KONTEXT:Wochenzeitung
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Maulkorb für Kontext

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Kontext darf – vorläufig – nicht mehr schreiben, dass der AfD-Mitarbeiter XXX heißt und ein rechter Hetzer ist. Das hat das Mannheimer Landgericht per einstweiliger Verfügung verboten. Der Mann versichert, er sei nicht Urheber der üblen Äußerungen in den ihm zugeschriebenen Facebook-Chatprotokollen. Darauf stellt Kontext noch im Gerichtssaal Strafanzeige wegen falscher Versicherung an Eides statt.

Fritz Hofmann ist mit dem Fahrrad aus Ludwigshafen herüber gekommen. Über die Adenauerbrücke bei brütender Hitze. Nachdem er die strenge Polizeikontrolle an der Tür passiert hat, sagt er, hier im Saal des Landgerichts wolle er erfahren, was eine kritische Presse heute noch dürfe. Offensichtlich hat der 66-Jährige, der Chemiearbeiter und Betriebsrat bei der BASF war, gewisse Zweifel. Und er will den jungen Mann sehen, dem Chatprotokolle zugeschrieben werden, in denen so furchtbare Sätze stehen wie: "Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde" oder: "Nigger, Sandneger. Ich hasse sie alle". Hofmann sagt, er sehe, wie die AfD immer stärker werde, er sehe den Rechtsruck in Deutschland und Europa, und da könne einem "Angst und Bange werden".

Der junge Mann, 31 Jahre alt, trägt einen schwarzen Anzug und keinen Namen mehr. Zwei Stunden lang wird er nur der "Antragsteller" sein, schweigen, mit den Füssen wippen und die Finger kneten. In der Sitzungspause, in der sich das hohe Gericht zurückgezogen hat, fächelt er sich mit einem Aktenordner kühle Luft ins Gesicht. Er ist von untersetzter Gestalt, sehr zurückhaltend und vermeidet den direkten Blick. Im Vorfeld hat ihn die AfD-Abgeordnete Christina Baum für seine "fachliche Kompetenz" gelobt. Seine politischen Aktivitäten, unter anderem bei der NPD, seien für sie nicht relevant. Im Stuttgarter Landtag arbeitet er an Anfragen mit, an Gesetzentwürfen und Anträgen.

Mal verliert er sein Handy in Rom, mal in München

Im Mannheimer Gerichtsaal spricht Christian Conrad für ihn, ein Anwalt aus der Kölner Kanzlei Höcker, <link https: meedia.de erdogan-anwalt-hoecker-gerichte-werden-teilverbot-von-boehmermanns-schmaehgedicht-nicht-aufheben _blank external-link-new-window>die auch den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in der Debatte um Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen den Springer-Konzernchef Mathias Döpfner vertreten hat. Sein Mandant sei kein "wutschnaubender Rechtsradikaler", erläutert der Jurist, die Chatprotokolle seien vielleicht von ihm, nicht aber die unsäglichen Stellen. Diese seien wohl manipuliert, was jeder Informatikstudent im ersten Semester schaffen würde.

Am selben Tag ist bei "Spiegel Online" zu lesen, wie die Strategie der Kölner Kanzlei, die zu den ersten Adressen im Presserecht zählt, aussieht: Die Chats müssen nachträglich geändert worden sein, von einem Dritten, der Mandant habe zweimal sein Handy verloren, einmal in Rom, drei Monate später in München, einer seiner Uni-Professoren sei Äthiopier gewesen, warum sollte er also über Schwarze schimpfen. Eine "bemerkenswerte Theorie", folgert "Spiegel-Online"-Kolumnistin Ulrike Simon, nachdem die vermeintlichen Manipulationen über vier Jahre auch keinem der Chatpartner aufgefallen seien.

Conrad zieht zudem eine eidesstattliche Versicherung heran, in welcher der AfD-Mitarbeiter fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Die "rechtsradikalen Posts" würden ihm fälschlicherweise zugeschrieben, er habe solche Äußerungen weder "generell" noch in "etwaigen Chats" getätigt, und engagiere sich politisch nicht, wird dort behauptet. Kontext-Anwalt Markus Köhler wird noch im Laufe der Verhandlung Strafanzeige und Strafantrag stellen, wegen falscher Versicherung an Eides statt.

Der Richter will nicht richten, er will vergleichen

Der Vorsitzende Richter Matthias Stojek, Jahrgang 1951, fremdelt mit dem Verfahren. Hinter sich hat er elf Leitzordner, in denen 17 000 Seiten mit Chatprotokollen gesammelt sind. Die haben ihn schon genervt. Elf Ordner in einem Eilverfahren. "Das kann nicht nachvollzogen werden", teilt er der Kontext-Verteidigung mit, und wünscht sich "ausgewählte tragfähige Argumente" in knapper Form. Vor sich hat er, was ihn noch mehr irritiert, eine Vielzahl von lokalen, regionalen und überregionalen MedienvertreterInnen, bei deren Anblick er sich fragt, wo denn an diesem Prozess das Spektakuläre sei? Bei dieser "lahmen Geschichte"? Man könnte meinen, hier finde "etwas Weltbewegendes" statt, spricht er in den Saal, schüttelt den Kopf und kündigt an, nur eine "staubtrockene juristische Erörterung" im Angebot zu haben.

Wie geht es weiter?

In zahlreichen Kommentaren wird Kontext ermuntert, weiter den Gerichtsweg zu beschreiten, um die Mannheimer Eil-Entscheidung zu korrigieren. Das trifft sich mit der Haltung von Vorstand, Redaktion und Anwalt Markus Köhler von der Kanzlei Oppenländer. Eine Entscheidung darüber kann aber erst gefällt werden, wenn das Urteil des Landgerichts vorliegt. Wann das der Fall sein wird, lässt die Pressestelle offen und verweist auf die "außerordentlich hohe Belastung" der Kammern. Der nächstliegende Schritt wäre eine Berufung zum OLG Karlsruhe, das bereit sein müsste, die Echtheit der Facebook-Chatprotokolle wirklich zu prüfen.

Ungeachtet dessen muss die Staatsanwaltschaft Mannheim die Strafanzeige gegen den AfD-Mitarbeiter verfolgen, die Anwalt Köhler gestellt hat. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung habe sich dessen eidesstattliche Versicherung als falsch erwiesen, hält der Kontext-Verteidiger fest. (jof)

Das mutet etwas weltfremd an, angesichts der Frage, die im Raum steht: Wie reden AfD'ler, wenn die Öffentlichkeit nicht zuhört, und hat die Presse das Recht, diese Reden öffentlich zu machen? Reden, die "Rückschlüsse auf die Gesinnung einer Partei zulassen", wie SWR-Chefredakteur Fritz Frey später kommentieren wird, wo sie steht, diese Alternative für Deutschland: <link https: www.kontextwochenzeitung.de debatte dranbleiben-ist-buergerpflicht-5264.html internal-link-new-window>Im nationalkonservativen oder rechtsextremistischen Lager?

Könnte beim Kläger eine selbsterhaltende Amnesie vorliegen?

Stojek will darüber nicht richten, er will vergleichen. Ausgehend von der Annahme, dass sich beide Seiten einig seien über diese "nicht diskussionsfähigen" Texte, über die Art und Weise, wie hier über Menschen hergezogen werde, darüber müsse doch eine "einvernehmliche Regelung" möglich sein. Unter zivilisierten Staatsbürgern sozusagen. Der Vorsitzende knetet die Parteien, ist mal der freundliche Ratgeber ("lieber den Spatz in der Hand"), mal der strenge Vater, wenn er den AfD-Mitarbeiter ermahnt, darüber nachzudenken, was es bedeutet, "wenn Sie das durchziehen". Einen Instanzenweg, der bis 2025 dauern könnte. Zwischendurch wägt er den Verdacht ab, ob beim Kläger vielleicht eine "selbsterhaltende Amnesie" vorliegen könnte.

Interessanter Gedanke, aber juristischen Kategorien schwer zugänglich, weshalb Stojek erneut ein "vernünftiges Arrangement" favorisiert. Er schlägt vor, die Klägerseite könne weiter erklären, der AfD-Mitarbeiter sei nicht Urheber der inkriminierten Inhalte, die Beklagte nehme diese Darstellung ohne Aufgabe ihres Rechtsstandpunktes hin, die Kosten des Verfahrens (Streitwert 40 000 Euro) könnten gegenseitig aufgehoben werden. Im Sinne der richterlichen Vernunft bietet Kontext-Anwalt Köhler an, unter die strittigen Artikel jeweils die Positionen der Parteien zu setzen, was Anwalt Conrad jedoch nicht genügt. Er will die völlige Löschung der Texte und schiebt, im Falle der Zuwiderhandlung, die Drohung nach, weitere Klagen, auch gegen einzelne JournalistInnen, folgen zu lassen.

Einen Tag später, am 3. August, gibt der Vorsitzende Richter Stojek, zum Erstaunen vieler Prozessbeobachter, der einstweiligen Verfügung statt. Kontext muss – vorerst – die beanstandeten Artikel aus dem Netz nehmen, Chefredakteurin Susanne Stiefel spricht von einer "herben Niederlage für die Pressefreiheit".

In einer ersten Begründung sagt das Gericht, es gebe Anzeichen dafür, dass der AfD-Mitarbeiter "üble nazistische und rassistische Äußerungen getätigt" habe. Dies sei jedoch nicht mit der nötigen Sicherheit belegt. Und: "Wir kennen die Quelle nicht."

Fritz Hofmann, der Mann, der mit dem Fahrrad aus Ludwigshafen gekommen ist, sieht seine Zweifel bestätigt, daran, was die Presse darf und was nicht. Er sagt, er habe einen "astreinen Rechtsradikalen" vor Augen gehabt, der sich als Biedermann verkleidet habe. Einer, der immer behaupten werde, da sei ein anderer, ein Fälscher schuld. Dafür habe er einen vorläufigen Freibrief, die Presse einen Maulkorb erhalten. Hofmann will, dass Kontext weiter kämpft.


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14 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 23.10.2018
    Antworten
    Versicherung an Eides statt. Oh, was wird damit für Schindluder getrieben! – Getrieben, von den sich selbst Getriebenen. *** Wenn die das machen, dann mach ich das auch ***

    Jetzt ist das allerdings sträflich, so sich niemand in den Positionen aus dem eigenen Umfeld befindet, die darüber zu…
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