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Häußler und die Unwahrheit

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Bernhard Häußler hat als Zeuge im Stuttgarter Wasserwerferprozess die Unwahrheit gesagt. Angeblich, weil er ein schlechtes Gedächtnis hat. So hat es die Staatsanwaltschaft Heidelberg ihrem umstrittenen Stuttgarter Kollegen attestiert – und jetzt das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt.

Bernhard Häußler ist auch als Zeuge ein beflissener Mensch. Akribisch hat er sich vorbereitet auf seinen Auftritt an jenem 29. Oktober 2014, als er morgens um neun in den Zeugenstand der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart tritt, vor der zwei Polizeiführer angeklagt sind; sie sollen mitverantwortlich dafür sein, dass am 30. September 2010, am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten, mehrere Menschen durch den Einsatz von Wasserwerfern teils schwere Kopfverletzungen erlitten haben. Wenn sich einer auskennt in der Materie, dann ist es Häußler: Der ehemalige Leiter der politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen in Gang gesetzt, sie zum Teil selbst geführt, und er war zur Tatzeit am Tatort. Einen besseren Zeugen kann sich ein Gericht kaum wünschen, theoretisch zumindest.

Praktisch ist Häußler ein rundherum schwieriger Zeuge, der im Verlauf dieses ganzen Verhandlungstags, den seine Vernehmung dauert, beinah mehr Komplikationen schafft als offene Fragen beantwortet (<link http: www.kontextwochenzeitung.de politik melden-macht-frei-2551.html _blank external-link>Kontext berichtete). Zu sehr drängen bei dem Mann, der sich da schon seit zwei Jahren im vorgezogenen Ruhestand befindet, die eigene Eitelkeit in den Vordergrund und das Rechtfertigungsbedürfnis desjenigen, der für viele im voll besetzten Gerichtssaal eine Reizfigur ist, sich selbst aber eher als Opfer einer Hetzkampagne sieht. Und der genau aufpassen muss, was er sagt, denn eben jener Vorwurf an die beiden Angeklagten, nicht eingegriffen zu haben, als die Wasserwerfer aus vollen Rohren auf Kopfhöhe schossen, den könnte man auch Häußler machen.

Denn das haben der Wasserwerferprozess (und ein in Kontext veröffentlichtes Foto aus dem Park) erst ans Licht gebracht: Häußler war – entgegen früheren Aussagen – zusammen mit dem damaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten und Einsatzleiter, Siegfried Stumpf, just zu dem Zeitpunkt im Park, als die Lage eskalierte und es Verletzte gab. Gegen Stumpf werden deshalb in jenem Herbst 2014 neue Ermittlungen geführt; später wird er einen Strafbefehl akzeptieren und fortan als vorbestraft gelten.

Häußler hat für seine Vernehmung eine Aktennotiz gefertigt, die er im Zeugenstand verlesen will, doch die vorsitzende Richterin lässt ihn nicht, sie will, dass er aus dem Gedächtnis berichtet, und sie unterbricht Häußlers Redeschwall immer dann, wenn unklar wird, ob er dieses oder jenes gerade aus eigenem Erleben weiß oder weil er ja die Ermittlungen geführt und deshalb die Akten gelesen hat. Stunde um Stunde vergeht im Zwiegespräch zwischen Richterin und Oberstaatsanwalt a. D., und Häußler sagt – so stand es damals in Kontext – "gewiss überwiegend die Wahrheit, vor allem aber das aus, was sein eigenes Handeln an diesem Tag und danach rechtfertigt".

Man könnte auch von einem taktischen Verhältnis zur Wahrheit sprechen

Häußlers mitunter taktisches Verhältnis zur Wahrheit war beinah physisch greifbar an jenem Tag, während den Eindruck, dass dieser Mann ein Gedächtnisproblem haben könnte, sicher niemand mit aus dem Gerichtssaal nahm. Und doch war es – nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg – das schlechte Erinnerungsvermögen, das Häußler in dieser Vernehmung zu einer Aussage brachte, die sogar die kollegialen Ermittler als objektiv falsch einstufen mussten.

Das machte damals auch Dieter Reicherter stutzig. Der pensionierte Strafrichter begleitete für Kontext den Wasserwerferprozess und war nicht der Einzige, der aufhorchte, als Häußler auf Nachfrage der Richterin zum Alter der Betroffenen zum Besten gab: Nach seinen Ermittlungen seien alle, die mit Pfefferspray konfrontiert wurden am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten, mindestens 18 Jahre alt gewesen. Das homerische Gelächter, das daraufhin auf den Zuschauerbänken im Gerichtssaal ausbrach, führte zu einer Rüge der Vorsitzenden – fürs Publikum.

Dass Häußlers Aussagen an der Stelle nicht stimmten, lag auf der Hand, denn schon am Schwarzen Donnerstag und in den Tagen danach kursierten Hunderte von Videos im Internet, die auch Jugendliche und Kinder zeigten, die ins Fadenkreuz der Wasserwerfer gerieten oder Pfefferspray in die Augen kriegten. Aber es war schwer nachzuweisen, denn wer – außer der Staatsanwaltschaft und der ihr unterstellten Ermittlungsgruppe der Stuttgarter Polizei – kennt schon alle Akten, die in dem Zusammenhang auf Häußlers Schreibtisch lagen?

Da gab es letztlich nur eine Möglichkeit: Häußler wegen Falschaussage anzuzeigen. Zu diesem Schritt entschloss sich Dieter Reicherter im Herbst 2015, nachdem das Magazin "Stern" zum fünften Jahrestag des Schwarzen Donnerstags <link http: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft pfeffer-in-die-augen-3152.html _blank external-link>ein Polizeivideo veröffentlicht hatte, in welchem zwei unbekannte Polizeibeamte vereinbart hatten, sich Pfefferspray auf ihre Handschuhe zu sprühen und den Reizstoff dann in den Gesichtern von Demonstranten zu verreiben. Die schriftliche Aussage eines auf diese Weise verletzten Vierzehnjährigen, den er Richard nannte, lag Reicherter da schon seit Jahren vor. Außerdem hatten sich auf einen Aufruf hin weitere minderjährige Geschädigte oder deren Eltern bei ihm gemeldet.

Pfefferspray gegen Kinder hat Häußler nicht gesehen

Und so kam ein Ermittlungsverfahren gegen Häußler in Gang. Am 24. 9. 2015 erstattete Reicherter Anzeige beim Stuttgarter Generalstaatsanwalt Brauneisen und bat darum, eine andere Staatsanwaltschaft als die Stuttgarter mit den Ermittlungen zu beauftragen. Der damalige Justizminister Stickelberger wies das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heidelberg zu. Konkret hatte Reicherter in seiner Anzeige den Vorwurf der Falschaussage thematisiert, zahlreiche Beweismittel für die Unrichtigkeit von Häußlers Aussage benannt, alle von Pfefferspray Geschädigten seien über 18 Jahre alt gewesen, und auch auf die Prozessmitschrift von Beobachterinnen, im Internet veröffentlicht unter <link http: www.wasserwerfer-prozess.de _blank external-link>www.wasserwerfer-prozess.de, hingewiesen. Darüber hinaus hatte er gegen Häußler auch den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt erhoben. Zur Begründung hatte sich Reicherter darauf berufen, der Einsatz von Pfefferspray gegen Kinder verstoße gegen die einschlägigen polizeilichen Dienstvorschriften, sei daher verboten und dadurch herbeigeführte Körperverletzungen seien rechtswidrig. Häußler habe dies gewusst, jedoch die Bestrafung der für den Pfeffersprayeinsatz gegen Kinder verantwortlichen Personen vereitelt.

Aber ausgerechnet Heidelberg! Dorthin hatte Stickelberger schon einmal Ermittlungen gegen Häußler verwiesen, im Sommer 2014, eben als aufgeflogen war, dass Stumpf und Häußler zur Zeit der schlimmsten Wasserstöße im Park gewesen waren. Drei Woche hatte die für Amtsdelikte zuständige Abteilung damals gebraucht, um einen Anfangsverdacht gegen Häußler zu verneinen (<link http: www.kontextwochenzeitung.de politik weder-zeichen-noch-wunder-2493.html _blank external-link>Kontext berichtete).

Diesmal nahm sich derselbe Sachbearbeiter in derselben Abteilung etwas mehr Zeit und kam nach beinah siebenmonatiger Prüfung am 14. April 2016 zum Ergebnis, dass sich für den Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ergäben. Zur Begründung führte der Heidelberger Erste Staatsanwalt aus, die jeweiligen Ermittlungsverfahren seien zutreffenderweise eingestellt worden, da die jeweils beteiligten Polizeibeamten nicht hätten identifiziert werden können oder kein für die Anklageerhebung ausreichender Tatverdacht bestanden habe. Anhaltspunkte dafür, dass Häußler pflichtwidrig Ermittlungsmaßnahmen unterlassen habe, seien nicht vorhanden. Hinsichtlich des Vorwurfs der Falschaussage wurde eine gesonderte Entscheidung angekündigt.

Diese liegt nun vor. Am 2. Juni 2016 stellte derselbe Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren gegen Häußler mit der Begründung ein, es könne nicht davon ausgegangen werden, Häußlers objektiv unzutreffende Aussagen seien vorsätzlich erfolgt. Tatsächlich hatten die Heidelberger in den aus Stuttgart übermittelten Akten gleich mehrere Fälle entdeckt, in denen Kinder und Jugendliche durch Pfefferspray verletzt worden war, darunter als jüngste zwei 13-jährige Mädchen. Und einen dieser beiden Fälle hatte Häußler sogar selbst bearbeitet und das Verfahren am 3. Mai 2012 eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft klappt wieder einmal den Deckel zu

Diese von ihm selbst und von seiner Abteilung geführten Ermittlungsverfahren seien ihm nicht mehr bewusst gewesen, hat Häußler die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf deren Nachfrage in zwei schriftlichen Einlassungen wissen lassen. Weder zum Zeitpunkt seiner Zeugenaussage noch jetzt als Beschuldigter habe er sich an dieses Verfahren erinnern können.

Grund zu einer persönlichen Einvernahme des Exkollegen hatten die Heidelberger trotzdem nicht gesehen, viel mehr fanden sie dessen Darstellung tatsächlich glaubhaft und stellten das Ermittlungsverfahren ein. Dieter Reicherter, über den Häußler einst verbreiten ließ, er leide unter Wahnvorstellungen (<link http: www.kontextwochenzeitung.de politik krieg-der-pensionaere-3163.html _blank external-link>Kontext berichtete), hält Häußlers plötzlichen Gedächtnisverlust allerdings für das Gegenteil von glaubhaft. Er hat angekündigt, gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde einzulegen.

P.S.: In anderer, aber ähnlicher Sache ist Dieter Reicherter demnächst in Südkorea unterwegs. Eingeladen ist er von einer Menschenrechtsorganisation, die ein dreitägiges Symposium (27.–29. Juni) über Polizeigewalt und Wasserwerfereinsätze in Seoul veranstaltet. Anlass ist ein Polizeieinsatz in der südkoreanischen Hauptstadt im November 2015. Dabei waren gegen eine Demonstration von Zehntausenden von Menschen Wasserwerfer eingesetzt worden. Unter ihnen der lebensgefährlich verletzte Bauer Nam-gi Baek, der jahrzehntelang für eine Erhöhung der Reispreise gekämpft hat. Politik, Medien und Justiz im Land haben auf den Übergriff bislang nicht reagiert. Der brutale Einsatz ist im Internet zu sehen <link https: www.youtube.com _blank>unter diesem Link. 


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20 Kommentare verfügbar

  • Kornelia
    am 22.06.2016
    Antworten
    "In anderer, aber ähnlicher Sache ist Dieter Reicherter demnächst in Südkorea unterwegs. Eingeladen ist er von einer Menschenrechtsorganisation, die ein dreitägiges Symposium (27.–29. Juni) über Polizeigewalt und Wasserwerfereinsätze in Seoul veranstaltet."
    AUCH deswegen habe ich mich soo über die…
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