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Fröhlich Pfeffer sprühen

Fröhlich Pfeffer sprühen
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Die Polizei hält den privaten Einsatz von Pfefferspray für wenig sinnvoll. Selber macht sie allerdings gern Gebrauch davon. Als hätte es den Schwarzen Donnerstag nie gegeben, wird bei Demos in Stuttgart weiter gesprüht.

"Seit den Anschlägen von Paris im November 2015 sind die Anträge für den ,Kleinen Waffenschein' sprunghaft angestiegen. Die Nachfrage nach Pfeffersprays in einschlägigen Geschäften ist so hoch wie nie zuvor", heißt es im April-Newsletter des Präventionsportals der Polizeigewerkschaft GdP. Doch was im Laden frei erhältlich ist, darf keineswegs ein jeder auch mit sich führen, geschweige denn benutzen. Aus gutem Grund, denn der Schuss aus der Sprühdose geht leicht auch mal nach hinten los. "Man setzt sich mit einem Pfefferspray unter Umständen eher selbst außer Gefecht als den Gegner", warnt der Newsletter vor den Tücken von Sprüh- und Windrichtung sowie der eigenen Nervosität in Gefahrensituationen.

Was das Reizgas anrichten kann, wenn Polizei-Profis mit dieser Waffe zielen und treffen, das zeigte sich zuletzt im Februar diesen Jahres in Stuttgart, als konservative Gegner der Bildungsplanreform zur "Demo für alle" aufriefen. Eher aus dem linken Lager kamen die Teilnehmer der Gegendemo. Und zwischen den Fronten stand die Polizei und sprühte, was die Dose hergab: Mehr als hundert Verletzte zählten am Ende die eingesetzten Demosanitäter.

Sie erheben schwere Vorwürfe hinterher: "Angeforderte Rettungsmittel wurden von der Polizei nicht bis zu den Patienten durchgelassen. Offensichtlich verletzte Personen, die zum öffentlichen Rettungsdienst wollten, wurden von der Polizei weiter mit Pfefferspray massiv angegangen. Auch Sanitätskräfte wurden gezielt gestoßen und mit Pfefferspray bedroht", heißt es in einer Pressemitteilung vom 28. Februar.

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Auch die Bürgerrechtsorganisation <link http: demobeobachtung-suedwest.de bericht-zu-den-bildungsplandemos-am-28-02-2016-in-stuttgart external-link-new-window>Demo-Beobachtung Südwest kritisiert die Polizei heftig. Demnach soll deren Reiterstaffel im Bereich der Torstraße/Hauptstätterstraße und am Wilhelmsplatz ohne ersichtlichen Grund mit Pfefferspray gegen kleine Gruppen und einzelne Personen vorgegangen sein (siehe Video oben). Eine Frau, die sich vom Tatgeschehen wegbewegte, soll von einem Reiter mit Pfefferspray angegriffen und, als sie zu Boden ging, vom selben Reiter nochmals besprüht worden sein. Und auch die <link http: www.beobachternews.de vielfacher-protest-gegen-demo-fuer-alle external-link-new-window>Schilderungen auf einem zweiten Internetportal, den "Beobachter News", machen deutlich, dass die Polizei keineswegs vornehme Zurückhaltung übte.

Bei Bildungsplan-Demos wird besonders gerne gesprüht

Was da fatal an den Schwarzen Donnerstag erinnert, als bei der gewaltsamen Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 30. September 2010 fast 400 Personen allein durch Pfefferspray verletzt wurden, ist keineswegs ein Einzelfall. Schon im Oktober 2015 war es, ebenfalls bei einer Bildungsplan-Demo, zum wiederholten Einsatz von Pfefferspray gekommen. Auch damals gegen Teilnehmer der Gegendemo und – gegen völlig Unbeteiligte, wie sich Peter M. erinnert.

Der heute 60-Jährige hatte vor Jahren mit der Stuttgarter Justiz unliebsame Bekanntschaft gemacht, weil er einen Button am Hemd getragen hatte mit dem Abbild jenes Polizeibeamten (Spitzname "Prügelglatze"), der am Schwarzen Donnerstag durch besonders aggressives Verhalten gegen Demonstranten aufgefallen war. Auf Demos geht Peter M. trotzdem immer noch und – schwätzt mit den Leuten. So auch an jenem 11. Oktober vergangenen Jahres, als er mitten im Trubel einen Polizeibeamten fragt, ob es auch bei der Stuttgarter Polizei Praxis sei, Pfefferspray auf die Handschuhe zu sprühen und es den Demonstranten ins Gesicht zu reiben.

Anlass für diese Frage war ein Polizeivideo entsprechenden Inhalts gewesen, das wenige Tage zuvor der "Stern" ausgegraben und zum fünften Jahrestag des Schwarzen Donnerstags veröffentlicht hatte. Als der Polizeibeamte die Frage bejahte und berichtete, er sei Ausbilder der Polizei und bringe diese Einsatzweise den Polizeischülern bei, traute Peter M. seinen Ohren nicht. Er nahm das Gespräch zum Anlass, eine Strafanzeige gegen den Polizeibeamten zu erstatten mit dem Vorwurf, dieser verstoße gegen das Polizeigesetz des Landes und fordere seine Schüler zu Straftaten auf, denn schließlich sei diese Einsatzweise für Pfefferspray verboten.

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte der Polizeihauptkommissar seine Äußerungen und berichtete, er habe das Einreiben der Handschuhe mit Pfefferspray als Ausbilder gelehrt. Der Polizeibeamte hält die Verfahrensweise, Pfefferspray auf den Handschuh zu sprühen und dann anzuwenden, für eine erlaubte Möglichkeit des Einsatzes des Reizstoffes. Es handele sich um eine taktische Komponente, deren Anwendung möglich und gesetzmäßig sei.

Pfefferspray am Handschuh? Nicht mit uns, sagt das Ministerium

Das zuständige Innenministerium weiß von solcher Polizeitaktik allerdings gar nichts. "Die geschilderte Anwendung von Pfefferspray durch Aufsprühen in den Handschuh und anschließendes Verreiben in das Gesicht von Personen wurde in Baden-Württemberg weder in der Vergangenheit noch wird sie aktuell in der polizeilichen Ausbildung oder dem Einsatztraining gelehrt", heißt es eindeutig in einer Stellungnahme des Innenministers zu einer Kontext-Anfrage.

Das ist freilich kein Grund für die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die dort zuständige politische Abteilung, den Sachverhalt nicht doch noch anders zu bewerten – zugunsten des angezeigten Beamten. Entgegen der Auffassung des Anzeigeerstatters sei es nicht pauschal untersagt, Pfefferspray in dieser Weise einzusetzen. Die Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz Baden-Württemberg erlaube den Einsatz "sonstiger geeigneter Mittel". Somit müsse anhand des konkreten Falles beurteilt werden, ob ein solcher Einsatz (Sprühen von Pfefferspray auf Handschuh und Verreiben im Gesicht des "Störers") rechtmäßig sei, heißt es in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 19. Januar 2016.

Bearbeiter auch dieses Verfahrens war Erster Staatsanwalt Steffen Haidinger, über dessen Sichtweisen, wenn es gegen Stuttgart 21-Gegener geht, Kontext im Februar unter der Überschrift "Weiter im Stile Häußlers" berichtete. Ungeachtet des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom vergangenen Herbst, das den Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag als rechtswidrig bewertete, und als hätte Ministerpräsident Kretschmann daraufhin nicht Wiedergutmachung versprochen, zeigt sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart unbeeindruckt.

Beispiel Ernest P., ein S-21-Gegner der ersten Stunde: Er war nach seiner Schilderung am Schwarzen Donnerstag von Polizeibeamten misshandelt und verletzt worden, seine damalige Anzeige war folgenlos geblieben. Auch seine Forderung an das Polizeipräsidium, ihm die benötigten Medikamente zu ersetzen, blieb unerfüllt. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und Kretschmanns Entschädigungsversprechen hat er die finanziellen Forderungen erneut erhoben, wartet jedoch weiter auf eine Wiedergutmachung. Hingegen teilte ihm die Staatsanwaltschaft mit Einstellungsverfügung vom 29. Februar 2016 mit, der neuerlichen Anzeige wegen Körperverletzung im Amt werde nicht nachgegangen.

Ernest P. hatte vorgetragen, am Arm verletzt, in die Niere getreten und am Kragen so stark hochgezogen worden zu sein, dass er gewürgt wurde, außerdem habe ihm ein Polizeibeamter einen Kniestoß gegen die rechte Niere versetzt. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, eine Strafverfolgung der Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt komme nicht mehr in Betracht, weil die Straftaten verjährt seien. Aus dem Anzeigevorbringen ergäben sich keine Hinweise auf bislang nicht überprüfte Vorfälle. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. November 2015 änderten auch nichts daran, dass sich keineswegs alle an dem Einsatz mitwirkenden Polizeibeamten strafbar gemacht hätten. Vielmehr bedürfe es einer Einzelfallprüfung.

Übersetzt heißt das: Vorgänge, die schon früher von der Staatsanwaltschaft überprüft und für rechtmäßig erklärt wurden, werden nicht neu überprüft. Auch soweit das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass alle polizeilichen Maßnahmen des Einsatzes rechtswidrig waren. Und: Körperverletzung im Amt ist verjährt. Ermittelt wird deswegen nicht mehr. Auch wenn es sich um gefährliche Körperverletzung handeln könnte, weil mehrere Polizeibeamte gemeinschaftlich einen Menschen verletzt haben sollen. Und obwohl gefährliche Körperverletzung erst nach zehn Jahren, also in diesem Fall mit Ablauf des 30. September 2020, verjährt.

Da passt ins Bild, dass die Betroffenen des Schlossgarteneinsatzes noch immer vergeblich verlangen, Innenminister Reinhold Gall (SPD) solle die Ankündigung, aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Lehren gezogen zu haben, in die Tat umsetzen. Vergeblich auch ihre Forderung, den 2011 für den Landtag erstellten Polizeibericht zu revidieren, wonach der Einsatz verhältnismäßig und rechtmäßig gewesen sei und die Demonstranten selbst an ihren Verletzungen Schuld gehabt hätten.

Stillstand auch an der Entschädigungsfront. Weder wurden bislang von dem hiermit befassten Polizeipräsidium Stuttgart Forderungen anerkannt noch gar Zahlungen geleistet. Und so wartet der nahezu blinde Dietrich Wagner weiterhin auf Gerechtigkeit, oder wenigstens eine Abschlagszahlung.


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16 Kommentare verfügbar

  • Peter S.
    am 25.04.2016
    Antworten
    Hallo kommentator, mit dem "Sprayer" lohnt es sich schon etwas genauer hinzuschauen.
    Also z.B. das pdf "Bilddokumentation des Sprühers" hier http://www.kritische-polizisten.de/stuttgart-21/

    Und dann das Omnipress Video "Neues vom Pfeffersprayer"
    Hier…
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