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Spitze des Eisbergs

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Vor dem Landgericht Stuttgart hat am Dienstag der sogenannte Wasserwerfer-Prozess begonnen. Kontext stellt die Hauptpersonen in einem Verfahren vor, das bis Weihnachten terminiert ist.

"Hoffe nicht ohne Zweifel und zweifle nicht ohne Hoffnung."

Gerne hätten wir die Beteiligten des Wasserwerferprozesses beim Landgericht Stuttgart gefragt, ob dieser fast 2500 Jahre alte weise Spruch des römischen Dichters und Philosophen Seneca d. J. ein Motto für den Ausgang eines langwierigen und schwierigen Verfahrens sein könnte.

Leider waren jedoch Staatsanwaltschaft und Verteidiger nicht besonders auskunftsfreudig. Dabei könnten auch sie ahnen, dass bei einem Verfahren mit derart hohem öffentlichem Interesse und vielleicht übersteigerten Hoffnungen (siehe oben) unsere Leserinnen und Leser gerne auch wissen würden, wer die agierenden Personen sind. Nicht umsonst gibt es das geflügelte Wort vom Kampf ums Recht. Ein Kampf ohne Kämpfer aber ist nicht vorstellbar, wie uns alle Lebensbereiche zeigen, sei es Politik, Sport, Kunst, aber auch andere Prozesse. Man denke nur an Kachelmann, Hoeneß, Wulff ...

Das Landgericht gab immerhin die Namen der Berufsrichter samt Lebens- und Dienstalter bekannt, beantwortete allerdings die Fragen zum Prozessstoff nicht. Ganz so großzügig war die "objektivste Behörde der Welt" (eigener Anspruch der deutschen Staatsanwaltschaften) nicht. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft übersandte folgende Stellungnahme:

Prozess soll im Gerichtssaal stattfinden, nicht in der Zeitung

"Zu den beiden Staatsanwälten möchte ich Ihnen lediglich mitteilen, dass Herr Dr. Biehl einen Doktortitel besitzt. Im Übrigen möchte ich weder zu deren Alter noch zu deren Werdegang etwas sagen, da wir kein Portrait der Kollegen wünschen, sondern die beiden als Vertreter der Staatsanwaltschaft Stuttgart auftreten. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Die Leitung des Prozesses obliegt dem Gericht und je nachdem wie sich der Prozess entwickelt werden unsere Staatsanwälte im Prozess agieren. Dies kann aber nicht schon im Vorfeld erörtert werden, zumal der Prozess im Gerichtssaal und nicht in der Zeitung stattfinden sollte."

Wortkarg gaben sich auch die Verteidiger der beiden Angeklagten, die zu den Fragen zum Prozess keine Auskunft gaben und hinsichtlich ihrer Person auf ihre Internetseiten verwiesen. Mitteilsamer waren die Anwältinnen und Anwälte der Nebenkläger, die uns gleich zitierfähige Sätze mitlieferten.

Ganz entgehen konnten auch Gericht und Staatsanwaltschaft der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen nicht:

Manuela Haußmann, die Vorsitzende der Strafkammer, hat eine für die Justiz außergewöhnliche Karriere hingelegt. Der Tätigkeit beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt als Strafrichterin folgte der Wechsel zum Landgericht Stuttgart, wo sie alsbald Präsidialrichterin wurde (rechte Hand des Präsidenten, ein klassisches Sprungbrett für höhere Weihen). Diese Weihen holte sie sich anschließend bei ihrer Tätigkeit im Bundesgerichtshof, um dann jetzt an das Landgericht Stuttgart zurückzukehren und – genau im Schwabenalter – zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht befördert zu werden. Die Leitung der Strafkammer hat sie Anfang dieses Jahres übernommen. Im Prozess stehen ihr zwei Berufsrichter (die 38-jährige Beisitzerin Müller-Nies, seit 2002 im Justizdienst, und der 55jährige Beisitzer Böckenhoff, seit 1988 im Justizdienst) und zwei Schöffen zur Seite.

Staatsanwalt Dr. Stefan Biehl (Jahrgang 1976), der auch schon beim Amtsgericht Stuttgart als Haft- und Ermittlungsrichter tätig war, ist seit fast fünf Jahren Mitglied der Abteilung 1 (sogenannte Politische Abteilung) der Staatsanwaltschaft Stuttgart, mit der Bearbeitung zahlreicher Verfahren im Zusammenhang mit Stuttgart 21 betraut und daher ein wichtiger Mitarbeiter des inzwischen in den Ruhestand versetzten Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler. Seit Kurzem kann er sich mit dem Doktortitel schmücken. In der Hauptverhandlung wird Biehl unterstützt von seinem zwei Jahre älteren Kollegen Markus Höschele, ebenfalls Mitglied der Abteilung 1, im Kollegenkreis als sehr umgänglich und freundlich geschätzt.

Leider lässt sich nur spekulieren, wie die Staatsanwaltschaft Aufklärungsarbeit im Prozess betreiben will. Interessiert hätten uns vor allem die Antworten auf den dazu schriftlich übermittelten Fragenkatalog:

– In welcher Weise wird die StA auf Klärung etwaiger politischer Einflussnahmen auf den Polizeieinsatz hinwirken?

– In welcher Weise wird die StA auf Klärung möglicher Verantwortlichkeit übergeordneter Polizeiführer, zum Beispiel des früheren Polizeipräsidenten Stumpf, hinwirken?

– In welcher Weise wird die StA im Prozess den Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray gegen Kinder thematisieren?

– In welcher Weise wird die StA Erkenntnisse des parallel tagenden Untersuchungsausschusses des Landtags berücksichtigen und in die Hauptverhandlung einführen?

Auf das Agieren der Staatsanwälte im Prozess kann man daher gespannt sein. Werden sie aus der Defensive kommen, wenn das Ermittlungsverhalten der Staatsanwaltschaft auf den Prüfstand gestellt wird? 

Heikle Themenfelder gibt es genügend

Der Anschein befangener Ermittlungen lastet weiter auf dem Verfahren. Für Außenstehende ist schwer nachvollziehbar, dass Mitglieder des Polizeipräsidiums gegen ihre eigenen Kollegen einschließlich ihres Präsidenten ermitteln sollten. Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist umstritten. Ein an den Justizminister gerichteter Antrag, eine andere Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zum Polizeieinsatz vom 30. 9. 2010 zu beauftragen, wurde zurückgewiesen. Oberstaatsanwalt Häußler, damals Leiter der Politischen Abteilung, war während des gesamten Polizeieinsatzes vor Ort und eingebunden, also auch Zeuge. Dennoch beurteilte er anschließend die Rechtmäßigkeit des Einsatzes, die er bereits in einem Interview der "Stuttgarter Nachrichten" am 10. Dezember 2010, also mehr als zwei Jahre vor Abschluss der Ermittlungen, vorläufig bestätigte. Einer gegen ihn wegen seiner Rolle beim Polizeieinsatz erstatteten Strafanzeige wurde von seiner eigenen Untergebenen nicht stattgegeben. Häußlers Abteilung war es auch, die keinerlei Anhaltspunkte für strafbares Verhalten beim Einsatz erkannte und das Verfahren gegen Polizeipräsident Stumpf, Ministerpräsident Mappus, Umwelt- und Verkehrsministerin Gönner und andere ohne weitere Ermittlungen einstellte. 

Könnte man schon darin ein "Geschmäckle" entdecken, verwundert die Beurteilung des Gesamtgeschehens durch die Staatsanwaltschaft doch sehr. Verfolgt wurde letzten Endes nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs, nämlich fünf Wasserwerfer-Angriffe auf Kopfhöhe von Menschen sowie äußerst wenige Exzesse einzelner Polizeibeamter (konkret ein unberechtigter Schlagstockeinsatz sowie ein unverhältnismäßiger Pfeffersprayeinsatz). Weshalb aber wurden nicht die Wasserwerfer-Einsätze insgesamt verfolgt, soweit sie polizeiliche Vorschriften verletzten, also insbesondere gezielte Wasserstöße statt Wasserregen, Einsätze gegen unbeteiligte Menschen abseits von Blockaden und gegen Kinder? Weshalb blieb der großflächige Einsatz von Pfefferspray gegen Kinder, der absolut verboten ist, ohne Konsequenzen? Welche Auswirkungen hat es, dass vorschriftswidrig keine Rettungsdienste informiert und hinzugezogen wurden? Warum führten sich zu Beginn des Einsatzes Polizeibeamte gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht wie Freunde und Helfer, sondern mit massivem Schubsen und Stoßen wie Rüpel auf? Trifft es tatsächlich nicht zu, dass von den Wasserwerfern auf Menschen auf den Bäumen gezielt wurde? Und ist widerlegt, dass dem verwendeten Wasser Chemikalien beigemischt waren? Waren auf staatlicher Seite sogenannte Agents Provocateurs tätig?

Nur Fahrlässigkeit wird vorgeworfen

Wer trägt für das gesamte Vorgehen der Einsatzkräfte die Verantwortung? Die beiden Angeklagten als Einsatzabschnittsleiter für ihren Bereich? Falls ja, könnten derartige Verstöße, die bislang nicht angeklagt sind, in den Prozess einbezogen werden, weil es sich – juristisch gesehen – um einen Lebenssachverhalt handelt, der vom Gericht umfassend aufgeklärt werden muss. So geschah es bereits mit einem nicht in der Anklage enthaltenen Fall (Verletzung durch Wasserwerfer-Angriff an den Unterschenkeln). Dieser Fall ist besonders brisant, weil die Verletzte nach ihrem Vorbringen der polizeilichen Aufforderung, ihre Mitwirkung an einer Blockade zu beenden, freiwillig Folge geleistet und den Ort verlassen hatte, jedoch von einer Polizeikette am endgültigen Weggehen gehindert und vor der Kette vom Wasserwerfer beschossen wurde.

Den beiden Angeklagten wird lediglich fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, also vergleichbar mit einem Autofahrer, der infolge Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht. Wie verträgt sich das mit der Begründung für die Verfahrenseinstellung gegen das Mitglied einer Wasserwerfer-Besatzung, das ausdrücklich auf die Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens hingewiesen hatte? Hatten die Angeklagten diese Erkenntnis nicht? Und nahmen sie nach dem schlimmen Volltreffer bei Dietrich Wagner weitere derartige Verletzungen billigend in Kauf, als sie nichts am Einsatz der Wasserwerfer änderten?

Bei alledem: Weshalb trägt die übergeordnete Einsatzführung bis hin zum Polizeipräsidenten als Polizeiführer keine Verantwortung? Und wie weit reichte der Einfluss der Politik? Fragen, die zu klären sein werden, falls die Verteidiger – was sich gestern zur Prozessbeginn bereits angedeutet hat – die beiden Angeklagten als Bauernopfer darstellen werden.

Einer der Angeklagten war übrigens derjenige, der am 3. Oktober 2010 nach Berlin flog, um dort Mappus und dessen Medienberater Dirk Metz mithilfe von Fotomaterial über den Einsatz zu informieren. Er wird verteidigt von Axel G. Sauer, seit 1995 Rechtsanwalt in Stuttgart und Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Zusätzlich wurde Bernhard Krinn, ebenfalls seit 1995 Rechtsanwalt und seit 2005 Fachanwalt für Strafrecht, tätig in einer Kanzlei in Stuttgart-Zuffenhausen, zum Pflichtverteidiger bestellt.

Der zweite Angeklagte wird verteidigt von Dr. Olaf Hohmann. Ihm steht als Pflichtverteidiger Dr. Stefan Petermann zur Seite. Beide sind in einer Stuttgarter Kanzlei tätig und geben als Tätigkeitsschwerpunkte unter anderem Wirtschaftsstrafrecht und Korruptionsstrafrecht an. Hohmann, Rechtsanwalt seit 2001, der beim Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts a. D., Winfried Hassemer, promoviert hat, ist Vizepräsident des Stuttgarter Anwaltvereins; der seit 2012 als Rechtsanwalt tätige Petermann ist auch Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule BW.

Bleiben noch die Vertreter der Nebenklage, nicht unwichtig für unliebsame Fragen an die Staatsanwaltschaft, aber auch mögliche Verbündete der Verteidiger beim Versuch, die Verantwortung höhergestellter Personen aus Polizeiführung und Politik zu ergründen.

Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann vertritt den als Folge eines Wasserwerfer-Einsatzes fast vollständig erblindeten Nebenklägers Dietrich Wagner. Mann studierte in Freiburg und Frankfurt/Main. Nach dem in Freiburg abgelegten zweiten Staatsexamen arbeitete er hauptamtlich bei Greenpeace in Hamburg und leitete dort unter anderem die Rechtsabteilung. 1998 gründete er in Hamburg mit Rechtsanwalt Matthias H. Müller eine Kanzlei, die später nach Freiburg verlegt wurde.

Mann zum Anklagevorwurf: "Es wurde nur wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt angeklagt. Dabei muss jedem vernünftigen Menschen klar sein, dass das Zielen auf Menschen, gerade auch auf Köpfe mit Wasserwerfern aus 15 m mit einem Wasserdruck von 16 bis 20 bar tödlich enden kann. Jedoch hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart, konkreter die Abteilung 1, und zwar offensichtlich mit Rückendeckung des Leiters der Staatsanwaltschaft und des Generalstaatsanwaltes, auf fahrlässige Körperverletzung festgelegt, noch bevor sie die jetzt Angeklagten als Beschuldigte vernommen hat. So ein Glück widerfährt einem normalen Straftäter wohl nie."

Rechtsanwalt Matthias H. Müller vertritt zwei Nebenkläger, die beide ebenfalls schwere bleibende Augenschäden, verbunden mit Operationen und stationären Krankenhausaufenthalten, davontrugen. Bei einem bestand die Gefahr des Existenzverlusts, da er längere Zeit als Folge der Verletzungen seinen Beruf als Musiker nicht mehr ausüben und seine Familie nicht mehr ernähren konnte. Müller durchlief vor dem Jurastudium Ausbildungen im medizinischen und im Baubereich. Er ist wie sein Kanzleikollege auch in dem Verwaltungsgerichtsverfahren zum Schwarzen Donnerstag tätig, welches unmittelbar mit dem Strafverfahren zusammenhängt.

Dazu Müller: "In dem Verwaltungsverfahren, in welchem die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes vom 30. 9. 2010 festgestellt werden soll und welches seit Anfang 2012 ausgesetzt ist, haben wir Wiederaufnahme beantragt und dies in einem 50-seitigem Schriftsatz rechtlich begründet. Bemerkenswert ist, dass das beklagte Land Baden-Württemberg durch seine Anwälte der Wiederaufnahme widersprach, obgleich es ja ebenjenes Land, präziser ausgedrückt, die derzeitige Landesregierung ist, die den zweiten Untersuchungsausschuss eingeleitet hat."

Ursula Röder, seit 1978 Rechtsanwältin, unterstützt eine Verletzte, die eine massive Augenverletzung erlitten hat und eine weitere Verschlechterung des Sehvermögens befürchten muss. Sie legt ihren beruflichen Schwerpunkt auf politische Prozesse und hat Erfahrungen in zahlreichen Großverfahren gesammelt. Röder beanstandet insbesondere "Besonderheiten" im Umgang mit beschuldigten Polizeibeamten, die "mit Samthandschuhen" behandelt worden seien. Sie weist auch auf eine zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigern und jetzigen Angeklagten im Ermittlungsstadium durchgeführte Besprechung hin, deren genauer Inhalt klärungsbedürftig sei.

Entrüstet zeigt sich die Rechtsanwältin über eine Passage in der Anklageschrift (ihre Mandantin wurde abseits des Geschehens auf einer Wiese beschossen): "Umso mehr sind die Nebenklägerin und ihre Prozessbevollmächtigte entsetzt über die Ausführungen der anklagenden Staatsanwaltschaft in der Anklage, wo von 'teilweise erheblichem – Mitverschulden der Geschädigten' die Rede ist, welches bei den zu erwartenden Sanktionen für die Angeklagten auf jeden Fall zu berücksichtigen sei. Die Nebenklägerin weist jedes Mitverschulden mit Nachdruck zurück."

Simone Eberle hat nicht nur Rechtswissenschaften studiert, sondern zusätzlich an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg den Abschluss Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) erworben. An der Universität Tübingen arbeitete sie viele Jahre wissenschaftlich an einem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht. Seit 1996 ist sie in Stuttgart als Rechtsanwältin tätig. Sie vertritt die schon erwähnte Demonstrantin, die an den Unterschenkeln getroffen und deren Fall nicht angeklagt wurde. 

Aus ihrer Stellungnahme: "Obwohl der Rohrführer eindeutig durch eine Videoaufnahme ermittelt werden konnte, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Körperverletzung im Amt eingestellt, da die Staatsanwaltschaft nur Körperverletzungen oberhalb des Halses, also Kopfverletzungen, für verfolgungswürdig hält. § 340 des Strafgesetzbuchs unterscheidet im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft jedoch nicht nach den betroffenen verletzten Körperteilen. Meine Mandantin musste im Fortgang aufgrund dieser nicht gesetzeskonformen Interpretation der Staatsanwaltschaft kämpfen, überhaupt als Nebenklägerin zum Prozess zugelassen zu werden, da sich die Staatsanwaltschaft auch hiergegen wandte."

Abseits aller Schwierigkeiten könnte der Prozess auch ein Wettlauf gegen die Zeit werden:

Am 30. 9. 2010 begangene Straftaten von bislang nicht als Beschuldigten vernommenen Personen verjähren nach fünf Jahren. Auch für etwaige Falschaussagen im Untersuchungsausschuss Schlossgarten 1, der im November und Dezember 2010 Zeugen hörte, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist. Also angesichts der bisherigen Dauer der Verfahren wenig Zeit, um etwaige neue Erkenntnisse aus dem Wasserwerfer-Prozess und dem neuen Untersuchungsausschuss Schlossgarten 2 noch strafrechtlich vor einem Verjährungseintritt aufzuarbeiten. Abgesehen davon ist, was sich in vorliegendem Prozess im Falle einer Verurteilung erheblich auswirken wird, eine überlange Verfahrensdauer ein gewichtiges Strafzumessungsargument zugunsten eines Angeklagten. Ein Gesichtspunkt, der neue Fragen zum jetzt verhandelten Verfahren aufwerfen könnte. Und den Angeklagten Hoffnung im eingangs erwähnten Sinne geben könnte.

Mit denen, also mit Andreas F., 41, Polizeioberrat, und Jürgen von M-B., 48, Polizeidirektor, die zu Prozessbeginn am Dienstag in einer gemeinsamen Anwaltserklärung sämtliche Vorwürfe zurückwiesen, wird sich Kontext am nächsten Mittwoch ausführlich beschäftigen.

Dieter Reicherter, Jahrgang 1947, wuchs in Stuttgart und Esslingen auf. Bis zum Eintritt in den Ruhestand zum 1. September 2010 war er als Staatsanwalt und Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Seine Erlebnisse beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag, den er durch Zufall miterlebte, führten ihn in den Widerstand gegen Stuttgart 21. Reicherter wird für Kontext kontinuierlich über den Prozess berichten.


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24 Kommentare verfügbar

  • beate würtele
    am 07.07.2014
    Antworten
    Nach 5 Jahren ist die Verjährungsfrist abgelaufen !!!
    Danach sind die Lügen , die Falschaussagen, die Verantwortlichen, die wirklich krimminellen Täter/innen reingewaschen ! ????
    Wie sieht es dann mit den Schmerzensgeldern für die Verletzten , Traumatisierten ....aus und
    wie mit den vielen zu…
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