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Presserecht als Waffe

Presserecht als Waffe
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Medien werden immer häufiger verklagt. Oft geht es dabei nicht um den Schutz der Persönlichkeit, sondern um Einschüchterung der JournalistInnen. Kontext-Anwalt Markus Köhler erläutert die Motive, die hinter den Attacken stecken – am Lehrbeispiel des Klägers Marcel Grauf.

Das Recht als Waffe? Selbstverständlich! Für den Wirtschaftsanwalt immer. Mit einer Klage gegen den irreführend werbenden Konkurrenten kämpft er nicht für den Verbraucherschutz, sondern gegen das feindliche Unternehmen. Das Recht dient der Gerechtigkeit? Das klingt nach Rechtsromantik. Oder geht es vielleicht doch um den Ausgleich divergierender Interessen oder wichtiger Rechtsgüter?

Besonders intensiv, möchte man meinen, müsste dieser Ausgleich im Presserecht sein. Einem Rechtsgebiet, in dem es um eine ständige Abwägung zwischen bedeutenden Verfassungsgütern geht, nämlich dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, über den berichtet wird einerseits, und der für das Funktionieren der Demokratie notwendigen Pressefreiheit andererseits. Stattdessen lehrt die Erfahrung, dass gerade dort das Bild mit der Waffe besonders gut passt. Ein Paradebeispiel dafür ist das Verfahren, das Kontext vor dem Landgericht Mannheim und dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen einen rechtsradikalen Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter führen musste.

Der Autor dieses Textes hat Kontext in beiden Verfahren vertreten. Es gehört sich nicht, eine Entscheidung zu kommentieren, an deren Zustandekommen man – indirekt – mitgewirkt hat. Deswegen geht es hier auch nicht darum, die Karlsruher Entscheidung inhaltlich zu beklatschen oder zu kritisieren, sondern darum, zu zeigen, wie hier das Presserecht als Waffe missbraucht worden ist.

Stichwort Prozesskosten

Prozessieren ist teuer. Auch bei guten Prozessaussichten scheuen Journalisten und leider auch Verleger häufig die Verteidigung vor der Justiz, weil sie glauben, sich die stets zu fürchtende Niederlage nicht leisten zu können. Und in den Redaktionen ist die Verunsicherung groß. Die beim Autor eingehenden bangen Journalisten-Fragen ("Was darf ich überhaupt noch schreiben?"), auch von hochnoblen Medien, sprechen Bände.

Wer soll das in Zeiten leerer Kassen und klammer Verleger bezahlen? Und dann auch noch gegen versierte Presserechtskanzleien, die virtuos auf der Klaviatur der Prozesskosten spielen. Die Alternative ist ebenso verlockend wie naheliegend: Bevor etwas Kritisches gedruckt oder online gestellt wird, lässt man es wegen des Risikos lieber. Zum Schaden der Pressefreiheit und zum Schaden der Demokratie. Das Recht als Waffe wirkt.

Wer finanziert eigentlich die teuren Prozesse gegen die Presse? Um den ertappten Prominenten oder die um ihr Image besorgte Prinzessin brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Allen anderen hilft, dass eine deutschlandweit durch Agenturen verbreitete Meldung die Abmahnung von mehr als 200 Verlagen ermöglicht, die alle die entsprechende Meldung in ihr Blatt übernommen haben. Der Preis für einen Brief – mal 200. Was für ein Honorar!

Was ist aber mit einem Kläger, der zunächst von seinem braunen Kumpanen <link https: www.kontextwochenzeitung.de medien klaeger-gegen-kontext-4397.html external-link-new-window>eher ungelenk vertreten wurde? Wird er plötzlich von einer teuren prominenten Presserechtskanzlei vertreten, fragt sich manch' einer schon, wer denn tatsächlich hinter der Klage gegen einen gemeinnützigen Verein steckt, der sich nur durch Spenden seiner Mitglieder finanziert. Verwahrt sich diese Kanzlei dann auch noch im Namen der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg kostenpflichtig dagegen, dass eben dieser Mitarbeiter als ein solcher der Fraktion bezeichnet wurde, verstärkt sich das Gefühl, dass braune Gesinnungsgenossen unterstützend hinter jenem stehen.

Die Prozessfinanzierung auf der Klägerseite scheint also regelmäßig gesichert. Auf Seiten der Verlage hingegen klappert die Schere. Hier fällt die kritische Berichterstattung eher dem Rotstift des Chefredakteurs zum Opfer, der die Verlegerkasse im Auge haben muss. Es sei denn, man kann auf Spenden engagierter Bürgerinnen und Bürger zählen, die die Pressefreiheit in Gefahr sehen und bereit sind, zu ihrem Schutz einen finanziellen Beitrag zu leisten.

Stichwort Gerichtsstand

Der Kläger wählte sich unter einer Reihe formal zuständiger Gerichte in Deutschland das ihm genehme Gericht. Während der Autounfall am Tatort oder dem Wohnort des Unfallverursachers verhandelt werden muss, kann der Kläger im Presserecht jeden Ort wählen, an dem das Presseerzeugnis abrufbar ist. Warum dann aber Mannheim? Die rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen, um die es in diesem Verfahren ging, haben mit Mannheim keine engere Verbindung. Kontext hat seinen Sitz in Stuttgart, der im Schwäbischen wohnende Rechtsradikale arbeitet im Stuttgarter Landtag und auch sonst hat der Fall seine engsten Bezüge zu Stuttgart. Warum eigentlich nicht Berlin? Dort sitzt die taz, deren Printausgabe Kontext wöchentlich beigelegt wird. Ist das Stuttgarter Landgericht zu "beklagtenfreundlich" oder die taz ein zu großer Gegner? Oder hatte die mit allen Wassern gewaschene Presserechtskanzlei, die den Kläger vertrat, das Landgericht Mannheim einfach als ausgesprochen klägerfreundlich identifiziert?

Dieses Phänomen nennt der Jurist trocken "fliegender Gerichtsstand". Es ist ein Wahlrecht – oder sollte man sagen eine Waffe? – in der Hand eines Klägers gegen die Presse. In Hamburg und Berlin haben sich bundesweit bekannte Pressekammern etabliert, die sich an pressefeindlichen Entscheidungen gegenseitig überbieten konnten – nur weil das verklagte Presseprodukt auch am dortigen Bahnhofskiosk erhältlich war. Die Pensionsgrenze in der Justiz beendete den Spuk. Heute klagen die Presserechtskanzleien viel lieber in Köln. Es ist also kein Wunder, dass der Gesetzgeber den "fliegenden Gerichtsstand" zunehmend kritisch sieht und – insbesondere im Presserecht – abschaffen möchte. In der Tat: Der presserechtliche Gerichtsstand hat als Waffe in der Hand des Klägers nichts zu suchen.

Stichwort Faktenuntreue

Nirgends wird mehr gelogen als vor Gericht. Das ist eine Binsenweisheit, die alle Richter in Tatsacheninstanzen vor tägliche Herausforderungen stellt: Wer das Recht als Waffe nutzt, nimmt es üblicherweise mit der Präzision der Argumente nicht so genau, das Ungefähre greift Raum, bis sich der Eindruck der Lüge aufdrängt. Und der Standpunkt der Gegenseite kommt bei der Darstellung des Sachverhalts allzu oft unter die Räder.

Ob hierfür unser Streit besonders gutes Anschauungsmaterial lieferte, soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Solchen heute euphemistisch "alternativ" genannten Fakten kommt man auf jeden Fall auch vor Gericht am besten mit echten Fakten bei. Die Behauptung, das Landgericht Mannheim sei abgesperrt und Personenkontrollen seien durchgeführt worden, weil die "Antifa" dazu aufgerufen habe, bei Gericht aufzumarschieren, verursacht zunächst die gleiche Sprachlosigkeit wie Donald Trumps Tweet, nie hätten mehr Menschen der Amtseinführung eines amerikanischen Präsidenten beigewohnt als bei ihm.

Überschrift Bio-Kasten Köhler

Markus Köhler, Jahrgang 1965, Rechtsanwalt und Partner der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer. Honorarprofessor an der Universität Mannheim, Lehrbeauftragter an der "Zeitenspiegel"-Reportageschule Reutlingen. Mitbegründer und Vorstand des Interdisziplinären Zentrums für Geistiges Eigentum an der Universität Mannheim e.V. (IZG). Gründungsmitglied von Kontext.

(jof)

Hier wird ersichtlich Unzutreffendes zur Waffe erhoben, das ist bei Donald Trumps frühmorgendlichen Tweets nicht anders als bei deutschen Populisten oder eben vor Gericht. Hiergegen helfen nur klare Fakten. Der Rechtsstaat wird daher auch am besten geschützt, wenn Gerichte bereit sind, sich mit diesen Fakten genau auseinanderzusetzen – auch wenn der persönliche Aufwand hierfür häufig ganz erheblich ist. Dann ist jedenfalls diese Waffe in der Hand der Populisten stumpf.

Stichwort Selbstverletzung

So wie bei jeder Waffe ist es auch mit dem Recht: Setzt man sie ein, ist die Gefahr der Selbstverletzung groß. Meint man, mit der vermeintlich klugen Wahl des klägerfreundlichen Gerichtsstands schon gewonnen zu haben, wendet sich die Waffe des "fliegenden Gerichtstands" gegen sich selbst, wenn es Richter mit den Fakten genau nehmen – wie die Karlsruher Berufungsinstanz, die in weltweit beachteten Patentstreiten erfahren ist. Dann ist auch der eingetretene Schaden groß: Der Artikel von Kontext wäre ohne diesen Prozess eine journalistische Randnotiz geblieben. Durch ihn sind der Name des Klägers und seine menschenverachtenden Auffassungen nunmehr selbst verschuldet Gegenstand bundesweiter Beachtung in den Medien geworden.

Und last but not least

Mit dem Rechtsstaat ist es wie mit der Demokratie: Beide sind durch das als Waffe eingesetzte Presserecht verletzlich und müssen tagtäglich geschützt werden.


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2 Kommentare verfügbar

  • Andromeda Müller
    am 24.02.2019
    Antworten
    (2) Bzgl. Presse/Medienbeiträge : Nur zur Veranschaulichung die Daten des Friedensforschungsinstituts SIPRI/Stockholm zu den Militärausgaben 2016 folgender Länder :
    GB/F/D zusammen ca. 145 MRD $ , Rußland 60 Mrd $ , USA 600 Mrd $ ohne Afghanistan etc.Einsätze. Wer ist der potentielle Agressor ? Wer…
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