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Völlig unbefangen

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Am Amtsgericht Stuttgart tut eine Richterin Dienst, die einen Prozessmarathon vor sich hat – gegen 48 Beschuldigte, denen "besonders schwerer Landfriedensbruch" vorgeworfen wird. Die Richterin hat in einer Selbstanzeige erklärt, sie sei in dem Fall nicht befangen, obwohl es gute Gründe gibt, genau das anzunehmen.

Für gewöhnlich ist die Frage, ob Eheleute noch arg viel miteinander reden, Privatsache. Nicht so im Fall der Stuttgarter Amtsrichterin Katrin von Mengden-Breucker. Darüber, ob sie mit ihrem Ehemann, dem Stuttgarter Anwalt Marius Breucker, über einen bestimmten, durchaus nicht alltäglichen Vorgang geredet hat oder eben nicht, hat jüngst sogar die "Stuttgarter Zeitung" spekuliert. Und darüber wird alsbald auch in so mancher Verhandlung geredet werden, die die Richterin führen soll. Diese hat Ende März Selbstanzeige erstattet und darin behauptet, sie habe in dieser Sache keinen ehelichen Sprechverkehr gehabt. Aber das glaubt ihr kaum jemand.

Zieht den Hut vor Stefan Mappus' Courage: Marius Breucker. Foto: webDarum geht's: Am 14. Oktober 2010, also zwei Wochen nach dem Schwarzen Donnerstag, schrieb Marius Breucker einen Brief an den damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Einfach so und aus "Freude" über dessen "klare Haltung in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21". Er ziehe seinen Hut vor dessen "Courage", ließ Breucker Mappus wissen, und er versichere ihm, dass "die überwiegende Zahl der arbeitenden Stuttgarter Bevölkerung", die keine Zeit habe zu demonstrieren, "klar hinter dem Projekt und den Projektverantwortlichen" stehe. Seinen Brief stellte der bekannte Sportrechtsanwalt und promovierte Anti-Doping-Experte unter den privaten Briefkopf des Ehepaars von Mengden/Breucker und ließ Mappus überdies wissen, dass sich "diese Haltung ... in gleicher Weise in meiner Familie" finde.

Mit Grüßen des Herrn Ministerpräsidenten

Davon will Breucker seiner Frau so wenig etwas erzählt haben wie von der Antwort, die aus dem Staatsministerium "auf Bitte" und mit "Grüßen des Herrn Ministerpräsidenten" bei ihm einging. Wie sich's gehört, hatte das Ministerium beiden Absendern geantwortet und in der Anrede die Dame des Hauses an erster Stelle genannt: "Sehr geehrte Frau v. Mengden-Breucker ..."

Nun wäre es noch immer Privatsache des Marius Breucker, sich dermaßen aus dem Fenster zu lehnen in einem Streit, der damals schon und der seither die Stadt in zwei Lager teilt. Wenn halt seine Gattin, mit der er über so etwas angeblich nicht redet, nicht ausgerechnet Richterin am Stuttgarter Amtsgericht, Abteilung Strafsachen, wäre. Als solche führt sie seit zwei Jahren regelmäßig Verhandlungen auch gegen S-21-Gegner und verfährt mit denen alles andere als zimperlich. Mehrfach sorgte sie gar für Schlagzeilen, weil sie in ihren Urteilen der Sichtweise des Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler folgte, der bei Fällen von Anketten oder Einbetonieren bundesweit erstmalig auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte plädierte und damit, nach Ansicht von Verteidigern, den Versuch unternimmt, "den Gewaltbegriff neu zu definieren". 

Mit der Privatsache hatte es freilich Anfang März ein Ende, nachdem die besagten Briefe von und an das Ehepaar von Mengden-Breucker den Weg aus den Akten des Staatsministeriums in die Öffentlichkeit gefunden hatten. Schon damals spekulierte die "Stuttgarter Zeitung" über die mögliche Befangenheit der strammen Richterin, und der Vizepräsident des Stuttgarter Amtsgerichts gab zu Protokoll, die Frage werde in künftigen Verfahren "möglicherweise zu prüfen sein". Das "möglicherweise" ist mittlerweile zu streichen: Befangenheitsanträge gegen Katrin von Mengden-Breucker liegen dem Amtsgericht inzwischen bereits in mehreren Fällen vor. Ihrerseits reagierte die Richterin am 25. März, indem sie dem eigenen Gericht gegenüber eine "Mitteilung gemäß § 30 StPO" abgab. In der Selbstanzeige führte sie aus, sie habe von den Briefen ihres Mannes "keine Kenntnis" gehabt und erst durch die Anfrage der Zeitung von deren Existenz erfahren. Deshalb fühle sie sich in ihrer "Unabhängigkeit als gesetzliche Richterin" auch "nicht beeinträchtigt".

Die Anwälte sehen keine Unabhängigkeit, sondern eine "Haltung der Familie"

Das sehen Rechtsanwälte nun gleich reihenweise anders, denn ausgerechnet bei der Richterin von Mengden-Breucker ist im Zuge der turnusgemäßen Geschäftsvergabe des Amtsgerichts jenes Mammutverfahren gelandet, das die Vorkommnisse am 20. Juni 2011 auf dem Gelände des Grundwassermanagements im Stuttgarter Schlossgarten aufklären soll. Damals waren im Anschluss an eine Montagsdemonstration vor dem Hauptbahnhof zunächst einige Aktivisten in das umzäunte Gelände eingedrungen und hatten Sachschaden an Rohren und Baumaschinen angerichtet. Hunderte von Kundgebungsteilnehmern hatten das Gelände dann ebenfalls betreten und sich damit – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Stuttgart – des Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall schuldig gemacht.

Lauter potenzielle Landfriedensbrecher: Demonstranten am 20. Juni 2011 vor dem Gelände des Grundwassermanagements. Foto: Michael Latz

Gegen 48 Beschuldigte hat die Anklagebehörde beim Amtsgericht den Erlass von Strafbefehlen beantragt, deren Höhe zwischen 90 und 150 Tagessätzen pendelt und in einem Fall sogar eine Freiheitsstrafe vorsieht. Allein die empfindliche Höhe der Geldstrafen werde dazu führen, dass viele der Beschuldigten ihren Strafbefehl nicht akzeptieren und Widerspruch dagegen einlegen werden, prophezeien Anwälte von Beschuldigten. Und sie kündigen an, zuvorderst einmal die Richterin von Mengden-Breucker ablehnen zu wollen. Denn diese habe in ihrer Selbstanzeige lediglich die Kenntnis der Briefe bestritten, nicht aber die darin von ihrem Ehemann ausgeführte "Haltung der Familie", schreibt beispielsweise der Tübinger Anwalt Karl-Joachim Hemeyer in seinem Ablehnungsantrag. Und diese "Haltung der Familie" bringe unter anderem eine nicht akzeptable "Geringschätzung der Wahrnehmung von Demonstrationsfreiheit" zum Ausdruck. 

Wie hatte genau das noch Marius Breucker auf den Punkt gebracht, als er Stefan Mappus auch im Namen seiner Frau anfeuerte? Der "sehr geehrte Herr Ministerpräsident" möge sich, schrieb der eheliche Sprechverkehr-Verweigerer Breucker, nur nicht "vom Getöse der Straße beirren lassen".

 


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3 Kommentare verfügbar

  • Gott, sind diese Leute primitiv.
    am 24.08.2014
    Antworten
    Oder haben sie schlicht den Satz "Seelig sind die geistig Armen" falsch ausgelegt? Obwohl: das Christ-tum reicht ja nicht sehr tief. Es ist halt eher "breit". Jesus, sind diese Leute weit weg. Von Dir. Und Mir. Und denen, die erkannt und realisiert haben. Viele sinds eh nicht. Hier im Westen. Wo die…
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