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Ja. Aber!

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Dass die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart den seit Juni laufenden Wasserwerferprozess ohne gründliche Aufklärung vorzeitig beendet und die beiden Angeklagten mit je 3000 Euro Geldauflage billig davonkommen lassen hat, ist nicht der Kern des Skandals. Das ist – mindestens aus Sicht des Steuerzahlers, der so ein teures Spektakel mit fast 30 Beteiligten zu großen Teilen finanziert – sogar halbwegs verständlich. Ein Kommentar.

Diese Strafkammer hatte ja nie die Aufgabe, den Schwarzen Donnerstag aufzuklären. Sie konnte nur verhandeln über das und über dasjenige, was von der Staatsanwaltschaft Stuttgart angeklagt wurde. Und die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter Andreas F. und Jürgen von M.-B. sind, das haben 24 Verhandlungstage eindeutig erbracht, zumindest nicht allein verantwortlich zu machen für den Polizeieinsatz vom 30. September 2010 und dafür, dass er völlig missglückte und mehr als 400 Verletzte forderte. Aber ... 

Diese Strafkammer hat sogar, weit mehr als zwei Untersuchungsausschüsse des Landtags, ans Tageslicht gebracht, wie viel blankes Unvermögen hoch bezahlter Staatsdiener zusammenwirken musste, ehe etwas dermaßen schiefgehen konnte. Das ist ein Skandal: Kein Verantwortlicher aus der Spitze der Stuttgarter Polizei und der Polizeiführung des Landes hat seit September 2010 irgendeinen Nachteil erlitten aus seinem (Nicht-)Handeln am Schwarzen Donnerstag. Sie alle sind entweder im wohlbestallten vorzeitigen Ruhestand oder sind am selben Platz oder wurden inzwischen befördert. Bestraft wurden in vier Jahren und sieben Wochen seither nur kleine Chargen: zwei Bereitschaftspolizisten, einmal in Sachen Pfefferspray, einmal in Sachen Schlagstock, und drei Mitglieder der Wasserwerferstaffel. Für alle diese Beschuldigten war ihr Arbeitstag am 30. 9. 2010 ein teureres Vergnügen als – nach dem Wasserwerferprozess – für Polizeioberrat Andreas F. und Polizei-Direktor Jürgen von M.-B. Aber ... 

Diese Strafkammer hätte weitere Zeugen hören, den Prozess locker bis zur Sommerpause 2015 weiterführen können und – wäre angesichts ihrer bereits jetzt gefestigten Überzeugungen wohl trotzdem zu keiner anderen Beurteilung gekommen als derjenigen, dass diese beiden Angeklagten nicht mehr als eine geringe Schuld trifft. Viele bereits einbestellte Zeugen bleiben so ungehört, praktisch alle Beweisanträge der Nebenklage unbearbeitet. Das ist schlimm für alle, die ihre Hoffnungen darauf gesetzt hatten, dass ein Strafprozess endlich das leistet, was zu leisten die grün-rote Regierung seit drei Jahren und sieben Monaten versäumt. Aufklärung nämlich. Und Konsequenzen. Denn aus keiner polizeilichen Zeugenaussage während dieses Prozesses ging hervor, dass sich die Fehler, die am Schwarzen Donnerstag gemacht worden sind, morgen nicht wiederholen können. Ein Freispruch nach ordnungsgemäß zu Ende verhandeltem Prozess wäre leichter zu ertragen gewesen als diese gerichtliche Arbeitsverweigerung. Aber ...

Diese Strafkammer hat auch alles dafür getan, dass Vertrauen in die Justiz, dass Vertrauen darauf, in dieser Stadt Gerechtigkeit erfahren zu können, wenn es um Stuttgart 21 geht, weiterhin schwindet. Nicht nur mit dem Deal, den sie jetzt herbeiführt hat, ohne wirklich aufgeklärt zu haben und damit vereitelt, dass die Justiz in den nicht abgeschlossenen Verfahren zum Polizeieinsatz und die Politik auf ihre Erkenntnisse zurückgreifen können. Vor allem aber mit der Art und Weise, wie sie ihn hinter dem Rücken der Nebenklage ausgehandelt hat. Dafür hat sie sich zum Ende hin und völlig zu Recht nun noch einen Befangenheitsantrag eingefangen, der nicht ganz aussichtslos erschien. Dass freilich eine benachbarte Kammer desselben Gerichts deswegen ein fast schon abgeschlossenes Mammutverfahren noch platzen lassen würde, war ziemlich unwahrscheinlich, zumal in Stuttgart. Aber ...

Schlimmer noch als damit hat Manuela Haußmann dem Ansehen ihres Berufsstandes geschadet, indem sie schon im Vorfeld und dann an jedem einzelnen Verhandlungstag unverhohlen zu erkennen gab, wen sie nicht mag: die Öffentlichkeit. Eine sehr jung, mit 40, auf den Stuhl einer Vorsitzenden Richterin Berufene hat in ihrem ersten großen Verfahren dabei angeordnet, was sie – angeblich aus Sicherheitsgründen – für geboten hielt. Verhältnismäßig waren diese Schikanen zu keinem Zeitpunkt und desto weniger, je länger der Prozess völlig reibungslos ablief. Aber ...

Ein noch jüngerer Staatsanwalt, der die Ermittlungen in diesem Verfahren mitunter sehr eigenwillig, aber stets mit Wohlwollen der Polizei gegenüber geführt hat, ist nun der Profiteur dieses unverhofft schnellen Prozessendes. Stefan Biehl, 38, kann seinen neuen Job beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe jetzt doch pünktlich zum 1. Januar antreten. Er hat sich rückversichert bei seinen Vorgesetzten, dass er dem Deal zustimmen darf. Und bekam das Ja von oben für die finale Bankrotterklärung jener Behörde, die seit Jahren schon ihrer Aufgabe – objektiv – nicht mehr nachkommt. Denn die Zustimmung zu diesem billigen Deal steht endgültig in gar keinem Verhältnis zum Verhalten der Staatsanwaltschaft Stuttgart in unzähligen Verfahren gegen S-21-Gegner, in denen die "objektivste Behörde der Welt" bis zuletzt Verfahrenseinstellungen verweigerte oder auf Geldbußen bestand weit oberhalb dessen, dem sie jetzt zugestimmt hat. Der Justizskandal, den es nicht erst seit gestern gibt in Stuttgart, ist nicht Sache von Amtsrichtern oder Strafkammern. Der Justizskandal, der mit der voraussichtlichen Einstellung des Wasserwerferverfahrens einen neuen Höhepunkt erlebt, sitzt in der Neckarstraße 145 und hat einen Namen: Staatsanwaltschaft Stuttgart. 

Die Verantwortung dafür trägt seit drei Jahren und sieben Monaten der Justizminister Rainer Stickelberger (SPD).


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18 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 04.08.2017
    Antworten
    Da ist doch was im Busch, das zu betrachten sich geziemt.
    Also, die Zweige beiseite genommen oder sogar -auch sinnvoll- hinter den Busch geschaut!

    Am 12.11.2014 ergeht vom OLG - 1. Strafsenat - der Beschluss [b][1][/b]:
    Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts…
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