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Entschuldigung ja, Entschädigung nein?

Entschuldigung ja, Entschädigung nein?
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Der amtierende Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat um Entschuldigung gebeten. Für den Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag, den er gar nicht zu verantworten hatte. Ist jetzt etwa alles gut, vergeben und vergessen?

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich im Rahmen eines Empfangs für einige Verletzte des Polizeieinsatzes vom Schwarzen Donnerstag bei "allen, die von dem Polizeieinsatz betroffen waren", entschuldigt. Bemerkenswert: Abweichend vom Manuskript "Wir können die körperlichen Wunden nicht heilen", ergänzte er in seiner Rede "die körperlichen und seelischen Wunden". Symbolisch bat er jedes einzelne der geladenen Opfer ausdrücklich um Entschuldigung, was alle in persönlichen Erklärungen annahmen. Und Kretschmann stellte auch fest, "das Vertrauen in den Staat und seine Diener sei auf schlimme Weise beschädigt" worden.

Klare Worte, doch folgen auch Taten? Kommt nach der Entschuldigung bei allen Betroffenen auch die Entschädigung aller Betroffenen? Wohl kaum, denn Ministerialdirektor Dr. Herbert Zinell als Vertreter des nicht anwesenden Innenministers Reinhold Gall erklärte, das Polizeipräsidium Stuttgart werde im Januar 2016 auf die jeweils Geschädigten zugehen, "um mit ihnen in Gespräche einzusteigen". "Die Entschädigung erfolge dann im Rahmen und nach den Regeln des Amtshaftungsrechtes". Das bietet Raum für Auslegung: Wohl kaum ist die Ankündigung so zu verstehen, dass das Polizeipräsidium auf alle Geschädigten zugehen wird (die meisten sind ihm gar nicht bekannt), sondern sie bezieht sich offensichtlich nur auf die eingeladenen Betroffenen. Und offensichtlich geht es auch nicht um großzügige materielle Wiedergutmachung, denn "die Regeln des Amtshaftungsrechts" sind restriktiv und stoßen schnell an ihre Grenzen. Erst recht, sollte sich das Land auf eingetretene Verjährung berufen und Zahlungen ganz verweigern.

Zur Chefsache gemacht hat man die materielle Entschädigung ohnehin nicht. Saß zuvor der Ansprechpartner für die Anwälte der Schwerverletzten im Regierungspräsidium, verweist man jetzt auf die untere Ebene im Polizeipräsidium, ausgerechnet die Behörde, die für den nicht nur rechtswidrigen, sondern nach Auffassung des Verwaltungsgerichts unverhältnismäßigen Polizeieinsatz verantwortlich ist.

Die Beauftragung des Polizeipräsidiums kam überraschend, denn im Vorfeld des Empfangs waren Geschädigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche noch wahlweise an das Innenministerium, das Staatsministerium oder auch an Staatsrätin Gisela Erler als Bürgerbeauftragte verwiesen worden. Geschädigte, die Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld erheben wollen, müssen demnach selbständig ihre Ansprüche beim Polizeipräsidium Stuttgart anmelden.

Zweifel sind sowieso angebracht an Zinells Aussage, die Polizei habe "bereits selbstkritisch und verantwortungsbewusst ihre Lehren aus dem Einsatz vom 30. September 2010 gezogen". Den jüngsten Beleg fürs Gegenteil lieferte Alexander Bauer, Vorsitzender des Polizeibeirats des SPD-Landesverbands, Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat Schwaikheim, Kreisrat und Bundestagskandidat der SPD 2013, selbst Kriminalbeamter, in der neuesten Ausgabe der Polizisten-Zeitschrift "Blauhelm": "Klar ist aber auch, dass die Ursachen dafür bei der damaligen Landesregierung und den damals Verantwortlichen der Stadt Stuttgart zu suchen sind. Wo war die Stadt Stuttgart, als es um die Anwendung des Versammlungsrechtes ging? Konnten die bewährten Stuttgarter Einsatzleitlinien allen auswärtigen Kräften im Vorfeld ans Herz gelegt werden?" Und auch Rüdiger Seidenspinner, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei und ebenfalls Mitglied des Polizeibeirats, spricht immer noch beschönigend von einem "unschön ausgegangenen Einsatz".

Ganz so, als hätten die damalige Landesregierung, die Stuttgarter Stadtverwaltung und Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern in den Wasserwerfern gesessen und mit Schlagstöcken und Pfefferspray gewütet. Die Verantwortung lag beim Stuttgarter Polizeipräsidium, das stets behauptet hatte, die Politik habe sich in den Einsatz nicht eingemischt.

Zu schlechter Letzt noch die Frage: Und wo bleibt eigentlich die Entschuldigung der damals Verantwortlichen aus Polizei und Politik (CDU und FDP)? Menschen, die zum Teil immer noch in hohen Positionen tätig sind. Wie der Leitende Ministerialdirektor Hammann, damals Landespolizeipräsident; Präsident des LKA im Ruhestand Schneider, damals Inspekteur der Polizei; Norbert Walz, damals wie heute stellvertretender Polizeipräsident; Martin Schairer, damals wie heute Stuttgarter Ordnungsbürgermeister; Stefan Mappus, damals Ministerpräsident; Tanja Gönner, damals Umwelt- und Verkehrsministerin; Heribert Rech, damals Innenminister; sowie Ulrich Goll, damals stellvertretender Ministerpräsident, beide immer noch Mitglieder des Landtags.


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9 Kommentare verfügbar

  • Rolf Steiner
    am 03.01.2016
    Antworten
    Wenn wir den CDU-Wolf verhindern möchten, dann dürfen wir den Grünen unsere Stimme nicht versagen. Ganz gleich, wie dumm oder klug sie sich im Falle von S-21 verhalten haben. Und wer sich vorsätzlich der Stimme enthält, sie womöglich an die rechtsradikale AfD verschenkt, der verfolgt sowieso…
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