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Politische Justiz und Stuttgart 21

Politische Justiz und Stuttgart 21
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Wann haben wir es mit politischer Justiz zu tun? Immer dann, wenn Richterinnen und Richter, mitunter durch unverhohlene Assistenz von Staatsanwaltschaft und Polizei, sich mit den Interessen der Mächtigen in Staat und Wirtschaft identifizieren – und dies in Rechtsprechung und Rechtspraxis umsetzen, sagt Rechtsanwalt Jörg Lang als Gastredner auf der 240. Montagsdemonstration gegen das Bahnprojekt in Stuttgart.

Ich möchte aus Anlass des 4. Jahrestags des unseligen Schwarzen Donnerstags zum Thema politische Justiz und Stuttgart 21 sprechen.

Gemeinsam mit anderen habe ich das Buch "Politische Justiz in unserem Land" (mehr dazu <link http: www.kontextwochenzeitung.de medien abrechnung-mit-der-justiz-1900.html _blank>unter diesem Link) veröffentlicht, das sich mit diesem Thema befasst. Die Auseinandersetzungen um Stuttgart 21 und die Rolle der Justiz dabei sind ja kein Einzelfall.

Was verstehen wir unter politischer Justiz? Zunächst ist und wird das Recht insgesamt ebenso wie die Arbeitsweise der Justiz immer auch politisch bestimmt. Dies gilt auch in einem demokratischen Rechtsstaat – und wir sollten froh sein, dass das heutige Deutschland dem Grunde nach ein solcher Rechtsstaat ist. Recht ist kein feststehendes, monolithisches System. Es enthält eine Fülle von auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen wie etwa den der "Gewalt", des "demokratischen Rechtsstaats" oder des "Verteidigungsfalls". Sie werden von Richtern und Richterinnen und Behörden ausgelegt, die ihrerseits von gesellschaftlichen und politischen Urteilen und Vorurteilen geprägt sind. Dies ist an sich unvermeidlich, zumal sich auch die Anschauungen in der Gesellschaft selbst ändern. Schon hier zeigt sich aber, wie wichtig es ist, dass eine demokratische Öffentlichkeit ihre Meinungen und ihre Stimme nicht nur im Parlament und Medien, sondern eben auch durch öffentliche Demonstrationen kundtut.

Die mächtigen Demonstrationen der Friedensbewegung oder auch der Anti-Atomkraft-Bewegung haben beispielhaft gezeigt, dass dadurch tatsächlich die öffentliche Meinung maßgeblich beeinflusst werden kann und in der Folge auch die Praxis von Justizorganen, und zwar durchaus in einem positiven demokratischen Sinn.

Von politischer Justiz im engeren und dabei negativen Sinn sprechen wir aber, wenn die Justizorgane eines Staats ihre eigentliche Aufgabe ins Gegenteil verkehren. Eine wesentliche Aufgabe einer unabhängigen Justiz – und gerade deswegen soll sie von Verfassungs wegen unabhängig sein! – ist, dass sie im Interesse der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wie der Allgemeinheit die Macht der Herrschenden in einem Staat kontrolliert und einschränkt, und darunter auch die Macht der wirtschaftlich Mächtigen, heute insbesondere des Großkapitals. Mit politischer Justiz haben wir es dann zu tun, wenn umgekehrt Richter und Richterinnen und in ihrem Umkreis Staatsanwaltschaft und Polizei sich ihrerseits mit den Interessen der Mächtigen in Staat und Wirtschaft identifizieren und dies in ihrer Rechtsprechung und Rechtspraxis umsetzen.

Die deutsche Geschichte kennt leider eine Kette von solchen Entwicklungen: Im Kaiserreich war die Justiz zuletzt eine Kaste des Obrigkeitsstaats. Während der Weimarer Republik identifizierten sich die Mehrzahl der Juristen und Juristinnen mit der Reaktion und entschieden gegen die Demokratie. Vor allem wurden dann während der Herrschaft des Nationalsozialismus auch die Justiz und viele einzelne Juristen zu Wegbereitern und Handlangern des Faschismus. Nach dem Sieg über den Faschismus aber wurden Nazitäter nur schleppend oder gar nicht verfolgt. Und kein Nazirichter wurde seinerseits wegen der zum Teil unglaublichen Terrorurteile verurteilt. Andererseits spielte die Justiz dann im Kalten Krieg, im Zusammenhang beispielsweise mit dem KPD-Verbot oder bei der Verhängung der sogenannten Berufsverbote, eine maßgebliche Rolle bei der Durchsetzung der herrschenden Politik.

In Württemberg und Baden wurde nach Krieg und Niederlage des Faschismus die Arbeit der Justiz zunächst maßgeblich von liberalen und antifaschistischen Juristen wie Richard Schmid oder Fritz Bauer geprägt. Die Wahl zweier maßgeblicher ehemaliger NS-Juristen hintereinander zu Ministerpräsidenten (Kurt Georg Kiesinger und danach noch weit schlimmer der ehemalige Marinerichter Hans Filbinger, der erst 1978 nach der Aufdeckung verschiedener unsäglicher Todesurteilen zurücktreten musste) markierte dann auch für den Justizapparat eine Wende im Land.

Und in den Folgejahren taten sich gerade baden-württembergischen Staats- und Justizorgane immer wieder bei der Verfolgung von Teilnehmern an Sitzblockaden gegen Atomkraftwerke und Atomraketen oder beispielsweise von Verweigerern der Volkszählung hervor; und bis heute auch von antifaschistischen Demonstranten, etwa bei den Polizeikesseln in Ulm, Heilbronn oder Göppingen, auch nachdem diese Praxis wiederholt von Verwaltungsgerichten als rechtswidrig festgestellt wurde.

Und Stuttgart 21?

Ich kann das Geschwätz von dem "aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz" am Schwarzen Donnerstag 2010 nicht mehr hören. Er war von Anfang an und von der Zielsetzung her als Gewaltakt seitens der Staatsmacht zur Durchsetzung privater Interessen geplant und wurde unter den beobachtenden Augen einer mit der Regierung verlinkten Polizeiführung und der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchgeführt. Und genauso wenig wie das Projekt Stuttgart 21 irgendetwas mit einem Projekt zugunsten der Verkehrsteilnehmer und der Allgemeinheit zu tun hat, sondern eben der Durchsetzung von privaten Interessen und Profiten dient, dient auch die überwiegende Entscheidungspraxis der Behörden wie die der Gerichte in Stadt und Land in diesem Zusammenhang dem Interesse der Allgemeinheit und dem öffentlichen Verkehr, sondern eben der Durchsetzung dieser privaten Interessen der Deutschen Bahn, von Baufirmen, Spekulanten und Banken. 

Wenn nun beispielsweise das Eisenbahn-Bundesamt mit seiner neuen Genehmigung zum Grundwassermanagement das stadt- und verkehrszerstörende Projekt Stuttgart 21 mit Argumenten absegnet wie: S 21 diene "der Steigerung der Attraktivität des Schienenverkehrsangebots und zugleich der Erhöhung der städtebaulichen Handlungsoptionen der Landeshauptstadt Stuttgart"; und es liege "daher im öffentlichen Interesse [...], dass die neue Eisenbahninfrastruktur nunmehr errichtet und dann auch in Betrieb genommen werden kann" – so ist dies keine objektive Entscheidung einer Fachbehörde, sondern nichts anderes als politische Justiz. 

Und es ist politische Justiz, wenn beispielsweise einem Versammlungsleiter von Großdemonstrationen gegen Stuttgart 21, Gangolf Stocker, vom Oberlandesgericht Stuttgart zur Last gelegt wird, er habe Polizeiauflagen, die angeblich der "Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs" dienen sollten, missachtet – während in Wahrheit der Deutschen Bahn und ihren Hintermännern erlaubt wird, über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinweg Millionen von Bahnhofsbenutzern Tag für Tag durch das verrückte Labyrinth des Stuttgarter Bahnhofs zu treiben, mit unendlichen Stunden an Zeitverlust.

Es ist auch politische Justiz, wenn die Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl Polizeibeamten wegen ihres auf den Videos festgehaltenen brutalen Einsatzes von Pfefferspray unter anderem gegen Kinder deshalb eingestellt werden mussten, weil diese nicht identifiziert werden konnten – und wenn nun heute der SPD-Innenminister Gall trotzdem die in anderen Bundesländern bereits eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte blockiert.

Es ist politische Justiz, wenn gegen den früheren Polizeipräsidenten Stumpf vier Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag immer noch keine Anklage erhoben ist, obwohl inzwischen feststeht, dass er sich auch während des Einsatzes der Wasserwerfer doch in Begleitung des damaligen Oberstaatsanwalts Häusler auf dem "Feldherrnhügel" im Schlossgarten befunden hat und deshalb mitgekriegt haben muss, was die unter seiner Billigung eingesetzten Wasserwerfer anrichteten. 

Und es ist auch politische Justiz, wenn gegen die Verantwortlichen insbesondere bei Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn trotz der explodierenden Kosten von S 21 keinerlei strafrechtliche Ermittlungsverfahren etwa wegen Untreue eingeleitet werden – während beispielsweise die Stuttgarter Staatsanwalt im Mai 2012 nichts Besseres zu tun hatte, als gegen eine Drogenabhängige, die im Cannstatter Bahnhof in der Toilette 1½ Rollen Toilettenpapier im Wert von circa 23 Cent mitgenommen hatte, Anklage wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht zu erheben und eine saftige Geldstrafe zu beantragen.

Und es ist ebenfalls politische Justiz, dass die politischen und institutionellen Verantwortlichen für den Schwarzen Donnerstag immer noch ungeschoren geblieben sind – während bis heute auch unter der grün-roten Regierung der Rahmenbefehl zur generellen Überwachung der Aktivitäten von S-21-Gegnern aufrechterhalten wird.

Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Und es geht nicht nur um S 21.

Es ist schlimmste politische Justiz, wenn die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart die Träger von Buttons mit Bildern von durchgestrichenen oder in den Müll geworfenen Hakenkreuzen über Jahre hinweg durch alle Instanzen verfolgt hat – während sie die Ermittlungsverfahren gegen die letzten noch überlebenden bekannten Mörder des SS-Massakers von Sant'Anna di Stazzema 1944 in Italien über nahezu zehn Jahre in die Länge gezogen und dann eingestellt hat; bis nunmehr erst jüngst das Oberlandesgericht Karlsruhe sie zur Anklageerhebung verpflichten musste.

Diese Beispiele zeigen aber auch, dass ein nachhaltiger und hartnäckiger Protest einer demokratischen Öffentlichkeit, so wie sie auch hier auf Euren/unseren Montagsdemonstrationen hergestellt wird, durchaus Wirkung zeigt. 

Eine einigermaßen unabhängige Justiz, die nicht einseitig den Herrschenden dient, bedarf geradezu der Kontrolle und Kritik durch eine solche demokratische Öffentlichkeit. Dies gilt im Übrigen auch für die Mainstream-Medien, nicht zuletzt für diese sogenannte unabhängige Zeitung für Baden-Württemberg hier.

Die Auseinandersetzung um S 21 und seine Begleiterscheinungen ist noch lange nicht beendet. Diese Auseinandersetzung ist inzwischen auch zu einem Lehrstück über die herrschenden Verhältnisse in dieser Stadt und in diesem Land und die dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen geworden, einschließlich der Funktionsweise der Justiz. Aber auch zu einem Lehrstück über praktizierte kritische Öffentlichkeit und ihre Möglichkeiten und somit über Demokratie schlechthin.

Und schließlich sollten wir uns immer wieder klarmachen, dass wir für uns persönlich und für die Allgemeinheit eigentlich kaum etwas Vernünftigeres und Sinnvolleres tun können, als uns in dieser Weise weiter zu artikulieren und zu organisieren. Besser als Shoppinggehen in den neuen sogenannten "Lebenswelten" Gerber oder Milaneo ist es allemal. Oben bleiben, nicht nur bei S 21!


Leseprobe: Das Kapitel "Kindergeld und Scheinlibanesen" von Jörg Lang aus dem Kontext-Buch "Politische Justiz" finden Sie <link http: www.kontextwochenzeitung.de medien kindergeld-und-scheinlibanesen-1879.html _blank>unter diesem Link.

 

Jörg Lang, Jahrgang 1940, war als junger Rechtsanwalt in Stuttgart zusammen mit anderen Anwälten, darunter Klaus Croissant, Verteidiger der ersten Generation der RAF. Nachdem ihm selbst ein Prozess wegen "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung" gemacht wurde, setzte er sich aus Deutschland ab und lebte von 1974 bis 1982 im Libanon, wo er als Redakteur bei der PLO-Zeitschrift "Palestine" arbeitete. Nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde er 1986 wieder als Anwalt zugelassen. Seit Jahren bearbeitet er im Wesentlichen sozialrechtliche Mandate.


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25 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 27.09.2019
    Antworten
    Politische Justiz gibt es das?
    Gleich vorweg: Politische Justiz gibt es nicht – sie gab es noch niemals – und sie wird es auch niemals geben!

    P O L I T I K => ist lediglich ein Begriff, der sich in der Entwicklung befindet – schon immer in Entwicklung befand.
    Politiker/Politikerinnen darf es in…
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