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Wegrollende Züge

Wegrollende Züge
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Was die S-21-Kritiker stets gesagt haben, wird jetzt von der Bundesregierung bestätigt: In Bahnhöfen mit hoher Gleisneigung rollen die Züge weg. Mehr als bisher bekannt. Die meisten in Köln, wo die schiefe Ebene weit unter der in Stuttgart geplanten liegt.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag ist höchst aufschlussreich. Danach sind seit 2003 exakt 29 Wegrollvorgänge dokumentiert, davon entfallen 22 auf den Kölner Hauptbahnhof. Dieser ist ein besonderer, weil er eine Gleisneigung zwischen 3,68 und 6,8 Promille ausweist – deutlich über dem Wert, der in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) in Paragraf 7 mit 2,5 Promille als maximaler Sollwert für einen Bahnhof festgelegt ist. Zum Vergleich: In Stuttgart soll die Neigung 15,143 Promille betragen.

Fest steht jetzt also, dass die Zahl der wegrollenden Züge wesentlich größer ist als bisher bekannt. Hinzu kommt, dass die Vorgänge in Köln nur zwischen 2010 bis Anfang 2015 erfasst wurden und viel dafür spricht, dass die Dunkelziffer hoch ist. Wenn es im Jahr 2013 zehn solcher Vorgänge gab und 2014 immerhin noch fünf, so lassen die Angaben von nur einem Fall (2011) beziehungsweise zweien im Jahr 2012 Zweifel aufkommen, ob alle Vorfälle registriert wurden. Es bleibt die Erkenntnis, dass wegrollende Züge so lange zum Bahnalltag gehören, wie die Gleise nicht absolut horizontal verlaufen. 

Wegrollen bereits bei geringer Gleisneigung

Bereits eine geringe Neigung schafft Probleme. Beispielsweise wird für den Hamburger Hauptbahnhof ein solcher Vorgang für den 7. November 2011 dokumentiert. Dort liegt das Gleisgefälle bei maximal 1,5 Promille. Belegt ist jetzt auch ein Fall (9. Juli 2011) im Berliner Hauptbahnhof, der neuesten deutschen Großstation, deren Schieflage noch geringer ist. Und das bestätigt, was Fachleute mit Blick auf Stuttgart 21 immer wieder betonen: Wegrollvorgänge finden bei modernen Zügen aufgrund des extrem niedrigen Rollwiderstands bereits bei äußerst geringer Gleisneigung statt. Nicht ohne Grund gilt im chinesischen Schienenverkehr, dass in allen neu gebauten Bahnhöfen die Gleise absolut horizontal liegen müssen.

Was aber antwortet die Bundesregierung? Eine solche horizontale Lage sei lediglich "anstrebenswert". Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sagt, das heiße im Klartext: "So sicher, wie es im chinesischen Schienenverkehr zugeht, muss es hier nicht sein." Anstatt dem chinesischen Beispiel zu folgen und für eine sichere Praxis zu sorgen, genüge der Bundesregierung offenbar der Verweis auf Maßnahmen im Bereich des Personaleinsatzes. Dort ist von "Nachschulungen der Triebfahrzeugführer mit Lernerfolgskontrollen", von "Belehrungen" und einer "Überwachung" der Verkehrsvorgänge die Rede.

Zur Klarstellung: Die Neigung bei den Gleisen 4 bis 8 im Kölner Hauptbahnhof beträgt mit 3,68 Promille gerade einmal 24,3 Prozent des Gefälles, das es bei Stuttgart 21 mit 15,143 Promille geben wird. Wenn es in Köln die genannten 22 Wegrollvorgänge gab (21 auf den Gleisen 4 bis 8), dann spricht alles dafür, dass es bei gleichen Bedingungen in Stuttgart deutlich mehr sein werden. Und wenn es dabei, laut Bundesregierung, "sieben Leichtverletzte" gab, dann ist beim schwäbischen Schiefbahnhof noch wesentlich Schlimmeres zu befürchten. Aber auch das liest sich in der Berliner Antwort ganz harmlos: "Physikalisch erwachsen daraus (aus den 15,143 Promille Gefälle bei S 21; d. Verf.) keine Schwierigkeiten, weil Eisenbahnbremsen Züge auch in wesentlich stärker geneigten Gefälleabschnitten halten können."

Für Volker Kefer ist die schiefe Ebene kein Problem

Ähnlich argumentierte in der S-21-Schlichtung im Jahr 2010 bereits Bahnvorstand Volker Kefer – damals wie heute verantwortlich für das Jahrhundertprojekt. Damals konterte Kefer die Feststellung von Klaus Arnoldi vom VCD Baden-Württemberg, S 21 habe eine "sechsfache Abweichung von der EBO-Norm", mit den Worten: "Herr Arnoldi, das ist doch trivial. Es gibt keinen Unterschied, ob Sie eine zweifache, dreifache oder eine sechsfache Abweichung haben."

Das war schon 2010 falsch, und das, was die Bundesregierung heute behauptet, ist es ebenso. Tatsächlich gibt es "physikalisch" gesehen erhebliche Unterschiede bei den nunmehr vier dokumentierten unterschiedlichen Gleisneigungen in Bahnhöfen: absolut horizontal (China), 2,5 Promille (EBO); 3,6 Promille ("Dr Zuch kütt" in Köln Hauptbahnhof) und 15,143 Promille im S-21-Schrägbahnhof. Was im Kölner Hauptbahnhof bisher noch glimpflich ausging, weil ein dort wegrollender Zug zunächst nur langsam Fahrt aufnimmt, sieht in einem S-21-Bahnhof deutlich anders aus. "Ein in einer Neigung von 15 Promille ungebremst stehender ICE-Zug erreicht bereits nach zehn Sekunden eine Geschwindigkeit von 4,8 km/h und durchfährt in dieser Zeit eine Wegstrecke von 6,7 Metern", schrieb der frühere Hamburger Bahndirektor Eberhard Happe. Nachzulesen in Lösch/Stocker/Leidig/Wolf: "Oben bleiben! Die Antwort auf Heiner Geißler", Köln 2011. Selbst ein sportlicher Mensch, <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik der-schiefbahnhof-398.html external-link-new-window>so Happe in Kontextausgabe 100, könne hier "kaum mehr mithalten".

Festzuhalten bleibt: Die Berliner Regierung ignoriert zum einen die besondere und direkte Verantwortung, die sie als Vertreterin des Bundes laut Verfassung – Grundgesetz Artikel 87e – für die Schieneninfrastruktur, also hier für das Projekt Stuttgart 21 hat. Zum anderen verweist sie auf "die Deutsche Bahn AG" wie auf ein x-beliebiges Unternehmen und lässt außer acht, dass sich dieses Unternehmen zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befindet. Und daraus ergibt sich eine doppelte Verantwortung für die zur Debatte stehende Schräglage dieses Projekts im physikalischen und im rechtlichen Sinn.

PS: Aufschlussreich auch ein Hinweis in der Antwort der Bundesregierung: Für den Zeitraum August bis November 2013 habe man "weitere Vorgänge" gefunden. Diese seien dem Abgeordneten Matthias Gastel nicht mitgeteilt worden und resultierten "aus einem Versehen der EUB" (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes). Auch der verkehrspolitische Sprecher der Grünen wollte Antworten zur "überhöhten Gleisneigung" in Stuttgart.

 

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der Linken <link file:20568 internal-link-new-window>finden Sie hier als PDF.


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20 Kommentare verfügbar

  • Rollstuhlfahrerin
    am 09.08.2015
    Antworten
    Nochmals vielen Dank an Winfried Wolf für diesen Artikel.
    Der lässt einen 30 Jahre weiterdenken, wenn man aktuelle Beiträge wie z. B. den vom 12.08.2015 in "Plusminus" sieht (vom NDR produziert und zum Glück n i c h t von Clemens Bratzler moderiert) zum Thema Neuanschaffung von Zügen chinesischer…
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