auf der Beklagtenseite. Demnach sollen bis 2020 die Hälfte der Euro-5-Diesel nachgerüstet sein und dann nur noch halb so viel NO2 ausstoßen wie bisher. "Damit haben wir eine so hohe Emissionsminderung, dass die Grenzwerteinhaltung gelingt", sagt der MVI-Abteilungsleiter. Eine Gutachterin erläutert, dass das "Modell" den NO2-Jahresmittelwert am Neckartor um sechs Mikrogramm oder neun Prozent senke. Das sei mehr, als mit streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen erreicht werde. Verbanne man schmutzige Diesel aus belasteten Straßenzügen, würde sich die Schadstoffkonzentration übers Jahr nur um zwei oder drei Prozent reduzieren.

Für die Deutsche Umwelthilfe verspricht das Nachrüst-Modell des Auto-Lobbyverbands vieles, ohne aber Sicherheiten dafür zu bieten. "Das ist eine Luftnummer", kritisiert Jürgen Resch. Er bezweifelt die Wirksamkeit eines simplen Software-Updates. "Letztendlich geht es darum, ob diese Nachrüstungslösung eine Handlungsoption ist, die Ihnen zur Verfügung steht", moniert der Richter, dass die Versprechen von Daimler und Co. bislang meist nur wolkig blieben. Fachleute rechnen damit, dass diese Thematik auch auf der Tagesordnung des Berliner "Diesel-Gipfels" am 2. August stehen wird, auf dem die Bundesregierung mit mehreren betroffenen Bundesländern und der Autobranche konkrete Schritte für einen geringeren Schadstoffausstoß festlegen will. "Das Land wird ab 2018 überprüfen, ob die zugesagten Maßnahmen auch wirken", versichert MVI-Abteilungsleiter Erdmenger. "Die Verkehrsverbote sind nicht gestorben, sie sind nur suspendiert", betont er.

Am kommenden Freitag will das Stuttgarter Verwaltungsgericht sein Urteil sprechen. "Wir entscheiden, ob der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart fortgeschrieben werden muss. Was dann passiert, ist eine andere Sache", verdeutlicht der Vorsitzende Richter, dass man keine konkreten Maßnahmen vorschreiben werde, falls die Klage erfolgreich sein sollte. Ganzjährige Fahrverbote für Diesel mit schlechter Abgasreinigung sind für die Kammer dennoch eine Option, wie im Laufe der sechsstündigen Verhandlung deutlich wurde. "Wir sind nicht naiv. Wir wissen, dass Fahrverbote momentan politisch unerwünscht sind", so Richter Kern. Das Land habe die undankbare Aufgabe bekommen, Gründe zu finden, um diese zu verhindern.


DUH-Geschäftsführer Jürgen Reschs Rede zum Verwaltungsgerichtsprozess auf der Montagsdemo in Stuttgart am 24. Juli 2017 <link https: www.youtube.com _blank external-link-new-window>finden Sie hier.


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8 Kommentare verfügbar

  • Schwa be
    am 31.07.2017
    Antworten
    Vielen Dank an Charlotte Rath, die Herren Stocker, Ruch und andere KommentatorInnen.
    Mich würde Ihre Meinung interessieren welche Konsequenzen der Wähler bei der Bundestagswahl im September aus Ihren m.E. interessanten, sachlichen und informativen Ausführungen ziehen sollte?
    Weiter so, wählt wie…
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