KONTEXT:Wochenzeitung
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Krieg der Pensionäre

Krieg der Pensionäre
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Der eine war Richter, der andere Staatsanwalt, und ihre Zusammenarbeit war "stets tadellos". Bis zum 30. September 2010. Den Schwarzen Donnerstag haben beide vor Ort erlebt, und seither führen sie Krieg: Jetzt hat der Vorsitzende Richter a. D. Dieter Reicherter gegen den Oberstaatsanwalt a. D. Bernhard Häußler Anzeige erstattet. Beim Generalstaatsanwalt, wegen falscher uneidlicher Aussage und Strafvereitelung im Amt.

Dieter Reicherter war seit vier Wochen Pensionär, als er auf dem Weg zu einer Verabredung den Stuttgarter Schlossgarten durchquerte – an jenem 30. September 2010, an dem der friedliche Protest gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 mit Füßen getreten, mit Knüppeln geschlagen, mit Pfefferspray besprüht und aus Wasserwerfer-Kanonen beschossen wurde. Selber abseits der zu räumenden Wege auf einer Wiese stehend, wurde Reicherter vom Wasserwerfer durchnässt und in seinem Weltbild erschüttert: Polizeigewalt über Stunden, Übergriffe vor allem auch gegen Jugendliche, Hunderte von Verletzten, aber weit und breit kein Rettungsdienst – nichts von dem, was er da mit eigenen Augen zu sehen bekam, hatte der langjährige Strafrichter und vormalige Staatsanwalt in diesem Land für möglich oder auch nur für denkbar gehalten.

Reicherter bietet sich Häußler als Zeuge an

Reicherter setzte sich an den Schreibtisch, brachte seine Erlebnisse zu Papier und schickte sie, verbunden mit dem Angebot, als Zeuge zur Verfügung zu stehen, an den zuständigen Staatsanwalt Bernhard Häußler, den damals schon umstrittenen Leiter der politischen Abteilung 1 in Deutschlands fünftgrößter Anklagebehörde. Doch Häußler, schon immer ein Rechts-Ausleger der Rechtsauslegung, hatte nur daran Interesse, den Widerstand gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren: In Hunderten von Verfahren gegen Demonstranten gab die Staatsanwaltschaft in den folgenden Jahren Vollgas, selbst bei teils absurd geringfügigen Tatvorwürfen, und stand zugleich auf der Bremse, wenn es um die Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens ging.

Den ungewollten Zeugen Reicherter versuchte Häußler auf seine Art mürbe zu machen: Kaum fünf Wochen nach dessen Schreiben und einem weiteren telefonischen Hinweis Reicherters ("Damals vertraute ich ihm noch") an den Oberstaatsanwalt in anderer Sache verfasste Häußler eine Aktennotiz des Inhalts, bei ihm sei "der Eindruck entstanden, dass Herr Reicherter eine Wahnvorstellung entwickelt hat". Ohnehin großzügig gestreut in Kreisen der Ermittler, wanderte Häußlers Erkenntnis, "versehentlich", wie es später hieß, sogar noch in mindestens eine Gerichtsakte, die weder mit der Sache noch überhaupt mit Dieter Reicherter zu tun hatte.

Während jener Vermerk 2013 nach Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten aus der Akte gelöscht werden musste, ist Häußlers zweiter Frontalangriff auf den ehemaligen Kollegen bis heute juristisch nicht aufgearbeitet: Im Juni 2012 veranlasste die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik der-richter-und-die-denker-1035.html internal-link-new-window>eine Hausdurchsuchung bei Reicherter, wohl wissend, dass dieser sich auf einer Auslandsreise befand. Gefunden wurde zwar nichts, was die Ermittler weitergebracht hätte, dafür wurde so manches mitgenommen, was nichts mit den Ermittlungen zu tun hatte. Wohlgemerkt: Die Durchsuchung fand nicht bei einem Beschuldigten statt, sondern – in wiederum anderer Angelegenheit – bei Reicherter als Zeugen. Dagegen hat Dieter Reicherter Verfassungsbeschwerde erhoben; die ist noch nicht entschieden.

Häußler wird zur Hassfigur des Widerstands

Da standen sich die beiden versierten Strafrechtler längst in herzlicher Feindschaft gegenüber: der eine als immer häufiger und auch öffentlich angefeindete Hassfigur des Stuttgart-21-Widerstands, deren Ablösung verschiedentlich sogar aus politischen Kreisen gefordert wurde, der andere als unermüdlicher Aufklärer, Rechercheur, Redner auf Demonstrationen (wie bei der am fünften Jahrestag) und als kritischer Journalist. Als solcher hat Reicherter seither mehrere Bücher veröffentlicht und im vergangenen Jahr monatelang für die Kontext:Wochenzeitung über den Wasserwerferprozess am Stuttgarter Landgericht berichtet. "Als Folge dieser Tätigkeit", schreibt Reicherter jetzt in seiner Anzeige gegen Häußler, die er am Freitag, dem 25. September, erstattet hat, hätten sich bei ihm "zahlreiche Zeugen und Betroffene" gemeldet und ihm "etliche neue, bislang unbekannt gewesene Informationen zukommen lassen".

Das war schon während des Prozesses so. Unter anderem führte ein Reicherter zugespieltes und <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik video-schocker-vom-wasserwerfer-2327.html internal-link-new-window>in der Kontext:Wochenzeitung erstmals am 16. Juli 2014 veröffentlichtes Foto mit dazu, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart erneut Ermittlungen gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf aufnehmen musste. Diese ergaben schließlich, dass Stumpf einen Strafbefehl annahm und seither vorbestraft ist.

Das Foto zeigt Stumpf, aber auch Häußler, zu einem Zeitpunkt am Schwarzen Donnerstag auf dem sogenannten Feldherrenhügel im Schlossgarten, als die Wasserwerfer aus vollen Rohren und auf Kopfhöhe von Demonstranten schossen – und mindestens Stumpf hätte da einschreiten müssen. Häußler nicht: So hat es jedenfalls die Staatsanwaltschaft Heidelberg befunden, die im Auftrag des baden-württembergischen Justizministers den Sachverhalt prüfte. Und <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik weder-zeichen-noch-wunder-2493.html internal-link-new-window>keine drei Wochen brauchte bis zum "Freispruch".

So manches wurde von den Ermittlern "übersehen"

Beweiskraft hatte besagtes Foto übrigens deshalb, weil sich die nämliche Szene zur gleichen Uhrzeit auch in polizeilichen Filmaufnahmen vom Schwarzen Donnerstag fand – und lediglich bis dahin "übersehen" worden war. Wie so manches mehr in den mehr als 200 Stunden Videomaterial, von dem die Polizei vergeblich gehofft hatte, es würde belegen, die Gewalt am Schwarzen Donnerstag sei von den Demonstranten ausgegangen. Es belegte ganz überwiegend das genaue Gegenteil. Und das war nicht nur in zahlreichen, im Prozess vorgespielten Sequenzen zu sehen, sondern geht auch aus neu aufgetauchten und in der vergangenen Woche als <link http: www.stern.de panorama stern-crime stuttgart-21--so-brutal-gingen-polizisten-gegen-demonstranten-vor-6464880.html external-link-new-window>Zusammenschnitt vom Magazin "Stern" veröffentlichten Aufnahmen hervor.

Eine darin enthaltene Szene, in der ein Polizist über Sprechfunk einem anderen befiehlt, sich das an diesem Tag tausendfach verwendete Pfefferspray zuerst in den Handschuh zu sprühen und es dann Demonstranten ins Gesicht zu reiben, hat Dieter Reicherter veranlasst, Anzeige gegen unbekannt "wegen Verabredung eines Verbrechens" zu erstatten. Überdies liegt ihm die Zeugenaussage eines <link http: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft pfeffer-in-die-augen-3152.html internal-link-new-window>14-Jährigen vor, der angibt, ein Polizist habe ihm mit seinem Handschuh Pfefferspray ins Gesicht gerieben.

Auf die Missachtung der polizeilichen Dienstvorschrift, wonach Reizgas in keinem Fall gegen Kinder eingesetzt werden darf (ebenso wenig wie gegen Schwangere und Allergiker, bei denen das sogar zum Erstickungstod führen kann), nimmt Reicherter Bezug in seiner Anzeige gegen Häußler und erwähnt dessen Aussage als Zeuge im Wasserwerferprozess. Dort hatte der mittlerweile ebenfalls und aus privaten Gründen vorzeitig in den Ruhestand getretene Häußler einen <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik melden-macht-frei-2551.html internal-link-new-window>schwachen und überdies von skandalösen Umständen begleiteten Auftritt hingelegt und behauptet, seinen Ermittlungen zufolge seien alle Personen, die von Pfefferspray-Einsätzen betroffen waren, über 18 Jahre alt gewesen.

Tatsächlich hat Häußlers politische Abteilung ihre spärlichen Ermittlungen gegen Beamte, die Pfefferspray unerlaubt aus nächster Nähe Demonstranten ins Gesicht gesprüht haben, allesamt eingestellt mit Hinweis darauf, dass die Identität der – gepanzerten und vermummten – Polizisten nicht zu klären gewesen sei. Nur in einem Fall wurde schließlich Anklage erhoben, ganz und gar unfreiwillig: Der Beamte, der dann einen teuren Strafbefehl akzeptierte, war von den eigenen Kollegen angezeigt worden, weil er einer am Boden liegenden Frau aus nächster Nähe in die Augen gesprüht hatte.

Die Qualität von Häußlers Ermittlungsarbeit – genauer: sein Unwille, überhaupt gegen Polizisten zu ermitteln – macht sich auch an dem Umstand fest, dass allein die Demosanitäter am Schwarzen Donnerstag 320 Patienten versorgten, die "unter Augen-, Haut- und Schleimhautreizungen" litten, allesamt hervorgerufen durch Pfefferspray. Weitere solchermaßen Verletzte wurden vom Roten Kreuz behandelt, das sich selbst alarmiert hatte, oder begaben sich auf eigene Faust außerhalb des Schlossgartens in Behandlung. Als ob ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Stuttgart sich die Mühe gemacht hätte, in all diesen Fällen das Alter der Betroffenen zu ermitteln.

Sind unterbliebene Ermittlungen Strafvereitelung im Amt?

Häußlers Aussage vor Gericht sei, schreibt Dieter Reicherter deshalb in seiner Anzeige, "vorsätzlich falsch", und liefert ein mögliches Motiv gleich mit: "... dass er anderenfalls das pflichtwidrige Unterlassen von Ermittlungen hierzu hätte einräumen müssen." Und weiter:

"Herr Häußler war deswegen in Kenntnis der Vorgänge nach seinen dienstlichen Verpflichtungen gehalten, hierzu Ermittlungen durchzuführen und verantwortliche Polizeibeamte zur Rechenschaft zu ziehen. Dies hat er jedoch nicht getan, sodass bis heute kein einziger Polizeibeamter wegen durch Pfefferspray verursachte Verletzung von Kindern unter dem Gesichtspunkt der gefährlichen Körperverletzung im Amt bestraft wurde. Selbst wenn Verletzte nicht namentlich bekannt sein sollten, hindert dies die Verfolgung und Bestrafung von Verantwortlichen nicht, da schon der Versuch gefährlicher Körperverletzung (im Amt) strafbar und erweislich ist. In den unterbliebenen Ermittlungen sehe ich den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt begründet, wobei schon der Versuch strafbar ist."

Dieter Reicherter hat die Anzeige gegen Häußler bewusst nicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt, sondern sie beim übergeordneten Generalstaatsanwalt Brauneisen in den Briefkasten geworfen. Verbunden mit der Bitte, "eine andere Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen". Ob das zu anderen Ergebnissen führt als zuletzt – siehe oben – bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg und wer am Ende also den Krieg der Pensionäre gewinnt, bleibt abzuwarten. Gut sind Reicherters Chancen nicht.

Denn bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, aus der – hinter vorgehaltener Hand – mittlerweile zu hören ist, es sei wohl ein Fehler gewesen, Häußler nicht früher Einhalt geboten zu haben, geht in Sachen Schwarzer Donnerstag auch zwei Jahre nach Häußlers Ausscheiden trotzdem noch alles seinen gewohnten Gang. Die Anzeige Reicherters gegen unbekannte Polizisten "wegen Verabredung eines Verbrechens" wurde nach zweiwöchiger Prüfung zur "weiteren Bearbeitung" weitergeleitet an das Dezernat 31 der Stuttgarter Polizei, das sich um Amts- und Korruptionsdelikte kümmert. Just dessen Chef Andreas Dorer hatte bereits dazumal – im Auftrag von Polizeipräsident Stumpf und unter persönlicher Aufsicht von Häußler – die Ermittlungen in eigener Sache geleitet und bei der Sichtung des hauseigenen Videomaterials noch nicht einmal ebenjene beiden Herren auf dem Feldherrnhügel entdeckt. Oder entdecken wollen/sollen.

Diesmal geht Dorer deutlich detektivischer ran an den Fall: "Zusätzlich bitte ich auch um Mitteilung aller Namen und Adressen der von Ihnen mehrfach erwähnten – und uns unbekannten – Kinder, die seinerzeit im Park durch den polizeilichen Einsatz verletzt wurden. Für Ihre freundliche und tatkräftige Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus", ließ Dorer dieser Tage Dieter Reicherter per E-Mail wissen.


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11 Kommentare verfügbar

  • Horst Ruch
    am 04.10.2015
    Antworten
    ...es gilt auch hier der alte alemannische Spruch: Herre hilft Herre. So entscheiden die Herre Richter so wie die Herre der Staatsanwalt wollen. Gemeinsame Verbindung im gemeinsamen Studium in gleicher Uni im gleichen Bundesland verpflichten geradezu Urteile innerhalb des persönlichen Netzwerkes zu…
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