KONTEXT:Wochenzeitung
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Weder Zeichen noch Wunder

Weder Zeichen noch Wunder
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Geschehen noch Zeichen und Wunder in der Justiz des Landes? Es hatte den Anschein: Im Auftrag des Justizministers hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg geprüft, ob gegen den ehemaligen Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler im Zusammenhang mit dessen Anwesenheit im Schlossgarten am Schwarzen Donnerstag ein Anfangsverdacht besteht. Es hatte aber eben nur den Anschein. Keine drei Wochen brauchten die Heidelberger, um den Verdacht zu verneinen.

Nach vertraulichen Informationen, die Kontext vorliegen, hat der für Württemberg zuständige Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen dem Justizministerium mit Schreiben vom 15. Juli 2014 vorgeschlagen, eine Staatsanwaltschaft in Baden mit der Prüfung eines Anfangsverdachts gegen den umstrittenen ehemaligen Leiter der politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu beauftragen. Anlass dafür sei unter anderem "öffentliches Interesse", heißt es in dem Schreiben an Justizminister Rainer Stickelberger (SPD).

Der befolgte – anders als in der Vergangenheit, als er mehrfach öffentlich aufgefordert wurde, die Ermittlungen zum Polizeieinsatz vom 30. September 2010 an eine andere Staatsanwaltschaft zu übergeben – diesmal den Ratschlag seines "Generals". Und veranlasste, dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg überprüfte, ob gegen Häußler ein Anfangsverdacht auf das Begehen von Straftaten im Zusammenhang mit dessen Anwesenheit (und dessen möglicherweise "beratender" Rolle gegenüber der Polizeiführung) beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten besteht.

Im Wasserwerferprozess zu neuen Erkenntnissen gelangt

Das von Brauneisen identifizierte öffentliche Interesse geht zurück auf die Berichterstattung über den Wasserwerferprozess, der seit Juni am Stuttgarter Landgericht läuft und einige neue Erkenntnisse erbracht oder zumindest öffentlich gemacht hat. Darunter auch Ermittlungspannen. So wird seit dem 18. Juli bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung im Amt ermittelt, nachdem die beiden Angeklagten am 8. Juli im Prozess ausgesagt hatten, Stumpf sei entgegen seiner bisherigen Darstellung sehr wohl zu Zeiten der heftigsten Wasserwerferangriffe im Park gewesen und müsse das mit eigenen Augen gesehen haben.

Für die Lügenvorwürfe der beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter gegenüber dem Polizeiführer fanden sich auch Belege: Zum einen zeigt ein von der Kontext:Wochenzeitung am 16. Juli veröffentlichtes Privatfoto Stumpf zum Zeitpunkt 14.11 Uhr am Schwarzen Donnerstag zusammen mit den Angeklagten auf dem sogenannten Feldherrnhügel, von dem aus die Polizeiführer den Einsatz beobachteten und befehligten. Zum anderen fanden sich weitere Bild- und Videobelege dafür auch in den Gerichtsakten. Diese waren während der 16-monatigen Ermittlungen sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Stuttgarter Kriminalpolizei angeblich "übersehen" worden.

Der unbekannte Polizeipräsident

Mit anderen Worten: Die Beamten der "Ermittlungsgruppe Park" kannten ihren eigenen Chef nicht. Sie waren offenbar auch nicht in der Lage, durch Befragungen des Verdächtigen und von Zeugen zu klären, wann Stumpf sich am Schwarzen Donnerstag wo aufhielt. Ein Ermittlungsgrundsatz, der in normalen Kriminalfällen (hat der Verdächtige ein Alibi?) zum kleinen Einmaleins polizeilicher Arbeit gehört. Um einen Normalfall handelt es sich indes hier nicht, denn Stumpf war von Oberstaatsanwalt Häußler beauftragt worden, die Ermittlungen gegen sich selbst zu führen, und hatte seinen eigenen Untergebenen den Auftrag weitergereicht.

Doch nicht nur Stumpf, der sich 60-jährig vier Wochen nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 2011 aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzen ließ, ist auf jenen Bildbeweisen zu entdecken, sondern eben auch Häußler. Auch den hatten weder die Kripobeamten identifizieren können – oder wollen – noch jene Kollegen seiner eigenen Abteilung, unter deren Leitung die Ermittlungen liefen. Auch für ihn müsste also gelten, was die Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer Presseerklärung vom 18. Juli Stumpf vorhält:

"Am 30. 9. 2010 kam es gegen 14.10 Uhr im Bereich des sog. Feldherrenhügels im Schlossgarten durch den Wasserwerfer 2 zu Wasserstößen in Richtung von Demonstranten. Es besteht der Verdacht, dass sich Polizeipräsident a. D. Stumpf bereits zu diesem Zeitpunkt dort aufgehalten und dies wahrgenommen hat. Es hätte ihm somit zumindest ab diesem Zeitpunkt wegen seiner Funktion als polizeilicher Leiter des Einsatzes am 30. 9. 2010 die Pflicht oblegen, darauf hinzuwirken, dass die ihm unterstellten Polizeikräfte die Regelungen der PDV 122 beachten, wonach bei Wasserstößen darauf zu achten ist, dass diese nicht auf Kopfhöhe von Demonstranten abgegeben werden."

Doch so weit, die Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht nur ein zweites Mal gegen Stumpf ermitteln zu lassen (nachdem sie bei ersten Ermittlungen bis Dezember 2011 keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten hatte erkennen können), sondern auch gegen deren ehemaligen Abteilungsleiter Häußler, wollte zumindest der Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen nicht gehen. Und schlug vor, eine andere Staatsanwaltschaft einzuspannen.

Vorgesehener Weg keine Selbstverständlichkeit

Das ist zwar genau der für solche Fälle vorgesehene Weg, trotzdem aber keine Selbstverständlichkeit. Eine Strafanzeige gegen Häußler aus dem Jahr 2011, in der es um die nämlichen Vorwürfe ging, wurde nämlich sehr wohl noch von der Staatsanwaltschaft Stuttgart bearbeitet und sogar noch von jener politischen Abteilung, deren Chef Häußler damals war. (Siehe dazu <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik video-schocker-vom-wasserwerfer-2327.html _blank>"Video-Schocker vom Wasserwerfer".) Prompt wurde eingestellt. Ihr Vorgesetzter, schrieb eine Untergebene Häußlers in ihrer Verfügung, habe sich am 30. 9. 2010 nur vorsorglich vor Ort aufgehalten, falls strafprozessuale Entscheidungen oder Anordnungen zu unmittelbarem Zwang nötig würden. In polizeiliche Entscheidungen sei er nicht eingebunden gewesen. Daher habe er auch keine Verpflichtung zum Eingreifen gehabt.

Inzwischen sind Hinweise und Belege auf Häußlers "Einbindung" in polizeiliche Entscheidungen – nicht zuletzt durch die Kontext-Berichterstattung – öffentlich geworden, und auch der Prozess hat solche ans Licht gebracht. Mag sein, dass Brauneisen eben darin jenes "öffentliche Interesse" entdeckt hat, das ihn nun bewog, besser selber die Finger von der Sache zu lassen. Mag aber auch sein, dass der erst seit einem Jahr im Amt befindliche Generalstaatsanwalt ein besseres Gefühl für juristische Hygiene hat als sein Vorgänger Klaus Pflieger, der stets alles durchwinkte und gern auch noch öffentlich guthieß, was aus Häußlers Abteilung auf seinen Schreibtisch kam.

Spielt ein peinliches Gerücht eine Rolle?

Mag drittens aber auch sein, dass Achim Brauneisen vor allem eines wollte: nicht schon wieder mit dem Namen Häußler in Verbindung gebracht werden. Das läge weniger daran, dass Brauneisen in den frühen 90er-Jahren selbst Mitglied war in der seit jeher als Elitetruppe firmierenden politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, deren Leiter Häußler später wurde. Viel mehr läge es an einem Gerücht, das im Sommer vergangenen Jahres im Umlauf war, als es um Brauneisens Beförderung ging. Der war damals Leiter der Abteilung "Strafrecht und Gnadenrecht" im Justizministerium und der (haus-)eigene Kandidat des Ministers. Allerdings hatte Rainer Stickelberger eine Kleinigkeit in Brauneisens ansonsten glänzender Juristen-Vita übersehen, weil sie halt nicht in der Personalakte stand: Der heute 56-Jährige hatte sich vor Jahren schon und vor allem öffentlich als bekennender Befürworter des Bahnprojekts Stuttgart 21 geoutet. Ausgerechnet so jemanden der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren wegen ihres parteiischen Umgangs mit S-21-Verfahren in der Kritik steht, als "General" überzuordnen, empfanden vor allem einige Grüne in der Landesregierung als schweren politischen Fauxpas. Und machten angeblich Druck hinter den Kulissen.

Heraus kam – dem Gerücht zufolge – dieser Deal: Um den Minister nicht zu beschädigen, wird Brauneisen befördert, und als Gegengeschäft wird endlich der seit Jahren – und keineswegs nur in Sachen S 21 – umstrittene Oberstaatsanwalt Häußler aus dem Verkehr gezogen. Wohlgemerkt: ein Gerücht. Fakt ist, dass Brauneisens Beförderung ungewöhnlicherweise gleich mehrfach Gremien der grün-roten Landesregierung beschäftigt hat. Und Fakt ist, dass Bernhard Häußler, damals 63, im Sommer vergangenen Jahres überraschend in den vorzeitigen Ruhestand trat – aus privaten Gründen.

Schnelles Ermittlungsergebnis aus Heidelberg

Wie dem auch (gewesen) sei, nun lag die Sache Häußler bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Eine gründliche Prüfung des Sachverhalts aber kann der Justizminister dort nicht in Auftrag gegeben haben, denn schon am 8. August legte die Behörde das Ergebnis ihrer Ermittlungen vor: Gegen Häußler liege kein Verdacht vor, heißt es in der knapp gehaltenen Einstellungsverfügung, er sei nur für die Verfolgung von Straftaten zuständig gewesen, nicht aber für die polizeiliche Umsetzung eines ausgesprochenen Platzverweises. Insoweit habe er die Polizei auch nicht beraten.

Was alles oder was überhaupt Häußlers Heidelberger Kollegen in der Kürze der Zeit, die sie sich genommen haben, geprüft haben, geht aus der Verfügung nicht hervor. Weder wird darin auf die Angaben der Angeklagten im Prozess eingegangen, wonach Stumpf von Häußler sehr wohl beraten worden sei, zum Beispiel bei der Frage, wann strafbare Nötigungen vorliegen oder ob Wasserstöße gegen Planen auch dann nur unmittelbarer Zwang gegen Sachen seien, wenn sich Menschen darunter befinden. Ebenso wenig wird beleuchtet, dass Häußler auch bei Straftaten von Polizisten hätte tätig werden müssen. Früheren Einlassungen zufolge hat Häußler, der den Polizeieinsatz von 10 Uhr morgens am 30. 9. bis 3.40 Uhr am 1. 10. 2010 begleitete, von Augenverletzungen nichts mitbekommen und den Wasserwerfereinsätzen keine größere Beachtung geschenkt.

Da reiht sich Häußler wiederum nahtlos ein in die Riege sämtlicher am Schwarzen Donnerstag am Einsatz beteiligten hoch- und höherrangigen Polizisten, von denen keiner bemerkt haben will, dass es Verletzte gegeben hat. (Siehe dazu <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik blind-date-im-park-2467.html _blank>"Blind Date im Park".) Auch wird sich Häußler fragen lassen müssen, wem er während seines vielstündigen Dabeiseins sonst mit "größerer Beachtung" begegnet ist, wenn nicht den ersten Wasserwerfereinsätzen, die es nach Jahrzehnten in Stuttgart gab?

Wird Häußler als Zeuge aussagen?

Das aufzuklären, was wiederholt Aufgabe diverser Ermittlungsbehörden gewesen wäre, obliegt nun wieder mal der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Im Wasserwerferprozess ist Häußler für den 29. Oktober (9 Uhr) als Zeuge geladen. Ob er allerdings aussagen wird, wird sich dann erst erweisen, wenn ihn das Gericht über seine Rechte belehrt hat. Denn auch für einen Oberstaatsanwalt a. D. gilt der Paragraf 55 der Strafprozessordnung: "Absatz I: Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Absatz II: Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren."

Wie für Häußler galt das zuvor noch für Siegfried Stumpf. Der Polizeipräsident a. D. war gleich für zwei volle Verhandlungstage in den Zeugenstand geladen. Doch sein Auftritt war nach zwei Minuten beendet: Stumpf berief sich auf Paragraph 55 und wurde wieder entlassen. Das Gericht allerdings machte danach nicht gleich Feierabend, sondern sah sich noch Videosequenzen und Fotos an, die eindeutig belegen, dass Stumpf im Park anwesend war und dass genau zu jener Zeit schwere Wasserwerfer-Angriffe stattfanden. Überdies wurde beschlossen, Stumpfs ingesamt drei Auftritte in den beiden Untersuchungsausschüssen des Landtags zum Schwarzen Donnerstag als Wortprotokolle in den Prozess einfließen zu lassen. 


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19 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 22.10.2014
    Antworten
    Weder Zeichen noch ...? ... die gibt es garnicht - jedoch Zeichen schon!

    Betrachten wir uns doch drei _Z e i c h e n_:

    1tes "Z" - Artikel der Online-Ausgabe StN 06.06. 2011 „Stadt weist Forderung der Bahn zurück“
    Auszug
    Gemeinderat will bei Mehrkosten Bürger entscheiden
    lassen
    "Die…
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