KONTEXT:Wochenzeitung
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Warten auf Stumpf, stundenlang

Warten auf Stumpf, stundenlang
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Während der ersten drei Verhandlungstage im Wasserwerferprozess haben die beiden angeklagten Polizisten minutiös geschildert, wie der Schwarze Donnerstag am 30. September 2010 aus ihrer Sicht abgelaufen ist. Dabei gab es Neues zu erfahren, Überraschendes und auch Widersprüchliches im Blick auf frühere Aussagen.

Wer steht da eigentlich vor Gericht? Wer sind diese beiden Männer, welche Karrieren haben sie innerhalb der Polizei gemacht? Hier einiges zur Person der beiden Angeklagten:

Da ist zunächst der 48-jährige Jürgen von M.-B., der am Gymnasium Illertissen mit Realschulabschluss abging und später den Fachhochschulabschluss nachholte. Er verpflichtete sich 1985 zur Bereitschaftspolizei in Biberach und wechselte 1988 in den Streifendienst nach Böblingen. Nach dem Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Villingen-Schwenningen folgten Posten als Dienstgruppenleiter in Leonberg und im Böblinger Führungs- und Einsatzstab. Anschließend sammelte er als Revierleiter in Schorndorf auch Erfahrungen mit Castortransporten und Demonstrationen von Republikanern. Dem Studium für den höheren Polizeidienst folgte eine Referententätigkeit im Innenministerium.

 

Anschließend lehrte von M.-B. als Dozent an der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen unter anderem Einsatzwissenschaft. In dieser Zeit veröffentlichte er den Beitrag "Erfolgsfaktoren des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg" in dem Buch "Hochleistungsmanagement". Von 2008 bis 2012 war er als Leiter der Einsatzabteilung der Bereitschaftspolizei Böblingen tätig. Im Mai 2012 wechselte er wieder zur Hochschule VS, wo er zunächst das Projektbüro leitete und im Januar 2014 die Führung des Präsidialstabes übernahm. Von 2004 bis zu seinem Wegzug 2010 war Jürgen von M.-B. Mitglied des Nufringer Gemeinderats und hatte den Fraktionsvorsitz der CDU inne.

Der Beamte im Rang eines Polizeidirektors verfügt über eine reiche Einsatzerfahrung, vor allem bei der Bereitschaftspolizei Böblingen, aber auch in der Hamburger Hafenstraße. Am 1. Mai 2009 war er an einem umstrittenen Einsatz in Ulm anlässlich einer Versammlung von Nazis und Neonazis, gegen die mehr als 10 000 Menschen nach einem Aufruf "Ulm gegen rechts" protestierten, beteiligt. Es kam auch zu einem Wasserwerfer-Einsatz. Die Einkesselung von Gegendemonstranten wurde später vom Verwaltungsgericht Sigmaringen für rechtswidrig erklärt. Näheres dazu kann in dem von Kontext herausgegebenen Buch "Politische Justiz in unserem Land" im Kapitel "Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer" von Wolfram Treiber nachgelesen werden.

Der 41-jährige Mitangeklagte Andreas F. trat nach Erreichen der mittleren Reife 1989 in den Polizeidienst ein und durchlief die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst. Tätigkeiten in einer Einsatzhundertschaft und bei der Autobahnpolizei folgte der Erwerb der Fachhochschulreife und das Studium an der Fachhochschule der Polizei VS. Nach erneuter Tätigkeit bei der Autobahnpolizei wurde er Sachbearbeiter im Innenministerium und durchlief sodann das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst. Es folgte eine dreijährige Tätigkeit beim Landeskriminalamt im Bereich der Prävention.

Von 2008 bis 2012 war er in Stuttgart Leiter des Polizeireviers Wolframstraße und ist seitdem als Polizeioberrat Referent im Einsatzreferat des Landespolizeipräsidiums im Innenministerium. Vor der Berufung zum Leiter des Reviers hatte er wenig Einsatzerfahrung, danach jedoch sehr oft mit Einsätzen wegen Stuttgart 21, beim türkischen Generalkonsulat und beim Landtag zu tun.

Entscheidungen wurden gemeinsam getroffen

Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft teilten sich beide Angeklagte am "Schwarzen Donnerstag" den ganzen Tag über die Aufgabe, den vorgesehenen Baumfällbereich im Mittleren Schlossgarten zu räumen und durch Polizeigitter zu sichern, bei ihrer Abschnittsleitung in der Weise, dass von M.-B. den Kontakt zu den Führern der eingesetzten Polizeihundertschaften und F. den Kontakt zum Führungsstab und zum Polizeiführer hielt. Anweisungen des Führungsstabs und des Polizeiführers hätten sie gemeinsam erörtert und Entscheidungen gemeinsam getroffen.

Von Anfang an sei es beim Einsatz zu Schwierigkeiten gekommen. F. habe nur losen Funkkontakt zu der nicht vor Ort befindlichen Polizeiführung gehalten und diese einschließlich des Polizeiführers Stumpf nur dürftig informiert. Um 11.53 Uhr habe er dann in Absprache mit von M.-B. beim Polizeiführer die Anordnung des Einsatzes unmittelbaren Zwangs (Schlagstock) und des Auffahrenlassens der bereitgestellten Wasserwerfer angefordert. Diese Anforderung sei für den Polizeiführer überraschend erfolgt. Da Stumpf auf dem Weg zu einer Pressekonferenz gewesen sei, habe sein Vertreter Walz den Schlagstockeinsatz in Einzelfällen sowie das Auffahren der Wasserwerfer genehmigt.

Wenig später hätten beide Angeklagte den Einsatz der Wasserwerfer für erforderlich gehalten. Walz habe zwischen 12.30 und 12.40 Uhr dies unter Beschränkung auf die Abgabe von lediglich Wasserregen genehmigt. Von M.-B. habe um 12.48 Uhr an den Staffelführer der Wasserwerfer die Anordnung mit der Aufforderung "Jetzt macht sie mal nass" weitergegeben, ohne auf die Beschränkung auf Wasserregen hinzuweisen. Dies habe zur Folge gehabt, dass es bis 16.32 Uhr zahlreiche Wasserstöße statt des nur genehmigten Wasserregens gegeben habe, ab 13.33 Uhr auch solche Stöße in Kopfhöhe.

Bei fünf unverhältnismäßigen und entgegen der Dienstvorschrift für Wasserwerfer durchgeführten Einsätzen sei es zur mittleren bis schweren Verletzung von mindestens neun Personen im Kopfbereich gekommen. Die Angeklagten hätten hierbei ihre Pflicht, als Verantwortliche die Ausführung der Wasserwerfer-Einsätze zu überwachen, fahrlässig verletzt und sich der fahrlässigen Körperverletzung im Amt von insgesamt neun Personen (darunter vier der Nebenkläger) in fünf selbstständigen Fällen schuldig gemacht. Die Verletzung der fünften Nebenklägerin, die mit 12 Bar nicht am Kopf, sondern an den Unterschenkeln getroffen wurde (wir berichteten in der letzten Ausgabe), ist weder in der Anklageschrift aufgeführt noch bislang in Form eines rechtlichen Hinweises in die Hauptverhandlung eingeführt worden. Zeitlich liegt dieser Vorfall gleichzeitig mit dem ersten der angeklagten fünf Einsätze. So weit die Anklage.

Die Verteidigung beginnt mit einem Wort des Bedauerns

In einer zu Verhandlungsbeginn verlesenen gemeinsamen Erklärung der Verteidiger wiesen die beiden Angeklagten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit beider Angeklagter zurück. Darin wurden ausdrücklich die Verletzungen (zumindest) der Nebenkläger bedauert. Es wurde betont, die Hauptverhandlung sei nicht der Ort, den Polizeieinsatz insgesamt aufzuarbeiten und mögliche Verantwortlichkeiten Dritter aufzuklären. Es gehe nicht um politische oder historische Aufarbeitung. Verteidiger und Angeklagte wollten die Hauptverhandlung nicht als Tribunal "missbrauchen". Die beiden Angeklagten seien anders als dies voraussichtlich die Nebenkläger und deren Beistände "suggerieren" wollten, nicht an der Gesamteinsatzleitung beteiligt gewesen.

Die Verantwortung liege beim Polizeiführer Stumpf, der die Anwendung von unmittelbarem Zwang und damit auch den Wasserwerfer-Einsatz um 11.53 Uhr ohne jede Einschränkung gegenüber dem Angeklagten F. freigegeben, dies um 13.17 Uhr wiederholt und um 13.53 Uhr zum robusten Einsatz aufgefordert habe. Aufgabe der Angeklagten sei lediglich die Weitergabe dieser Anordnungen gewesen, nicht aber deren Überwachung. Sie hätten davon ausgehen dürfen, dass die nachgeordneten Polizeibeamten die Einsatzaufträge rechtmäßig erfüllen würden. Dennoch hätten sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stets im Blick gehabt und deswegen die Beimischung von Reizstoff im Wasser und den Schlagstock-Einsatz auf breiter Front abgelehnt. Von Verletzungen durch den Wasserwerfer-Einsatz hätten sie keine Kenntnis erlangt.

Erste Widersprüche zu früheren Aussagen

Im Gegensatz zu dieser Erklärung wurde bislang davon ausgegangen, nicht Stumpf, sondern dessen Stellvertreter Norbert Walz habe um 11.53 Uhr die Freigabe des unmittelbaren Zwangs mit Einschränkungen erteilt und später die Abgabe von Wasserregen genehmigt. Als Grund wurde bislang vorgebracht, Stumpf sei auf dem Weg zu einer Pressekonferenz und deswegen nicht erreichbar gewesen. Genau so hatte dies Walz als Zeuge in der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II angegeben mit dem Zusatz, seine Anordnungen nicht mit Stumpf abgesprochen zu haben.

Entgegen der jetzigen Behauptung hatte der Angeklagte F., damals als Zeuge im Untersuchungsausschuss Schlossgarten I unter Wahrheitspflicht stehend, nach den Wortprotokollen des Landtags, die Kontext vorliegen, am 29. November 2010 (Seite 150) unter anderem ausgesagt:

"Das habe ich selbst auch gesehen, wie Einsatzkräfte verletzte Personen nach hinten geführt haben, die dann im ersten Zug von uns versorgt wurden. Wir haben das auch mitgeteilt an den Führungsstab, dass solche Personen verletzt sind. Ich kann mich auch erinnern, selbst einen Notarzt an eine Stelle beordert zu haben, wo eine Person jetzt auf dem Boden lag. Von unserer Seite aus, wir haben informiert, dass es Verletzte gab. Und alle weiteren Maßnahmen wurden dann vom Führungsstab erledigt."

Am gestrigen dritten Verhandlungstag bestätigten beide Angeklagte nochmals, dass nicht Walz, sondern Stumpf die Freigabe unmittelbaren Zwangs erteilt habe. Sie betonten überdies, ihnen sei kein Fall eines vergleichbar großen Einsatzes bekannt, in dem der Polizeiführer zwischendurch eine Pressekonferenz besuche und nicht erreichbar sei.

Zum besseren Verständnis: Es handelt sich bislang nur um die Schilderungen der Angeklagten, die durch zusätzliche Beweiserhebungen zu überprüfen sein werden. Dennoch war einiges erstaunlich.

Wie die Angeklagten ausführten, werden üblicherweise derartige Großeinsätze sehr langfristig geplant, in der Regel Wochen bis Monate, beim NATO-Gipfel sogar ein ganzes Jahr im Voraus. Hier sei es anders gewesen. Am 28. September 2010 seien sie erstmals bei einer Besprechung im Stuttgarter Polizeipräsidium mit dem bevorstehenden Einsatz vom 30. September um 15 Uhr und ihrer vorgesehenen Rolle konfrontiert worden. Es seien dann Einzelheiten besprochen worden, unter anderem auch die Bereitstellung von Wasserwerfern zur Sicherung der Gitter.

Sie hätten den Auftrag erhalten, bis zum folgenden Tag ein Konzept für ihren Abschnitt zu erarbeiten. Mit der Anforderung der Einsatzkräfte hätten sie nichts zu tun gehabt. Über Rettungsdienste sei nicht gesprochen worden. Am Morgen des 29. September hätten sie sich mit sechs Untergebenen in Böblingen zur Detailplanung getroffen. Man habe die Idee entwickelt, die Einsatzkräfte mit einem Sonderzug der Bahn direkt in den Stuttgarter Hauptbahnhof zu bringen. Der geplante Einsatztermin sei jedoch im Internet bekannt geworden. Eine Terminänderung habe man daher erwartet, aber noch nichts Näheres gewusst.

Stundenlanges Warten auf Stumpf

Am 29. September um 13 Uhr sei eine erneute Einsatzbesprechung im Stuttgarter Polizeipräsidium vorgesehen gewesen. Stumpf sei jedoch nicht anwesend und eine andere Person nicht entscheidungsbefugt gewesen. Man habe daher bis 17 Uhr tatenlos auf Stumpfs Eintreffen gewartet. Dieser habe dann in kleinem Kreis erklärt, der Einsatz werde vorverlegt auf 10 Uhr am Folgetag. Dieser Termin habe da bereits festgestanden. Stumpf habe bei Stuttgart 21 immer alles allein entschieden. Ob übergeordnete Stellen Einfluss genommen hätten, wüssten sie nicht. Aus Geheimhaltungsgründen habe Stumpf angeordnet, bei der anschließend in großer Runde folgenden Besprechung weiter 15 Uhr als Einsatzbeginn zu nennen.

Eine Entwicklung von Alternativen sei in der kurzen Zeit nicht mehr möglich gewesen. Es habe auch keinen schriftlichen Einsatzplan gegeben. Um den vorverlegten, aber nicht bekannt gegebenen Termin überhaupt durchführen zu können, sei für alle eine Bereitschaft ab 6 Uhr am Folgetag angeordnet worden. Durch die Änderung sei die Möglichkeit der Anfahrt mit einem Sonderzug entfallen (nebenbei: Ob der pünktliche Einsatz eines Sonderzugs mit einem Vorlauf von nur einem Tag durch die Bahn hätte gewährleistet werden können, mag bezweifelt werden). Die für den 30. September angemeldete Demonstration der Jugendoffensive sei bekannt gewesen, aber nicht als Problem angesehen worden.

Am Morgen des 30. September seien in Böblingen ab Dienstbeginn um 5 Uhr Vorbereitungen getroffen und später die Einsatzkräfte eingewiesen worden. Erst während der Nacht sei der mangels schriftlichen Befehls gefertigte grafische Befehl eingetroffen. In diesem habe ein funktionierender Funkkanal gefehlt. Die Forderung auf Nachbesserung sei aber vom Polizeipräsidium abgelehnt worden. Daher habe es später im Schlossgarten keine Funkverbindung zu den eingesetzten Kräften gegeben. Die Kommunikation habe dann mittels Boten und Handys bewerkstelligt werden müssen.

Da sich die Abfahrt aus Böblingen verzögert habe, sei mit der Polizeiführung ein Einsatzbeginn um 10.30 Uhr vereinbart worden. Wegen der Vorverlegung habe zu Beginn eine Einsatzhundertschaft aus BW weniger eingesetzt werden können. Dies habe durch bayrische Kräfte, die sich aber verspätet hätten, und Bundespolizei ausgeglichen werden sollen. Kurz nach 10.30 Uhr seien erste Einheiten in den Schlossgarten gekommen. Eine halbe Hundertschaft von Polizeibeamten, die unter Zivilkleidung Westen mit der Aufschrift Polizei getragen hätten, seien schon ab dem frühen Morgen im Schlossgarten gewesen, um Baumbesetzungen zu verhindern. Diese seien jedoch schnell enttarnt worden und hätten Verstärkung benötigt.

Zu Problemen bereits mit Einsatzbeginn habe die große Zahl von Menschen geführt, die nach dem Auslösen des "Parkschützeralarms" in den Park geströmt seien. Für diesen Fall habe es keine Planung gegeben. Auch sei die Fahrzeugkolonne der Polizei aufgrund der Menschenmenge zum Anhalten gezwungen worden und zunächst nicht durch Sitzblockaden. Und Vorkehrungen sowie Personal, um Blockierer in Gewahrsam zu nehmen, hätten erst ab 15 Uhr zur Verfügung gestanden.

In dieser Situation, in der es mit dem Einsatz "nicht mehr weiterging", sei dann um 11.53 Uhr die Bitte um Freigabe unmittelbaren Zwangs erfolgt, übrigens, wie die Angeklagten betonten, in Absprache mit den zu diesem Zeitpunk bereits im Park befindlichen Chefs der Einsatzhundertschaften. 

Dieter Reicherter, Jahrgang 1947, wuchs in Stuttgart und Esslingen auf. Bis zum Eintritt in den Ruhestand zum 1. September 2010 war er als Staatsanwalt und Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Seine Erlebnisse beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag, den er durch Zufall miterlebte, führten ihn in den Widerstand gegen Stuttgart 21. Reicherter wird für Kontext kontinuierlich über den Prozess berichten.


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21 Kommentare verfügbar

  • Leselotte
    am 05.07.2014
    Antworten
    >Gewerkschafter: Ex-Landesregierung wollte mich mundtot machen<
    http://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/pl/Landtag-Verkehr-Bahn-Stuttgart-21-Gewerkschafter-Ex-Landesregierung-wollte-mich-mundtot-machen;art19070,3062488


    Darauf sollte auch immer wieder hingewiesen werden:
    >Zahl der…
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