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"Unser Dorf ist rechts"

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In Heidelberg und Ulm laufen aktuell mehrere Gerichtsverfahren wegen Straftaten, bei denen eine rassistische Motivation vorliegt. An ihnen wird deutlich, welches Ausmaß rechte Gewalt in Baden-Württemberg hat.

Sechs junge Männer müssen sich aktuell vor dem Landgericht Heidelberg verantworten, weil sie bei einem Junggesellenabschied im September 2018 auf türkisch- und portugiesischstämmige Gäste einer Eisdiele in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) eingeschlagen haben sollen. Mehrere Besucher des Eiscafés erlitten bei dem brutalen Angriff Prellungen und Hautabschürfungen, einem Vater wurde eine Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen. Laut Zeugen sollen die Angeklagten "Heil Hitler" gerufen und den Hitler-Gruß gezeigt haben. Aufgrund von Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stand zunächst nur die eine Hälfte der Angeklagten – drei Brüder – vor Gericht. Sie haben die Tat gestanden, den politischen Hintergrund der Tat leugnen sie jedoch. Demnach wären die rechten Parolen von den anderen drei Verdächtigten gerufen worden, die erst in ein paar Monaten vor dem Richter erscheinen müssen.

Unter den mutmaßlichen Tätern befindet sich auch ein Mann, der zum Zeitpunkt des Angriffs als Mechaniker bei der Polizei angestellt war. Der Polizeimitarbeiter ist nach Angaben des Innenministeriums mit sofortiger Wirkung freigestellt und von sämtlichen Aufgaben entbunden worden. Neben dieser Verbindung eines Angeklagten in den Polizeiapparat sollte vor allem alarmieren, dass die Medien nach der Tat meist über eine "Massenschlägerei" berichtet haben. Bei den LeserInnen konnte so der Eindruck entstehen, dass ein Teil der Schuld auf Seiten der Opfer zu finden sei. Der erste Prozesstermin hat diese Darstellung eindeutig widerlegt. Trotzdem ist in der Berichterstattung des SWR noch immer die Rede von einer Schlägerei und nicht konsequent von einem rassistisch motivierten Angriff.

"Die denken alle so"

Ende Mai 2019 standen auf einer Wiese am Ortsrand von Erbach-Dellmensingen bei Ulm mehrere Wohnwagen, die von Roma-Familien bewohnt wurden. Gegen 23 Uhr ist aus einem Kleinwagen eine brennende Fackel auf einen Wohnwagen geschleudert worden, in dem eine junge Frau mit ihrem Kleinkind geschlafen hat. Die Insassen des Autos sollen dabei "Zigeuner, ihr seid hier nicht willkommen" gerufen haben. Da die brennende Fackel ihr Ziel knapp verfehlte, wurde kein Schaden angerichtet. Wegen versuchten Mordes müssen sich für diese Tat seit vergangener Woche fünf junge Männer vor der Jugendkammer des Landgerichts Ulm verantworten.

Die Angeklagten, von denen vier weiterhin in Untersuchungshaft sitzen, sollen der Fanszene des Fußballvereins SSV Ulm 1846 angehören. Dort wurde vom Fanclub Donau Crew (DC08) bei einem Pokalspiel gegen den 1. FC Heidenheim ein Solidaritäts-Banner mit der Aufschrift "Eingesperrte immer bei uns, stark bleiben Jungs! DC08" hochgehalten. Dieses Banner wurde kurz nach der Verhaftung der jungen Männer gezeigt, die für den Brandanschlag verantwortlich sind. Am ersten Verhandlungstag haben die Verdächtigen ihre Tat gestanden, den politischen Hintergrund jedoch relativiert. Ebenso unglaubwürdig wie diese Distanzierung von rechten und rassistischen Einstellungen wirkt auf die Beobachter des Prozesses auch die Behauptung, die Gruppe hätte ihre Fackel bewusst auf die Wiese geworfen, den Wohnwagen somit absichtlich verfehlt.

Als die Angeklagten mit Bildern aus ihren Handys konfrontiert werden, auf denen sie vor einer Flagge des deutschen Reiches den Hitlergruß zeigen, meint einer der jungen Männer, dass vergleichbare Aufnahmen bei jedem Zweiten im seinem Dorf zu finden seien. Laut Daniel Strauß, Vorsitzender des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg, haben die Täter bewusst das Ziel verfolgt, die Roma-Familien aus der Ortschaft zu vertreiben. Dabei habe die Dorfgemeinschaft eine zentrale Rolle gespielt: "Der Brandanschlag basiert auf pauschalen und platten Vorurteilen über Sinti und Roma, die in der Dorfgemeinschaft zirkulieren. In Erbach-Dellmensingen ist Antiziganismus in der Mitte der Gesellschaft verankert. Einer der Angeklagten hat offen gesagt: 'Unser Dorf ist rechts. Die denken alle so.' Somit haben die jungen Leute im Grunde jene Erwartungshaltung umgesetzt, die von der Dorfgemeinschaft an sie gerichtet wurde."

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert, dass antiziganistische Straftaten besser dokumentiert und verfolgt werden. So sei die Hemmschwelle, Sinti und Roma in Deutschland anzugreifen, sehr niedrig. Dennoch wird Antiziganismus – die Ablehnung von Sinti und Roma – erst seit drei Jahren als eigenständige Kategorie in der polizeilichen Statistik für politisch motivierte Kriminalität erfasst. Seitdem sind die Fallzahlen kontinuierlich angestiegen, Daniel Strauß weist jedoch auf ein großes Dunkelfeld hin. Um Vorurteile gegenüber Sinti und Roma abzubauen, bedarf es aus seiner Sicht einer intensiveren Verankerung des Themas im Lehrplan: "Neben dem nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma und dem gegenwärtigen Antiziganismus müssen an den Schulen auch die geschichtlichen und kulturellen Leistungen der Minderheit thematisiert werden, damit andere Bilder über Sinti und Roma entstehen. Die jungen Leute, die in Ulm vor Gericht stehen, haben die pauschalsten und plattesten Vorurteile im Kopf."

Schüsse auf eine Gruppe nigerianischer Männer

Wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Besitz von Munition lief am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht Ulm ein weiteres Verfahren. Angeklagt war ein 51-jähriger Mann, der im August vergangenen Jahres vor dem Bürgerhaus Mitte in der Ulmer Schaffnerstraße ein Treffen nigerianischer Männer attackierte. Bis zu dieser Tat war er als Bote der Stadtverwaltung tätig. Bewaffnet hatte er sich laut Augenzeugen mit einem Schlagring, einem Messer und einer Druckluftpistole, mit der er auf einen Deutschen nigerianischer Herkunft geschossen hat. Der Betroffene, der von seinen Freunden Toy genannt wird, wurde dabei an der Schulter verletzt.

Schon zuvor war der mutmaßliche Täter vor Ort mit rassistischen Äußerungen und Drohungen gegen Migranten aufgefallen. Gegenüber einer Mitarbeiterin des Bürgerhauses hat er unter anderem mit einer Rockergang gedroht, wenn sich weiterhin migrantische Gruppen in den Räumlichkeiten des Gemeindezentrums treffen sollten. Für diese Taten wurde er zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. In die Urteilsfindung hat der Richter die politische Ausrichtung des Täters einbezogen, bei dem unter anderem eine Reichskriegsflagge und CDs von rechten Bands gefunden wurden. Obwohl der Täter nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, zeigt sich Toy mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. Angesichts seiner körperlichen Schäden hätte er sich jedoch ein deutlich höheres Schmerzensgeld gewünscht.

Da der Täter noch heute in unmittelbarer Nachbarschaft des Bürgerhauses wohnt, sorgen sich manche Nutzer vor weiteren Angriffen. Einige Teilnehmer der nigerianischen Gruppe haben die Gruppe sogar zwischenzeitlich verlassen, auch über räumliche Ausweichmöglichkeiten ist innerhalb der Gruppe diskutiert worden. Toy berichtet davon, dass er nach dem Vorfall große Angst gehabt habe, vor die Tür zu gehen. Trotzdem wolle er sich weiterhin im Bürgerhaus mit seinen Freunden treffen. "Wenn wir uns einen anderen Ort für unser Treffen suchen, hat der Täter sein Ziel erreicht", meint er. Um dies zu verhindern, habe er sich mit seinen Freunden gegenseitig Mut gemacht, auch vom Bürgerhaus und antirassistischen Initiativen habe er viel Unterstützung erhalten.

Beobachtet wurde der Prozess von Mitgliedern der Initiative Schaffnerstraße, die sich für eine umfassende Aufklärung der Tat einsetzen. Sie kritisieren, dass die rassistische Tatmotivation in der ersten Pressemitteilung der Polizei nicht benannt wurde. Dort ist zunächst nur die Rede von einem Mann, der sich am Lärm durch eine Feier im Bürgerhaus gestört gefühlt habe. Diese Darstellungsweise wurde von einigen Medien zunächst ungeprüft wiedergegeben. Sowohl die rassistischen Äußerungen im Vorfeld der Tat wie auch der gezielte Angriff gegen Migranten sind darin nicht thematisiert worden. Aus einem Angriff, den die Betroffenen als rassistisch motiviert wahrnehmen, wurde demnach ein unpolitischer Streit über eine Ruhestörung.

Rassismus und rechte Gewalt klar benennen

Es sind häufig zivilgesellschaftliche Gruppen wie die Initiative Schaffnerstraße, die dafür sorgen, dass der politische Hintergrund in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dabei gab es bei allen drei rassistischen Gewalttaten, die nun in Baden-Württemberg zu Gerichtsprozessen geführt haben, von Anfang an genügend Anzeichen für eine politische Tatmotivation.

Gut darauf geachtet wurde beim Brandanschlag in Erbach-Dellmensingen, bei dem Polizei und Medien von Beginn an auf die antiziganistische Motivation hingewiesen haben. Nur wenn die politische Dimension einer Tat im Gerichtsverfahren deutlich wird, können die Gerichte die rassistischen Beweggründe strafverschärfend in ihre Urteilsfindung einbeziehen – wie es laut Strafgesetzbuch bereits seit Jahren der Fall sein soll.


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3 Kommentare verfügbar

  • SSV ULM 1846 FANS
    am 09.06.2020
    Antworten
    Hinfort mit den Faschisten!
    Wir haben dieses große Problem schon länger, aber der Verein reagiert nicht wirklich ( außer dass beim nächsten rassistischen Vorfall wieder mal behauptet wird, dass diese Leute niemand kennt usw). Das Problem ist bekannt , aber es wird kleingeredet.
    Ordnungsdienst und…
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