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Bleiben Gönner-Mails geheim?

Bleiben Gönner-Mails geheim?
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Am 11. September tagt wieder der Schlossgarten-Untersuchungsausschuss. Die Erwartungen sind groß, doch noch Licht ins Dunkel des E-Mail-Verkehrs zwischen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus und seiner Verkehrsministerin Tanja Gönner (beide CDU) rund um den Schwarzen Donnerstag zu bringen. Die Chancen allerdings stehen schlecht.

Inhalt, Zeitpunkt und Tonlage bestimmter Botschaften könnten den Verdacht politischer Einflussnahme auf den Polizeieinsatz vor bald fünf Jahren im Stuttgarter Schlossgarten untermauern. So wie die schon seit Langem bekannte Mail der Ministerin vom 21. September 2010 über organisatorische Details zum Wechsel an der Spitze des Stuttgart-21-Büros, in der sie einen Zusammenhang zwischen den Baumfällarbeiten und der vom Ministerpräsidenten geplanten Regierungserklärung am 6. Oktober herstellt: "Ziel ist, dass bis zu deiner Regierungserklärung alles mit den Bäumen erledigt ist." Schon der Untersuchungsausschuss zum EnBW-Milliardendeal, den Mappus zur gleichen Zeit am Landtag vorbei eingefädelt hatte, förderte zutage, wie intensiv der Regierungschef damals mit seinen wenigen Vertrauten kommunizierte. Tanja Gönner, die Juristin mit den guten Kontakten zur Kanzlerin, gehörte zu diesem sehr kleinen Kreis.

Als Mappus sein Amt von Günther Oettinger übernahm, entzog er Innenminister Heribert Rech (CDU) die Zuständigkeit für den Verkehrsbereich und übertrug sie auf Tanja Gönner, weil er mit Rechs Engagement für Stuttgart 21 nicht zufrieden war. Gönner vertrat diesen sogar in seiner Funktion als Innenminister, etwa beim Besuch des Stuttgarter Polizeipräsidiums zehn Tage vor dem Einsatz. Vor allem war sie schon in den ersten Septembertagen damit betraut, hinter den Kulissen ein Gespräch vorzubereiten, bei dem die Seite der Kopfbahnhofbefürworter hochrangig vertreten sein sollte. Sie machte aus ihrem Ärger damals kein Hehl, als Bahnchef Rüdiger Grube den Termin absichtlich zu früh publik werden und damit platzen ließ.

Sogar öffentlich hatte der CDU-Regierungschef in diesen Tagen auf Kampfmodus geschaltet. Ihm sei der "Fehdehandschuh hingeworfen worden", sagte er bei der Jungen Union. Und dass er ihn aufnehmen werde: "Jetzt mal Ärmel hochkrempeln, auf ins Gefecht!" Stuttgart-21-Gegner hatte er als "Berufsdemonstranten" verunglimpft und bei jenem Gespräch im Polizeipräsidium ein "offensives Vorgehen" gegen die Baumbesetzer verlangt.

Die Zeit wird knapp

Gönner dürfte deshalb nicht nur aus den von ihr vorgebrachten prinzipiellen rechtlichen Gründen gegen die Veröffentlichung der E-Mails vor Gericht gezogen sein. Allerdings hat sie in zwei Instanzen verloren. Die Grünen, die am stärksten auf Einblick in den Schriftverkehr drängten, haben indessen noch lange nicht gewonnen. Denn der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH Mannheim) hat zwar – anders als im Falle Mappus – einer partiellen Übergabe der Mails an den Ausschuss zugestimmt. Das Verfahren ist aber kompliziert, die Zeit wird knapp, und die Opposition, allen voran Reinhard Löffler, CDU-Obmann im Ausschuss, bastelt an einer Verzögerungsstrategie. Er behauptet, neue Erkenntnisse seien gar nicht zu erwarten. Dabei hatte schon der erste Schlossgarten-Untersuchungsausschuss noch mit einer CDU/FDP-Mehrheit an den Tag gebracht, dass von zwei entscheidenden Planungssitzungen für besagten Polizeieinsatz keine Protokolle angefertigt worden waren. Aus Sorge, sie könnten an die Öffentlichkeit gelangen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Ministerin ihren Chef darüber direkt schriftlich informiert hat.

Ursprünglich war vorgesehen, die Korrespondenz aus dem fraglichen Zeitraum gemeinsam mit einem Richter und der Absenderin zu sichten. Dieses vor knapp einem Jahr im Ausschuss per Beweisbeschluss festgelegte Verfahren verwarf der VGH. "Die Beweiserhebung durch einen Untersuchungsausschuss findet ihre Grenze am Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits im Jahr 1984 zum Flick-Untersuchungsausschuss und im Jahr 1987 zum Untersuchungsausschuss "Neue Heimat" entschieden, dass sich "das Beweiserhebungsrecht eines Untersuchungsausschusses nicht von vornherein auf Daten mit rein persönlichem Charakter erstreckt". Wenn ein Untersuchungsausschuss die Landesregierung zur Vorlage von Akten und Beweismitteln auffordere, seien beide verpflichtet, diese verfassungsrechtliche Grenze des Beweiserhebungsrechts zu beachten. Für die Rechtmäßigkeit des Aktenvorlageverlangens sei nicht allein der Ausschuss verantwortlich.

Die Mannheimer Verwaltungsrichter haben deshalb entschieden: "Wenn in Akten oder sonstigen Beweismitteln, die nach dem Untersuchungsausschussgesetz vorzulegen sind, Informationen mit rein persönlichem Charakter enthalten sein könnten, ist der Untersuchungsausschuss verpflichtet, die Beweiserhebung einem Richter zu übertragen, der die Durchsicht der Beweismittel vornimmt." Dieses Prozedere wird mit Sicherheit zu Verzögerungen führen. Die wichtigste Botschaft für Gönner auf der einen und für alle, die zusätzliche Informationen erhoffen, auf der anderen Seite, steckt im nächsten Satz: Die Entscheidung des Richters "kann mit Beschwerde angefochten werden". Nur diese verfassungsrechtlich vorgegebene Vorgehensweise gewährleiste, dass rein persönliche E-Mails der Antragstellerin aussortiert und dem Untersuchungsausschuss gar nicht erst vorgelegt würden.

Da ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss immer mit der Legislaturperiode, also mit der nächsten Wahl endet – sie findet bekanntlich im März statt –, bleiben nur noch sechs Monate. Ein Amtsrichter oder eine -richterin muss, möglicherweise per Losverfahren, ausgewählt werden, außerdem hat der VGH verlangt, dass der Schriftverkehr das Umweltministerium nur verschlüsselt verlassen darf. Ungeklärt ist auch, welcher Zeitraum überhaupt gesichtet werden soll. Vorstellbar ist die Zeit vom Beginn der Abrissarbeiten am Nordflügel im August bis zu Mappus' Regierungserklärung Anfang Oktober. Bis zu ihr sollten die für den Start der Bauarbeiten entscheidenden Platanen allesamt eingeschlagen sein. Vorstellbar ist jedoch auch, private von dienstlicher Post über einen größeren Zeitraum zu trennen, in der Hoffnung, weitere Aufschlüsse über die Herangehensweise der damaligen CDU/FDP-Koalition zu bekommen.

CDU blockiert Aufklärung

In jedem Fall muss der Ausschuss einen neuen Beweisbeschluss zum weiteren Vorgehen fassen. Löffler zeigt zudem hartnäckiges Interesse an einem Nebenthema: Er will Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) in den Ausschuss laden und wissen, warum die Mails in seinem Haus nicht gelöscht wurden. Die Entstehungsgeschichte der drei Magnetbänder mit Daten von Gönner, ihrem Amtschef Bernhard Bauer und 600 Beschäftigten ist klar: Noch die alte schwarz-gelbe Regierung wollte die Daten sichern, um bei einem möglichen Neuzuschnitt der Ressorts darauf zugreifen zu können. Nach dem grün-roten Wahlsieg vom 27. März 2011 war alles anders, der Zweck entfiel also, eigentlich hätten sie nicht mehr aufbewahrt werden dürfen.

Die heute im Umweltministerium Verantwortlichen bestehen darauf, dass nur vergessen worden sei, die Kopien zu löschen. Daran hegt nicht nur Löffler erhebliche Zweifel, er will die Aufbewahrung als Ordnungswidrigkeit bewertet sehen. Der Stuttgarter Landtagsabgeordnete hat außerdem ein Rechtsgutachten verlangt, das eine Abwägung zwischen dem Erkenntnisinteresse des Ausschusses und der Verpflichtung zum Löschen der Bänder vornehmen soll.

Vor allem für die Grünen ist die Lage nicht nur wegen des Zeitdrucks unbefriedigend. Viel Reputation hat die größere Regierungspartei in den Reihen des Stuttgart-21-Widerstands eingebüßt, bei manchen sogar jede. Die laut einer Umfrage inzwischen noch gewachsene allgemeine Zustimmung zu dem Projekt macht den Wahlkampf im Talkessel für die Grünen auch nicht einfacher. Im Wahlkampf würde es deshalb helfen, neue Erkenntnisse zu den Hintergründen des Schwarzen Donnerstags präsentieren zu können. Nicht zuletzt deshalb wird in der Grünen-Fraktion noch immer erwogen, zumindest einen letzten Versuch zu unternehmen, auf die für die nächsten 30 Jahre im Landesarchiv versenkten Mappus-Mails zuzugreifen. Und noch eine Möglichkeit steht dem Ausschuss offen: Er kann den früheren Ministerpräsidenten erneut in den Zeugenstand laden. Gegen ihn sind keine Verfahren mehr anhängig, deretwegen er sich auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen könnte.

Natürlich würde die CDU diesen Schachzug als Wahlkampfmanöver verurteilen. Wer allerdings selber auf den Wahltermin schielt und auf Zeit spielt, um die Offenlegung heikler Mails zu verhindern, der sitzt im Glashaus – mit den bekannten Einschränkungen beim Verwenden von Wurfgeschossen.


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12 Kommentare verfügbar

  • Schwabe
    am 15.09.2015
    Antworten
    Anscheinend ist Frau Gönner hier nicht allein in ihrer Selbstgefälligkeit, Menschen für dumm zu verkaufen und zu denken sie merken es nicht.
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