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Elendes Ende

Elendes Ende
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Um den Wasserwerferprozess am Landgericht Stuttgart schnell zu einem Abschluss zu bringen, ließ die Richterin Manuela Haußmann sogar eine Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) der Polizei den Gerichtssaal räumen. Das elende Ende passt zum Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt.

Mittwoch, 26. November, 14 Uhr: Es kann verhandelt werden! Kurz nach 11 Uhr am Vormittag hatte die sogenannte Vertretungskammer am Landgericht entschieden, dass die Befangenheitsanträge unbegründet seien, die von den Nebenklagevertretern zwei Tage zuvor gestellt worden waren – als ein letzter verzweifelter Versuch, die Missachtung ihrer Prozessrechte juristisch zu korrigieren. (Ein aussichtsloser Versuch, denn die Vertretungskammer hätte nicht nur den Kollegen von der 18. schmerzlich vors Schienbein treten müssen, sondern danach die Neuauflage des Prozesses selbst an der Backe gehabt ...)

Die insgesamt vier Beschlüsse, ein großer Stapel Papier, liegen bei Verhandlungsbeginn säuberlich auf den Plätzen der Rechtsanwälte und der Staatsanwaltschaft. Sie in Ruhe zu lesen und zu bewerten, über etwaige weitere Verfahrensanträge zu entscheiden, nicht anwesende Mandanten zu informieren (ein Teil der Nebenkläger war wegen psychischer Probleme im Zusammenhang mit der anstehenden Entscheidung nicht erschienen), das alles wäre für die Atmosphäre im voll besetzten Saal (viele Erschienene wurden wegen Überfüllung nicht eingelassen) von Vorteil gewesen. Doch so viel Zeit soll nicht mehr sein.

Gerichtlicher Schweinsgalopp 

Kaum haben die zahlreichen Medienvertreter ihre Fotoaufnahmen beendet, wird die Verhandlung eröffnet und beginnt Manuela Haußmann, die Vorsitzende, mit der Verlesung des Einstellungsbeschlusses. Weit kommt sie nicht, denn eine Nebenklagevertreterin, deren Mandantin nicht erschienen ist, beantragt Unterbrechung der Sitzung, um mit der Verletzten telefonisch Kontakt aufnehmen zu können wegen möglicher Rechtsmittel. Wortwechsel, weitere Anwälte schließen sich an, letztlich zehn Minuten Unterbrechung. Später wird sich herausstellen, dass die zwei Rechtsanwältinnen den Großteil der Zeit damit verbracht haben, einen Raum zu finden, von wo aus sie ungestört telefonieren konnten. Weshalb sie noch nicht wieder im Saal sind, als Manuela Haußmann auf die Sekunde pünktlich die Sitzung fortsetzt – ohne die Anwältinnen. Später wird sie darauf hinweisen, dass deren Anwesenheit nicht vorgeschrieben sei.

Weit kommt die Vorsitzende auch jetzt wieder nicht, denn nun melden sich die beiden anderen Nebenklagevertreter zu Wort, wollen noch Erklärungen abgeben. Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der den fast blinden Dietrich Wagner vertritt, beantragt die Vertagung der Verhandlung. Ein vernünftiger Vorschlag, denn bei der aufgekommenen Hektik in der Prozessleitung und der Unruhe im Saal wäre das genau der richtige Weg, um die entstandene Schärfe herauszunehmen und die Entscheidung, die nicht in der Hauptverhandlung getroffen und verkündet werden muss, in Ruhe und schriftlich mit der Post in die Welt zu setzen.

Was nun folgt, ist bemerkenswert. Die sonst vorgesehene Stellungnahme der übrigen Verfahrensbeteiligten wird überhaupt nicht mehr eingeholt. Im Schweinsgalopp geht die Strafkammer raus und rein, schmettert im Minutentakt die Anträge ab, zuletzt den neuerlichen Befangenheitsantrag der Nebenkläger gegen die Vorsitzende, mit dem sie rügen, dass ihnen eine angemessene Zeit zu Stellungnahmen verweigert wird und die Beschlüsse in der kurzen Zeit nicht ordnungsgemäß beraten worden sein können. Auch jetzt geht es wieder zack, zack. Normalerweise müsste unterbrochen und ohne die abgelehnte Vorsitzende entschieden werden. Indes: Bei einer Ablehnung des Antrags als unzulässig darf sie mit entscheiden. Und gemeinsam befindet man, der Antrag sei lediglich zur Prozessverschleppung gestellt.

Fehler im Beschluss

Endlich – ohne weitere Aussprache – kommt dann der Beschluss. Das Verfahren wird gegen Zahlung von jeweils 3000 Euro vorläufig eingestellt. Im Eifer des Gefechts gleich noch ein Gesetzesverstoß im Beschluss. Denn die gesetzliche Höchstfrist zur Erfüllung der Geldauflage beträgt sechs Monate. Das wäre also der 26. 5. 2015. Unter Verletzung dieser Bestimmung wird eine Frist bis 30. 5. 2015 eingeräumt. Zwar nur vier Tage zu viel, aber doch vom Gesetz nicht gedeckt, ein unerklärlicher Fehler. Die endgültige Einstellung wird erfolgen, wenn das Geld bezahlt ist. Kommt keine Zahlung, muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Doch darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an. Eine Zuhörerin entrollt – allen Leibesvisitationen am Einlass zum Hohn – ein Transparent mit der Aufschrift "Schämt euch". Manuela Haußmann ordnet an, diese Zuhörerin zu entfernen. Als Wachtmeister das umsetzen, entsteht ein Sprechchor: "Schämt euch." Worauf die Vorsitzende das umsetzt, was sie zuvor für den Fall von Unmutsäußerungen aus dem Publikum schon angedroht hatte. Sie ordnet die Räumung des Saals an. Nur Journalisten dürfen bleiben.

In Sekundenschnelle stürmt ein Polizeitrupp den Saal, bildet eine Kette. Das Publikum verlässt ohne Widerstand den Saal, auch die vielen, die sich am Sprechchor nicht beteiligt hatten und die angekündigte Begründung für die Einstellung gern gehört hätten. Dabei sollten eigentlich die angeordneten Ausweiskopien der Zuhörer es ermöglichen, Störer zu identifizieren. So lautete zumindest bislang die Begründung für die Erhebung der Personalien. Auch diejenigen, die vor dem Saal gewartet und nicht gestört hatten, erhalten später keinen Einlass mehr.

Während die Ausgewiesenen spontan einen Demonstrationszug bilden und zum Justizministerium ziehen (wo später der Pressesprecher des Ministers Rainer Stickelberger eine Protestresolution entgegennimmt), begründet Manuela Haußmann vor kleinem Kreis eine Stunde lang den Einstellungsbeschluss. Lediglich zwei der Schwerverletzten hören sich die akribische Schilderung an. Einer verlässt nach einiger Zeit den Saal und muss draußen psychologisch betreut werden. Nur Dietrich Wagner hält bis zum Schluss durch. 

Transparenz à la Haußmann

Manuela Haußmann betont in allem Ernst, sie sei für Transparenz und wolle deshalb in öffentlicher Hauptverhandlung (die freilich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr stattfindet) den Beschluss erläutern. Sie spricht von Komplexität des Falles, von einer Fülle von Details. Man erkenne das Leid der Verletzten und hege Mitgefühl. Eine umfassende Aufklärung wäre zwar wünschenswert, doch sei das Gericht kein Untersuchungsausschuss. Lobende Worte findet sie für die Angeklagten, für die sie eine Fürsorgepflicht habe. Trotz Anfeindungen und Beleidigungen hätten sie sachdienlich mitgewirkt und den Anstoß für Ermittlungen gegen den früheren Polizeipräsidenten Stumpf gegeben. Pathetisch erinnert sie an den Amtseid der Richter, wonach nicht die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit die Richtschnur sein könne. Vielmehr sei eine Verurteilung "nicht angezeigt". Der Prozess sei "mit großem Interesse und Engagement geführt" worden. Alle wichtigen Zeugen seien gehört, alle wichtigen Beweismittel ausgewertet worden.

Von den ausstehenden zwölf Zeugen, die das Gericht von sich aus noch hatte hören wollen, seien keine neuen Erkenntnisse mehr zu erwarten gewesen. Die Behauptung, wichtige Teile der Beweisaufnahme fehlten noch, sei deshalb "völlig aus der Luft gegriffen". Die Angeklagten würden bei einer Fortsetzung "zu bloßen Objekten des Prozesses gemacht". Und die gestellten Beweisanträge der Nebenkläger seien bedeutungslos.

Dann folgt, Schlag auf Schlag, die Schilderung des Polizeieinsatzes: Die Angeklagten hätten keinen Einfluss auf die vorbereitenden Maßnahmen gehabt, unter schwierigen Bedingungen agieren müssen, von der Verspätung der bayrischen Unterstützungseinheit nichts mitbekommen. Hingegen sei für Stumpf, seinen Vertreter Norbert Walz und den Leiter des Führungsstabs, Andreas St., frühzeitig klar gewesen, dass das Einsatzkonzept nicht mehr greifen würde. Stumpfs Führungsassistent habe den Einsatz von Schlagstöcken und Wasserwerfern ohne Einschränkungen freigegeben, als Stumpf auf dem Weg zur Pressekonferenz im Landtag gewesen sei. Stumpf habe das mitgehört und sei nicht eingeschritten, habe die Freigabe also gebilligt. Und der Aussage von dessen Stellvertreter Walz, er habe nachträglich die Wasserabgabe auf Wasserregen beschränkt, folge das Gericht nicht (mit anderen Worten: Man hält Walz für unglaubwürdig).

Von Kopfverletzungen durch Wasserstöße hätten die Angeklagten nichts mitgekriegt. Es sei "unerheblich, wie viele Verletzte die Demosanitäter wahrgenommen" hätten. Die Wasserwerfereinsätze seien nach Auffassung der Strafkammer "grundsätzlich nicht zu beanstanden". Sie hätten immer nur dem "zu räumenden Sicherheitsbereich" gegolten. Immer wieder sei zum Verlassen jenes Bereichs, der sich im Laufe des Einsatzes örtlich verändert habe, aufgefordert worden. Die Wasserwerfer seien "verhältnismäßig und abgestuft" eingesetzt worden. Auf andere Weise sei der Zweck, die Räumung des Geländes, nicht erreichbar gewesen. Die Personen hätten sich freiwillig entfernen können, dann wären sie auch nicht verletzt worden.

Kein Wort zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes insgesamt

Allerdings schweigt sich Manuela Haußmann aus zu den Fragen, ob nicht vor dem Einsatz unmittelbaren Zwangs die Versammlung hätte aufgelöst werden müssen, ob der Einsatz von Wasserstößen gegen mehrere Betroffene, die sich freiwillig entfernten oder weit vom Geschehen entfernt auf einer Wiese waren, rechtmäßig war. Dass Mittel des unmittelbaren Zwangs, die im Normalfall zur Verteidigung der Polizei bei Angriffen von Randalierern verwendet werden, hier zu Angriffszwecken gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wurden, findet keine Erwähnung. Und auch der Umstand, dass der Polizeieinsatz der Ermöglichung eines Schwarzbaus diente, gibt offenbar keinen Anlass zu einer anderen Bewertung. Denn das Eisenbahn-Bundesamt hatte die Baumfällungen, die unter Polizeischutz durchgeführt wurden, sogar ausdrücklich verboten.

Nein, wichtig für die Strafkammer ist vielmehr, dass die Angeklagten "von Stumpf mit der Verantwortung allein gelassen" wurden. "Sie mussten in eiskaltes Wasser springen." Die Geschädigten treffe eine Mitschuld, denn ein Verlassen des Bereichs sei jederzeit möglich gewesen. Nicht einmal der Zeugenaussage des pensionierten Oberstaatsanwalts Häußler, die Angeklagten hätten ihre Meldepflicht an den Polizeiführer verletzt, mag die Kammer folgen. Das Verschulden der Angeklagten liege deshalb lediglich darin, dass sie die Unverhältnismäßigkeit von Kopftreffern hätten erkennen und dagegen einschreiten müssen, weshalb sie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in neun tateinheitlichen Fällen schuldig seien. Das Verschulden sei aber weit geringer als bei den Wasserwerferbesatzungen, die selbstständig vorgegangen seien.

Letztlich bestehe kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung der Angeklagten. Weder zur Spezialprävention (Abschreckung der Angeklagten vor zukünftigen weiteren Straftaten) noch zur Generalprävention (Abschreckung anderer möglicher Straftäter) sei eine Bestrafung erforderlich, ebenso wenig wegen der Folgen ihrer Taten. Was allerdings nicht näher begründet wird, obwohl beispielsweise Verfahren gegen Autofahrer, die infolge momentaner Unaufmerksamkeit einen Fußgänger zum Krüppel fahren, nicht eingestellt werden. Insgesamt, so Manuela Haußmann, sei die Einstellung zwingend, die Verhängung einer Strafe verfehlt.

Zum Schluss weist die Vorsitzende den Vorwurf fehlenden Fingerspitzengefühls vehement zurück, befasst sich ausführlich mit Presseberichten zum Prozess, wirft den Nebenklagevertretern Verschleppungsabsicht vor, spricht ihnen ab, Organe der Rechtspflege zu sein, bemängelt, sie seien gegen Zuhörer nicht mäßigend eingeschritten.

Was umso unverständlicher ist, als Rechtsanwältin Ursula Röder die Zuhörer unmittelbar vor der Saalräumung explizit aufgefordert hatte, Ruhe zu bewahren. Ganz abgesehen davon, dass die Strafprozessordnung keine Vorschrift enthält, wonach Rechtsanwälte im Gerichtssaal für Ruhe und Ordnung sorgen müssten. Dies ist immer noch Aufgabe der Vorsitzenden. Und so endet die Verhandlung weder für die Hinausgeworfenen noch für die Dringebliebenen versöhnlich. Doch Versöhnung schreibt die Strafprozessordnung auch nicht vor.

Was steckt hinter diesem elenden Ende?

Bleibt noch die Frage, was eigentlich die tatsächlichen Gründe für die Verfahrenseinstellung waren, falls die offizielle Begründung nicht zutrifft? Schließlich hatte die Strafkammer kurz vor diesem plötzlichen Ende noch weitere Verhandlungstermine bis März 2015 festgelegt.

Aus Kreisen des Landgerichts war jedenfalls zu hören, die 18. Strafkammer sei für die Dauer des Prozesses entlastet worden, was zu einer erheblichen Mehrbelastung der übrigen Strafkammern geführt habe. Auch hätten die überzogenen Sicherheitsmaßnahmen zu einem immensen Aufwand beim Einsatz von Gerichtswachtmeistern geführt. Dies alles sei auf Dauer nicht abzufangen gewesen. Zudem sei der Eindruck entstanden, der Wasserwerferprozess werde nicht zügig genug verhandelt. Eine rasche Beendigung habe daher im Interesse der ganzen Behörde gelegen. Noch weiter gehende Spekulationen besagen, die Vorsitzende sei der Belastung auf Dauer nicht gewachsen gewesen, wofür zumindest der Verlauf des letzten Verhandlungstags ein eindeutiger Beleg ist.

Und aus der Staatsanwaltschaft Stuttgart hören wir, man habe weitere für die Behörde nachteilige Erkenntnisse befürchtet, je länger der Prozess andauere. In der Tat hatten die Ankläger keine gute Figur gemacht mit der ursprünglichen Weigerung, überhaupt tätig zu werden, dann der langen Dauer der Ermittlungen, des Übersehens von Siegfried Stumpf und Bernhard Häußler auf Fotos als Beobachter während eines besonders "robusten Wasserwerfereinsatzes" und der passiven Beteiligung in der Hauptverhandlung. Zudem habe der Sitzungsvertreter Stefan Biehl ein persönliches Interesse am raschen Prozessende, weil er dann pünktlich seine neue Stelle beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe antreten könne.

Schließlich werden politische Einflussnahmen für möglich gehalten, genährt auch durch die Äußerung des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, der schon "froh" war über die Einstellung, als sie noch gar nicht Fakt war. Spekuliert wird, die im Landtag vertretenen Parteien hätten allesamt kein Aufklärungsinteresse, CDU und FDP wegen ihrer möglichen Verstrickung im politischen Umfeld des damaligen Einsatzes und der Furcht, weitere Erkenntnisse aus dem Strafverfahren könnten Einfluss haben auf die Arbeit des laufenden Untersuchungsausschusses Schlossgarten 2.

Die SPD hat ohnehin kein gesteigertes Interesse, insbesondere auch wegen der Pläne des Innenministers Reinhold Gall, entgegen der Koalitionsvereinbarung keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte einzuführen. Zudem hatte Gall in der Vergangenheit betont, die Demonstranten seien am Verlauf des Einsatzes schuld gewesen. Auch sei Justizminister Rainer Stickelberger bereits angeschlagen und könne Enthüllungen über die Arbeit der ihm unterstellten Staatsanwaltschaft nicht brauchen. Und schließlich passe den Grünen nicht mehr ins Konzept, an ihre früheren kritischen Aussagen zum Einsatz erinnert zu werden, rücke doch nach der nächsten Landtagswahl eine schwarz-grüne Koalition in den Bereich des Möglichen. Zudem soll Winfried Kretschmann auch keine gesteigerte Lust verspürt haben, als Zeuge aussagen zu müssen.

Viele mögliche Gründe. Es bleibt abzuwarten, ob sich das ändern wird, beispielsweise im schwebenden Verfahren beim Verwaltungsgericht.


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16 Kommentare verfügbar

  • notarfuzzi
    am 07.12.2014
    Antworten
    "Der gute Jurist trennt das Schuldverhältnis vom Rest der Welt"
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