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Bahn versus Grundgesetz

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Staatsbetrieb oder Privatfirma? Dass die Deutsche Bahn eine höchst problematische Konstruktion ist, wurde auch vor dem Bundesverfassungsgericht offenbar. Das befindet über eine Klage der Grünen zur Auskunftspflicht der Bundesregierung. Bedeutung hat das Urteil auch im Falle einer Autobahnprivatisierung.

Nun heißt es also erst einmal warten. Mehrere Monate soll es dauern, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Grünen zur Auskunftspflicht der Bundesregierung entschieden haben will, die vergangene Woche, am 9. und 10. Mai, öffentlich in Karlsruhe verhandelt wurde. Kurz gesagt geht es bei dem Verfahren um parlamentarische Kontrollrechte. Darum, dass zwar ein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf bestehe, dass die Bundesregierung auf die Anfragen von Abgeordneten und Fraktionen im Bundestag antwortet, dass dies aber in der Vergangenheit in vielen Fällen nicht oder nur unzureichend erfolgt sei.

Als Belege dafür haben die Grünen in ihrer <link https: www.gruene-bundestag.de fileadmin media gruenebundestag_de fraktion fraktion_aktuell antrag_organstreitverfahren_bahn__banken.pdf external-link-new-window>Antragsschrift mehrere ihrer kleinen Anfragen im Bundestag aus dem Jahr 2010 angeführt, zum einen zur Tätigkeit der staatlichen Behörden während der Finanzkrise, zum anderen gleich drei Anfragen zur Deutschen Bahn, davon eine zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Stuttgart 21. Über seine Erwartungen will der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz einstweilen nichts verlauten lassen. Aber immerhin findet von Notz, der als Klagevertreter in Karlsruhe war, "dass wir im Laufe der Verhandlung deutlich machen konnten, weshalb wir das Antwortverhalten der Bundesregierung zum Beispiel beim Thema Deutsche Bahn AG für verfassungswidrig halten."

Erstaunlich unterschiedlich fiel teilweise der Tenor der Berichterstattung zu den beiden Verhandlungstagen aus. Während etwa die "Süddeutsche Zeitung" als Hintergrund der Klage in erster Linie die Aufarbeitung der Finanzkrise ausmachte, sahen Stuttgarter Blätter eher <link http: www.stuttgarter-nachrichten.de inhalt.prozess-um-tiefbahnhof-stuttgart-21-vor-dem-verfassungsgericht.b36d3cb0-63ef-4491-b8a8-bf60a20c5aeb.html external-link-new-window>"Stuttgart 21 vor dem Verfassungsgericht". Beides spielt eine Rolle, aber eher in dem Sinne, dass in beiden Fällen die Bundesregierung dem Bundestag wichtige Informationen vorenthalten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen habe, so die Argumentation der Kläger. Der SWR stellte zudem einen <link link: http: www.swr.de swraktuell verfassungsgericht-verhandelt-informationspflicht-s21-banker-boni-opposition-fordert-mehr-infos id="396/did=19509522/nid=396/19s9ux7/" external-link-new-window>Zusammenhang mit den Rechten einer kleinen Opposition her, die aktuell im Bundestag, wegen der Großen Koalition, nur 20 Prozent der Sitze stellt.

Sechs Jahre zwischen Antragstellung und Verfahren

Diese Frage spielte zumindest zum Zeitpunkt, als die Grünen ihren nun verhandelten Antrag an das Bundesverfassungsgericht stellten, aber keine Rolle. Denn das war schon im März 2011, als im Bund noch keine GroKo, sondern mit überschaubarerer Mehrheit Schwarz-Gelb regierte. Die respektable Bearbeitungszeit von sechs Jahren will von Notz nicht kommentieren, und vielleicht sind er und seine Parteifreunde auch froh genug, dass der Fall überhaupt nach Karlsruhe kam. Dass es solange gedauert hat, bis sich Deutschlands oberstes Gericht endlich mit dieser Frage befasst, ist dennoch bemerkenswert, nannte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle das Verfahren doch in ungewohntem Pathos eine "Operation nahe am Herzen der Demokratie". Deutlich machten die beiden Verhandlungstage auf jeden Fall schon, dass die DB AG eine in demokratischer Hinsicht höchst problematische Konstruktion ist.

Die Bahn als ganz normales Wirtschaftsunternehmen darzustellen, das mühte sich vergangenen Mittwoch Enak Ferlemann (CDU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu betonen. In diesem Sinne argumentierte dann auch Bahn-Vorstandsmitglied Berthold Huber: Selbst Informationen zur Pünktlichkeit ihrer Züge könne die Bahn nicht einfach so rausrücken – auch dies hatten die Grünen in einer kleinen Anfrage gefordert –, denn auch aus solchen Daten könnten sich private Konkurrenten Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Als absurd könnte man diese Aussage momentan allein deshalb abtun, weil es trotz verschiedener Privatbahnen keinen wirklichen Wettbewerb auf den Schienen gibt, was gerade erst auch <link http: www.spiegel.de wirtschaft unternehmen locomore-und-die-deutsche-bahn-die-luege-vom-wettbewerb-auf-der-schiene-a-1147363.html external-link-new-window>die Insolvenz von Locomore zeigte. Darüber hinaus kollidiert sie mit dem Grundgesetz. Denn die Bahn "steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes", betont von Notz, "deshalb muss es in der parlamentarischen Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Parlament hier Aufklärung betreiben kann."

Eine Selbstverständlichkeit war dies auch bei der <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window>kleinen Anfrage zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Stuttgart 21 nicht, die am 11. November 2010 vom heutigen Landesverkehrsminister Winfried Hermann gestellt wurde, damals noch Abgeordneter des Bundestages und Vorsitzender von dessen Verkehrsausschuss. Darin ging es unter anderem darum, ob bei S 21 mögliche Baukostensteigerungen und -risiken untersucht sowie Kosten-Nutzen-Berechnungen angestellt worden seien. Hermanns Meinung dazu ist auf Kontext-Anfrage noch heute deutlich: "Es kann nicht sein, dass ein zu 100 Prozent dem Staat gehörendes Unternehmen dem Parlament keine Auskunft gibt. Schließlich entscheidet der Bundestag über alle Mittel, die der Bahn zur Verfügung gestellt werden". Die Bundesregierung blieb damals Antworten schuldig, mit Verweis auf Geheimhaltungsvorschriften und geschäftliche Interessen. Damit wurde, so von Notz, "bereits im Vorfeld jede Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes Stuttgart 21 verhindert".

Minister Hermann hofft auf frühere Informationen

An den beiden Versammlungstagen ließen die Verfassungsrichter bereits durchscheinen, dass sie die Verschwiegenheit der Bahn für verfassungsrechtlich problematisch halten und größere Transparenz fordern könnten. Aber welche konkreten Auswirkungen könnte das auf Stuttgart 21 haben? Aus Hermanns Antwort spricht viel Ärger über die aktuelle Situation: "Das Land Baden-Württemberg gibt als S-21-Projektpartner viel Geld, wird aber bei der Information bisher schlechter behandelt als der Bahn-Aufsichtsrat, nämlich später informiert. Das müsste dann auch anders werden."

Aus anderen Gründen ist Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, vorsichtig optimistisch. Der Jurist war am zweiten Verhandlungstag in Karlsruhe. Er hat den Eindruck, dass die Richter aus den "gegensätzlichen Tendenzen", die der die Bahn betreffende <link https: www.gesetze-im-internet.de gg art_87e.html external-link-new-window>Grundgesetzartikel 87e aufweise, durchaus andere Schlüsse als Bundesregierung und Bahn ziehen könnten. Der Gegensatz besteht darin, dass laut Absatz drei dieses Artikels die Bahn "als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt" werde, dabei aber "im Eigentum des Bundes" stehe, und dass zudem laut Absatz 4 des Artikels der Bund gewährleistet, dass beim Ausbau des Schienennetzes und der Verkehrsangebote "dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen" Rechnung getragen werde.

So hofft von Loeper auf Auswirkungen für ein anderes Verfahren: Momentan laufe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2016, in dem ein Bürgerbegehren der S-21-Gegner von 2011 für unzulässig erklärt wurde. Das Begehren richtete sich gegen die Mischfinanzierung von S 21: Laut von Loeper sei es verfassungswidrig, dass Kommunen und Länder Aufgaben des Bundes mitfinanzieren, wie das bei S 21 der Fall sei. Abgelehnt wurde dies vom Verwaltungsgericht 2016 vor allem mit dem Argument, dass seit der Bahn-Privatisierung der Bau von Schienenwegen und Bahnhöfen "nicht mehr Verwaltungsaufgabe des Bundes" sei, und die Mischfinanzierung daher zulässig. Sollten nun die Verfassungsrichter stärker den Bund in Verantwortung und Auskunftspflicht sehen, so könnte dies zur Folge haben, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an einen anderen Senat rückverwiesen und neuverhandelt werde, so von Loeper.

Bald verfassungsrechtliche Geschwister der Bahn: Die Autobahnen

Jenseits von der Bahn und Stuttgart 21 macht die "Operation nahe am Herzen der Demokratie", die gerade in Karlsruhe vorgenommen wird, auch Probleme deutlich, die in einem anderen Bereich der Mobilität drohen: den Autobahnen, über deren Privatisierung der Bundestag am kommenden Freitag, den 19. Mai abstimmen soll. Eine "privatrechtliche Gesellschaft" für die Bundesfernstraßen will die Große Koalition ins Grundgesetz schreiben. Das Beispiel Bahn mache aber deutlich, "was mit einer privatrechtlich verfassten Infrastrukturgesellschaft droht: Die demokratische Kontrolle über Straßeninfrastruktur ginge verloren", so Monika Lange, Verkehrsreferentin der Umweltschutzorganisation Robin Wood.

Gegen die Autobahnprivatisierung kämpft zwar momentan ein <link http: www.keine-autobahnprivatisierung.de external-link-new-window>Bündnis, dem neben Robin Wood unter anderem auch die Gewerkschaft Verdi, Attac Deutschland sowie der BUND angehören, die Resonanz aber könnte größer sein. Knapp über 100 Menschen kamen am vergangenen Montag zu einer Protestkundgebung vor dem Bundestag in Berlin. Immerhin waren als prominente Mitprotestierer Anton Hofreiter von den Grünen und Dietmar Bartsch von der Linken dabei. Auch ihnen bleibt wohl nur die Hoffnung, dass die Karlsruher Richter in einigen Monaten die Bundesregierung zu mehr Informationspflicht verdonnern.


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