KONTEXT:Wochenzeitung
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Mappus – die Dritte

Mappus – die Dritte
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 Fotos: Joachim E. Röttgers 

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Datum:

Stefan Mappus war am Schwarzen Donnerstag nicht im Stuttgarter Schlossgarten, und zwar "nachweisbar nicht", wie er seine Anwälte hat ausrichten lassen. Dass es anders in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart steht, macht dort einige Herrschaften inzwischen arg nervös: Vergangene Woche untersagte die Anklagebehörde der Stuttgarter Polizei per Weisung, weitere Auskünfte zu ihrer Ermittlungstätigkeit in dem fraglichen Verfahren geben zu dürfen. Das sieht nach Nachrichtensperre in eigener Sache aus, denn es werden immer neue Ungereimtheiten bekannt.

Als ein peinliches "Büroversehen" der Polizei hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart in der vergangenen Woche jenen kapitalen Bock abgetan, den offenbar Kripobeamte der "Ermittlungsgruppe Park" in ihrem Abschlussbericht zur polizeilichen Aufarbeitung der Geschehnisse am 30. 9. 2010 im Stuttgarter Schlossgarten geschossen hatten. Diese sollen Teile des Funkverkehrs am Schwarzen Donnerstag derart missverstanden und dazuhin noch "Personen verwechselt" haben, dass "bei der Verschriftlichung des Gehörten" gleich an zwei Stellen des Berichts zu lesen stand, "Herr Ministerpräsident Mappus befindet sich vor Ort und will mit Einsatzkräften sprechen" (siehe "Mappus im Park – die Zweite"). Die größere Peinlichkeit indessen fällt auf die Staatsanwaltschaft selber zurück, der jene "Ermittlungsgruppe Park" die ganze Zeit über "direkt zugearbeitet hat", und zwar "abgesetzt von der Leitungsebene des Polizeipräsidiums", wie aus einer Stellungnahme der Stuttgarter Polizei hervorgeht.

Das heißt auf Deutsch: dass außerhalb des ermittelnden Kripodezernats 3.5 "Amtsdelikte und Korruption" niemand sonst innerhalb der Stuttgarter Polizei und noch nicht einmal deren Präsident den besagten Abschlussbericht auf den Tisch bekam, dass ihn dafür aber innerhalb der zuständigen "politischen" Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart gleich mehrere Staatsanwälte gelesen haben müssen, ohne die bemerkenswerte Nachricht, Mappus sei im Park gewesen, zur Kenntnis zu nehmen. Denn Zeit, der Sache nachzugehen und den Fehler zu korrigieren, war mehr als genug: Der Abschlussbericht lag schließlich bereits im Februar 2012 vor, und erst jetzt, als er Eingang in die Ermittlungsakten zum Verfahrenskomplex der Wasserwerfer-Einsätze fand und Rechtsanwälte Akteneinsicht bekamen, fiel der Mappus-Passus auf.

Das Lichtlein, dass es eng werden könnte, vor allem im Blick auf den in Bälde anstehenden Prozess gegen zwei Polizisten, die am Schwarzen Donnerstag als Einsatzabschnitts-Leiter fungierten, ist mittlerweile offenbar auch einigen bei der Staatsanwaltschaft aufgegangen. Schließlich sind Fehler in den Akten, die schon im Vorfeld öffentlich werden, wahrlich kein guter Einstieg in einen Prozess, der ausnahmsweise, aber dafür reichlich und vor allem auch überregionales Medieninteresse erzeugen wird. Jedenfalls grätschte die Anklagebehörde sofort dazwischen, als die Kontext:Wochenzeitung vergangene Woche bei der Stuttgarter Polizei die Bitte vortrug, mit dem Leiter des Dezernats 3.5 ein Gespräch führen zu dürfen, "gern auch in Anwesenheit des Polizeipräsidenten". Die Antwort kam schnell, und sie kam aus der Neckarstraße 145: "Wir wünschen keinen persönlichen Kontakt zwischen Journalisten und Polizeibeamten, die möglicherweise im Prozess als Zeugen gehört werden müssen", beschied Pressestaatsanwältin Claudia Krauth unsere Anfrage negativ. Fragen zum Ermittlungsverfahren seien an die Staatsanwaltschaft zu richten. Allerdings werde die Staatsanwaltschaft "solche Fragen nicht beantworten", denn man wolle "keinen zweiten Baugrund eröffnen, auf dem voraussichtliches Prozessgeschehen ausgebreitet wird".

Von der Pikanterie der Formulierung abgesehen – denn immerhin ging es am Schwarzen Donnerstag beiden Seiten ja um den einen "Baugrund" – ist das Mauern der Staatsanwaltschaft "aus strafprozessualen Gründen" zumindest Juristen einleuchtend. Gleichwohl kommt es, je mehr andere Ungereimtheiten aus den Ermittlungsakten bekannt werden, einer Nachrichtensperre gleich. An der sich übrigens auch das verantwortliche Justizministerium beteiligt: "Wir möchten Sie bitten, Fragen zur konkreten Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart an die Staatsanwaltschaft zu richten", ließ uns das SPD-geführte Ministerium wissen. Volle zwei Arbeitstage hatte die Pressestelle dort gebraucht, um uns – wohl wissend von der Auskunftsverweigerung der Staatsanwaltschaft – an genau diese Staatsanwaltschaft zu verweisen. Mit ministerialen Grüßen, sozusagen, vom schönen Schillerplatz, vor allem aber mitten aus Absurdistan.

Pfefferspray gegen Kinder – auf Polizeivideos dokumentiert

Da wusste das Ministerium freilich noch nicht, dass der Kontext:Wochenzeitung neuerlich anonym Auszüge der Ermittlungsakten zugegangen sind, aus denen beispielsweise hervorgeht, dass die kriminalpolizeilichen Ermittlungen allein durch Einsicht der insgesamt 98 von hauseigenen Dokutrupps gedrehten Polizeivideos in 162 Fällen "polizeiliches Fehlverhalten" an den Tag gebracht hatten. Davon wurden letztlich immerhin 72 "zur strafrechtlichen Bewertung" der Staatsanwaltschaft Stuttgart "vorgestellt". Zwei davon bezogen sich auf überzogene Anwendung von Schlagstöcken, alle übrigen 70 auf –nach Ansicht von Polizisten –nicht gesetzeskonformen Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten, auch gegen Kinder.

Würde die Staatsanwaltschaft Stuttgart noch Auskunft geben zu diesem Ermittlungsverfahren, dann hätte Kontext dazu gefragt: Warum, wenn eine solche Vielzahl von gleichgearteten Verdachtsmomenten erkannt worden ist, wurde daraus nicht – wie bei den Wasserwerfern – ein eigener Verfahrenskomplex gebildet? Schließlich hat das Pfefferspray am Schwarzen Donnerstag mit Abstand zu den meisten Verletzungen geführt. Und Pfefferspray ist, rechtlich betrachtet, auch keineswegs ein milderes "Mittel des unmittelbaren Zwangs" als der Einsatz von Schlagstöcken oder Wasserwerfern. Vor allem aber würden wir gerne fragen: Was ist daraus geworden? Tatsächlich wurde bis dato, also zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall, nämlich nur ein einziger Fall bekannt, in dem ein Polizist einen, zugegeben knackigen, 6000 Euro teuren Strafbefehl akzeptiert hat, weil er einer Frau grundlos Pfefferspray direkt in die Augen gespritzt hatte und deswegen von eigenen Kollegen angezeigt worden war.

Sollte das aber im Umkehrschluss heißen, dass die Staatsanwaltschaft die anderen 69 – von der Polizei selber – beanstandeten Fälle für rechtmäßig erklärt hat? Und trifft es zu, wie das anonyme Anschreiben behauptet, dass in den Akten ausschließlich auf polizeiliches Foto- und Videomaterial Bezug genommen wird und in keinem einzigen Fall auf eines jener vielen Videos, die Privatleute noch am Schwarzen Donnerstag selber ins Internet gestellt haben und auf denen noch heutigentags sogar Blinde mit Krückstöcken nicht nur "polizeiliches Fehlverhalten" erkennen können, sondern polizeiliche Gewaltexzesse.

Dies zumal, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart selber, in ihrer 39 Seiten starken Einstellungsverfügung zum Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf sowie gegen Mappus/Rech/Gönner/Schuster "und andere", festgestellt hatte, dass der Hauptgrund für den missratenen Polizeieinsatz das zu späte Eintreffen zahlreicher und großer Einheiten am Einsatzort gewesen sei. Mit all den Polizisten aus aller Herren (Bundes-)Ländern, die im Stau standen oder den Weg nicht fanden, weil sie falsche Handynummern oder missverständliches Kartenmaterial zur Hand hatten, kamen jeweils auch deren Dokutrupps zu spät. Polizeiliches Videomaterial über den Beginn des Einsatzes liegt deshalb so gut wie keines vor. Dafür jede Menge private Bilder. Und auf Basis eines solchen Videos wurde beispielsweise Ende 2012 ein Polizist zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der bereits um 10.49 Uhr einem friedlichen Passanten seinen Schlagstock über den Scheitel zog. Acht Minuten, nachdem der Beamte den Schlossgarten betreten hatte. 

Aufklärung und Antworten gibt es von offizieller Seite nicht

Die Frage, von wem am Schwarzen Donnerstag die Gewalt ausging, hat die Politik ja noch am selben Abend beantwortet: von den Demonstranten. Bis heute hat sich der damalige Innenminister Heribert Rech für seine nie bewiesene, aber am 30. 9. 2010 über alle öffentlich-rechtlichen Kanäle verbreitete Behauptung, diese hätten Pflastersteine auf Polizisten geworfen, nie entschuldigt. Bis heute hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart aktiv nichts zur Aufklärung dieser Frage beigetragen.

Dabei ging es nicht immer so sparsam mit Informationen über den jeweiligen Stand der Ermittlungen zu wie neuerdings. Zum Beispiel hat der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus, der sich kurz nach dem Schwarzen Donnerstag zu einer Dienstreise nach Berlin aufmachte, um dort rund um den 3. Oktober an der Hauptstadt-Party zum Nationalfeiertag teilzunehmen, einen Polizisten einbestellt, der nach Berlin reisen musste, um Mappus auf dem Laufenden zu halten. Dem ging es damals vor allem darum, was er zwei Tage später in seiner lang angekündigten Regierungserklärung zum Bahnprojekt Stuttgart 21 sagen sollte, deretwegen – so sah es damals die Opposition und so sehen es bis heute viele – der Einsatz am 30. September verfrüht und gegen allerlei Warnungen überhaupt hatte stattfinden müssen.

Der reitende Bote, der Mappus leider sagen musste, dass die Polizei weder Belege für die behauptete "wachsende Radikalisierung" innerhalb des Widerstands gegen das Bahnprojekt beibringen konnte noch dafür, dass im Schlossgarten Pflastersteine geflogen waren, war Jürgen von M. Der heute 47-Jährige war damals Leiter der Einsatzabteilung der Bereitschaftspolizei Böblingen und als solcher einer der Ersten, die mit ihren Mannen am Einsatzort waren – und nur eine Dreiviertelstunde zu spät. Weil seine Wagenkolonne auf der B 14 im Stau stand, hinter dem Pferdegespann einer Brauerei, das auf dem Weg zum Volksfest war. Jürgen von M., seinerseits nicht zufällig zu Mappus nach Berlin entsandt, sondern CDU-Mitglied und als Stimmenkönig seiner Partei stellvertretender Bürgermeister seiner Wohnortgemeinde, wird sich heute fragen, ob er damals nicht dem Drahtzieher des Einsatzes aktuelle Ermittlungsergebnisse offenbart hat. Und womöglich wird er (oder sein Anwalt) die Antwort demnächst selber und öffentlich geben, denn ausgerechnet von M. ist einer der beiden Angeklagten im Wasserwerfer-Prozess und hat schon angekündigt, das Verfahren nutzen zu wollen, um die Frage nach den wirklich Verantwortlichen des Polizei-Einsatzes zu klären.

Denn zu dem Zeitpunkt, als von M. nach Berlin flog, lagen gegen Mappus bereits Anzeigen im Dutzend vor. Und eine Staatsanwaltschaft, die solche Anzeigen ernst genommen hätte, hätte die Informationsreise des Polizisten zwingend unterbinden müssen. Hat sie aber nicht, denn sie war ja am Schwarzen Donnerstag vor Ort, in Person des seit Jahren und in derzeit wöchentlich zunehmendem Maße umstrittenen Leitenden Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler, des langjährigen Leiters der "politischen" Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des wenn nicht berüchtigsten, dann aber inzwischen bekanntesten Staatsanwalts Deutschlands.

Häußler hat fast den kompletten 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten verbracht, immer in unmittelbarer Nähe der Polizeiführung und stets den Polizeifunk mithörend. Er hat nichts, was er gesehen oder gehört hat, beanstandet, als es passierte. Hätte er hinterher Dinge, die passiert sind, in großer Zahl für beanstandenswert gehalten, hätte er sich selbst anzeigen müssen. Da beugt man dann lieber, sagen seine Kritiker, fortgesetzt das Recht. Vor allem dann, sagen seine Kritiker, wenn man im Beugen des Rechts besonders viel Erfahrung hat. Noch ein Beleg für diese Behauptung steht in dieser Ausgabe der Kontext:Wochenzeitung (<link https: www.kontextwochenzeitung.de _blank internal-link>"Häußlers Fehler").

Für Justizminister Stickelberger gibt es keine Opposition. Foto: Joachim E. Röttgers

Die Staatsanwaltschaft lebt gut mit dem Vorwurf einseitiger Ermittlungen

Mit dem von Anfang an und von vielerlei Seiten erhobenen Vorwurf, sie ermittle einseitig zugunsten der Verantwortlichen und zum Nachteil der Demonstranten, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart, in all ihrer vom Grundgesetz gewährten Unabhängigkeit, gut leben können. Vor allem deshalb, weil sich in regelmäßigen Abständen sowohl die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft als auch der zuständige Justizminister vor sie gestellt und die Ermittlungsarbeit als "objektiv und gründlich" bezeichnet haben. Im Falle von Rainer Stickelberger (SPD) ist das auf den ersten Blick nicht leicht verständlich. Der hatte, noch als Abgeordneter der Opposition, den Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags zum Schwarzen Donnerstag durchaus als Bühne für Werbung in eigener Sache zu nutzen gewusst. Mit Erfolg: Seit der von Grün-Rot im März 2011 gewonnen Landtagswahl ist Stickelberger Justizminister. Und seitdem schweigt er – oder lobt die Staatsanwaltschaft Stuttgart. So auch dieser Tage wieder, als er zum dritten Mal innerhalb eines halben Jahres einen Interview-Wunsch der Kontext:Wochenzeitung abschlägig beschied (mit Hinweis auf ein "laufendes Verfahren", das von der Staatsanwaltschaft Stuttgart freilich Tage zuvor per Pressemitteilung als "abgeschlossen" bezeichnet worden war) und überdies seine Pressestelle den Standardsatz wiederholen ließ: 

"Justizminister Rainer Stickelberger sieht derzeit keinen Anlass, seine Bewertung der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 zu ändern."

Stickelberger, sagen Polit-Insider, die nicht namentlich genannt werden wollen, genieße das ordentliche Gehalt, das ein Minister bezieht, und daneben den Umstand, "dass es für ihn keine Opposition gibt". Überall sonst wo, außer in Baden-Württemberg, würde ein solcher Minister längst am Nasenring durch die Manege gezogen werden, nur eben nicht hierorts. Und so lang nicht, wie für die oppositionelle FDP Stickelbergers Vorgänger Ulrich Goll im Landtag sitzt, unter dessen Verantwortung die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazumal (nicht) in Gang gesetzt wurden. Und so lang nicht, wie für die CDU gleich mehrere, damals an den Vorgesprächen mit der Polizei beteiligte Exminister in Hinterbänken, aber ehrenwert ihrem parlamentarischen Ruhestand entgegensitzen.

Stickelberger, sagt ein anderer Insider, könne inzwischen gar nicht mehr anders, als sich vor Häußler zu stellen, so oft, wie er das "ohne Not" inzwischen getan hat. Er könne deshalb aber auch nur hoffen, dass Häußler, Jahrgang 1950, "vor ihm in den Ruhestand geht".

 


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4 Kommentare verfügbar

  • U.M.
    am 19.04.2013
    Antworten
    Danke für die exzellente Recherche, die wir noch viele Monate brauchen werden, bis in mühevoller Kleinarbeit alles aufgeklärt ist. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass es in diesem Land Strukturen gibt, die eine Hilfe von Außerhalb dieses Bundeslandes notwendig machen.
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