KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Weiter im Stile Häußlers

Weiter im Stile Häußlers
|

 Fotos: Joachim E. Röttgers 

|

Datum:

Der Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag war unrechtmäßig. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich bei den Opfern entschuldigt. Doch die Staatsanwaltschaft Stuttgart ficht das nicht an. Sie macht im Häußler-Stil weiter.

Der "Stern" hatte das Fundstück zum fünften Jahrestag des Schwarzen Donnerstags am 30. September 2015 online gestellt: Ein Polizeivideo mit Szenen aus dem Stuttgarter Schlossgarten, unterlegt mit Tonsequenzen aus dem polizeilichen <link http: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft pfeffer-in-die-augen-3152.html external-link-new-window>Funksprechverkehr. Eine davon hatte es in sich: "Könnt Ihr mal Pfefferspray in die Handschuhe" (sprühen), forderte da ein Beamter seine Kollegen auf, "und ins Gesicht reiben." Und ein anderer bestätigte über Funk den Befehl: "Ja."

Rückblende, Pfefferspray. Nicht Ellenbogenchecks oder Würgegriffe, nicht Schlagstöcke oder Wasserwerfer haben die meisten Verletzungen unter Demonstranten verursacht, sondern Pfefferspray. Allein 320 Personen wurden damals in dem provisorischen Lazarett der Demosanitäter versorgt mit Augen-, Haut- und Schleimhautreizungen, sehr wahrscheinlich verursacht durch Pfefferspray. Das hatten die Polizei-Hundertschaften "flächendeckend" zum Einsatz gebracht, nachdem die Polizeiführung den Einsatz des "unmittelbaren Zwangs" freigegeben hatte, also Wasserwerfer, Schlagstöcke und eben Pfefferspray.

Dutzendfach passierte das so, wie es nach der strengen Polizeivorschrift für den Umgang mit Pfefferspray eindeutig verboten ist: aus kürzerer Distanz und ohne jede Ansicht oder gar Rücksicht auf das Gegenüber zu sprühen. Schon gar nicht gegen Kinder und Schwangere oder gegen Asthmatiker, bei denen der Einsatz von Pfefferspray grundsätzlich verboten ist – aus guten Gründen. Er könnte lebensgefährdend sein. Am Schwarzen Donnerstag spielte das keine Rolle: Gesprüht wurde, was die Dose hergab!

Wer nicht erkennbar ist, kann auch nicht belangt werden

Das belegen zig Videos, egal ob privater oder polizeilicher Herkunft, und alle dokumentieren sie Straftaten, begangen von Polizeibeamten. Viele dieser Taten wurden auch angezeigt. Und es wurde sogar ermittelt. Nur leider konnten die Täter nicht ermittelt werden: Denn die waren von Kopf bis Fuß gepanzert und vermummt. Und nicht durch Kennzeichen an ihrer Uniform identifizierbar. So musste – quasi bedauerlicherweise – die Staatsanwaltschaft Stuttgart diese Anzeigen allesamt niederschlagen und die Ermittlungsverfahren einstellen. Zuständig die politische Abteilung 1 unter ihrem damaligen Chef Bernhard Häußler.

Eine Ausnahme gab es. Ein Beamter der Bereitschaftspolizei Göppingen fing sich 6000 Euro Geldstrafe ein, weil er einer am Boden liegenden und wehrlosen Frau aus kürzester Entfernung Pfefferspray direkt in die Augen gesprüht hatte. Den Mann hatten allerdings die eigenen Kollegen angezeigt. Da konnte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht mehr anders und nur noch jene schützen, die beim Sprayen nicht so genau hingesehen hatten: Pfefferspray, so hat es Bernhard Häußler als Zeuge im Wasserwerferprozess vorm Stuttgarter Landgericht ausgesagt, sei am Schwarzen Donnerstag nur gegen Menschen zum Einsatz gekommen, die älter als 18 Jahre waren.

Zurück zum "Stern"-Video. Auf die Veröffentlichung zum fünften Jahrestag am 30. September 2015 reagiert die Staatsanwaltschaft Stuttgart und kündigt neue Ermittlungen an. Sie muss es tun, weil der ehemalige Strafrichter und Kontext-Autor Dieter Reicherter Strafanzeige gestellt hat: gegen unbekannt, also unbekannte Polizisten, wegen Verabredung eines Verbrechens. Sein Vorwurf: "Dieser Dialog kann nur so verstanden werden, dass zwischen den unbekannten Polizeibeamten vereinbart wurde, entgegen sämtlicher Dienstvorschriften ... Pfefferspray direkt mit präparierten Handschuhen im Gesicht friedlicher Demonstranten zu verreiben".

Zeitgleich zu den neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart läuft im Spätherbst 2015 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart jener Prozess, der klären soll, ob dieser Polizeieinsatz denn rechtmäßig war. Das Urteil ist ohne Wenn und Aber eindeutig und sorgt für bundesweite Schlagzeilen: Er war es nicht.

Das Urteil ist rechtskräftig mittlerweile. Und Winfried Kretschmann, der Ministerpräsident, lädt die Kläger in seinen Amtssitz Villa Reitzenstein ein und entschuldigt sich – namens des Landes Baden-Württemberg. Seither wird über Schadensersatz und Schmerzensgeld verhandelt.

Doch da ist noch die politische Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Zwar ist <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik melden-macht-frei-2551.html external-link-new-window>Bernhard Häußler seit gut zwei Jahren im Ruhestand, aber hinterlassen hat er in seiner – stets als Elite der Behörde begriffenen – Abteilung offenbar einiges. Vor allem sein Gedankengut.

Haidinger – der neue Häußler?

In der – nach Kontext-Informationen – schlecht geführten, von SPD-Justizminister Rainer Stickelberger jedoch mit völliger Handlungsfreiheit ausgestatteten Behörde geht die Saat auf. Steffen Haidinger, 40, Erster Staatsanwalt, bringt alles mit, was es braucht, um in der baden-württembergischen Justiz Karriere zu machen. Ein Eins-a-Examen, politische Nähe zur CDU, einen Doktortitel und Ehrgeiz. Früh schon Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dann abgeordnet zur Generalbundesanwaltschaft, jetzt zurück, jetzt auch in der Eliteabteilung 1. Bald schon der neue Häußler?

Bei Haidinger landen jene neuen Ermittlungen, die nach der "Stern"-Veröffentlichung wohl unumgänglich sind. Er delegiert sie sofort an ebenjene Abteilung der Stuttgarter Kriminalpolizei ("Ermittlungsgruppe Park"), die schon damals im Auftrag von Häußler und dem damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf den Polizeieinsatz "aufklären" sollte. Oder besser: in eigener Sache Kollegen nicht ganz so schlecht aussehen lassen sollte.

Immerhin: Jenes Pfefferspray-Video hatten schon 2011 die Beamten der EG Park für vielleicht nicht so ganz in Ordnung befunden und tatsächlich zur Prüfung der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Doch schon damals wurde in der Abteilung 1 von der strammen Häußler-Schülerin Hiltrud Hörmann festgestellt, dass "kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorlag".

Das konnte Haidinger im zweiten Anlauf noch besser. "Wenn der Einsatz von Pfefferspray grundsätzlich zulässig sei, könne es keinen Unterschied machen, ob das Pfefferspray gezielt in die Augen gesprüht oder mittels Handschuh ins Gesicht gerieben werde, solange hierdurch keine gesonderte Körperverletzung mit einhergehe", zitiert Haidinger in seiner Einstellungsverfügung zu Reicherters Anzeige am 7. 1. 2016 die Kollegin Hörmann von damals. Und setzt erklärend obendrauf: Grundsätzlich sei Pfefferspray nach dem Polizeigesetz zulässig, es komme halt auf den Einzelfall an.

So ist das ein Freibrief für Polizeigewalt, jenseits aller Vorschriften und vor allem jenseits dessen, was das Verwaltungsgericht festgestellt hatte: dass das Polizeigesetz gar nicht gegolten hat am Schwarzen Donnerstag, weil sich da im Schlosspark eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gebildet hatte. Dieter Reicherter, der selbst Staatsanwalt war, bevor er Richter am Landgericht wurde, hat für Haidingers Rechtsauffassung nur ein Wort: "Pervers."

Was Haidinger, der politische Staatsanwalt, von dem Urteil des Verwaltungsgerichts hält, macht er im selben Schriftstück dann auch noch deutlich. "Inwieweit dies mit anderen Judikaten, insbesondere einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ... in Einklang gebracht werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden." Mehr noch: "Gleiches gilt für die vom Anzeigeerstatter vertretene Auffassung, dass der verfahrensgegenständliche Einsatz von Reizstoffen mit präparierten Handschuhen von vornherein polizeilichen Dienstvorschriften widerspreche, was nicht überzeugt."

Folgt man Haidinger, könnte der Schwarze Donnerstag morgen genau so wieder passieren.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


10 Kommentare verfügbar

  • Blender
    am 08.02.2016
    Antworten
    @Barker, 07.02.2016 12:00
    Sie sprechen mir aus dem Herzen. Aber was wären die Konsequenzen daraus? Wäre 2011 Ver(fassungs)brecher Mappus der bessere MP gewesen. SICHER NICHT. Und Heute? Ist G. Wolf jetzt eine Alternative? Würde dieser Tuttlinger die Polizei kennzeichnen, Bürgerbeteiligung fördern?…
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!