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Wenn die Justiz Partei ist

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Im Konfliktfeld von Investoreninteresse, Bürger(un)willen und Demonstrationsrecht zu S 21 war die Stuttgarter Justiz Partei: Das zeige das neue Kontext-Buch auf erschreckende Weise, schreibt der Schriftsteller Wolfgang Schorlau in seinem Vorwort.

Geld baut schlecht – nirgends bewahrheitet sich dieser Satz mehr als im Stuttgarter Kessel. Oder um es mit den Worten des britischen Stararchitekten David Chipperfield zu sagen: "Es ist die Maschine des Investments, die die Entscheidungen trifft. Und die will Risiken vermindern. Und wenn Sie jetzt jedes Risiko rausnehmen und alle anderen exzentrischen Motivationen, bekommen Sie natürlich Fließbandware." Es gibt keine andere deutsche Stadt, die ihr Herzstück so vollständig den Investoren dargeboten hat, die ihr Aussehen, ihren Charakter, ihre Identität so umfassend dem Geld der Investoren ausgeliefert hat wie Stuttgart. Das Erbe der Ära des früheren Oberbürgermeisters Schuster ist so verheerend und so umfassend, dass die Verletzungen des Stadtkörpers irreparabel sind.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich der Widerstand insbesondere der innerstädtischen Bevölkerung gegen Stuttgart 21 richtete, das Bauprojekt, das der Auslieferung der Stadt an Investoren aus aller Welt gewissermaßen die Krone aufsetzte.

Das Erschütternde an dem vorliegenden Buch des Journalisten Jürgen Bartle und des pensionierten Richters Dieter Reicherter ist, dass es exemplarisch vor Augen führt, wie die Stuttgarter Justiz in dem Konfliktfeld von Investoreninteresse, Bürger(un)willen und Demonstrationsrecht Partei war und ist. Sie zeigen auf erschreckende Weise, dass diese Justiz ihre Rolle in dem Konflikt um den Stuttgarter Bahnhof nicht darin sah, darauf zu achten, dass er im Rahmen des Rechts ausgetragen wurde. Sie war Partei, von Anfang an.

Kleinliche und kleinlichste Schikanen

Ich erinnere mich noch gut an die kleinlichen und kleinlichsten Schikanen und Verfolgungen, denen Gangolf Stocker als Anmelder von Kundgebungen und Demonstrationen ausgesetzt war, und die sich in den nächsten Instanzen in Luft auflösten. Ich wundere mich über das Personal, das sich in der Justiz der Landeshauptstadt halten kann. Ich wundere mich besonders über einen Oberstaatsanwalt, der am Schwarzen Donnerstag auf dem "Feldherrnhügel" steht, vorgibt, das Offensichtliche nicht zu sehen, nämlich die Wasserstöße gegen stehende und sitzende wehrlose Personen. Ein Oberstaatsanwalt, der sich später nicht schämt, die Ermittlungen dieser Taten zu übernehmen. Dieser Mann wirkt wie die Karikatur eines Juristen. In einem Roman oder einem Film würde eine solche Figur als negativ überzeichnet gelten.

Dazu zählen auch die absurden Sicherheitsbestimmungen in dem Prozess gegen die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter. Der Rechtsanwalt Jörg Lang schreibt dazu in diesem Buch: "Vergleichbare Sicherheitsverfügungen sind bisher eigentlich nur im Zusammenhang mit Verfahren gegen Terroristen und Gewalttäter oder gegen Angeklagte der organisierten Schwerkriminalität bekannt. Da im vorstehenden Fall die Angeklagten diesen Zielgruppen nicht zugeordnet werden können, wird mit der Verfügung indirekt die teilnehmende Öffentlichkeit und Presse ihrerseits unter einen diesen Zielgruppen vergleichbaren Generalverdacht gestellt. Dies scheint, sofern nicht etwa konkrete Anhaltspunkte für besondere Gefahren, die vom Sitzungspublikum ausgehen können, vorliegen, vom Ansatz her politisch bedenklich und rechtstaatlich unverhältnismäßig und fehlerhaft."

Das vorliegende Buch belegt, dass die Stuttgarter Justiz von einem tiefen Misstrauen gegen die Zivilgesellschaft geprägt ist. Ich fürchte, sie begreift sich instinktiv als Gegner zivilgesellschaftlichen Engagements, sofern es über die Spendenaktion des heimischen Rotarier- oder Lionsclub hinausgeht. Stimmt diese Einschätzung, haben wir es mit einer institutionellen Deformation, einem Zurückbleiben der Justiz hinter der Gesellschaft zu tun, die nicht zu akzeptieren ist.

Dann wird es Zeit für eine zweite Mahntafel vor dem Stuttgarter Landgericht.

 

Der Schriftsteller Wolfgang Schorlau, Jahrgang 1951, lebt seit über zehn Jahren in Stuttgart. Er war am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten und hat seine Eindrücke in dem 2011 erschienenen Roman "Die letzte Flucht. Denglers sechster Fall" zu Papier gebracht. Sein Vorwort zum neuen Kontext-Buch erscheint hier in gekürzter Form.


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7 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 05.07.2019
    Antworten
    @Wolfgang Schorlau,
    willig – willfährig – einwilligen, das müssen die von Ihnen Beschriebenen in der Justiz durch _ihre_ selbstgewählte Entscheidung.
    Verwundert braucht allerdings _niemand_ sein, dass nicht selbstverständlich ist, was jener Richter am Freiburger Außensenat des Oberlandesgericht…
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