KONTEXT:Wochenzeitung
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Böses Erwachen

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Unabhängig davon, ob nach der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range gegen die Journalisten von "netzpolitik.org" weiter wegen Landesverrats ermittelt wird oder nicht: Unser Autor plädiert für eine schärfere Gangart – gegenüber tatsächlichen Landesverrätern.

Hans-Georg Maaßen wählt seine Worte immer wohlüberlegt, äußert sich stets in ruhigem Tonfall. Der Präsident des Kölner Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist die Ruhe selbst, auch wenn er Bedrohungslagen für Land und Leute skizziert. Monoton spricht er auch über die Notwendigkeit geheimdienstlicher Maßnahmen, um die demokratische Ordnung vor dschihadistischem oder sonstigem Terror zu wahren. Vor kurzem jedoch, <link http: www.kontextwochenzeitung.de wirtschaft der-feind-aus-fernost-3042.html _blank external-link-new-window>während eines Symposiums in Stuttgart zu Wirtschaftsspionage, zeigte der oberste Inlandsgeheime so etwas wie emotionale Regung. 

Zwischen den Attentaten von Paris und Cyber-Angriffen auf Bundestagsrechner kam der 52-jährige Jurist auch auf das Durchsickern vertraulicher Pläne seiner Behörde zur Ausweitung der Internet-Überwachung zu sprechen. Ein Internet-Blog hatte sie im Frühjahr publik gemacht. "Das können Sie alles auf 'netzpolitik.org' nachlesen", rief er Unternehmern und Managern in Stuttgart zu.

Knapp eine Woche nach der Veranstaltung, mit Datum vom 24. Juli 2015, erhielten die Blog-Betreiber von "netzpolitik.org", Markus Beckedahl und André Meister, Post vom Generalbundesanwalt. In dem Schreiben teilte der oberste Ankläger der Republik den Journalisten mit, dass gegen sie nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch wegen des Verdachts auf Landesverrat ermittelt wird. Den eigentlichen Auslöser der Ermittlungen, die die Beschuldigten mehrere Jahre ins Gefängnis bringen können, verschwieg das Schreiben. Er wurde erst später durch Medienrecherchen publik: Generalbundesanwalt Harald Range leitete das Verfahren ein nach zwei Strafanzeigen, die BfV-Präsident Maaßen im März und April nach Veröffentlichung der Blog-Beitrage gestellt hatte.

Der Stuttgarter Lesetipp des obersten Verfassungsschützers

Wäre Maaßen Blogger, würde die Bundesanwaltschaft nun wohl auch gegen den Dienstherrn des Inlandsgeheimdienstes ermitteln müssen. Denn mit seinem Stuttgarter Lesetipp hat sich Maaßen aus strenger juristischer Sicht selbst des Landesverrats verdächtig gemacht, mindestens der Beihilfe dazu. Hilfsweise käme als Straftatbestand auch Paragraf 95 StGB in Frage, der das "einfache" Offenbaren von Staatsgeheimnissen unter Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren stellt.

Aus "gutem Grund" haben sich denn auch die Verantwortlichen des Recherchebüros "Correct!v" selbst beim Generalbundesanwalt des Landesverrats angezeigt, nachdem sie aus Solidarität alle Geheimdokumente, deretwegen Beckedahl und Meister verdächtigt werden, auf ihrem eigenen Portal publizierten. "Soll er doch gegen uns alle ermitteln", entrüstet sich Chefredakteur Markus Grill, "die beiden haben nur das gemacht, was zur ureigenen Aufgabe von Journalisten gehört: Geheime Pläne bekannt zu machen, damit die Gesellschaft darüber diskutieren kann." Die Attacke auf "netzpolitik.org" sei deshalb eine Attacke auf alle Medien, so Grill.

Wer den Vorgang "netzpolitik.org" verfolgt hat, kann eine bis dato kaum gekannte Medienoffensive beobachten. Einen Tag brauchte es, bis sich Journalisten und Redaktionen vom Schock erholt hatten, die Range mit dem Schwingen der Landesverrats-Keule auslöste. Dann starteten die oft gescholtenen Main-Stream-Medien durch, katapultierten das Ermittlungsverfahren neben Griechenland-Krise und Flüchtlingsdrama zum medialen Topthema. "Tagesschau" und "heute-journal" sendeten Beiträge und Kommentare, "Spiegel", "Süddeutsche" und das Erste recherchierten, wer was über das Verfahren wusste. Auch der Blätterwald rauschte laut; allein "Deutschlandfunk" und "Bild" <link http: www.stefan-niggemeier.de blog deutschlandfunk-experte-leugnet-ermittlungen-wegen-landesverrat-gegen-netzpolitik-org _blank external-link-new-window>erklärten Ranges Ermittlungen schnell, aber falsch, für eingestellt.

Doch kein Medientraumland!

In den "netzpolitik.org"-Chaos-Tagen wachten viele Medienschaffende auf aus einem seligen Traum(-land): Deutschland als Land, in dem die Pressefreiheit ein hohes, im Großen und Ganzen unangetastetes Gut ist. Der letzte derartige Landesverrat-Fall, die "Spiegel"-Affäre, liegt immerhin 53 Jahre zurück. Und in der aktuellen <link https: www.reporter-ohne-grenzen.de fileadmin redaktion presse downloads ranglisten rangliste_2015 rangliste_der_pressefreiheit_2015.pdf _blank external-link-new-window>Rangliste der Pressefreiheit 2015 von Reporter ohne Grenzen machte Deutschland zuletzt zwei Positionen gut und erreichte Platz 12. Hinter Jamaika und Österreich zwar, aber deutlich vor der sonst so mustergültigen Schweiz. Eine bessere Platzierung verhinderten Angriffe auf Reporter und die Behinderung von journalistischer Arbeit, weniger durch Amtsträger, mehr durch Radikale, die allzu häufig "Lügenpresse" skandieren.

Dennoch: Deutschland ist kein Land unangetasteter Pressefreiheit. Der letzte schwerwiegende Fall ereignete sich im Sommer 2005, als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Durchsuchung der Redaktion des Polit-Magazins "Cicero" und das Haus eines Journalisten veranlasste, um ein Informations-Leck im Bundeskriminalamt (BKA) ausfindig zu machen. Zwei Jahre später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Durchsuchungen, die ergebnislos verlaufen waren, einen schwerwiegenden verfassungswidrigen Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit darstellten. Als Folge des "Cicero"-Urteils verabschiedete der Bundestag im Sommer 2012 das "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit in der Straf- und Strafprozessordnung", das Journalisten die Straffreiheit beim Verbreiten von Dienstgeheimnissen sichern soll (siehe Kasten). Die Verbreitung von Staatsgeheimnissen, der Landesverrat, blieb auch für Journalisten strafbewehrt.

Gutachter prüfen jetzt, ob Beckedahl und Meister tatsächlich Landesverrat begangen haben. Sie müssen "ein Staatsgeheimnis öffentlich bekanntmachen, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführen", so ist er durch Paragraf 94 StGB definiert. Bundesjustizminister Maas, Bundesinnenminister de Maizière und, nach einigem Zögern, auch Bundeskanzlerin Merkel bezweifeln, dass dies auf die Beschuldigten zutrifft. Vieles deutet darauf hin, dass nach der Entlassung von Range das Verfahren eingestellt wird.

Im NSA-Abhörskandal zauderte und zögerte der oberste Ermittler

Ranges Rücktritt wird viele kaum schmerzen. Denn der 67-jährige Jurist hatte das Vertrauen in die oberste Strafverfolgungsbehörde schon länger beschädigt. Durch sein Zögern und Zaudern und schließlich die Weigerung, im Fall des NSA-Abhörskandals Ermittlungen aufzunehmen, geschweige Anklage zu erheben, wegen Landesverrats. Die Ermittlungsarbeit leisten seit Monaten andere: Abgeordnete im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Und Anklage erhoben haben investigative Journalisten, die die Kooperation des Bundesnachrichtendienstes mit der NSA unter offenbarer Mitwisserschaft des Bundeskanzleramts publik machten. Der <link http: www.spiegel.de spiegel print d-134762450.html _blank external-link-new-window>"Spiegel"-Titel vom 2. Mai 2015, überschrieben mit "Der Verrat – BND und Bundesregierung gegen deutsche Interessen", spricht Bände.

Range verweigerte sich auch, obwohl schon im Juli 2013 eine Strafanzeige wegen Landesverrat und Billigung von Straftaten im NSA-BND-Komplex vorlag. Doch der Anzeigenerstatter hieß nicht Maaßen, sondern Bert Knopp, ist nicht beim Verfassungsschutz, sondern Mitglied der Piratenpartei Hessen. Und Knopp zeigte <link https: www.piratenpartei-hessen.de _blank external-link-new-window>keine Journalisten, sondern Bundeskanzlerin Angela Merkel an. 

Gescheitert ist bislang auch der Versuch des Autors, den Generalbundesanwalt wegen millionenfacher Grundrechtsverletzungen durch massenhaftes NSA-Abhören mit einer Eingabe beim Petitionsausschuss des Bundestags im Januar 2014 zum Handeln zu zwingen. Die Petition wurde zunächst aus formalen Gründen abgelehnt, der Widerspruch dagegen wird seit anderthalb Jahren (!) durch den Ausschuss geprüft.

Unabhängig davon, wie die "netzpolitik.org"-Affäre endet, bietet sie die passende Gelegenheit, über den Straftatbestand Landesverrat nachzudenken, in juristischem wie politischem Sinne. Denn in Zeiten globaler Überwachung bedarf es keines "Bekanntmachens" von Staatsgeheimnissen, um einen schweren Nachteil für die äußere Sicherheit eines Staates zu provozieren. Die amerikanische NSA, der britische GCHQ verwahren die im Ausland ausgespähten Geheimnisse auf ihren Servern und machen sie nur eigenen Regierungskreisen zugänglich. Auch ist angesichts der Bedrohung durch terroristische, nichtstaatliche Organisationen wie den IS zu überdenken, ob Landesverrat auch auf innere Sicherheit abheben muss. Ein Hackerangriff auf Regierungsnetze kann das Ausspähen von Geheimnissen zum Ziel haben und nebenbei das öffentliche Leben lahm legen.

Ist das Freihandelsabkommen TTIP vielleicht auch Landesverrat?

Fraglich ist, ob sich Landesverrat auch nur noch auf das Durchstechen von Staatsgeheimnissen beschränken lässt. Birgt beispielsweise das – geheim ausgehandelte – transatlantische Freihandelsabkommen TTIP nicht die Gefahr der "Benachteiligung", wenn milliardenschwere Streitfälle gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht vor ordentlichen Gerichten verhandelt, sondern von in Hinterzimmern tagenden Schiedsgerichten entschieden werden? Ist es nicht auch Landesverrat, wenn Konzerne in Deutschland jährlich Milliardengewinne erwirtschaften, die von der Allgemeinheit finanzierte Infrastruktur nutzen, aber mit Briefkastenfirmen in Steueroasen Steuervermeidung betreiben? Eine legale, aber wenig legitime Praxis, die erst dank Whistleblower durch die "Luxemburg-Leaks" publik wurde. Und wie ist darüber zu urteilen, dass deutsche Atomkonzerne jahrzehntelang Milliarden an ihre Aktionäre ausschütteten, aber nach einer <link http: www.hochschule-ruhr-west.de news datensaetze-presse ruecklagengutachten _blank external-link-new-window>aktuellen Studie der Hochschule Ruhr West größtenteils die öffentliche Hand, also wir alle, den anstehenden Meiler-Rückbau und die Endlagerung des Atommülls bezahlen muss?

Landesverrat bietet viele Ermittlungsansätze – wenn nicht für die Justiz, dann für kritische Journalisten. Die rechnen nach einer aktuellen Umfrage der Deutschen Journalisten Union (dju) nach der "netzpolitik.org"-Affäre mit weiteren Einschüchterungsversuchen von staatlichen Institutionen gegen Journalisten. Und befürchten, dass sich Informanten aus Behörden und Unternehmen künftig einschüchtern lassen.


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15 Kommentare verfügbar

  • Isnogud
    am 13.08.2015
    Antworten
    Liebe Kontext Redaktion, liebe MitdiskutantInnen,

    Finden Sie die Einlassungen von 'Ophir' eigentlich ok?

    Was soll denn diese kryptische Drohung "und die Dinge, die kommen müssen, gehen ihren Weg ..." ?

    Heisst das, der KKK-Schlägertrupp hat sich der Sache bereits angenommen?

    Heisst das,…
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