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Hilfen für KünstlerInnen

So soll die Kultur überleben

Hilfen für KünstlerInnen: So soll die Kultur überleben
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KünstlerInnen, Soloselbständige und geringfügig Beschäftigte im Kulturbereich sind von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen. Während die Einnahmen von einem Tag auf den anderen wegbrechen, kommen die Hilfsprogramme nur schleppend in Gang.

Manchmal gibt es auch gute Nachrichten. Durch eine Förderung aus dem Programm "Neustart Kultur" habe sie ihre neue Website einrichten können, auch eine englische Version, schreibt die bildende Künstlerin Barbara Karsch-Chaieb aus Stuttgart am 18. Dezember in ihrem Newsletter. "Mit großem Engagement und viel Kreativität hat die Chorszene plötzlich allerorten neue Wege eingeschlagen", teilt der Deutsche Chorverband am selben Tag mit: "Es wurde gemeinsam von Balkonen und im Freien gesungen, online geprobt und ganz fantastische digitale Projekte sind entstanden und haben sogar Auszeichnungen erhalten."

Doch von einer Website, Singen auf dem Balkon oder Online-Angeboten kann man nicht leben. Die wiederholte Schließung aller Kultureinrichtungen hat gewaltige Lücken aufgerissen. Eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums, angefertigt vom Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, ist bereits am 17. April zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umsatzeinbußen der Branche in diesem Jahr für den Fall, "dass sich starke Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens bis an das Jahresende ziehen", auf 39,8 Milliarden Euro belaufen werden. Der Fall ist eingetreten.

"Die größten Schäden entstehen", heißt in der Studie weiter, "für Selbstständige und Freiberufler/innen." Auch geringfügig Beschäftigte seien besonders betroffen. Für viele hätten die massiven Umsatzeinbußen weitreichende Konsequenzen. "Meist liegen keine oder nur geringe Rücklagen vor, um für Lebenshaltungskosten aufzukommen. Die Umsatzeinbußen werden somit schnell existenzbedrohend."

Wo gibt's was für wen?

Etwas mehr als 550.000 Freiberufler sind in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig, davon 300.000 als sogenannte Mini-Selbständige mit einem Jahresumsatz bis 17.500 Euro. Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen auch Bereiche wie Software/Games, Presse, Werbung, Design und Privatrundfunk. Die meisten Ausfälle hat allerdings der Kulturbereich.

Ob Presse und Privatrundfunk Kultur sind, darüber kann man streiten. Auch ist mit Kultur- und Kreativwirtschaft nur der kommerzielle Teil des Kulturbereichs angesprochen, nicht die überwiegend staatlich finanzierten Theater- und Opernhäuser, Museen und Kunstvereine oder andere öffentlich geförderte Einrichtungen. Diese können derzeit zwar nur sehr eingeschränkt ihren Aufgaben nachkommen. Doch die angestellten Mitarbeiter erhalten Kurzarbeitergeld und die Institutionen werden weiter gefördert.

Für Freiberufler sieht es ganz anders aus. Wenn ein Musiker nicht mehr auftreten darf, ist er plötzlich seiner gesamten Einnahmen beraubt oder jedenfalls eines großen Teils. Welche Möglichkeiten haben KünstlerInnen nun, diese Ausfälle auszugleichen? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Denn von Künstlern und Soloselbständigen zu sprechen, suggeriert, dass es sich um eine einheitliche Berufsgruppe handelt. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn man von Selbständigen spricht, denken auch Finanzbeamte zunächst an Unternehmer. Sie haben ein Betriebskapital, Betriebsausgaben und Angestellte. Anfangs war nur daran gedacht, Unternehmern bei den Betriebsausgaben unter die Arme zu greifen. Doch welche Betriebskosten hat eine Sängerin oder ein Dirigent?

Freiberufler haben oft nur sehr geringe Betriebsausgaben. Sie arbeiten allein, ihr Kapital ist, was sie gelernt haben. Baden-Württemberg hatte im Frühjahr als erstes Bundesland auf Antrag einen Unternehmerlohn ausgezahlt. Doch das Programm ist ausgelaufen. Jetzt kommt die Hilfe vom Bund, und sie kommt in einer unübersichtlichen Vielzahl von Programmen.

"Eine Milliarde für die Kultur", hieß es im Juni. Diese Summe hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters für das Programm "Neustart Kultur" gefordert und vom Bundestag und Bundesrat dann auch bewilligt bekommen. Das "Rettungs- und Zukunftsprogramm" war vor allem dazu gedacht, Kultureinrichtungen am Leben zu erhalten, insbesondere solche, die nicht überwiegend von der öffentlichen Hand gefördert werden, und für eine Wiederaufnahme des Betriebs mit Hygienevorkehrungen, Lüftungen und dergleichen auszustatten. Mehr als die Hälfte ist bereits abgerufen, Grütters hat kürzlich eine zweite Milliarde gefordert.

Bis 5.000 Euro geht's ohne Steuerberater

Das Programm "Neustart Kultur" ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Neustarthilfe für Soloselbständige innerhalb der Überbrückungshilfe III. Der Reihe nach: Bis 31. Mai wurden 13,7 Milliarden Euro Soforthilfe ausgezahlt. Weil der Kulturbetrieb auch danach nur sehr eingeschränkt arbeiten konnte, wurde eine Überbrückungshilfe I eingeführt. Diese hatte von Juni bis August ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro. Die Überbrückungshilfe II sollte eigentlich bis Ende Dezember laufen. Dann kam der zweite Lockdown und es gibt nun die Überbrückungshilfe III, die für Kulturschaffende, die noch ein paar Einnahmen haben, interessant ist.

Wer weniger als 80 Prozent seiner Einnahmen durch den Lockdown verloren hat, kann dort Geld beantragen. Allerdings erst frühestens Anfang Januar, da das Verfahren noch nicht steht. Fest steht aber schon, dass hier diejenigen, die nicht mehr als 5.000 Euro beantragen, ihren Antrag selbst stellen können und keinen Steuerberater brauchen wie ursprünglich angekündigt. Sie benötigen nur ein Elster-Zertifikat der elektronischen Steuererklärung. Wer mehr beantragen will, braucht weiterhin einen Steuerberater, was schwierig ist, da diese Branche derzeit gerade sehr ausgelastet ist.

Für diejenigen, die fast gar nichts mehr verdient haben, lohnt ein Blick auf die Novemberhilfe, der noch eine Dezemberhilfe folgen soll. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbständige, die aufgrund der Schließungen im November entweder gar nicht mehr arbeiten können oder, weil sie für betroffene Unternehmen tätig sind, mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt haben. 75 Prozent der Umsatzeinbußen werden erstattet.

Die Novemberhilfe-Anträge können seit 25. November gestellt werden, alles andere dauert noch. Was tun, wenn man so viel Zeit nicht hat, weil man seine Miete nicht mehr zahlen kann?

Noch viele Fragen offen

Die 850.000 Selbständigen und geringfügig Beschäftigten, bei denen der Studie des Kompetenzzentrums zufolge die größten Schäden entstehen, haben oft nicht viel Spielraum. Die etwas willkürliche Trennung zwischen zwei annähernd gleichen Gruppen, die mehr oder weniger als 17.500 Euro im Jahr verdienen, deutet darauf hin, dass dies ungefähr das Durchschnittseinkommen ist. Bei den geringfügig Beschäftigten dürfte es nicht besser sein.

17.500 Euro: das sind ungefähr 1.450 im Monat. Eine durchschnittliche 60-Quadratmeter-Wohnung in Stuttgart kostet nach aktuellem Mietspiegel bereits mehr als 1000 Euro. Wer also nicht mehr verdient, dem blieben bei 75-prozentiger Erstattung der Umsatzausfälle nur noch 1087 Euro. Zu wenig zum Überleben. Und wer keine Rücklagen hat, kann auch nicht bis Januar warten. In dem Fall hilft – in Stuttgart – nur noch die private Künstlersoforthilfe von Joe Bauer. Oder die Grundsicherung, also Hartz IV. Hier ist ein vereinfachtes Zugangsverfahren angekündigt, aber noch nicht in Kraft.

Außerdem stellen sich mit dem Bezug der Grundsicherung neue Fragen: Müssen Antragsteller, die allein durch die Coronamaßnahmen in Schwierigkeiten geraten sind, nun zuerst ihre Ersparnisse aufbrauchen? Müssen sie, obwohl sie nur temporär von ihrer Tätigkeit abgehalten sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Muss ein Violinist, der auf Grundsicherung angewiesen ist, nun auch im Krankenhaus arbeiten? Alles unklar.

Wieder anders verhält es sich im Fall von SchauspielerInnen ohne feste Anstellung. Sie sind keine Selbständigen, wie Hans-Werner Meyer in einer interessanten Diskussionsrunde des Deutschen Kulturrats ausführt, sondern werden von Mal zu Mal engagiert. Als Angestellte. Folglich können sie auch keine Hilfen für Solo-Selbständige beantragen. Aber sie erhalten auch kein Kurzarbeitergeld wie Festangestellte.

Lufthansa müsste man sein

In der Realität ist jeder Fall anders. Der eine arbeitet als Lehrer, der andere hat einen besser verdienenden Partner, der dritte vielleicht eine günstige Wohnung. Aber es steht zu befürchten, dass Viele jetzt gezwungen sind, den Gürtel noch enger zu schnallen oder ans Angesparte zu gehen. Und damit der Altersarmut ein Stück näher rücken.

Immerhin hat Baden-Württemberg jetzt für zwei besonders betroffene Gruppen in eher bescheidenem Umfang Mittel bereitgestellt: Ein Stipendienprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro richtet sich nicht zuletzt an Absolventen der Musik- und Kunsthochschulen, die nach abgeschlossenem Studium derzeit in ein Loch fallen. 10 Millionen sind für die landesweit 9.000 Vereine der Breitenkultur vorgesehen. Ein erster für sie vorgesehener Topf ist fast aufgebraucht.

Seit November können sich Menschen aus der Kultur- und Kreativbranche in Baden-Württemberg bei der Medien- und Filmgesellschaft Rat holen. Zu empfehlen ist die dortige Corona-Hotline: 0711 90715-413.

Übrigens: Die Lufthansa hat im ersten Dreivierteljahr 2020 einen Verlust von 4,2 Milliarden angemeldet und bekommt neun Milliarden Euro vom Staat. Von den 130.000 Stellen sollen 30.000 abgebaut werden. 550.000, mehr als viermal so viele Menschen arbeiten selbständig in der Kultur- und Kreativwirtschaft.


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1 Kommentar verfügbar

  • Jim Zimmermann
    am 24.12.2020
    Antworten
    Kann sich Jemand daran erinnern, dass ein Immobilienkonzern, eine Versicherung, ein Energiekonzern oder ein Bank Einbußen wegen Corona zu beklagen hat?
    Nein?
    Weil alle, die finanziell coronageschädigt sind, ihre Mieten, ihre Zinsen, ihre Versicherungsbeiträge und ihre Nebenkosten zahlen müssen.
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