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Kriminelle im Dienste des Staates

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Um rechtsextreme Umtriebe aufzudecken, bedarf es des Verfassungsschutzes und seiner V-Leute. Heißt es. Spätestens seit dem Auffliegen des NSU-Terrors weiß man, dass das eine Mär ist. Eine Bestandsaufnahme.

Der neueste Fall vorneweg: Zuletzt wurde im Oktober der jahrzehntelang aktive Neonazi-Rädelsführer Roland Sokol posthum als V-Mann des baden-württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz geoutet. Sokol war Gründungsmitglied von "Hooligans gegen Salafisten".

Zum Grundsätzlichen: Der Verfassungsschutz sieht sich als "demokratieschützendes Frühwarnsystem". Dennoch konnten Neonazis seit der deutsch-deutschen Vereinigung mindestens 180 Menschen verbrennen, erschlagen, erstechen und aus dumpfen Hass heraus ermorden. Bedingt durch das multiple Versagen der Sicherheitsbehörden und die ständige Relativierung und Verharmlosung der extremen Rechten durch den Verfassungsschutz konnte der "Nationalsozialistische Untergrund" ungehindert in den Jahren 2000 bis 2007 mordend durch die Bundesrepublik ziehen.

Gebetsmühlenartig behauptete das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinen Berichten aus den 90er Jahren, dass es keine Anhaltspunkte für rechtsterroristische Gewalt in der Bundesrepublik gebe. Das war zugleich Staatsdoktrin. Erst am 16. November 2011, wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU, gestand der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ein: "Man konnte sich bis vor wenigen Tagen nicht vorstellen, dass es tatsächlich terroristische Organisationen oder Zellen geben könnte, die mordend durchs Land laufen."

Das NSU-Trio war von zwei Dutzend V-Leuten umstellt

Wie inzwischen bekannt, wurden Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von rund zwei Dutzend V-Leuten des Inlandsgeheimdienstes und der Landeskriminalämter umstellt - und nicht aufgespürt. Hier gilt es festzuhalten: Hat der Verfassungsschutz nichts von den NSU-Morden gewusst, dann ist er überflüssig. Hat er bewusst beiseite geschaut, dann ist er eine Gefahr für die Verfassung.

Nun erklärt der VS regelmäßig, V-Leute seien unabdingbar notwendig und ihr Einsatz sei nicht in Frage zu stellen. Warum eigentlich? Es handelt sich hier um Spitzel aus der Szene, die als angeworbene Verräter, sei es als Selbstanbieter oder vom VS gelockt, aus ihrer Gruppe dem Staat Informationen liefern. Ziel ist, Interna über verfassungsfeindliche Umtriebe zu erlangen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, Straftaten zu verhindern und Rädelsführer zu überführen. Oft werden vom Verfassungsschutz Personen angesprochen, die in einer persönlichen Notlage sind: Schulden, drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder ideologische Zweifel.

Häufig dienen sich Neonazis auch selbst an. Sei es in der Hoffnung auf eine mildere Strafe, Aussetzung von Strafverfolgung oder schlicht auf ein sattes Honorar. Die Prämien können sich im Laufe der Jahre auf sechsstellige Beträge summieren. Geld gibt es meist gegen Quittung bar auf die Hand. Die bisher größte bekanntgewordene Summe kassierte der Neonazi Thomas Richter (alias "Corelli"). Die Top-Quelle des Bundesamtes erhielt 180 000 Euro, zu attraktiven Konditionen: V-Leute müssen die Honorare nicht in der Steuererklärung ausweisen. Die Prämien werden vom Inlandsgeheimdienst in der Regel vorab pauschal mit zehn Prozent versteuert. Diese "Spitzelsteuer" verstößt sowohl gegen das Gebot der strikten Gesetzesanwendung im Steuerrecht als auch gegen das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit.

Jahr für Jahr geben die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern so Millionen Euro für das V-Leute-System aus, wissend, dass ihre staatlich alimentierten Spitzel die Prämiengelder vielfach in die rechtsextreme Szene stecken. Bekanntestes Beispiel ist der Neonazi Tino Brandt, Gründer und Führer des "Thüringer Heimatschutzes" (THS), der Keimzelle des NSU. Ohne die V-Leute, ihre Entlohnung aus Steuergeldern, wäre das Milieu, aus dem die späteren NSU-Terroristen erwuchsen, so nicht entstanden.

Wolfgang Frenz, einer der Schlapphut-Gehilfen, die das erste NPD-Verbotsverfahren zu Fall gebracht haben, hat mit seinem Geld jahrzehntelang den nordrhein-westfälischen NPD-Landesverband gesponsert. Der 2002 vom ARD-Politmagazin "Report Mainz" enttarnte Frenz war NPD-Landesvize und V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes. Frenz steht auch stellvertretend für viele, die über eine lange Zeit übelste antisemitische Propaganda betreiben konnten, die die Grenze zum Justiziablen überschritt und dennoch vom Verfassungsschutz nicht beendet wurde.

Alles möglich: NPD-Vorstand und VS-Spitzel

V-Leute sind oftmals zugleich Informanten und Straftäter. Nicht von ungefähr scheiterte das 2001 eingeleitete Verfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht: Bis zu 15 Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern arbeiteten zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz. Das Verfahren endete am 18. März 2003 mit einer Einstellung aus formalen Gründen, obwohl die Richter offenkundig von der Verfassungswidrigkeit der NPD überzeugt waren. Ihr Argument: V-Leute dürfen Ziele und Aktivitäten einer extremistischen Organisation nicht entscheidend bestimmen, sonst setzten sich die Geheimdienste dem Vorwurf aus, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen selbst anzuleiten.

In Nordrhein-Westfalen wurde diese Praxis auf die Spitze getrieben. NPD-Landesvorsitzender in NRW war Udo Holtmann, zugleich V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Sein Stellvertreter arbeitete ebenfalls als VS-Spitzel, womit die Spitzenpositionen der Partei im bevölkerungsreichsten Bundesland in den Händen des Inlandsgeheimdienstes waren.

Der NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht hat offen gelegt, dass es kaum eine überregional aktive Neonazistruktur ohne V-Leute gab. Der Staat fördert damit indirekt und direkt den Weg in die Gewalt. Seine Spitzel sehen sich nicht als V-Person des Verfassungsschutzes in ihrer jeweiligen Partei oder Gruppierung, sondern als V-Person ihrer jeweiligen Partei oder Gruppierung beim Verfassungsschutz. So kommt es immer wieder vor, dass V-Leute Aktionen steuern, dazu aufstacheln und zum bewaffneten Kampf aufrufen.

Unter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes können sie ungestört agieren, austesten, welche Aktivitäten geduldet werden und sich selbst aus der Schusslinie nehmen. Vor Exekutivmaßnahmen werden sie gewarnt, vor anderen Behörden abgeschirmt und vor Ermittlungsverfahren geschützt. Quellenschutz ist dem Verfassungsschutz wichtiger als Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung. Die Aufrechterhaltung der Tarnung steht vor der Verhinderung oder Aufklärung einer Straftat. Immer wieder kommt es zu Straftaten mit Wissen und Billigung der Ämter, die von Amts wegen vertuscht werden. Gerichtsprozesse gegen V-Leute verkommen tendenziell zu rechtsstaatswidrigen Geheimverfahren. Aus Gründen des Quellenschutzes oder des "Staatswohls" werden Akten manipuliert oder geschwärzt, V-Mann-Führer treten nur mit beschränkten Aussagegenehmigungen auf.

Loyalität gibt es nur gegenüber dem Geld

V-Leute haben oft mehrere Loyalitäten, belügen und betrügen nicht nur die eigenen Gesinnungskameraden, sondern auch die Behörden. Sie tun, was ihrer jeweiligen Interessenlage entspricht. Eine Quelle, die aus dem terroristischen Unterstützerbereich gewonnen wird, gerät immer in einen unlösbaren Identitätskonflikt. Sie wird nie ganz auf der Seite des Staates stehen, weil sie sich immer auch den politischen Zielen ihrer Kameraden verpflichtet fühlt. Das heißt, der Staat wird einer solchen Quelle nie ganz vertrauen und sie kontrollieren können.

Loyalität gilt nur gegenüber dem Geld, von dem viel in den Aufbau von Logistik und Kommunikation fließt. Zu Zeiten des NSU waren dies, wenn nicht vom VS selbst bereitgestellt, Handys, Faxgeräte, Computer, Reisekosten, Anwaltskosten, NS-Propaganda. Ein staatlicher Steuergeldsegen für die erklärten Feinde der Verfassung, für Kriminelle im Dienste des Staates.

Das Bundeskriminalamt (BKA) teilt diese Sichtweise. In einem 14-seitigen Geheimpapier des BKA vom 3. Februar 1997 erhob der Staatsschutz schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz. Kern der "Anklageschrift" gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz: Die V-Leute wirkten als Brandstifter und schaukelten sich gegenseitig hoch. Der VS bekämpfe die Neonazi-Szene nicht entschieden, sondern schütze sie, beispielsweise vor Durchsuchungen. Wichtige Informationen seien zu spät an die Polizei weitergereicht worden. V-Leute seien kein Teil der Lösung, sondern ein Teil des Problems.

Auch die Rolle des V-Mann-Führers ist vielfach dubios und eines Rechtsstaates nicht würdig. Sie schließt ein, Gesetze zu brechen, Straftaten zu vertuschen und letztlich die Justiz zu behindern, wenn es den geheimdienstlichen Zielen dient. Diese Führer pflegen symbiotische Beziehungen, hängen an ihrem Spitzel, unabhängig davon, ob er wertvolle Informationen liefert oder sich strafbar macht, weil sie sonst einen neuen V-Mann aufbauen müssten. Diese Kumpanei, dieses Fraternisieren, das Sich-Anfreunden und Duzen, befördert ein schwer zu kontrollierendes Eigenleben, und ist auch durch eine stärkere Rotation nicht aufzubrechen.

"Aus dem Ruder" gelaufene V-Leute wie Tino Brandt oder Wolfgang Frenz sind nicht Einzelfälle, sie sind das Ergebnis des System des geheimen administrativen Verfassungsschutzes selbst - und abzuschaffen. Mit einem wirklichen Nutzen: Die Behörde könnte so bis zu 30 Prozent ihrer Gesamtkosten sparen, meint der Ex-Verfassungsschützer Winfried Ridder.

Dennoch behauptetet die Bundesregierung, der Einsatz von V-Leuten zähle "zu den effektivsten nachrichtendienstlichen Mitteln für eine kontinuierliche Informationsgewinnung" und sei "für die Sicherheitsbehörde unverzichtbar". Wie das aussieht, hat der NSU-Komplex deutlich gezeigt. Die Spitzel waren in Gewalttaten verstrickt, die Geheimdienstler haben es gewusst und gedeckt, bis hin zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz und diversen Landesämtern. Wegen der Vertuschung von weiteren Informationen nahmen die VS-Chefs von Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihren Hut. Das ändert freilich nichts daran, dass der VS, nach den ersten kosmetischen Reformen, weiterhin die Hoheit über seine Akten hat und darüber bestimmen kann, welche Dokumente er Ermittlern und Untersuchungsausschüssen übergibt.

Eine Handvoll Politiker gegen 11 500 Schlapphüte

Ihrem Wesen nach arbeiten Geheimdienste geheim. Das gilt auch für ihre Kontrolle durch das Parlament. Die Abgeordneten, denen diese Aufgabe obliegt, sind nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber ihren KollegInnen im Bundestag zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das mehrköpfige Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das sich aus allen Fraktionen des Bundestages zusammensetzt, beaufsichtigt neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Eine Handvoll ParlamentarierInnen gegen rund 11 500 Schlapphüte.

Was folgt daraus? Der Verfassungsschutz ist eine undurchschaubare Institution, die systembedingt zu Eigenmächtigkeit, Machtmissbrauch und Skandalen neigt. Ihn gänzlich abzuschaffen, wird an den parlamentarischen Gegebenheiten scheitern. Doch die Diskussion, ihn in eine Analysebehörde mit deutlich weniger Aufgaben umzuwandeln, muss geführt werden. Eine Möglichkeit wäre der Umbau zu einem Informations- und Koordinationszentrum, dessen Arbeit auf wissenschaftlichen Quellen und Materialien beruht und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einbezieht. Eine solche Behörde wäre dann auch in der Lage, Berichte über Extremismus und Terrorismus zu publizieren, die in Konkurrenz zur unabhängigen Forschung und Publizistik stehen - und nicht erst berichtet, wenn Journalisten oder Kriminalschriftsteller bereits recherchiert und geschrieben haben.


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6 Kommentare verfügbar

  • Peter S.
    am 11.11.2015
    Antworten
    Herr Steiner, den ersten Satz kann ich unterstreichen. Vor allem wenn der starke Verdacht besteht, daß sich der Staat nicht nur Krimineller bedient sondern auch noch zu Taten anleitet.
    Auf den Prüfstand gehören aber nicht Staaten, sondern Menschen.
    Das sind i.d.R Politiker und Beamte, welche ihrem…
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