KONTEXT:Wochenzeitung
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Tore in der Verlängerung

Tore in der Verlängerung
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Allgemeine Erleichterung und Freude über hergestellte Klarheit, Respekt für die Beharrlichkeit von Kontext: Stellungnahmen aus Gesellschaft, Politik und Medien, die nach der Karlsruher Entscheidung Konsequenzen verlangen.

Cornelia Berger, DJU-Bundesgeschäftsführerin

Glückwunsch und solidarische Grüße den Kolleginnen und Kollegen der Kontext-Wochenzeitung: Sie haben mit ihrer Hartnäckigkeit und ihrem langen Atem ein gutes und wichtiges Urteil für die Pressefreiheit erstritten! Dieses Urteil schafft Klarheit auch im Umgang mit der AfD, Klarheit, die wir dringend gebraucht haben, um die Verhältnisse wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Dagmar Lange, DJV-Landesvorsitzende

Ein leichtes Aufatmen meinerseits, denn das Urteil des OLG Karlsruhe würdigt endlich, was guten Journalismus ausmacht: Unseren Lesern, Hörern und Zuschauern Fakten zu bieten und damit Orientierung zu ermöglichen. Anscheinend war das Landgericht Mannheim technisch nicht auf der Höhe der Zeit, ansonsten hätte schon letztes Jahr anhand der Faktenlage eine andere Entscheidung, nämlich zugunsten der Wochenzeitung Kontext, gefällt werden müssen. Facts are sacred.

Susanne Jakubowski, Barbara Traub, Michael Kashi (v.l.), Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg

Parteien genießen den besonderen Schutz des Grundgesetzes und wenn sie glaubhaft auf dessen Boden stehen wollen, müssen sie Verfassungstreue auch von ihren Mitarbeitenden einfordern. Sonst können Parteistrukturen leicht zum Kristallisationskern verfassungsfeindlicher Netzwerke werden. Der Fall Marcel G. wirft daher ein durchaus bezeichnendes Licht auf den Zustand der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und deren nur halbherzige Abgrenzung gegen Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde. Die Entscheidung des OLG Karlsruhe begrüßen wir ausdrücklich: Der Wähler muss erkennen können, wen er besser nicht wählt.

Gökay Sofuoğlu, Bundes- und Landesvorsitzender der Türkischen Gemeinde

Gratulation an Kontext zum juristischen Erfolg, der auch ein wichtiger Erfolg für unsere Demokratie ist! Rassistische Hetze muss benannt und aufgedeckt werden. Danke für die gezeigte Standhaftigkeit!

Uli Sckerl (MdL), Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion

Ich gratuliere der Redaktion von Kontext sehr herzlich zu ihrem Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe! Ein sehr wichtiger Etappensieg für die Pressefreiheit! Die Berichterstattung über rechtsextreme Äußerungen eines AfD- Mitarbeiters im Landtag ist rechtmäßig. Das Informationsinteresse von Kontext überwiegt. 

Boris Weirauch (MdL), Rechtspolitischer Sprecher SPD-Landtagsfraktion

Respekt für die Beharrlichkeit der Kontext-Reaktion, die offensichtlich das OLG Karlsruhe mit ihrer journalistischen Arbeit überzeugen konnte. Die AfD ist nun einmal mehr in Erklärungsnot, inwieweit sie rechtsextremistische Mitarbeiter in ihren Reihen duldet. Das Beispiel verdeutlich auch, dass die stärkere Fokussierung des Verfassungsschutzes auf die AfD zwingend notwendig ist.

Reinhold Gall (MdL), Geschäftsführer SPD-Landtagsfraktion

Jetzt kann die AfD sich nicht mehr herausreden. Täuschen, tarnen und tricksen waren nicht erfolgreich, und deshalb muss der AfD-Fraktionsvorsitzende Gögel jetzt handeln und dafür Sorge tragen, dass die schon lange notwendigen personellen Konsequenzen in den betroffenen AfD-Abgeordnetenbüros jetzt gezogen werden.

Hans-Ulrich Rülke (MdL), Vorsitzender FDP-Landtagsfraktion

Es ist nicht nur richtig, sondern jetzt auch erwiesenermaßen rechtskonform, ein helles Licht auf das eigentliche Leben in der AfD zu werfen und ihren rassistischen, antisemitischen und radikalen Kurs darzustellen. Typisch für die AfD ist der Versuch der Autoren, ihre eigenen Aussagen feige abzuleugnen. Alle in der Öffentlichkeit sind aufgerufen, rechtsextremes Personal, Aussagen und Denkrichtungen aus dieser braunen Ecke klar zu benennen. Man sollte auch das Urteil zum Anlass nehmen, einer solchen Person jegliche Zuwendungen aus der Staatskasse zu streichen.

Bernd Riexinger (MdB), Bundesvorsitzender Die Linke

Glückwunsch an die gesamte Redaktion der Kontext-Wochenzeitung für diesen Erfolg. Die AfD tritt die Pressefreiheit und Demokratie mit Füßen, sie pöbelt gegen Menschen, verbreitet Hass und Hetze und heult sofort los, wenn man sie dafür zur Rechenschaft zieht. Das OLG Karlsruhe weist die braunen Hetzer in die Schranken und erteilt mit seinem Urteil Hass und Dummheit eine Lektion. Zu sagen, was ist, ist Aufgabe kritischer Medien und linker Politik. Danke dafür Kontext-Wochenzeitung.

Georg Löwisch, Chefredakteur der taz

Journalistische Relevanz prägt sich auch dadurch aus, dass eine Redaktion juristische Attacken parieren kann. Und durchhält – so wie Kontext. Glückwunsch nach Stuttgart, auch an die treue Community, die so großartig hinter den Kontextlern stand.

Fritz Frey, SWR-Chefredakteur

Recherchen im AfD-Milieu sind riskant. Schnell geraten Journalisten in einen Shitstorm, persönliche Bedrohungen inklusive, oder vor Gericht. Für große Medienhäuser ist es naturgemäß leichter, mit solchen Kollateral-Effekten von Berichterstattung umzugehen. Und das Presserecht ist überdies kein einfaches Terrain, nichts für juristische ABC-Schützen. Um der Öffentlichkeit die Meinungsbildung über eine Partei zu ermöglichen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz inzwischen als Prüffall eingestuft wurde, hat Kontext berichtet. "Dafür sind wir da", könnten die Kollegen – in Anlehnung an Claudio Pizarro – den journalistischen Auftrag zusammenfassen. Dass sie erst in zweiter Instanz gegen einen Mitarbeiter zweier AfD-Landtagsabgeordneter obsiegten, ist ärgerlich. Aber wenn es um die Sache geht, muss man schon mal in die Verlängerung. Und die dort geschossenen Tore sind mitunter die Schönsten. Glückwunsch Kontext!


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