KONTEXT:Wochenzeitung
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Wenn die Täter ermitteln

Wenn die Täter ermitteln
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Warum waren am Schwarzen Donnerstag keine Rettungskräfte im Park? Weil die Polizei angeblich einen "nicht komplizierten Einsatz" erwartet hatte. Diese mehr als merkwürdige Begründung des ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf hat ausgereicht, dass Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung gar nicht erst aufgenommen wurden. Entschuldigt hat sich bei den Opfern bis heute niemand. Dafür werden noch immer die Verletztenzahlen runtergerechnet.

Stuttgart im (Spät-)Sommer 2010: Der Spaltspilz S 21 greift flächendeckend um sich, teilt die Bürgerschaft in Befürworter und Gegner, keiner kommt dem Thema mehr aus. Ein halbes Jahr nach dem offiziellen Baustart, bei dem freilich nur symbolisch an einem Abstellgleis ein Prellbock versetzt wurde, wächst vor allem der Protest. Allwöchentlich montags gehen mehr Menschen auf die Straße, weil immer klarer wird, dass der geplante Tiefbahnhof in Wahrheit keinen verkehrlichen Gewinn abwerfen wird, die dadurch möglich werdenden Immobiliengeschäfte aber Milliarden.

Der Protest bleibt friedlich – auch, als Ende August der Nordflügel des eigentlich unter Denkmalschutz stehenden Bahnhofs abgerissen wird, als Wink mit dem Zaunpfahl der Macht, ohne dass dafür eine bauliche Notwendigkeit besteht. Immer neue Formen des Widerstands entwickeln sich, neben Gebäuden werden auch Bäume besetzt, neben herkömmlichen Sitzblockaden wird der Schlossgarten von einem Zeltdorf in Beschlag genommen. Innerhalb weniger Wochen tragen sich auf dem Internet-Portal "parkschuetzer.de" 28 000 Menschen ein und bekunden auf einer vierstufigen Skala öffentlich, in welcher Intensitätsstufe sie sich gegen das Fällen der Bäume im Schlossgarten zur Wehr setzen werden. Am 10. September bildet sich eine Menschenkette um den Landtag. Die Veranstalter zählen 69 000 Teilnehmer, die Polizei schätzt 35 000.

Derweil gießt die Regierung Öl ins Feuer. Der erst seit einem halben Jahr im Amt befindliche Ministerpäsident Stefan Mappus (CDU), der schlechte Umfragewerte hat, aber die Landtagswahl im März 2011 vor sich, macht den Streit zu seinem Wahlkampf-Schlager: Er nimmt "den Fehdehandschuh auf" und sieht am 26. September in einem "Focus"-Interview "Berufsdemonstranten" am Werk. Und die Bahn als Bauherrin spielt mit und pocht auf ihr Baurecht. Sobald als möglich, ab dem Ende der Vegetationsperiode am 30. September, will sie anfangen im Schlossgarten. Und abholzen. Auch das ohne bauliche Notwendigkeit zu diesem Zeitpunkt und ohne Genehmigung des Eisenbahnbundesamts. (Bis heute, bald vier Jahre danach, ist das Gelände Brache, und für den Betrieb der einzigen entstandenen Baulichkeit, des sogenannten Grundwassermanagements, liegt eine Genehmigung nur in Teilen vor.)

Stumpf will es sogar besonders recht machen

Jedermann in der Stadt ist klar: Wenn im Schlossgarten, einem der schönsten innerstädtischen Parks Deutschlands, der erste dieser mehr als 200 Jahre alten Baumgiganten fällt, dann werden die Emotionen überschwappen.

Jedem ist das klar, nur dem Polizeipräsidenten nicht? Siegfried Stumpf, 59 damals, kommt aus der Schutzpolizei und ist ein in vielen Großeinsätzen bewährter Einsatzleiter. Aber er ist auch ein strammer Parteigänger der CDU und hat ihr viel zu verdanken: Als erster Nicht-Jurist hat er es auf den Präsidentenstuhl der Stuttgarter Polizei geschafft. Dem Druck, den Mappus macht, der bis zu seiner Regierungserklärung am 7. Oktober den Schlossgarten geräumt sehen will, beugt sich Stumpf und will es – entgegen der Empfehlung des Landespolizeipräsidenten – dann auch noch besonders recht machen: Am 30. September will er den Park räumen, also zum erstbesten Termin, damit ab 0 Uhr am 1. Oktober Bäume gefällt werden können. So wird es auch kommen. Aber zu welchem Preis?

Stumpf setzt den Beginn des Einsatzes auf 15 Uhr an. Er weiß, dass der Park bei schönem Wetter in dieser Jahreszeit von Passanten und Müßiggängern gut besucht sein wird. Er weiß, dass die Parkschützer Alarmierungsketten gebildet haben und in der Lage sind, über SMS, Twitter und das Internet innerhalb kurzer Zeit Hunderte von Demonstranten auf die Beine zu bringen. Und er weiß, dass sich voraussichtlich eine vierstellige Zahl von Kindern und Jugendlichen um diese Zeit im Park befinden werden, die sich ab 10 Uhr zu einer Schülerdemo gegen S 21 versammeln und von 12 bis 17 Uhr eine – genehmigte – Abschlusskundgebung im Park abhalten wollen. Trotzdem wird Stumpf, der den Einsatz auch auf 4 Uhr morgens hätte terminieren können, hinterher behaupten, man habe "nicht mit einem komplizierten Einsatz rechnen müssen".

Kurzfristige Vorverlegung, um "Überraschungsmoment" zu schaffen

Weil der 15-Uhr-Termin aus den eigenen Reihen kolportiert wird und schon am 29. September durchs Internet geistert, schmeißt Stumpf am späten Nachmittag dieses Tages den Plan nochmals um. Und verlegt den Einsatzbeginn vor auf 10 Uhr am nächsten Morgen, um der Polizei "durch das Überraschungsmoment Vorteil zu verschaffen". Damit dieser Plan geheim bleibt, weiht er nicht alle in seinem eigenen Führungsstab ein. Das Chaos dieses Abends und des frühen Morgens am 30. 9. haben die beiden im Wasserwerferprozess vor dem Landgericht angeklagten Einsatzabschnittsleiter Jürgen von M.-B. und Andreas F. vor Gericht eindrücklich beschrieben. Trotzdem wird Stumpf, der den Einsatz auch hätte abblasen können, hinterher behaupten, es sei kein komplizierter Einsatz zu erwarten gewesen, denn es sei ja nur darum gegangen, "eine Baustelle zu sichern". 

Diese Aussagen Stumpfs, die er so auch vor dem ersten Untersuchungsausschuss des Landtags tätigte, sind nur als Schutzbehauptungen begreiflich. Und nur vor dem Hintergrund, dass der erfahrene Einsatzleiter – warum auch immer – versäumt hatte, Rettungskräfte zu bestellen oder diese auch nur vorzuwarnen. Nur die Hilfskrücke "kein komplizierter Einsatz" bringt ihn da aus der Verantwortung. Bis heute, denn zu CDU-Zeiten hat keiner nach den Verletzten des Schwarzen Donnerstags gefragt und in gut drei Jahren Grün-Rot auch niemand.

Verletzte gibt es aber schnell am Vormittag des 30. 9, kaum dass die ersten Polizisten im Park eingetroffen sind. Überwiegend später als die Teilnehmer der Schülerdemo, die auf ihren Handys gegen halb elf den Parkschützer-Alarm empfangen und sich stante pede auf den kurzen Weg in den Park machen. Der Alarm ist ausgelöst worden, weil Anwohner und Autofahrer gemeldet haben, dass sich aus allen Himmelsrichtungen Polizeikolonnen auf Stuttgart zubewegen. Und bei der Polizei geht schief, was nur schiefgehen kann: Der Sprechfunk funktioniert nicht, reichlich "Kräfte", vor allem die aus anderen Bundesländern, sind nicht zur Zeit vor Ort, weil sie im Berufsverkehr stecken bleiben, zu spät losgefahren sind oder mangels Ortskenntnis und falschen Kartenmaterials den Schlossgarten nicht finden.

Die viel zu wenigen, die den Park räumen sollen, lassen dafür von Anfang an nicht mit sich spaßen. Ein Stoßtrupp der Böblinger Bereitschaftspolizei in Zivil, der den Auftrag hat, Bäume, die gefällt werden sollen, vor dem Besteigen durch Demonstranten zu schützen(!), rempelt Passanten an, provoziert Jugendliche. Der Trupp wird schnell "enttarnt und muss sich zurückziehen" (Jürgen von M.-B.). Um 10.49 Uhr setzt ohne Not ein Hauptmeister der Bereitschaftspolizei Göppingen erstmals an diesem Tag den Schlagstock ein. Aber es hilft nichts: Die Polizei kriegt nichts auf die Reihe, der Techniktross ist von blockierenden Schülern gestoppt, der Einsatz kann nicht mehr gelingen. Oder eben nur noch mit Gewalt.

Anstatt abzubrechen, wählt Stumpf die harte Tour

Um 11.53 Uhr bittet Andreas F. telefonisch bei der Einsatzleitung um die Freigabe von "unmittelbarem Zwang". Von da an nimmt die Polizei bewusst Verletzte in Kauf. Spätestens da hätten Rettungskräfte alarmiert werden müssen. Denn Siegfried Stumpf, der den Einsatz an dieser Stelle auch hätte abbrechen können, entscheidet sich für die harte Tour. Er ist in diesen Minuten auf dem Weg zu einer Pressekonferenz und will dort keine Pleite verkünden müssen. Später wird er aussagen, es habe keine Alternative gegeben, weil "der Einsatz zu einem späteren Zeitpunkt noch schwieriger geworden wäre". Ein "nicht komplizierter Einsatz" "noch schwieriger"? Nach dem Widerspruch ist Stumpf nie gefragt worden, schon gar nicht von der Staatsanwaltschaft.

Wohlgemerkt: Am Schwarzen Donnerstag ist die Katastrophe von Duisburg, wo es bei der "Loveparade" wegen "fehlgeleiteter Besucherströme" zu Panikreaktionen kam mit der Folge von 21 Toten und 541 Verletzten, gerade mal zwei Monate her. Und das Schlachtfeld im Schlossgarten, in dem jetzt (mit Wasser) scharf geschossen wird, ist auf zwei Seiten von sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen begrenzt. Trotzdem ist von da an – für die Polizei – alles erlaubt: Wasserstöße mit Maximaldruck von 16 bar reihenweise auch gegen Menschen, die bewusst abseits des Geschehens stehen, massenhaft wird Pfefferspray versprüht, wird der Schlagstock geschwungen. Vorschriften spielen keine Rolle mehr.

(Vielleicht auch deswegen, weil Polizeidienstvorschriften, wie jene mit der Nummer 122 zum Wasserwerfereinsatz, oder die Handhabungshinweise zum Einsatz von Pfefferspray sogenannte Verschlusssachen sind, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Die Kontext:Wochenzeitung hat in vergangenen Ausgaben dennoch ausführlich darüber berichtet.)

Und Verletzte auch nicht. Um 12.39 Uhr fragt die DRK-Leitzentrale von sich aus beim Polizeiführer vom Dienst an, ob Bedarf besteht. Um die Zeit übertragen mehrere Live-Cams aus dem Schlossgarten weltweit ins Internet, was dort los ist. Um 12.52 Uhr rückt das Rote Kreuz auf eigene Initiative hin aus, kommt aber gar nicht mehr durch bis in die Gefahrenzone, schlägt weitab vom Schuss ein Basislager auf – und versorgt dort im weiteren Verlauf 130 Verletzte, die es bis dorthin schaffen. Es werden die einzigen offiziell Verletzten des Schwarzen Donnerstag bleiben. (Abgesehen von 34 Polizisten, die ebenfalls verletzt worden sein sollen.)

An der Front versorgen derweil Freiwillige in einem nahe beim Biergarten eingerichteten Behelfslazarett die Verletzten. Zu den "Demo-Sanitätern" stoßen im Verlauf des Tages Ärzte und Krankenschwestern, die teils zufällig im Park zugange waren, anderenteils sich nach dem Parkschützer-Alarm oder aufgrund der Nachrichtenlage in Radio und Fernsehen hin auf den Weg zum Tatort gemacht haben. Bis zum späten Abend werden hier insgesamt 367 Personen behandelt, darunter

· 320 Patienten, die unter Augen-, Haut- und Schleimhautreizungen durch von der Polizei eingesetztes Pfefferspray litten; 

· 32 Patienten mit Prellungen aller Art, verursacht durch Faust- und Knüppelschläge der Polizei;

· 12 Patienten mit Kopfplatzwunden, verursacht zumeist durch Knüppelschläge der Polizei;

· zwei Patienten mit Rippenbrüchen, verursacht durch den Wasserstrahl eines Wasserwerfers, 

· ein Patient mit einer schweren Augenverletzung, deren Ursache unbekannt ist, da dieser Patient direkt an den öffentlichen Rettungsdienst übergeben wurde.

Mag sein, dass einige davon anschließend noch vom DRK behandelt werden. Andererseits gibt es viele, sogar Kopfverletzte, die jetzt im Wasserwerferprozess als Zeugen aussagen, die weder das eine noch das andere in Anspruch nehmen, sondern auf eigenen Beinen den Park verlassen, wo auch immer nach medizinischer Hilfe suchen und in keiner Statistik auftauchen.

Dass Rettungskräfte nicht bereitgehalten werden, ist das eine, dass ihnen Hilfe auch noch untersagt wird, das andere. Folgender Vorgang, der aus Funkprotokollen hervorgeht, die der Kontext:Wochenzeitung vorliegen, belegt das eindrucksvoll: 

Gegen 16 Uhr geht ein älterer Herr, der auf einer Wiese links von den vorrückenden Wasserwerfern steht, plötzlich auffällig in die Knie, bricht dann zusammen. Um 16.02 Uhr fordert ein Polizist aus Hessen deswegen den Notarzt an: Verdacht auf Herzinfarkt. Um 16.11 Uhr, nachdem nichts passiert ist, neuerlich die Anforderung: dringendst Notarztwagen! 16.13 Uhr treffen Feuerwehr-Sanitäter ein, ziehen sich aber sogleich wieder zurück. 16.18 Uhr, der Polizist ist mit dem Kranken wieder allein, neuerlich dringend die Bitte um einen Notarzt. Antwort: Das DRK dürfe nun mal nicht in den Gefahrenbereich. 16.21 Uhr: Funkspruch, nach Mitteilung des Führungsstabs sei der Notarzt unterwegs, verbunden mit der Klage "alle weigern sich zu helfen". 16.28 und 16.30 Uhr weitere Hilferufe des Polizisten nach einem Notarzt. Dann trifft tatsächlich ein Rettungswagen ein, ohne Notarzt. Um 16.37 Uhr wird der Mann schließlich abtransportiert. Was aus ihm wird, ist bis heute unklar. Gerüchte, er sei im Krankenhaus verstorben, können nie verifiziert werden. 

Für die Staatsanwaltschaft war die Versorgung gewährleistet

Wegen dieses Vorfalls erstattet der Mitverfasser Dieter Reicherter Tage später gegen die Verantwortlichen des Polizeipräsidiums Stuttgart und des Rettungsdiensts Stuttgart Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, damals Leiter der "politischen" Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, lehnt am 28. 3. 2011 die Aufnahme von Ermittlungen ab, weil kein Tatverdacht bestehe. Dies begründet er auch damit, dass wegen des Einsatzes eines Wasserwerfers im betreffenden Bereich der Notarzt nicht an den Ort habe gelangen können und sich die Sanitäter deswegen zurückgezogen hätten. Zynischer geht's nicht.

Denn Anlass, wegen der dringend notwendigen Behandlung des Zusammengebrochenen, der in unmittelbarer Nähe liegt, die Wasserwerfereinsätze zumindest vorübergehend einzustellen, sieht niemand, auch Häußler nicht, der fast den ganzen Tag im Park verbringt und das Geschehen vom "Feldherrnhügel" aus beobachtet. Im Gegenteil, um 16.13 und um 16.22 Uhr wurden zwei Menschen mit jeweils 16 bar am Kopf getroffen und erheblich verletzt. Trotzdem vertritt Häußler später die Auffassung, "dass weder die Einwirkung von Wasser noch von Pfeffer ohne Hinzutreten weiterer Umstände schwere Verletzungen i. S. von § 38 Abs. 1 StVO verursacht und deshalb Fahrten von Rettungsfahrzeugen unter Inanspruchnahme von Wegerecht mit dessen Anzeige durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn nicht zulässig wären". Und schlimmer noch: Durch das eigenmächtige Ausrücken des DRK um 12.52 Uhr "war ... die medizinische Versorgung verletzter Personen ausreichend organisiert und allgemein gewährleistet", behauptet der Staatsanwalt in einer seiner zahllosen Einstellungsverfügungen zu Anzeigen gegen Verantwortliche des Polizeieinsatzes.

Bis heutigentags beten lokale wie überregionale Medien die "offiziellen" Zahlen des DRK und der Polizei nach und verfälschen mit der Formel 130:34 wissentlich die Tatsachen, zumal da umgekehrt die Polizei nie aufgeschlüsselt hat, wann, wobei, wodurch und wie schwer jene 34 Beamte verletzt worden sein sollen und von wem sie denn versorgt worden sind. In der Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 15. Dezember 2011, gegen Stumpf und andere kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, heißt es dazu passend: "Die von den sog. 'Demosanitätern' veröffentlichten Zahlen von über 400 verletzten Demonstranten konnten durch die Polizei nicht verifiziert werden." 

Demnach sind auch neun von zehn bisher im Prozess gehörte Zeugen gar nicht verletzt worden am Schwarzen Donnerstag, auch Dietrich Wagner nicht. Denn der fast blind geschossene Mann, dessen Foto um die Welt ging, wurde auch nicht vom Roten Kreuz versorgt.

So ist das eben, wenn die Täter ermitteln.

 

Terminvorschau:

Nach der Sommerpause wird der Wasserwerfer-Prozess fortgesetzt beim Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 18 (gültigen Ausweis nicht vergessen!) am

Montag, 25. August 2014, 13.00 Uhr, mit Ausführungen eines Sachverständigen von der Bundespolizeiabteilung Sankt Augustin zur Funktionsweise eines Wasserwerfers

sowie am Mittwoch, 27. August 2014, 9.00 Uhr, mit der Zeugenvernehmung des rechtskräftig verurteilten Kommandanten der Wasserwerferstaffel der Bereitschaftspolizei Biberach 

und am Mittwoch, 3. September 2014, 9.00 Uhr, mit der Vernehmung von insgesamt zehn Zeugen der Bereitschaftspolizei Biberach (Beteiligte der Wasserwerfereinsätze), von denen voraussichtlich neun keine Angaben machen wollen, um sich nicht selbst belasten zu müssen.


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35 Kommentare verfügbar

  • Alfred
    am 11.09.2014
    Antworten
    @ das war erst der Anfang

    sind es als nächste Stufe Gummigeschosse ?

    Die ersten Versuche fanden bereits Anfang der 80er Jahre bei der Polzei in GP statt.

    Auf Betonfertigteilen wurden Gummiblöcke mit 20 cm Dicke aufgeklebt um Erfahrungswerte zu bekommen bei welcher Entfernung die…
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