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Dicke Backen beim SWR

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Daimler gegen den SWR – das erstaunt. Normalerweise sind sie nett zueinander, aber die Undercover-Reportage "Hungerlöhne am Fließband" hat den Autokonzern erregt. Das ist verständlich, aber warum zeigt sich die Anstalt plötzlich so kämpferisch?

"Man muss sich verkleiden, um die Gesellschaft zu demaskieren, muss täuschen und sich verstellen, um die Wahrheit herauszufinden."
Günther Wallraff 1985

 

Daimler-Sprecher Jörg Howe hat viel gelernt in seinem Berufsleben. Zuerst beim NDR, bei "ARD-aktuell", dann bei Sat 1, beim Erfinden des MDR-Boulevardmagazins "Brisant", bei Karstadt/Quelle, und seit 2008 beim Stuttgarter Sternkonzern. Er weiß also, wie Journalismus geht und wie PR, wobei ihm beide Felder nicht wesensfremd erscheinen. In beiden müsse man "schnell sein und auch mal was riskieren", verrät der 56-Jährige, und man dürfe "niemals lügen". Lieber gar nichts sagen. Im Landgericht Stuttgart hat er gesagt, der Südwestrundfunk (SWR) spiele sich als "Bannerträger der Pressefreiheit" auf. Das könnte Risiko und Wahrheit sein.

Howe bezieht sich auf die SWR-Reportage vom 13. Mai 2013, die den Titel trug: "Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden". Das Stück lief in der ARD zur besten Sendezeit, verdeckt auf dem Daimler-Werksgelände gedreht, und war für die schwäbischen Autobauer nicht besonders schmeichelhaft. Reporter Jürgen Rose hatte sich über eine Zeitarbeitsfirma anstellen lassen, verpackte Zylinderköpfe im Werk Untertürkheim und erhielt dafür acht Euro und 19 Cent in der Stunde, macht 1250 Euro brutto im Monat, ein Drittel des Lohnes der fest angestellten Kollegen. So wenig, dass er auch noch Anspruch auf Hartz IV gehabt hätte.

Mittendrin die Ikone der deutschen Industrie. Das tut weh

Was im Juristendeutsch harmlos "Arbeitnehmer-Überlassung" heißt, traf Daimler mit voller Wucht. Bei Frank Plasberg ("Hart, aber fair") war ein "schwarzer Tag für den deutschen Vorzeigekonzern" angebrochen, in den Zeitungen wurden daraus Schlagzeilen, in den Parlamenten Debatten darüber, ob Leiharbeit eigentlich nichts anderes sei als moderne Sklaverei. Und mittendrin die "Ikone der deutschen Industrie" (FAZ). Das tut weh.

Normalerweise hoffen die PR-Leute, zu Recht, dass sich der Sturm bald legt, eine andere Sau um die Ecke rennt und wieder Ruhe im Karton ist. Man schickt eine Pressemitteilung raus, die mehr oder weniger scharf dementiert, einen Vorständler ins Studio oder Zeitungshaus, und die Wogen sind geglättet. Nicht so Daimler. Der Konzern kam auf die Idee zu klagen, um den SWR an einer weiteren Ausstrahlung der Undercover-Reportage zu hindern.

Die Folgen sind neue Schlagzeilen, rote Fahnen vor dem Stuttgarter Landgerichtsgebäude und Daimler-Mitarbeiter, die sich in den überfüllten Saal 155 drängen, anprangernde Schilder ("Keine Billigarbeitsplätze auf den Philippinen und in Berlin") hochhalten, sowie ein irritierter Richter Christoph Stefani ("Bitte keine Transparente hochhalten") und ein zu großer Form auflaufender Daimler-Anwalt. Es ist Christian Schertz, ein Berliner Presserechtler, der schon Günther Jauch, Heino, Carmen Nebel und Karl-Theodor zu Guttenberg vertreten hat. Der Promianwalt geißelt die "perfide Vorgehensweise" des SWR, der nach seinem Dafürhalten so ziemlich jedes Recht gebrochen hat. Beim Beschaffen, Darstellen und Verbreiten von Informationen über "nicht rechtswidrige Vorgänge".

Die Leitlinie ist Günther Wallraff, der bei 2Bild" Hans Esser war

Richter Stefani hört lächelnd zu, spricht auch mal von Lohngerechtigkeit, aber weil er dafür nicht zuständig ist, mehr über grundsätzlich Juristisches. Er habe das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens, vulgo das Hausrecht, gegen die Pressefreiheit abzuwägen, betont er, und damit gegen das öffentliche Interesse, das in diesem Fall gegeben sei. Als Leitlinie führt er das "Wallraff-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1984 an. Darin ist festgehalten, dass die Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen "vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst" ist. Streitgegenstand war das Buch "Der Aufmacher – Der Mann, der bei Bild Hans Esser war", gegen das der Springer-Verlag geklagt hatte. Günther Wallraff hatte sich unter falschem Namen in die Redaktion eingeschlichen und beschrieben, wie zynisch das Boulevardblatt arbeitet. Das sei wohl ein heikleres Gelände gewesen als die Untertürkheimer Fabrikhalle, in der ein SWR-Reporter Zylinderköpfe verpackt habe, meint Stefani. Sein Wink an die Daimler-Bank ist unübersehbar: Pressefreiheit schlägt Hausrecht. Die Kläger hätten sich daraufhin auch gerne mit einem Vergleich verabschiedet.

Nicht der Südwestrundfunk. Er hatte sich als Investigationsanstalt und darüber hinaus ein "ganz überragendes Interesse" an der Sache entdeckt. Der Sender habe ein "öffentlich-rechtliches Wächteramt" auszuüben, sprach sein Anwalt Emanuel Burkhardt von der Stuttgarter Kanzlei Löffler, Wenzel, Sedelmeier, und selbiges beinhalte auch die Aufdeckung von Missständen. Dies gehöre zur grundsätzlichen Glaubwürdigkeit des SWR. Das mag so manchen Zuhörer im Saal, das Wohlfühlprogramm des Senders im Hinterkopf, verwundert haben. Aber vom Prinzip her ist das schon richtig. Dafür sind die öffentlich-rechtlichen Funkhäuser einst eingerichtet worden. Außerdem hatte Intendant Peter Boudgoust sehr wohl registriert, welche Reputation ihm die Reportage eingebracht hatte. Beim Publikum, bei Rundfunkräten, bei der ARD. Schau einer an, heißt es: Der SWR kann noch etwas anderes als Heimat. Boudgoust ist deshalb auch derjenige, der die harte Linie vorgibt.

Schön also, wenn sich der Sender an seinen Auftrag erinnert. Das könnte in die Infooffensive passen, die er verspricht. Schön, wenn er es nicht nur aus Imagegründen tut, sondern auch als Signal nach innen verstehen würde. Die Programmreform im Herbst steht an, und die hätte noch viel Platz für viele Jürgen Roses. Arbeitswelt statt Landlust, das könnte ein Titel sein, der Relevanz und Glaubwürdigkeit stärkt, wovon jetzt so viel die Rede ist.

Der Film hat gewirkt – Leiharbeiter werden fest angestellt

Ja, die "Hungerlöhne am Fließband" hätten den "Finger in die Wunde gelegt", sagt Karl Reif, der stellvertretende Betriebsratschef im Daimler-Werk Untertürkheim. In einer persönlichen Erklärung hat er die Klage des Unternehmens gegen den SWR verurteilt, die Zurücknahme gefordert und den Film als Beitrag gewertet, die "überfällige gesellschaftliche Diskussion" in Gang zu setzen. Im Betrieb streiten sie seit vielen Jahren mit der Geschäftsleitung über Niedriglöhne, Werkverträge, Leiharbeit, Fremdvergaben, eben über alles, was prekäre Arbeitsverhältnisse schafft. Ihr Einfluss ist gering, weil es dazu keine tarifvertraglichen Regelungen gibt und Daimler auch keine will. Sonst könne man wieder zu den Kombinaten zurückkehren, betonte jüngst Personalvorstand Wilfried Porth in den "Stuttgarter Nachrichten".

Erst der Film, bundesweit gesendet um 20.15 Uhr, habe Daimler zum Handeln gezwungen, glaubt Reif. Das Unternehmen habe viele Werkverträge überprüfen lassen müssen, Fremdvergaben zurückgezogen und eine ganze Reihe von Leiharbeitern fest angestellt – immerhin. Und er habe, was nicht zu unterschätzen sei, auch in die Gewerkschaften hinein gewirkt. Die Presseerklärung der IG Metall Baden-Württemberg ("Journalismus darf und muss investigativ sein"), moniert Reif, hätte zwar schärfer sein können, auch weil sie Rose vorher den Willy-Bleicher-Preis verliehen hat – aber immerhin. Kollegen von ihm berichten, auch bei den Betriebsratsfürsten, deren Lieblingsthema Leiharbeit nicht ist, habe ein "Umdenken" stattgefunden. 

Die streitenden Parteien haben nun bis zum Ende des Monats August Zeit, sich zu sortieren. Daimler-Sprecher Howe hat seine Linie schon klar. Er denke "nicht im Traum daran", die Pressefreiheit einschränken zu wollen, sagt er. Dazu sei er zu lange Journalist gewesen. Aber "verscheißern" lasse er sich auch nicht. Dazu ist er zu lange im PR-Gewerbe. Sein Kollege Wolfgang Utz ("Wir lassen uns auf keinen Vergleich ein"), der Sprecher des SWR, kämpft natürlich auch für die Pressefreiheit. Und hoffentlich bald, zusammen mit seinem Personalrat ("Die Zitrone ist ausgepresst"), für die Leiharbeiter in seiner Anstalt.


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7 Kommentare verfügbar

  • ein Mensch
    am 09.08.2014
    Antworten
    @"Cource, 08.08.2014 08:32
    So wie man nach der Wende die Regimeopfer ... entschädigte ..."
    Siehe:
    "Es widerspricht dem Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, daß das Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes Beginn und Umfang…
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