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Selbstmord nach Vorschrift

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Florian H. ist im September 2013 ohne Fremdeinwirkung in seinem brennenden Fahrzeug gestorben, bezeugen Polizisten vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags. Was ihn in den Flammentod trieb, durften die Beamten nicht untersuchen. Der zuständige Staatsanwalt sah noch am Todestag keinen Grund mehr für weitere Ermittlungen.

Der Tod ist alltäglich im Stuttgarter Polizeipräsidium. Jährlich müssen die Beamten in rund 500 Fällen untersuchen, wie ein Mensch gestorben ist. Die weitaus meisten Todesermittlungsverfahren werden geräuschlos abgeschlossen, ohne groß Schlagzeilen zu machen.

Nicht so am Montag, den 16. September 2013, als Helmut Hagner gegen 9.15 Uhr telefonisch über einen Todesfall auf dem Cannstatter Wasen informiert wird. Der Erste Kriminalhauptkommissar leitet das Dezernat 11, das für Brand, Waffen und Sprengstoffe zuständig ist. Am Rande des Festgeländes war kurz zuvor ein Fahrzeug mit Heilbronner Kennzeichen in Flammen aufgegangen. Nach dem Löschen entdeckten die Feuerwehrleute einen Leichnam auf dem Fahrersitz. Die Ermittlungen ergaben noch am selben Tag, dass das Opfer Florian H. ohne Fremdeinwirkung den Flammentod starb.

"Zunächst war das ein ganz normaler Fall", berichtet Hagner am vergangenen Montag dem NSU-Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag. Der Dezernatschef schickt seinen erfahrensten Mitarbeiter, Kriminalhauptkommissar Achim K., der seit über 30 Jahren bei Bränden ermittelt, sowie Kriminaloberkommissar Jörg B., der seit einem Jahr im Dezernat zur Weiterbildung ist, hinunter zum Luftlinie nur etwa fünf Kilometer entfernten Wasen.

Am Brandort bietet sich den Ermittlern ein grausames Bild. Der Leichnam in dem ausgebrannten Kleinwagen weist massive Verbrennungen an Kopf und Oberkörper auf. Im Fahrzeuginnern riechen die Ermittler Benzin, ein Messgerät bestätigt die subjektive Wahrnehmung des Brandbeschleunigers. Unter den Resten einer unversehrten Jeanshose findet sich ein Geldbeutel mit einem Personalausweis, der auf den 21-jährigen Florian H., wohnhaft in Eppingen im Landkreis Heilbronn, ausgestellt ist. Der Fund gibt dem Fall eine unerwartete Wendung: H. ist im Polizeisystem als "Straftäter rechts" vermerkt.

Wenig später meldet sich bei Dezernatsleiter Hagner die Staatschutzabteilung des Landeskriminalamts (LKA). Das Brandopfer, dessen Identität später durch Zahnstatusabgleich sicher bestätigt wird, sollte noch am gleichen Tag zum Mord an Michèle Kiesewetter in Heilbronn 2007 erneut befragt werden. Bereits am 17. Januar 2012 hatten Beamte H. zu dem Komplex vernommen, ohne ein greifbares Resultat. Der Bundesstaatsanwalt geht davon aus, dass die Polizistin von den rechtsextremen NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossen wurde. Mit H., der sich im Neonazi-Aussteigerprogramm des LKA befand, hatten Beamte am Freitag vor seinem Tod ein erneutes Treffen in Geradstetten vereinbart, wo H. eine Ausbildung zum Betonbauer absolvierte.

Diese Spur zum Zwickauer Terrornetzwerk veranlasste den hiesigen NSU-Untersuchungsausschuss, die Todesumstände von Florian H. näher zu beleuchten und Ermittler, Staatsanwälte und Gutachter als Zeugen zu laden. Nachdem das Gremium in der vergangenen Woche bereits H.s Eltern angehört hatte – die bei dieser Gelegenheit den Behörden den schweren Vorwurf machten, schlampig und einseitig ermittelt und fälschlich einen Suizid ihres Sohnes angenommen zu haben. Und sich etwa nicht dafür interessiert zu haben, dass Florian mehrfach Drohungen aus der rechten Szene erhalten habe.

Auch im Netz wurde der grausame Freitod von H. heiß diskutiert. Oft mit dem Ergebnis, dass es so nicht hat passiert sein können: "Mordverdacht erhärtet sich", überschreibt ein linkes Portal im Dezember 2013 einen Beitrag, der sich auf einen Bericht der "Südwestpresse" bezieht, der Florian H.s Vater mit aus seiner Sicht unbeantworteten Fragen zu den Todesumständen zitiert. "Mysteriös" und "rätselhaft" wird der Autobrand auch in anderen Zeitungen tituliert.

Polizei und Staatsanwaltschaft bestreiten alle Vorwürfe

Vor dem Stuttgarter NSU-Ausschuss bestreiten geladene Polizisten wie Staatsanwälte die Vorwürfe der Eltern, weisen Theorien und Vermutungen, Dritte könnten am Tod des jungen Mannes beteiligt gewesen sein, als haltlos und unbewiesen zurück. "Für mich ist Florian H.s Fall ein sicherer Fall", sagt Dezernatsleiter Hagner während seiner zweieinhalbstündigen Vernehmung. Und betont den Aufwand, den man zur Aufklärung betrieben habe. "Da haben die Alarmglocken geläutet. Mir war klar, dass wir jetzt größer einsteigen müssen", gibt Hagner im Ausschuss zu Protokoll, eine Ermittlungsgruppe eingerichtet zu haben, nachdem das LKA den rechtsextremistischen Hintergrund des Opfers übermittelt habe.

Doch Hagners Truppe sollte sich von Anfang an nur darauf beschränken, wie H. sein Leben verlor. Ob ein technischer Effekt zu Explosion und Brand führte. Oder ob H. durch Fremdeinwirkung starb. Mögliche Verbindungen zum NSU oder zum Mord an Kiesewetter zu untersuchen deckt sich nicht mit dem Ermittlungsauftrag des elften Dezernats am Stuttgarter Polizeipräsidium. "Ermittlungen zu Soko Parkplatz und NSU blieben beim LKA", erläutert Hagner dem Ausschuss. Für diesen Bereich gab es dort seit geraumer Zeit eine eigene Ermittlungsgruppe, die EG Umfeld.

Großes Interesse am Fall H. hatte auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, allein schon von Amts wegen. Zumindest während H.s Todestag. Organisatorisch zugeordnet sind Brandsachen der Hauptabteilung 1, die es mit der Bearbeitung politischer Straftaten und massenhaften Anklagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 zu einem gewissen Ruf in Justizkreisen gebracht hat.

Zunächst beteiligte sich der zuständige Staatsanwalt Stefan Biehl auch mit Verve an den Ermittlungen zum Tod von Florian H., wird im Ausschuss deutlich. Biehl stand in ständigem Kontakt mit dem Dezernat, so sagen es die Polizisten. Er wohnte der Obduktion des Brandopfers in Tübingen bei, die bereits am Montagnachmittag nach Bergung des Leichnams aus dem Fahrzeugwrack durchgeführt wurde, was laut Dezernatsleiter Hagner "keine normale Sache" ist. Die Obduzenten stellten keine Knochenbrüche bei H. fest, aber Rußpartikel bis in feinste Lungenverästelungen. Was dafür spricht, dass das Opfer nicht gewaltsam ins Auto verbracht wurde und noch gelebt haben muss, als das Benzingemisch explodierte und der Brand im Fahrzeuginnern wütete.

Ein Brand, aber kein Feuerzeug

Auch Hagners Mitarbeiter und die hinzugezogenen Gutachter der LKA-Kriminaltechnik kommen noch im Laufe des Montagnachmittags zu dem Schluss, dass H. selbst das Benzin aus einem im Beifahrerfußraum vorgefundenen Kanister über sich ausgeschüttet und innerhalb von Sekunden entzündet haben muss. Maximal eine Minute wäre das Benzin-Luft-Gemisch im Fahrzeuginneren zündfähig gewesen, erläutert ein Kriminaltechniker dem Ausschuss. Als wichtigsten Zeugen für diese Annahme sehen die Ermittler einen Radfahrer, der die Explosion beobachtete, aber keine Personen, die sich in der Nähe des Fahrzeugs aufhielten oder von dort flüchteten.

Auch alle anderen Zeugen, von insgesamt acht auch zwei Polizeistreifen, die in den sieben Stunden vor der Explosion den Peugeot an dieser Stelle stehen sehen, bemerken immer nur die eine gleiche Person im Fahrzeug sitzend oder davor stehend. Wenn auch deren Personenbeschreibung ("dunkle Jacke und Jeans") auf viele andere Männer passen könnte.

Vorrichtungen für eine Fernzündung wurden nicht im Fahrzeug gefunden, ein technischer Defekt sei auszuschließen, berichten die Beamten im Ausschuss. Die Überreste eines Feuerzeugs waren im Brandschutz jedoch nicht auffindbar. Keine Erklärung liefern können die Polizisten auch über den Verbleib eines nur teilweise verbrannten College-Blocks sowie eines größeren Schlüsselanhängers mit dem Autoschlüssel. "Ich weiß nicht, wo der Schlüssel ist", so Hagner. Dafür entdeckten H.s Eltern nach Rückgabe des Fahrzeugs Florians Handy zwischen den Vordersitzen. Das Gerät hatten die Ermittler offenbar übersehen.

Gegen 17 Uhr am Brandtag telefonieren Dezernatsleiter Hagner und Staatsanwalt Biehl, der gerade von der Obduktion aus Tübingen kommt, miteinander und tauschen den Ermittlungsstand aus. Die beiden Stuttgarter Polizeibeamten, die die Todesnachricht in Eppingen überbrachten, konnten aus Ermittlersicht keine wesentlichen Erkenntnisse beisteuern, außer dass die Familie nicht an einen Suizid glaubt. Eltern wie Schwester erwähnten, dass Florian aus der rechten Szene bedroht wurde.

Hörbares Erstaunen im Ausschuss

"An diesem Tag war ein Gespräch mit den Eltern nicht möglich", schildert der Beamte im Ausschuss, dass der Vater sie nach der Todesnachricht relativ schnell des Hauses verwiesen habe. Staatsanwalt Biehl sieht bereits zu diesem Zeitpunkt keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod von Florian H., das Opfer habe Suizid begangen. Ein Ermittlungstempo, das hörbar Erstaunen unter den Ausschussmitgliedern auslöst.

Denn zu diesem Zeitpunkt ist die Motivlage für einen Suizid noch alles andere als klar. Obwohl Liebeskummer in Biehls Einstellungsverfügung als Suizidmotiv erwähnt wird, kommt es nie zur Vernehmung von H.s Freundin. Zweimal treffen die Stuttgarter Beamten sie nicht zu Hause in Sulzfeld an. Sie verzichten letztlich auf eine Vorladung, als H.s Eltern ihnen mitteilen, erfahren zu haben, dass Florian sich von ihr getrennt habe und nicht sie sich von ihm.

Auch die vermeintlichen Drohungen rechter Exkumpels werden nicht mehr verifiziert. Staatsanwalt Biehl sieht keinen Sinn darin, die Durchsuchung von H.s Zimmer und die Herausgabe der Telefonverbindungsdaten beim Ermittlungsrichter zu beantragen. Hagners Beamte können am Dienstag mit Zustimmung der Eltern nur einen kurzen Blick in Florians Zimmer werfen, wo außer einem Spruch von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß an der Pinnwand nichts auf die braune Vergangenheit des Toten hindeutet. Auch bleibt der defekte Computer des Opfers unausgewertet im Zimmer zurück.

Die Auslesung eines angesengten Laptops aus dem Brandfahrzeug ziehen die Ermittler ebenfalls nicht in Betracht. Das Gerät scheint ihnen zu beschädigt, um noch Geheimnisse preiszugeben. "Bei vielen Suiziden haben wir es mit einem Konglomerat an Gründen zu tun", sagt Kommissar Peter W., der den Eltern die Todesnachricht überbrachte, im Untersuchungsausschuss. Es klingt fast wie eine Ausrede.

"Konkrete Hinweise, ein neues Todesermittlungsverfahren aufzumachen, gab es nicht", betont Staatsanwalt Biehl während seiner Vernehmung mehrfach auf Nachfrage der Abgeordneten. Sämtliche Ermittlungsergebnisse hätten kein Anzeichen für ein Fremdverschulden ergeben, wiederholt er. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) wertet dagegen die Aussage der Eltern, Florian H. sei bedroht worden, völlig anders: "Es gab mehr als konkrete Hinweise auf eine Nötigung, die weitergehende Ermittlungen gerechtfertigt hätte", so Drexler. Kein Grund für den Staatsanwalt zu handeln. "Es lag keine Strafanzeige der Eltern vor", argumentiert er dagegen.

Das LKA wollte mehr wissen

Anders als Staatsanwalt Biehl hätten offenbar auch die Staatsschützer vom LKA gern mehr über Florian H.s Kommunikation vor seinem Tod gewusst. In ihrer Not, an Daten zu kommen, wenden sie sich über das Bundeskriminalamt an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe – mit der "Anregung", die Funkzellenabfrage im Fall H. doch noch durchzuführen. Doch die oberste Anklagebehörde erklärt sich für nicht zuständig, die notwendigen Beschlüsse zu erwirken. "Zudem waren die Erfolgsaussichten gering, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Fremdverschulden ausgeschlossen hat", spielt der Karlsruher Oberstaatsanwalt Markus Dienst in seiner Zeugenvernehmung im Stuttgarter Landtag den Ball zurück.

Zugleich lässt Dienst keinen Zweifel daran, dass Florian H. nichts Substanzielles mehr zum Mord an der Polizistin Kiesewetter hätte sagen können. Schon bei der ersten Vernehmung Anfang 2012 seien H.s Aussagen "sehr unpräzise und teils widersprüchlich" gewesen. Die damals von H. erwähnte "Neoschutzstaffel NSS Öhringen" sei den Ermittlungsbehörden "nicht untergekommen". "Die Spur 5086 ist abgeschlossen", so Dienst.

Dennoch will der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler erneut mit der Familie von Florian H. zusammenkommen. "Das Treffen ist noch im März vereinbart", teilt Drexler am Rande der Sitzung mit. Bei dieser Gelegenheit will Florians Vater bislang unbekannte Unterlagen und das Handy seines toten Sohnes an die parlamentarischen Ermittler übergeben.

Den letzten Besuch von Polizeiermittlern bekam die Familie H. am 16. Oktober 2013. Direkt bei den Betroffenen wollte sich der Stuttgarter Kommissar Peter W. vergewissern, ob die Mutter zu einem Kontext-Bericht über den Tod ihres Sohnes einen Kommentar gepostet hat, in dem unter anderem steht: "Florian war ein sehr lebenslustiger und kritischer Mensch. Er hatte so viele Träume Wünsche und Ziele. Wer ihn gekannt hat, geht nicht von einem Suizid aus."


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9 Kommentare verfügbar

  • Anita Gramm
    am 17.03.2015
    Antworten
    Hat man den Staatsanwalt damit konfrontiert, dass sich mindestens die "Matze-Aussage" von Florian H. ja nun doch bestätigt hat und er auch ein NSS-Tatoo trägt ?
    Was sagt der Staatsanwalt dazu?
    Und stimmt die Aussage des Vaters, dass Florian H. Handynummern an das Aussteigerprogramm des LKA gegeben…
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