KONTEXT:Wochenzeitung
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Keine Informationen für Straßenzeitung

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Ohne Infos keine Aufklärung. Sie sind die Grundlage journalistischer Arbeit und Behörden deshalb verpflichtet, Auskunft zu geben. Die KollegInnen der Straßenzeitung "Trott-war" klagen nun im Fall eines Stuttgarter Sozialhotels ihr Recht auf Akteneinsicht ein.

Wir dokumentieren den Stand der Auseinandersetzung und veröffentlichen, was die Journalisten der <link https: www.trott-war.de _blank external-link-new-window>Stuttgarter Straßenzeitung herausgefunden haben. Den "Trott-war"-Beitrag hat Autor Nico Nissen für Kontext ergänzt und aktualisiert.

Geschäftsführer der städtischen Abfallentsorgung betreibt drei Sozialunterkünfte

In der Johannesstraße 95 in Stuttgart befindet sich laut den Schreiben des Jobcenters Stuttgart das "Hotel Mohr". Doch kein Schild und keine Plakette mit Sternen eines Hotelierverbandes weisen auf einen Gastronomiebetrieb hin. Wer die in einem Online-Branchenverzeichnis angegebene Handynummer wählt, erhält die Auskunft, dass nur an das Jobcenter vermietet werde. Denn hier befindet sich eine der mehr als 30 "Sozialunterkünfte", die von der Stadt Stuttgart und einigen gemeinnützigen Vereinen in Anspruch genommen werden.

Die Adresse "Hotel Mohr" lässt einen Standard vermuten, den die Zimmer nicht bieten: Die Möbel sind zusammengewürfelt und abgestoßen, die Gardinen abgewetzt. Das Waschbecken in einem der Zimmer weist gleich mehrere Risse auf. Löcher in der Tür wurden verspachtelt. Die Fußleisten sind teilweise beschädigt. Die abgewetzten Teppiche haben Brandlöcher von Kochtöpfen und Zigaretten. In einer Abseite wird offenbar Sperrmüll gelagert, der zugleich den Notausgang versperrt, und im Treppenhaus stehen Kinderfahrräder, Kinderwagen, Fahrräder oder andere Stolperfallen. Toilette und Bad sind jedoch in einem annehmbaren Zustand.

Trotzdem ist es um die Hygiene nicht gut bestellt: Im Hinterhof stapeln sich Müll, Sperrmüll, Altglas, Kinderspielzeug und Fahrräder. Die kleinen Balkone dienen offenbar als Standort für Mülleimer und Ausweichflächen für Mülltüten, die im Hinterhof noch keinen Platz gefunden haben. Wohlgemerkt: Im selben Gebäude befindet sich ein Restaurant. Diese hygienischen Mängel werden noch unverständlicher, wenn man im Zuge der Recherchen erfährt, dass der Eigentümer des Hauses, Dr. Thomas Heß,  hauptberuflich Geschäftsführer der Müllentsorgungsgesellschaft der Stadt Stuttgart ist. Deren Presseabteilung teilt mit, dass sie in seiner Nebentätigkeit keinen Konflikt sehe und überdies "die Unterkunft in der Johannesstraße den städtischen Vorgaben" entspreche. Als Trott-war mit Fotos des vermüllten Hinterhofs nachfragt, ob diese hygienischen Zustände nach Ansicht der Stadt denn auch mit dem Betrieb eines Restaurants im selben Gebäude vereinbar wären, fordert sie den Eigentümer jedoch auf, den Müll zu beseitigen.

Sozialbehörden und Eigentümer widersprechen sich

Obwohl das Sozialamt die Gewerbeanmeldung angeblich geprüft hat, adressiert das Jobcenter Briefe in die Johannesstraße 95 an das "Hotel Mohr". Aus einer Auskunft des Gewerbeamtes geht hervor, dass eine Firma dieses Namens überhaupt nicht registriert ist - aber dafür insgesamt drei Sozialunterkünfte auf den Namen des Eigentümers. Der erklärt gegenüber Trott-war, bei der Bezeichnung "Hotel" handele es sich um ein historisches Überbleibsel aus der Zeit, in der im Gebäude ein Hotel betrieben wurde. Er selbst spricht von einer "Zimmervermietung Mohr".

Trott-war liegen Abrechnungen vor. Ein möbliertes Zimmer von großzügig geschätzt 18 Quadratmetern mit gemeinsamer Nutzung von Küche, WC und Dusche kostet 20 Euro am Tag, also 600 oder 620 Euro im Monat, die das Jobcenter für die Erwerbslosen zahlt. Hinzuverdienende müssen allerdings selbst einen Anteil der Kosten tragen, der ihnen vom ohnehin bereits geringen Einkommen abgezogen wird.

Laut einer Mitarbeiterin der Zentralen Frauenberatung in Stuttgart und dem Leiter der Pressestelle Stuttgarts sind die Mietpreise zwischen den städtischen Sozialbehörden und dem Eigentümer vereinbart worden. Eine genauere Auskunft darüber, wonach sich die Wertbemessung richtet, haben diese Trott-war aber verweigert – was einen Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz des Landes darstellt und für die Behörden noch juristische Folgen haben wird. Auf Nachfrage begründen sie die hohen Mietpreise lediglich damit, "dass sehr kurzfristig Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden müssen". Zu den vertraglichen Verhältnissen erklären sie, dass trotz einer "Belegungsvereinbarung ... keine Garantie für eine tatsächliche Belegung der Zimmer" bestehe und das Sozialamt "kein alleiniges Belegungsrecht" habe. Daher könne der Eigentümer natürlich auch an andere vermieten, beispielsweise Monteure. Der behauptet in einem Brief an Trott-war aber das genaue Gegenteil:

"Bezüglich der Bewohner kann ich Ihnen mitteilen, dass ich lediglich einen Vertrag mit dem Sozialamt der Stadt Stuttgart habe, die das Haus angemietet hat und mir entsprechende Bewohner zuweist. Auf diese Zuweisung habe ich keinerlei Einfluss, d. h. ich muss nehmen, wer kommt. Da es sich hier um Sozialfälle handelt, fließt hier überhaupt kein Geld und die Bewohner müssen in der Regel auch nichts für das Wohnen bezahlen, es sei denn, Sie (sic) sind in einem Arbeitsverhältnis."

Ein Inkognito-Anruf beim Eigentümer scheint das zu bestätigen: Als einer der Redakteure von Trott-war in seinem "Hotel" ein Zimmer reservieren möchte, teilt er mit, dass er nur an das Jobcenter vermiete. Allerdings werden die Zimmer offenbar einzeln abgerechnet und in dem Gebäude auch Räume genutzt, die sicher nicht vom Sozialamt zugewiesen wurden. Dass es das gesamte Haus angemietet hätte, kann also nicht stimmen.

Auch dass "überhaupt kein Geld" fließe, ist nicht richtig. Trott-war liegen mehrere tagesgenaue Abrechnungen der Mieten vor. Die Zahlungen werden demnach zwischen Behörde und Eigentümer abgewickelt. Der Bewohner kann somit keinen Druck durch Mietkürzungen ausüben, etwa wenn Mängel nicht in angemessener Frist beseitigt werden. Er gilt überhaupt nicht als Mieter und kann daher nicht die gesetzlich vorgesehenen Rechte für sich in Anspruch nehmen. Er könne sich aber im monatlichen Beratungsgespräch beim Sozialarbeiter beschweren, erklärt das Sozialamt.

Dass der Eigentümer sich mit den zugewiesenen Bewohnern abfinden müsse, kann ebenfalls nicht stimmen. Trott-war wurden mehrere Fälle bekannt, in denen Bewohner der Stuttgarter Sozialunterkünfte von Eigentümern vor die Tür gesetzt wurden, ohne dass eine Sozialbehörde dem widersprochen hätte.

Zudem teilt der Eigentümer im selben Brief mit, dass er keinerlei Einfluss auf die "genannten Summen" nehmen könne, "da sie vom Sozialamt vollumfänglich fixiert werden" – was allerdings den Auskünften der Zentralen Frauenberatung und der Stadt Stuttgart widerspricht, laut denen die Mietpreise zwischen Eigentümer und Sozialbehörden vereinbart wurden.

Die offensichtlichen Widersprüche lassen sich nicht auflösen, solange Trott-war der Einblick in diese Vereinbarung zwischen Eigentümer und Sozialamt widerrechtlich verweigert wird.

Ein lukrativer "Nebenverdienst"

Ein Vergleich mit online geschalteten Mietangeboten zeigt, dass WG-Zimmer mit vergleichbarer Größe und Lage und in wesentlich besserem Zustand deutlich günstiger als 600 Euro sind. Zieht man in Rechnung, dass wegen der Größe und Anzahl der Gebäude Synergieeffekte eintreten, der Eigentümer offenbar darauf erpicht ist, bei Service und Instandhaltung weitere Kosten zu sparen und beispielsweise nur einen Rentner auf Minijob-Basis als Hausmeister beschäftigt, er sich zudem die Mieter nicht selbst suchen muss, sondern sie ihm auf Kosten des Steuerzahlers vermittelt werden, und dass die Mieten aus den Sozialbeiträgen bestritten und auf die Bewohner abgewälzt werden, sobald die etwas hinzuverdienen, sind die von Jobcenter und Sozialamt ausgehandelten Mietpreise als überaus großzügig zu beurteilen. Zwar weist der Pressesprecher der Stadt Stuttgart darauf hin, dass in den Sozialunterkünften keine Kosten für "Müll, Wasser, Heizung, Strom etc." anfallen würden und die Abnutzung dort viel höher wäre, doch kann dies allein den Unterschied nicht erklären. Solange sie Trott-war den Einblick in die Akten verweigert, lässt sich auch dieser Widerspruch nicht aufklären, und auch der Eigentümer kommt der Bitte von Trott-war nicht nach, die angeblich hohen Kosten durch ständige Neubeschaffungen mittels Rechnungen nachzuweisen. Der Augenschein lässt jedenfalls daran zweifeln.

Der Geschäftsführer der Stuttgarter Abfallentsorgung verdient sicher üppig an seiner Nebentätigkeit als "Hotelier". Grob überschlagen dürften seine monatlichen Einnahmen aus dem Vermieten von Sozialunterkünften in drei Gebäuden im fünfstelligen Bereich liegen.


Zum Hintergrund:

Trott-war hat beim Jobcenter und Sozialamt mehrmals die Einsicht in deren Vereinbarung mit dem Eigentümer und das Protokoll der letzten Inspektion des "Hotel Mohr" beantragt, aber nur ablehnende oder überhaupt keine Antworten erhalten. Auch die Einsicht in die Inspektionsprotokolle der Sozialunterkunft in Hedelfingen, bei deren Brand mehrere Personen verletzt wurden, darunter die zwölfjährige Tochter einer Trott-war-Verkäuferin, haben sie bislang verweigert, was ebenfalls einen klaren Gesetzesverstoß darstellt.

Der Kontakt mit dem Eigentümer des "Hotel Mohr" gestaltete sich ebenfalls schwierig. Auf einen Brief mit einigen Fragen zur Wohnsituation und den Mieten antwortete nicht etwa er selbst, sondern zunächst eine Angestellte der Zentralen Frauenberatung, die laut eigenem Bekunden gut mit ihm zusammenarbeitet. Die Zentrale Frauenberatung gehört zu den gemeinnützigen Organisationen, die mit dem Sozialamt zusammenarbeiten und den von Obdachlosigkeit bedrohten Mitbürgern Wohnraum in Sozialunterkünften vermitteln. Die Angestellte räumte zwar ein, dass sie die Verhältnisse im "Hotel Mohr" kenne und sie ebenfalls für kritisierenswert halte, sieht die Schuld dafür aber vor allem bei den Bewohnern.

Kurz darauf antwortete der Eigentümer doch noch. Auch er sieht die Schuld bei den Bewohnern, denen "eine vernünftige Mülltrennung nicht klar zu machen" sei, und die aus "anderen Kulturkreisen" stammen, "die zur Abfallfrage ein anderes Verhältnis haben, (sic) als wir in Deutschland". Außerdem hätten Kühlschränke und Küchenherde sowie andere Gebrauchsgegenstände häufiger ausgetauscht werden müssen.

Auf die anschließenden schriftlichen Nachfragen, ob ihm die Umsätze der drei Sozialpensionen nicht die Beschäftigung eines Hausmeister- und Putzdienstes ermöglichen würden, und ob er bereit wäre, die Renovierungen und Neuanschaffungen mittels Rechnungen nachzuweisen, antwortete er nicht mehr. Stattdessen suchte er am Rande einer Veranstaltung und mit mehreren Telefonanrufen das persönliche Gespräch zum Chefredakteur und Geschäftsführer von Trott-war, Helmut H. Schmid, und versuchte, ihm die Veröffentlichung dieses Artikels auszureden – was diesen, wie Sie sehen, nicht beeindruckte.

Trott-war hält die Behauptung der Angestellten der Zentralen Frauenberatung und des Eigentümers, die Schuld für die Verhältnisse im "Hotel Mohr" läge bei den Bewohnern, zwar für grundsätzlich glaubwürdig, doch zugleich pauschalisierend. Sie zeugt von Vorurteilen und einer fehlenden Rücksichtnahme auf diejenigen Bewohner, die sich einwandfrei verhalten und in annehmbaren und würdigen Zuständen leben wollen. Laut Auskunft der Stadt Stuttgart waren am 1. März dieses Jahres 805 Personen in Sozialunterkünften untergebracht, darunter 258 Kinder und minderjährige Jugendliche, für die die Sozialbehörden besonders Sorge zu tragen haben.

Die von allen Seiten anerkannten Probleme werden nicht dadurch gelöst werden, dass man sich immer wieder darüber beklagt und die Schuld pauschal den Bewohnern zuweist. Hier fehlt es offenbar an einem funktionierenden Konzept – die notwendigen finanziellen Mittel, es umzusetzen, sind zweifelsfrei vorhanden.

Eine andere Kategorie ist allerdings die Weigerung der Stadt Stuttgart, Trott-war trotz mehrfach gestellter einwandfreier Anträge Einsicht in Akten nehmen zu lassen, die die Recherche für diesen Artikel erheblich erleichtert hätten. Dies nährt – möglicherweise völlig unnötig – den Verdacht, dass zwischen städtischen Sozialbehörden und dem Geschäftsführer eines städtischen Unternehmens gemauschelt worden ist.

Trott-war wird das nicht hinnehmen, da dies einen deutlichen Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz des Landes darstellt, und rechtliche Schritte einleiten.


Das Verfahren und weitere Recherchen kann man mit einer Spende auf das "Trott-war"-Konto unterstützen. IBAN DE40600501010001102323, Verwendungszweck "Sozialhotel".

 

Info:

Der vorliegende Text ist die aktualisierte Fassung eines Artikels, der in der Septemberausgabe von <link https: www.trott-war.de home.html _blank external-link-new-window>"Trott-war" erschien. Die Straßenzeitung für Stuttgart und die Region wurde 1994 gegründet, das monatlich erscheinende Blatt beschäftigt sich mit Themen des Arbeitsmarkts und der lokalen Sozialpolitik. Durch den Zeitungsverkauf will "Trott-war" zudem Menschen mit geringem Einkommen eine Perspektive bieten.


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2 Kommentare verfügbar

  • Horst Ruch
    am 19.10.2018
    Antworten
    ...Bekomme ich ein Interview über die Finanztransaktionen mit dem Chef der Accor Gruppe?
    Sicherlich nicht.
    Die Anfrage von „Trott-war“ ist zwar berechtigt, aber keinesfalls erzwingbar.
    Ich denke, daß es für die Klientel/Hotel garni nicht erstrebenswert ist, sich in einer
    3/4 Sterne Hotelanlage…
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