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Video-Schocker vom Wasserwerfer

Video-Schocker vom Wasserwerfer
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Fünf Prozesstage lang haben die beiden angeklagten Polizisten ihre Sicht des Polizeieinsatzes am Schwarzen Donnerstag dargestellt. Am sechsten Tag genügten zehn Minuten auf Video, und alle Aussagen waren Makulatur. Im Gerichtssaal herrschte Entsetzen über das Vorgehen der Wasserwerfer.

Die Angeklagten, die noch am Vortag mit Lügenvorwürfen gegen Polizeipräsident Siegfried Stumpf und Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler überrascht hatten, folgten dem Geschehen mit versteinerten Mienen.

Bis dahin hatten die Angeklagten detailliert dargelegt, warum sie nach ihrer Überzeugung alles richtig gemacht hätten und für Verletzungen keine Verantwortung trügen:

Für Planung und Durchführung des Einsatzes insgesamt seien Polizeiführer Stumpf und sein Führungsstab verantwortlich gewesen. Diese seien (bis auf einen Kurzbesuch von Stumpf zwischen 14.00 und 14.10 Uhr) nicht vor Ort gewesen, seien aber vom Angeklagten F. laufend über die Einsatzlage informiert worden. Zusätzlich habe ihnen die Live-Videoübertragung eines Polizeitrupps aus dem Schlossgarten zur Verfügung gestanden.

Log Polizeipräsident Stumpf vor dem Untersuchungsausschuss?

In voller Kenntnis aller Umstände habe Stumpf alle Arten des unmittelbaren Zwangs ohne Einschränkungen freigegeben, Wasserwerfereinsätze mit Wasserstößen gegen Köpfe von Demonstranten gemeinsam mit Oberstaatsanwalt Häußler vor Ort erlebt und gebilligt und zu robustem Vorgehen aufgefordert ("weiter so!"). Stumpfs Aussage sei "schlicht falsch". Der habe vor dem Untersuchungsausschuss "ein völlig anderes Geschehen" geschildert.

Ebenso seien Stumpf und sein Stab dafür verantwortlich, dass vorschriftswidrig keine Rettungskräfte eingeplant und im Vorfeld des Einsatzes angefordert worden seien. Wörtlich dazu: "Das DRK hat sich selbst alarmiert." Falls die Wasserwerferbesatzungen gegen Vorschriften verstoßen hätten, seien diese und ihr Staffelkommandant dafür verantwortlich, nicht die Angeklagten als Einsatzabschnittsleiter. Im Übrigen hätten sie weder gefährliche Wasserstöße bemerkt noch etwas von Verletzungen als Folge der Wasserwerfereinsätze erfahren. Vom Führungsstab seien sie zu keinem Zeitpunkt über verletzte Personen informiert worden, obwohl bei diesem schon um 15 Uhr das später weltberühmt gewordene Foto des nahezu blind geschossenen Rentners Dietrich Wagner aufgehängt gewesen sei. Hätten sie das gewusst, so der Angeklagte F., wäre der weitere Einsatz anders verlaufen.

Keine interne Aufarbeitung beim Polizei-Workshop

Erstaunliche Erkenntnis: Beim Workshop der Polizei, der im Auftrag des Innenministeriums für den Untersuchungsausschuss des Landtags nachträglich den Einsatz untersuchte und Empfehlungen ausarbeitete, hätten die Wasserwerfereinsätze keine Rolle gespielt. Bei Vorgesprächen hätten der damalige Landespolizeipräsident Hammann und der damalige Inspekteur der Polizei Schneider diese vielmehr für rechtmäßig gehalten. Die vorgeschriebene nachträgliche polizeiinterne Aufarbeitung habe es übrigens nie gegeben. Dafür war der Angeklagte von M.-B. am 3. 10. 2010 auf Anforderung des Führungsstabs der Stuttgarter Polizei nach Berlin geflogen und hatte MP Stefan Mappus und dessen Medienberater Dirk Metz in der Landesvertretung den Einsatz anhand einer DVD mit polizeilichen Videos erläutert.

Wasser marsch im Gerichtssaal. Dann wird am sechsten Verhandlungstag das "Kabinenvideo" abgespielt, das den Wasserwerfereinsatz gegen 13.30 Uhr zeigt, bei dem Menschen erheblich verletzt wurden. Wurde das damals auch Mappus gezeigt? Das Video wurde direkt im Wasserwerfer mit Ton aufgezeichnet. Schwer erträglich manchmal die Kommentare der Besatzung. Angeklagt ist die Verletzung einer Zeugin bei dem ersten gezeigten Einsatz. Als Nebenklägerin hat sich über die Anklage hinausgehend eine Frau dem Prozess angeschlossen, die in diesem Zeitraum an den Unterschenkeln verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft steht auf dem Standpunkt, nur Wasserstöße in Kopfhöhe von Menschen seien rechtswidrig. Obwohl der stellvertretende Polizeipräsident Norbert Walz nur Wasserregen über die Köpfe, aber eben keine Wasserstöße freigegeben habe, seien hingegen Wasserstöße gegen Personen unterhalb der Köpfe rechtmäßig gewesen. Deswegen hat sie nur hinsichtlich der Verletzung von Menschen im Kopfbereich (neun Verletzte) Anklage erhoben.

Und nun der schlagende Beweis: Schon in diesem ersten Video, etliche weitere werden an diesem Tag folgen, ist deutlich zu sehen, dass gegen Dutzende, insgesamt mit den späteren Einsätzen vermutlich gegen Hunderte von Menschen genau auf Kopfhöhe geschossen – und auch getroffen – wurde. Prompt berichtet schon die erste am Kopf verletzte Zeugin, ein Bekannter sei ebenfalls am Kopf getroffen und dabei seine Brille beschädigt worden. Ein Fall, der bislang nicht bekannt war, wie überhaupt viele Verletzte weder Anzeige erstattet noch sich vor Ort haben behandeln lassen. Auch die Zeugin, von Beruf Pfarrerin, schilderte offen, sie habe aus Angst keine Anzeige erstattet. Sie habe von Fällen gehört, in denen Geschädigte Anzeige erstattet hätten und deswegen hinterher selbst zu Beschuldigten von Ermittlungsverfahren geworden seien. Auch habe sie kein Vertrauen in die unparteiische Bearbeitung solcher Verfahren gehabt. Sie sei in den Schlossgarten geeilt, um nach ihrem Sohn zu suchen, der an der Schülerdemonstration teilgenommen hatte. Die Zeugin erlitt gleich zwei Treffer, die schmerzhafte Hämatome zur Folge hatten. Zunächst traf sie "ein massiver brachialer Schlag" am Kopf und warf sie zu Boden. Dann folgte ein Schuss gegen den Oberarm. Angesichts der Wassermenge und des Drucks habe sie Todesangst empfunden und den Einsatz für lebensgefährlich gehalten. Erschreckend auch ihre vorausgegangenen Beobachtung: Auf einer Wiese seien etwa zehn bis 15 Kinder im Alter von geschätzt zehn bis 13 Jahren vom Wasserwerfer angegriffen und "weggespült" worden.

Räumung oder Einschüchterung?

Mit dem Vertrauen ist das so eine Sache, das zeigen auch die Videoeinspielungen. Zwar bleiben die Angeklagten dabei, die Wasserwerfereinsätze (auch "in der Tiefe des Raums") hätten die Räumung des Geländes unterstützen sollen. Allerdings ist deutlich zu sehen, dass Menschen, die ihre Deckung unter Planen oder zwischen anderen Personen verlassen und aus dem Einwirkungsbereich der Wasserkanonen rennen, erst recht – und dann voll – unter Beschuss geraten. Ein junger Mann erleidet auf dieser Flucht einen Kopftreffer. Andere Demonstranten werden von schwarz vermummten Polizisten direkt vor den Wasserwerfer gestoßen. Die Wucht der Treffer ist deutlich zu sehen. Ein Zuschauer, freiwilliger Feuerwehrmann, wird nach der Verhandlung Interessierten vorrechnen, dass ein Treffer mit zwölf Bar (im Schlossgarten war der Druck auch schon mal 16 Bar) eine Krafteinwirkung bedeutet, die dem Faustschlag des Boxers Klitschko entspricht. Eindrucksvoll ist auch der Sturzbach, der sich auf dem asphaltierten Weg ergießt, deutlich nachvollziehbar an umspülten Stiefeln der darin watenden Polizisten.

Je mehr derartige Videos abgespielt werden, desto klarer wird aber auch die fatale Fehleinschätzung der friedlichen Demonstranten (es ist nicht eine einzige von diesen ausgehende Gewaltanwendung zu sehen). Offenbar waren sie der Überzeugung, mit Regenkleidung, Schirmen und dünnen Plastikplanen einer erwarteten Wasserdusche standhalten zu können. Anders ist das objektiv sorglose Verhalten vor den Wasserrohren nicht erklärbar. Zum Beispiel der wenig später schwer verletzte Dietrich Wagner, der mehrfach zu sehen ist, wie er – einem Fels in der Brandung gleichend – sich mit ausgebreiteten Armen hinstellt, als wolle er dem Wasser Einhalt gebieten. Dazu die Chöre "Wir sind friedlich, was seid Ihr?" – als könne man damit die Polizeimaschinerie stoppen.

Suche nach den Angeklagten auf Foto- und Videomaterial

Mitten im Chaos sind bei den Videos zu den letzten Wasserwerfereinsätzen die beiden Angeklagten zu sehen, die weiter behaupten, die vorausgegangenen Einsätze nicht beobachtet und nichts von Verletzungen erfahren zu haben. Rechtsanwalt Müller, der unter anderem den Nebenkläger Hans W. vertritt, mag das nicht so recht glauben. Auf seine Fragen erklären die Angeklagten, sie seien weder von Pressevertretern noch von anwesenden Politikern noch von ihren Untergebenen und auch nicht von Demonstranten auf Verletzungen aufmerksam gemacht worden. Müller kündigt schon mal an, dazu werde es intensive Zeugenbefragungen geben, und äußert seine Hoffnung, dass sich noch Zeugen melden und Fotomaterial zur Anwesenheit der Angeklagten bei den früheren Wasserwerfereinsätzen zur Verfügung stellen.

Nach Aufklärung fragt auch die zweite Zeugin, die vom Wasserwerfer auf der links des zu räumenden Weges gelegenen Wiese getroffen wurde. Sie erlitt neben einem Monokelhämatom eine Augapfelprellung. Diese führte zu einer Eintrübung der Linse und einer Reduzierung der Sehkraft auf 50 Prozent. Eine weitere Verschlechterung ist zu erwarten und kann nicht aufgehalten oder ausgeglichen werden. Warum überhaupt auf die Wiese geschossen wurde, die nicht geräumt werden sollte, bleibt unerklärlich. Das frühere Argument der Angeklagten, durch derartige Einsätze habe man den seitlichen Druck der Menschenmenge gegen den Weg verringern wollen, hilft offensichtlich nicht weiter. Weder ist auf den Videos ein derartiger Druck zu erkennen, noch berichtet die Verletzte von einem solchen. Sie war zuvor als Beobachterin des Geschehens von einer Polizeikette mit "Schubsen in den Rücken" eine Böschung hinunter bis vor den Wasserwerfer gejagt worden. Anderen neben ihr erging es nicht so sanft. Mit dem Schlagstock seien diese Menschen "wie eine Viehherde" getrieben worden, "überflüssig und unschön", so die Zeugin. Wie die zuvor vernommene Geschädigte meint auch sie, dem Wasser müsse Reizstoff beigemischt gewesen sein.

Häußlers Verantwortung?

Eng könnte es auch für Oberstaatsanwalt a. D. Häußler werden, sollte er Wasserwerfereinsätze von der vorgespielten "robusten" Art vor Ort miterlebt und gutgeheißen haben, was die Angeklagten behaupten, und nicht dagegen eingeschritten sein. Wie berichtet, soll Häußler den damaligen Polizeipräsidenten Stumpf nicht nur am 30. 9., sondern auch bei anderen Polizeieinsätzen juristisch beraten haben, obwohl Stumpf auf hauseigene Juristen hätte zurückgreifen können. Häußler habe nicht nur den Einsatz von Wasserstößen gegen Planen, unter denen sich Menschen schützten, als unmittelbaren Zwang gegen Sachen gebilligt, sondern auch der Polizei seine Einschätzung, wann eine Verhinderungsblockade und damit strafbare Nötigung von Demonstranten verübt werde, vorgegeben. Er habe der Polizei auch einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben für die Unterscheidung, ob es sich um Versammlungen im Schutze des Grundgesetzes handle oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen könnten. Bis heute hält sich die Stuttgarter Polizei an diese schriftlichen Anweisungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers "Matrix" bezeichnet, aber Gerichten und Verfahrensbeteiligten vom Polizeipräsidium kafkaesk vorenthalten werden.

Eine von dem Mandanten des jetzigen Nebenklägervertreters, Rechtsanwalt Mann, gegen Häußler erstattete Strafanzeige war von Häußlers Untergebener mit der Begründung eingestellt worden, ihr Vorgesetzter habe sich am 30. 9. 2010 nur vorsorglich vor Ort aufgehalten, falls strafprozessuale Entscheidungen oder Anordnungen zu unmittelbarem Zwang nötig würden. In polizeiliche Entscheidungen sei er nicht eingebunden gewesen. Daher habe er auch keine Verpflichtung zum Eingreifen gehabt. Mann hatte argumentiert, Häußler sei für die Verletzung des Mandanten mit verantwortlich, weil er nichts gegen einen rechtswidrigen Polizeieinsatz unternommen habe.

 

Dieter Reicherter, Jahrgang 1947, war bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. September 2010 als Staatsanwalt und Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Seine Erlebnisse beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag führten ihn in den Widerstand gegen Stuttgart 21. Reicherter berichtet für Kontext kontinuierlich über den Prozess.


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42 Kommentare verfügbar

  • Die Polizei sichert eine nicht erlaubte Fällungsmaßnahme.
    am 01.10.2014
    Antworten
    Was ist das? Mir fehlen immer noch die Worte. Oder schon wieder. Da muß doch im BGB oder/und StGB etwas drinstehen? Täusche ich mich da?
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