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Geflüchtete

Erzwungene Freiwilligkeit

Geflüchtete: Erzwungene Freiwilligkeit
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Kein eigener Schlüssel, keine Kerzen, Zimmerkontrollen nach Gutdünken: Die restriktive Hausordnung in der Freiburger Landeserstaufnahmestelle ist rechtswidrig, schreiben zwei Juristinnen in einem Gutachten. Konkrete Forderungen zieht daraus die Kampagne "Grundrechte am Eingang abgeben".

Als der baden-württembergische Ministerpräsident noch Lothar Späth hieß, war man wenigstens ehrlich. 1982 erklärte er unverblümt: "Die Buschtrommeln werden in Afrika signalisieren: Kommt nicht nach Baden-Württemberg, da müsst ihr ins Lager." Heute, 30 Jahre später, hat sich an der Ausgestaltung der Flüchtlingslager nichts verbessert. Im Gegenteil: Die Besuchsregeln waren selbst in der 1990 gegründeten ZAST Karlsruhe weniger restriktiv als in den jetzigen Landeserstaufnahmestellen (LEA). "Wir hatten jederzeit Zugang", sagt Walter Schlecht von Aktion Bleiberecht, der sich seit Jahrzehnten gegen die Entrechtung von Geflüchteten einsetzt. Heute haben unabhängige Initiativen überhaupt keinen Zugang in die von privaten Securitys bewachten Erstaufnahmestellen.

Die Besuchsregelung in der Freiburger LEA hält die Juristin Anja Lederer auch im Vergleich zu anderen Bundesländern für besonders restriktiv, sie sei "unglaublich und überhaupt nicht gesetzeskonform", so die Rechtsanwältin. Denn in der Regel müssen Besuche außerhalb der Einrichtung stattfinden. Nur in Ausnahmefällen gestattet die Einrichtungsleitung Besuche auch innerhalb. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin, sind Besuchsmöglichkeiten weniger eingeschränkt.

Schutz der BewohnerInnen wird vorgeschoben

Das von CDU-Mann Thomas Strobl geführte Innenministerium sieht da keine Probleme: Es handle sich nicht um eine allgemein zugängliche öffentliche Einrichtung. "Im Hinblick auf den Schutz der BewohnerInnen sowie die Sicherstellung von Ruhe und Ordnung im Interesse der BewohnerInnen ist (…) eine Zugangskontrolle notwendig." Wenn ein Vermieter einer ganz normalen Mieterin Besuch untersagen würde, wäre die Empörung wohl relativ groß. Auch in einem Studierendenwohnheim, wo ebenfalls Lärmkonflikte auftauchen, würde das zuständige Studierendenwerk kaum auf den Gedanken kommen, dass jeder Besuch vorher angemeldet und genehmigt werden muss. Gegenüber Geflüchteten erlässt das Regierungspräsidium aber solche Regelungen und schiebt den Schutz der BewohnerInnen vor.

So auch bei der uferlosen Liste verbotener Gegenstände: In der Freiburger LEA sind u.a. Friseurscheren, Haarschneider, Glasflaschen, Küchenmesser, Kerzen, aber auch Wandspiegel, Teppiche, Fernseher und sogar verderbliche Lebensmittel verboten. Selber Essen zubereiten dürfen die BewohnerInnen nicht. Geregelt ist das alles per Anhang an die Hausordnung, die in anderen baden-württembergischen Erstaufnahmeeinrichtungen ebenso gestaltet ist. Neben dem Ankunftszentrum Heidelberg und der LEA Freiburg gibt es sie auch in Karlsruhe, Ellwangen, Sigmaringen und Tübingen.

In den Hausordnungen werden den privaten Sicherheitsfirmen, die in Flüchtlingswohnheimen an der Tagesordnung sind, weitreichende Befugnisse eingeräumt. Securities stehen am Eingang der Freiburger LEA und führen verdachtsunabhängige Personen- und Taschenkontrollen durch. Eine besonders heikle Belastung für viele Bewohner*innen stellen die regelmäßig stattfindenden Zimmerkontrollen dar. "Das Recht, gemeinsame Zimmerkontrollen durchzuführen, wird in der Regel zusätzlich auf die Alltagsbetreuung und den Sicherheitsdienst im Rahmen von § 11 dieser Hausordnung übertragen", heißt es in der Hausordnung der LEA.

Unverletzlichkeit der Wohnung?

In Freiburg, wo es mit den Initiativen Aktion Bleiberecht und LEA Watch eine aktive Zivilgesellschaft gibt, wurde das dortige Regierungspräsidium (RP) immer wieder auf den Widerspruch zwischen Zimmerkontrollen und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hingewiesen. Das RP sagt dazu, die Zimmerkontrollen würden grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruhen. Wenn BewohnerInnen die Zimmerkontrolle verweigern, so das RP, werde "nach Möglichkeit" und "im Dialog mit den Personen eine Freiwilligkeit hergestellt." Dass die Securities bei den Zimmerbegehungen involviert sind, könnte die Herstellung von Freiwilligkeit noch unterstützen.

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist zentral für die Debatte um die Lage der Menschenrechte in den Erstaufnahmelagern. Dass dieses Grundrecht eigentlich auch in Flüchtlingsunterkünften zu gelten hat, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige nationale Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin, in einer Studie schon 2018 hervorgehoben. Auch das Amtsgericht Ellwangen schreibt in einer Verfügung nach dem Polizeigroßeinsatz in der LEA Ellwangen, der bundesweite Hetze ausgelöst hatte, im März 2019: "Bei Gemeinschaftsunterkünften – wie der LEA – sind bei denjenigen Räumen, die einzelnen Menschen zu Wohnzwecken zugewiesen sind, diese Menschen als Wohnungsinhaber zu sehen."

In der LEA Freiburg ist es allerdings nicht weit her mit der Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Geflüchteten haben beispielsweise keinen Anspruch auf einen eigenen Schlüssel für ihr jeweiliges Zimmer. Die regelmäßigen Kontrollen dieser Zimmer wären zur unmittelbaren Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben sicher zu rechtfertigen, nicht aber, wenn sie mehrmals in der Woche stattfinden und, wie es in der Hausordnung heißt, zur "Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung (insbesondere Belegungs-, Zimmer-, und Hygienekontrollen usw.)".

In einem in Auftrag von Aktion Bleiberecht erstellten Gutachten kommen auch die Berliner Juristinnen Anne-Marlen Engler und Anja Lederer zum Ergebnis: Die geltende Hausordnung ist grundrechtswidrig. Das Rechtsgutachten ist Teil der Kampagne "Grundrechte am Eingang abgeben", die unter anderem von LEA Watch, Aktion Bleiberecht, dem baden-württembergische Flüchtlingsrat und dem Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) getragen wird. Sie richtet sich gegen Grundrechtsverletzungen in der LEA Freiburg und stellt verschiedene Forderungen an das Land Baden-Württemberg. So soll den BewohnerInnen der Besuch durch Außenstehende jederzeit ermöglicht werden. Alle Zimmer der Landeserstaufnahmeeinrichtungen sollten abschließbar sein. Zimmerkontrollen und Kontrollen der Zutrittsdokumente durch Dritte sollen verboten werden. Auf Taschenkontrollen soll verzichtet werden. Es soll die Möglichkeit geben, sich selber mit Essen zu versorgen. BewohnerInnen sollen, anders als bisher, das Recht haben, sich auf dem jeweiligen Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen politisch oder religiös zu betätigen.

"Aus unserer Sicht sind in der Diskussion über die Grundrechte der LEA-BewohnerInnen alle Argumente ausgetauscht. Insbesondere angesichts der aktuellen Nachrichten und Bilder aus Moria und anderen Flüchtlingslagern bedauern wir, dass die aus unserer Sicht völlig unangebrachte Kritik an der LEA Freiburg (...) anhält. Weiter möchten wir uns dazu nicht äußern." Das war die erste Antwort aus dem grün geführten Freiburger Regierungspräsidium auf die Anfrage nach möglichen Grundrechtsverstößen in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) in Freiburg. Das Freiburger Regierungspräsidium hat in manchen Punkten sogar Recht. Viele Kritikpunkte an den Zuständen in der Einrichtung liegen tatsächlich schon lange auf dem Tisch. Geändert hat sich nichts, obwohl doch die Grünen in ihrem Wahlprogramm für die Landtagswahl 2016 noch mit der Parole "Humanität hat Vorrang" hausieren gingen und medienwirksam die Situation in Griechenland und Moria bedauern.

Auch heute geht es um Abschreckung

Freiburgs Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach von der SPD erklärt, als Antwort auf die Kritik der Flüchtlingsinitiativen: "Menschen mit Fluchthintergrund müssen bestmöglich in unserer Gesellschaft unterstützt werden und die verfassungsmäßig garantierten Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen." Der Bürgermeister verweist auf das ‚Leitbild Migration und Integration‘, das man sich als Stadt gegeben hat und in dem als integrationspolitisches Leitziel formuliert wird: "Die gleichberechtigte Teilhabe aller an der Stadtgesellschaft und gleichberechtigte Zugänge zu Arbeitsmarkt, Bildung, politischer Willens- und Meinungsbildung, Gesundheit, Wohnraum, Kultur und allen anderen öffentlichen Bereichen der Gesellschaft sollen allen FreiburgerInnen gleiche Chancen eröffnen." In einem Antwortschreiben an LEA Watch und Aktion Bleiberecht formuliert er: "Auch die Einrichtung und der Betrieb der LEA sind auf eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der aufgenommenen Personen ausgerichtet."

Aber geht es bei der LEA wirklich um menschenwürdige Unterbringung? Steht der Schutz der BewohnerInnen an erster Stelle? Warum ist man vonseiten der Stadt und der Landesregierung nicht so ehrlich zu sagen, dass es bei den Erstaufnahmeeinrichtungen um Abschreckung und Abschiebung geht? Schon die Abkürzung LEA stellt eine Verniedlichung der Lager dar. Von Erstaufnahme kann nicht mehr die Rede sein. Geflüchtete müssen mittlerweile in der Regel 18 Monate in diesen Unterkünften bleiben. Wenn sie aus vermeintlich ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ kommen, gar noch länger.

Wirklich unabhängige Monitoring- und Beschwerdestellen wären ein Anfang, um die menschenrechtliche Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen besser zu überwachen. Wer aber der Überzeugung ist, dass Grundrechte für alle gelten sollten, kann nur eines machen: alle Lager schließen.


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3 Kommentare verfügbar

  • Karl P. Schlor
    am 09.07.2021
    Antworten
    Die zentrale Frage ist doch, ob das Grundgesetz für hier Schutz suchende oder für Asylbewerber
    gilt, die ja noch nicht Bürger der Bundesrepublik sind, denn man kann sich nicht vorstellen, daß
    der Parlamentarische Rat dies auch für solche vorsah, die lediglich als "Bewohner des Bundesge
    bietes" zu…
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