Es entbehrt nicht der Ironie, wenn die Kunstsammlung des <link http: www.kunstmuseumbern.ch de service medien kunstsammlung-gurlitt _blank>Cornelius Gurlitt pauschal als Raubkunst bezeichnet wird. Gurlitt hat niemanden beraubt. Im Gegenteil, er wurde beraubt: von der Staatsanwaltschaft. Es gab dafür keinerlei <link http: www.gurlitt.info start.html _blank>rechtliche Handhabe. Soweit sich in seiner Sammlung sogenannte Raubkunst befand, sind diese Fälle längst verjährt.
Geregelt wird die Rückabwicklung von sogenannter Raubkunst durch die "Washingtoner Erklärung" von 1998: eine freiwillige Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, jüdische Vorbesitzer von durch die Nazis geraubten Kunstwerken, ebenfalls deren Erben trotzdem zu entschädigen. Sie betrifft jedoch nur Werke in öffentlichen Museen, nicht Privatsammler. Cornelius Gurlitt hatte sich, als 2011 bekannt wurde, dass Max Beckmanns "Löwenbändiger" dem berühmten jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim gehört hatte, mit den Erben schnell geeinigt – noch vor jedem Museum.
Aber hatte nicht sein Vater Hildebrand Gurlitt vom Handel mit Raubkunst profitiert? War er nicht, wie es neuerdings sogar in einer dpa-Meldung heißt, "Adolf Hitlers Kunsthändler"? Ganz falsch ist das nicht. Aber auch nicht ganz richtig. Denn mit der Raubkunst und dem Kunstraub ist es sehr viel komplizierter, als sich in eine Aufmerksamkeit heischende Schlagzeile packen lässt. Ohnehin bedarf es akribischer Recherchen, um herauszufinden, was Raubkunst war und was nicht, Schwammige Begrifflichkeiten machen die Sache da nicht einfacher. Außerdem: Gilt es Entschädigungen nur für Erben von jüdischen Kunstbesitzern oder auch für solche Kunstsammler, die aus anderen Gründen von den Nazis verfolgt wurden?
Gurlitt kaufte Werke für das "Führermuseum" Linz
Hildebrand Gurlitt war sicher kein Nazi. Als Museumsdirektor in Zwickau, wo er ab 1925 eine Sammlung moderner Kunst aufgebaut hatte, wurde er auf Druck des nationalsozialistischen "Kampfbunds für deutsche Kultur" bereits 1930 entlassen. Kunsthändler wurde er erst, als er 1933 auf Druck der Nazis auch seinen Posten als Leiter des Hamburger Kunstvereins räumen musste.
Hildebrand Gurlitt gehörte zu jenen vier Galeristen in Deutschland, die sich nach der Beschlagnahmung der "entarteten" modernen Kunst aus den deutschen Museen 1937 um deren "Verwertung" bewarben. Alle vier, Ferdinand Möller, Bernhard Böhmer, Karl Buchholz und Gurlitt, handelten mit moderner Kunst. Deshalb wurden sie für geeignet befunden, Werke gegen Devisen ins Ausland zu verkaufen.
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Horst Bestelmeyer
am 12.12.2014