Hans-Georg Maaßen wählt seine Worte immer wohlüberlegt, äußert sich stets in ruhigem Tonfall. Der Präsident des Kölner Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist die Ruhe selbst, auch wenn er Bedrohungslagen für Land und Leute skizziert. Monoton spricht er auch über die Notwendigkeit geheimdienstlicher Maßnahmen, um die demokratische Ordnung vor dschihadistischem oder sonstigem Terror zu wahren. Vor kurzem jedoch, <link http: www.kontextwochenzeitung.de wirtschaft der-feind-aus-fernost-3042.html _blank external-link-new-window>während eines Symposiums in Stuttgart zu Wirtschaftsspionage, zeigte der oberste Inlandsgeheime so etwas wie emotionale Regung.
Zwischen den Attentaten von Paris und Cyber-Angriffen auf Bundestagsrechner kam der 52-jährige Jurist auch auf das Durchsickern vertraulicher Pläne seiner Behörde zur Ausweitung der Internet-Überwachung zu sprechen. Ein Internet-Blog hatte sie im Frühjahr publik gemacht. "Das können Sie alles auf 'netzpolitik.org' nachlesen", rief er Unternehmern und Managern in Stuttgart zu.
Knapp eine Woche nach der Veranstaltung, mit Datum vom 24. Juli 2015, erhielten die Blog-Betreiber von "netzpolitik.org", Markus Beckedahl und André Meister, Post vom Generalbundesanwalt. In dem Schreiben teilte der oberste Ankläger der Republik den Journalisten mit, dass gegen sie nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch wegen des Verdachts auf Landesverrat ermittelt wird. Den eigentlichen Auslöser der Ermittlungen, die die Beschuldigten mehrere Jahre ins Gefängnis bringen können, verschwieg das Schreiben. Er wurde erst später durch Medienrecherchen publik: Generalbundesanwalt Harald Range leitete das Verfahren ein nach zwei Strafanzeigen, die BfV-Präsident Maaßen im März und April nach Veröffentlichung der Blog-Beitrage gestellt hatte.
Der Stuttgarter Lesetipp des obersten Verfassungsschützers
Wäre Maaßen Blogger, würde die Bundesanwaltschaft nun wohl auch gegen den Dienstherrn des Inlandsgeheimdienstes ermitteln müssen. Denn mit seinem Stuttgarter Lesetipp hat sich Maaßen aus strenger juristischer Sicht selbst des Landesverrats verdächtig gemacht, mindestens der Beihilfe dazu. Hilfsweise käme als Straftatbestand auch Paragraf 95 StGB in Frage, der das "einfache" Offenbaren von Staatsgeheimnissen unter Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren stellt.
15 Kommentare verfügbar
Isnogud
am 13.08.2015Finden Sie die Einlassungen von 'Ophir' eigentlich ok?
Was soll denn diese kryptische Drohung "und die Dinge, die kommen müssen, gehen ihren Weg ..." ?
Heisst das, der KKK-Schlägertrupp hat sich der Sache bereits angenommen?
Heisst das,…