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Lächerliche Luftnummer

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Ex-CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus hat einen angemessenen Preis beim EnBW-Deal bezahlt. Das sagt der Anwalt von Dirk Notheis, der den Aktienkauf mit eingefädelt hat. Wer anderes behaupte, übersehe Hunderte Millionen an Fördergeldern, die an das EnBW-Kernkraftwerk Philippsburg fließen würden. Doch von dem Geldsegen weiß selbst der AKW-Eigentümer nichts.

Es war ein Paukenschlag zum Jahresauftakt. Am 2. Januar vermeldeten die "Stuttgarter Nachrichten" Ungeheuerliches im Fall Dirk Notheis: Wolf Schiller, der Frankfurter Anwalt des einstigen Deutschlandchefs von Morgan Stanley, sowie der Münsteraner Wirtschaftswissenschaftler Henner Schierenbeck hatten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Beschwerdekatalog hinterlegt. Demnach sei dem Münchner Finanzwissenschaftler Wolfgang Ballwieser in seinem Gutachten für die Stuttgarter Ermittlungsbehörde ein grober Rechenfehler unterlaufen. Ballwieser habe in seiner Berechnung des EnBW-Unternehmenswerts nicht berücksichtigt, dass für das Kernkraftwerk Philippsburg ab 2019 bis 2032 jährlich mehr als 100 Millionen Euro Förderbeiträge zu erwarten seien, wie später am Tag auch die "Stuttgarter Zeitung" vermeldete.

Doch das Getöse um einen Rechenfehler in Milliardenhöhe scheint nach Kontext-Recherchen viel Lärm um nichts gewesen zu sein. Denn schon seit geraumer Zeit wird hinter der Kulissen der Landesregierung gemunkelt, dass es sich bei den vermeintlichen Förderbeträgen für den zweiten Reaktorblock des badischen Atomkraftwerks Philippsburg wohl um eine lächerliche Luftnummer handelt. Auch beim Energiekonzern EnBW, immerhin dem Besitzer der Anlage, weiß man nichts von Subventionen, die in ferner Zukunft sprudeln sollen. "Diese Thematik ist uns nur im Rahmen der Medienberichterstattung zur gutachterlichen Bewertung des Aktienerwerbs durch das Land Baden-Württemberg bekannt", sagt EnBW-Konzernsprecher Ulrich Schröder auf Kontext-Anfrage. Da die EnBW nicht Auftraggeber des Gutachtens und auch ansonsten nicht Handelnder in diesem Verfahren ist oder war, könne man dazu auch keine weitere Aussage treffen, heißt es aus dem Karlsruher EnBW-Hauptquartier.

Schiller und Schierenbeck bestehen gegenüber der Staatsanwaltschaft aber auf ihrer Entdeckung. Schließlich senkt der vermeintliche Fehler des Gutachters den Wert der EnBW um fast eine Milliarde Euro, auf einen Preis von 34,58 Euro pro Aktie. Bei "korrekter Berechnung" sei die Aktie des drittgrößten deutschen Energieversorgers aber 38,48 Euro wert gewesen, argumentieren die Notheis-Helfer wie auch die Anwälte von Stefan Mappus. Aufgrund des "eklatanten Rechenfehlers" könne das Ballwieser-Gutachten nicht Grundlage staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sein.

Tatsächlich hatte das Land im Dezember 2010 für das EnBW-Aktienpaket dem französischen Stromkonzern EdF 40 Euro pro Anteilsschein bezahlt, in der Summe 4,67 Milliarden Euro. Aus Sicht von Gutachter Ballwieser 780 Millionen Euro zu viel.

Das Kernkraftwerk Philippsburg (KKP) liegt rund 30 Kilometer nördlich von Karlsruhe auf einer Insel im Rhein. Block 1, ein Siedewasserrektor vom gleichen Bautyp wie die havarierten Fukushima-Reaktoren, ging bereits am 17. März 2011 mit dem Atomausstiegsbeschluss der Bundesregierung außer Betrieb. Die Anlage befindet sich im sogenannten Nachbetrieb, ihre Stilllegung wird derzeit vorbereitet. Der Druckwasserreaktor Block 2, auf den sich Schiller, Anwalt von Investmentbanker Notheis, bezieht, soll erst 2019 vom Netz gehen.

Öffentliche Gelder für AKW-Rückbau unwahrscheinlich

Wie andere Atomkonzerne muss auch die EnBW die Stilllegung und den Abbau ihrer Atomkraftwerke selbst bezahlen. Staatliche Abwrackprämien für die beiden Reaktoren in Philippsburg, die Meiler Neckarwestheim I und II sowie Obrigheim, wo im Herbst 2008 der Anlagenabbau begann, sind nicht in Sicht. Deshalb hat der Energieversorger in der Vergangenheit Rückstellungen in Milliardenhöhe gebildet. Diese beliefen sich Ende 2012 auf knapp 6,85 Milliarden Euro. Als Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus die EnBW-Aktien von der EdF zurückkaufte, hatte das Unternehmen bereits knapp 5,38 Milliarden Euro im Kernenergiebereich zurückgestellt (Stichtag 31. 12. 2010). Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 200 Millionen Euro weniger gewesen. Allein schon die kontinuierliche Rückstellungsbildung widerspricht der These von Notheis' Anwälten, dass ab 2019 üppig Fördergelder nach Philippsburg fließen.

Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich das Atommoratorium vom Frühjahr 2011 für rechtswidrig erklärt (Beschluss vom 20. 12. 2013, Aktenzeichen 7 B 18.13). Der klagende Energiekonzern RWE kann nun einen Staatshaftungsprozess anstrengen und möglicherweise einen dreistelligen Millionenbetrag vor den Zivilgerichten einklagen. Anspruchsgrundlage wäre die Amtshaftung, eine entschädigungspflichtige Enteignung liegt dagegen eindeutig nicht vor. Für die anderen deutschen Atomkonzerne gilt das allerdings nicht, denn sie haben nicht gegen das Moratorium geklagt. Der Atomausstieg als solcher bleibt dagegen verfassungskonform, berichtet die Fachzeitschrift "Legal Tribune". Insbesondere stimme der Atomausstieg als solcher mit dem Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 Grundgesetz (GG) überein. Da die vorhandenen deutschen Kraftwerke schon lange laufen und sie in puncto Forschung, Errichtung und Endlagerung vielfach staatlich subventioniert sind, müsse für den Atomausstieg auch keine Entschädigung an die Unternehmen gezahlt werden.

Denkbar ist, dass dem Gutachter der Staatsanwaltschaft bei der langfristigen Ertragsberechnung des Kernkraftwerks Philippsburg ein Fehler unterlaufen ist. Denn zum Zeitpunkt des EnBW-Deals Ende 2010 galten für alle Atomkraftwerke in Deutschland erheblich längere Laufzeiten, die die schwarz-gelbe Bundesregierung nur wenige Monate zuvor beschlossen hatte. Diese wurden im Frühjahr 2011 nach der Atomkatastrophe in Fukushima zurückgenommen. Gutachter Ballwieser bekräftigte nach Medienberichten jedoch, die korrekten Daten verwendet zu haben.

Auf Nachfrage keine näheren Auskünfte erhältlich

Kontext hat bei Rechtsanwalt Schiller und Wirtschaftswissenschaftler Schierenbeck nachgefragt, um welche Fördergelder es sich handelt. "Als Anwalt bin ich zum Schweigen verpflichtet", verweigerte Jurist Schiller nähere Auskünfte. "Herr Professor Schierenbeck steht gegenwärtig für ein Interview nicht zur Verfügung", teilte das Büro des Wirtschaftswissenschaftlers mit.

Am 31. Januar bekommt zumindest Henner Schierenbeck die Gelegenheit, sich auskunftsfreudiger zu zeigen. Dann ist der Wirtschaftswissenschaftler in Diensten von Dirk Notheis auf Wunsch der CDU- und FDP-Fraktionen in den EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags geladen, um Rede und Antwort zu stehen. Derweil ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft weiter wegen Untreue gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus und seinen Helfer Notheis. "Ein Ende der Ermittlungen ist noch nicht abzusehen", so Pressestaatsanwältin Claudia Krauth. Und seit vergangenen Montag versucht das Land Baden-Württemberg vor dem Schiedsgericht der internationalen Handelskammer in Zürich, 834 Millionen Euro von der französischen EdF zurückzubekommen. Diesen Betrag hatte der Wirtschaftsprüfer Martin Jonas für das Land als überhöhten Kaufpreis beim EnBW-Deal errechnet. Dessen Expertise hatte wiederum die Bank Morgan Stanley, der frühere Arbeitgeber von Notheis, als fehlerhaft bezeichnet.


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2 Kommentare verfügbar

  • CharlotteRath
    am 22.01.2014
    Antworten
    Stark verkürzt: Eine Förderung aus Steuermitteln treibt also den Kaufpreis (wiederum finanziert aus Steuergeldern) nach oben. Egal wie es ausgeht: Der Dumme ist in jedem Fall der deutsche Michel.
    Die Verschränkung privatwirtschaftlicher Interessen und staatlichen Handels geht demnach auch in…
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