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Ein bisschen Schweiz gefällig?

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Die AfD fordert "direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild", und die Wähler plappern's nach. Klingt ja auch so schön nach Bürgerbeteiligung. Unsere Autorin beschreibt, was es mit dem Schweizer Abstimmverhalten auf sich hat und welche Gefahren es birgt.

Gefragt nach den Schwerpunkten künftiger Landespolitik, erklärte der Spitzenkandidat der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, Leif-Erik Holm, er wolle sich für "mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild", mehr Bürgerbegehren und für geringere Quoren einsetzen. Auch Beatrix von Storch sieht die "direkte Demokratie" nun als wichtigste Aufgabe an und nennt das Schweizer Modell als Vorbild. Offenbar steht das Thema bei der AfD mit an erster Stelle. Das stimmt auf den ersten Blick nachdenklich, handelt es sich doch bei direkter Demokratie um eine Forderung zahlreicher demokratischer Bürgerbewegungen und bei der AfD um eine der rechtspopulistischen Parteien, die mit demokratischen Verfahren historisch ihre Probleme haben.

Was hat es mit dem "Schweizer Vorbild" auf sich? In der Schweiz wird direkte Demokratie oder "Versammlungsdemokratie" zurzeit in einigen Bezirken, in bündnerischen Kreisen und in etwa 2000 Gemeinden praktiziert. Auf kantonaler Ebene gibt es sie nur noch in zwei Kantonen: Appenzell-Innerrhoden und Glarus. Dort trifft sich einmal im Jahr die Bevölkerung, die jeweilige "Landsgemeinde", und entscheidet auf öffentlichen Plätzen unter freiem Himmel in nicht geheimer Wahl, nämlich per Handzeichen über die wichtigen Geschäfte ihrer Gebietskörperschaften. Die Versammlung jeder Landsgemeinde ist das mächtigste politische Organ.

Die Frauen wollten kein Wahlrecht

Was der Kanton Appenzell-Innerrhoden und Mecklenburg-Vorpommern bereits auf den ersten Blick gemeinsam haben, ist, dass in beiden Regionen der Ausländeranteil zu den niedrigsten des Landes, die Ausländerfeindlichkeit aber zur höchsten zählt. So stimmte in Appenzell-Innerhoden bei einer von der rechten "Schweizer Volkspartei" initiierten Abstimmung im Jahr 2014 63 Prozent der Bevölkerung "gegen Masseneinwanderung". Auch was das Frauenbild angeht, klingt es aus Appenzell-Innerrhoden ebenso altbacken wie bei der AfD. So wurde das Frauenwahlrecht in dem Schweizer Kanton erst im Jahr 1990, gegen den Willen der lokalen Bevölkerung, vor allem gegen den der Frauen, vom Schweizer Bundesgericht per Gesetz verordnet. In einer späteren, rechtlich aber bedeutungslosen Abstimmung sprachen sich die Frauen erneut gegen die Einführung ihres Wahlrechts aus – das alles in Verfahren der direkten Demokratie, versteht sich.

Wie passen diese konservativen und frauenfeindlichen Einstellungen mit der vordergründig so fortschrittlichen Form der "direkten Demokratie" zusammen? Die Mitglieder der Landsgemeinde sehen ihre Stellung als "freie Landleute" nicht als erkämpftes bürgerliches Recht an, sondern als ein "Geschenk Gottes, als Honorierung für besondere Taten und außerordentliche Tugendhaftigkeit der Vorfahren", so der Historiker Rolf Graber, Professor an der Universität Zürich. Freiheit wird nicht als Grundrecht verstanden, sondern als vererbtes, von Gott gegebenes Privileg. Dies entspricht der "ständischen Auffassung von Freiheit, in der Freiheit nur einer bestimmten Gruppe von Leuten zusteht", so Graber weiter. Zwar ist hier direkte Demokratie die Grundlage der Selbstverwaltung der Bürgerschaft, sie ist aber von Traditionalismus und Konservatismus geprägt.

Vor allem aber herrscht dabei offenkundig ein Mangel an gleichberechtigten öffentlichen Diskussionen. Untersuchungen zeigen, "dass die Versammlungsdemokratie den Stimmberechtigten zusätzlich Diskurschancen bietet, aber effektiv gewisse Diskursdefizite aufweist, weil die 'einfachen' Stimmberechtigten diese Chancen – womöglich wegen psychologischer Barrieren – nicht wahrnehmen", so Roger Blum, emeritierter Professor für Medienwissenschaften an der Universität Bern. Folglich handelt es sich bei dem "Vorbild der Schweizer direkten Demokratie" formal um ein direktdemokratisches Verfahren, dieses ist aber geprägt von elitären Naturrechtsvorstellungen und Traditionalismus, während es an öffentlichen kontroversen Diskussionen und freier Meinungsbildung mangelt. 

Deshalb erstaunt es kaum, dass die Versammlungsdemokratie der Schweizer Landsgemeinden rechten Vordenkern schon länger als "Vorbild" dient. Carl Schmitt, der "Kronjurist" der Nationalsozialisten, betonte die Wichtigkeit direktdemokratischer Verfahren wie Bürgerbegehren und Volksentscheide schon 1927 und lobte das "Schweizer Vorbild". Die "eigentlichste Tätigkeit, Fähigkeit und Funktion des Volkes", so Schmitt, "der Kern jeder volkhaften Äußerung, das demokratische Urphänomen [...] ist die Akklamation, der zustimmende oder ablehnende Zuruf der versammelten Menge. Das Volk akklamiert einem Führer [...] es ruft Hoch oder Nieder, jubelt oder murrt, schlägt mit den Waffen an den Schild, erhebt auf den Schild, sagt in einem Beschluß, mit irgendeinem Wort 'Amen' oder verweigert diese Akklamation durch Schweigen." Selbstverständlich sollten Abstimmungen, so die rechte Auffassung, auf keinen Fall geheim durchgeführt werden. Sonst würde "die Unmittelbarkeit des versammelten Volkes [...] durch die Isolierung des einzelnen Stimmberechtigten" vernichtet. Soziologisch gesprochen, gehen diese völkischen Abstimmungsrituale eng mit sozialer Kontrolle und dem Verzicht auf selbstständige Urteilsbildung einher.

Auf den "politischen Instinkt" ist selten Verlass

So meint die Forderung rechtspopulistischer Parteien nach direkter Demokratie solche Abstimmungsverfahren, die auf einer völkischen Freund-Feind-Unterscheidung basieren, auf einem "politischen Instinkt" (Carl Schmitt) anstatt auf politischer Urteilsbildung. Diskussionen und Debatten sind in der Regel nicht vorgesehen, denn dabei könnten sich Meinungen bilden, die das vermeintlich "Naturhafte der Gemeinschaft" zerstören würden. An die Stelle eines Prozesses der assoziativen, gemeinsamen Meinungsbildung verschiedener Menschen wird ein dissoziative, eine trennende Freund-Feind-Unterscheidung gesetzt, die immer andere Menschen ausgrenzt. Während wirkliche demokratische Verfahren vom konstruktiven Streit zwischen verschiedenen Menschen lebt, rufen rechtspopulistische Formen direkter Demokratie lediglich zu einer Ja- oder Nein-Bekundung auf, zur Akklamation.

Wenn Rechtspopulisten vom Vorbild der direkten Demokratie sprechen, dann betrügt ihre Propaganda um ein wesentliches Versprechen der Demokratie: dass die Bürger als verschiedene, aber sich als gleichwertig und gleichberechtigt anerkennende ein Gemeinwesen selbst gestalten, egal welcher Abstammung sie sind. Stattdessen werden die Bürger in rechtspopulistischen Vorstellungen auf eine Masse abstimmender Ja- oder Nein-Sager reduziert. Das kann selbstverständlich kein Vorbild für eine wirklich demokratische Bürgerschaft, geschweige denn für eine mündige Zivilgesellschaft sein.


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19 Kommentare verfügbar

  • Timo Sperber
    am 28.09.2016
    Antworten
    Bisher war ich immer sehr angetan von den Inhalten in Kontext und auch von ihrer Qualität. Aber bei obigem Artikel über direkte Demokratie in der Schweiz würd ich nur sagen "Thema verfehlt" & zwar ziemlich ! Nur kurz (teils schrieben es ja auch schon die obigen Vorredner): a) Die Schweiz ist eine…
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