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Schwert überm DemoZ

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Beflügelt durch das Attac-Urteil, hat das Finanzamt dem Demokratischen Zentrum in Ludwigsburg die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Behörde ist der Verein offenbar zu links. Droht zivilgesellschaftlichem Engagement nun das Aus?

Seit Jahresanfang schwebt ein Damoklesschwert über Deutschlands Vereinswesen. Denn im Februar hatte Attac durch ein höchstrichterliches Urteil den Gemeinnützigkeitsstatus verloren. Dem Münchner Bundesfinanzhof waren die umtriebigen Globalisierungskritiker im hippen Berlin zu "allgemeinpolitisch". Anders gesagt: zu wenig gemeinnützig. Die Entscheidung des obersten Gerichts für Steuer- und Zollsachen gilt als Paukenschlag in der steuerlichen Rechtsprechung – der in vielen politisch aktiven Vereinen die Alarmglocken klingeln ließ. Wen würde der behördliche Liebesentzug als nächstes heimsuchen, fragten sich ehrenamtliche wie professionelle Vereinsvorstände seitdem. Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Fallbeil Abgabenordnung, in der das Gemeinnützigsein gesetzlich geregelt ist, in Folge des Attac-Urteils erneut sausen würde.

Im Herbst war es dann soweit. Mitte Oktober trifft es zunächst einen weiteren großen außerparlamentarischen Player: das deutschlandweit aktive Kampagnenportal Campact. Wenige Tage später büßt mit dem "Demokratischen Zentrum" (DemoZ) in Ludwigsburg bundesweit erstmals ein kleines soziokulturelles Zentrum seine Gemeinnützigkeit ein. Mit Schreiben vom 24. Oktober entzieht das Finanzamt in der württembergischen Residenzstadt dem "Verein für politische und kulturelle Bildung", so der Namenszusatz, diesen Status.

Nazis ausgeschlossen – für die Behörde nicht okay

Wie begründet die Behörde ihre Entscheidung? Die politische Willensbildung werde im DemoZ nicht mit geistiger Offenheit geführt, moniert sie. "Es wird vielmehr versucht, die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen", heißt es im Bescheid. Beispielhaft verweist das Amt auf kapitalismuskritische Vorträge und Workshops im Jahr 2017, die unter der Überschrift "Kapitalismus – was ist das und was können wir dagegen tun?" im DemoZ angeboten wurden. Ein Dorn im Auge ist den Sachbearbeitern explizit auch eine Veranstaltung, die den Teilnehmenden eine "Einführung in die Idee des Anarchismus" nahebrachte.

Zudem kritisiert die Behörde, dass sich das Kulturangebot des Zentrums nicht an alle richte, weil – Neonazis leider draußen bleiben müssen. So sichteten die Prüfer offenbar die Internetpräsenz des DemoZ, wo man im Impressum fündig wurde. "Ausgeschlossen von den Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind", steht dort wörtlich. Für das Finanzamt Beweis genug, dass die Förderung der Allgemeinheit, wie die Abgabenordnung verlangt, nicht gegeben ist. "Gegenüber dem Anspruch, der 'Volksbildung' und einer offenen demokratischen Diskussion zu dienen, ist laut Text neben dem Impressum festzustellen, dass der Verein DemoZ ausdrücklich auch Personen von seinen Veranstaltungen ausschließt", heißt es in einem früheren Behördenschreiben.

Yvonne Kratz kann den blauen Brief der Steuereintreiber noch immer nicht fassen. Das sei in Zeiten von Hass und Hetze "ein ganz schlimmes Zeichen für unsere Gesellschaft", sagt die 24-jährige Vorstandsfrau. Seit 40 Jahren biete das DemoZ einen für alle Menschen offenen sozialen Treffpunkt mit zahlreichen Kultur- und Politikangeboten. Für das kulturelle Leben in einer Stadt wie Ludwigsburg sei ein vielfältiges, für alle zugängliches Programm entscheidend. So weit wie möglich habe man alle Angebote kostenlos gehalten, damit jede und jeder daran teilnehmen kann. Zudem stehe kein Träger hinter dem Zentrum, sondern man verwalte sich selbst. Alle, auch die Gäste, entscheiden gemeinsam, so Kratz. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sei das Zentrum in seiner Existenz bedroht, betont sie.

Ohne Gemeinnützigkeit keine Fördergelder mehr?

Weil man sich gegen Rassismus und Antisemitismus einsetze und deshalb mit Störungen rechnen müsse, habe man eine rechtssichere Formulierung gewählt, um notfalls das Hausrecht durchsetzen zu können, erläutert sie den monierten Ausschlusspassus. "Der Text ist so im Internetportal der Bundeszentrale für politische Bildung publiziert", betont Kratz.

Große Sprünge konnte sich das DemoZ schon bisher nicht erlauben. Der Jahresumsatz liegt bei weniger als 50 000 Euro, den größten Teil des verfügbaren Geldes steuern Spenden bei. Diese waren bislang steuerlich absetzbar, was nach dem Finanzamtsbeschluss nicht mehr möglich wäre. Yvonne Kratz glaubt, dass viele der Spender dem Zentrum treu bleiben. "Sie spendeten schon bislang, um unsere Arbeit zu unterstützen und nicht, um Steuern zu sparen", wie sie sagt.

Völlig unklar sei dagegen, ob künftig auch noch Förder- und Projektgelder fließen. Denn diese sind in der Regel an die Gemeinnützigkeit des Adressaten gebunden. Dazu gehört ein städtischer Zuschuss sowie Landesmittel, die der Verein als soziokulturelles Zentrum jährlich erhält. "Wir haben noch keine Signale bekommen, wie es weitergeht", sagt Kratz. Sollten diese Quellen versiegen, könne das DemoZ sein derzeitiges Angebot an kostenlosen Kursen und Veranstaltungen nicht weiter stemmen. Gegen den Bescheid des Finanzamts werde man Widerspruch einlegen – und wenn nötig auch klagen, kündigt Kratz schon heute an.

Urteil öffnet Behördenwillkür Tür und Tor

Die Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofs wollen Fachleute trotz der Folgen nicht pauschal verurteilen. "Der höchstrichterliche Spruch soll eigentlich verhindern, dass unter dem 'Deckmantel' politischer Bildungsarbeit in Wahrheit Partei- und Tagespolitik betrieben wird", sagt Sarah Lincoln, Juristin bei der Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das DemoZ juristisch begleitet. Bei der Grenzziehung sei der Bundesfinanzhof leider etwas über das Ziel hinausgeschossen. Nämlich indem er Vereinen die Gemeinnützigkeit versagt, die sich zu konkreten tagespolitischen Fragestellungen äußern, dabei eigene Forderungen aufstellen und dadurch Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Auch deswegen herrsche nach dem Attac-Urteil große Rechtsunsicherheit in den Finanzbehörden. "Die meisten Finanzämter legen es zugunsten der Vereine aus", weiß Lincoln. Doch wenn ein Verein einer Behörde schon lange ein Dorn im Auge sei, böte das Urteil jetzt den Hebel, um die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Im Fall DemoZ will Lincoln dies den Ludwigsburger Steuerbeamten nicht unterstellen. Doch auch sie seien zu weit gegangen. "Die Auffassung des Finanzamts ist rechtlich nicht haltbar", sagt sie. Die Begründung zeuge von einem viel zu engen, letztlich auch realitätsfernen Verständnis von politischer Bildung. "Sie muss überparteilich sein, aber nicht wertneutral", verdeutlicht Lincoln. Wer politische Veranstaltungen organisiere, zeige immer auch eine politische Haltung, ergänzt sie. "Zudem macht das DemoZ keine politische Lobbyarbeit", betont sie. Dies war im Attac-Fall ein zentraler Grund für die Aberkennung. Würden alle deutschen Finanzbehörden das Attac-Urteil so wie das Ludwigsburger Finanzamt interpretieren, dann hätte dies "krasse Auswirkungen", meint Lincoln. "Viele Vereine wären nicht mehr gemeinnützig und müssten um ihre Existenz bangen. Eine lebendige Demokratie braucht jedoch diese Räume gesellschaftspolitischer Debatten."

Die Abgabenordnung gehört überarbeitet

Deshalb verlange der Fall DemoZ auch, die Abgabenordnung (AO) zu überarbeiten – weil sie längst aus der Zeit gefallen ist. "Darin ist das Ehrenamt nach ganz alten Vorstellungen definiert", erläutert Lincoln. Eine Gesetzesreform müsse einerseits klarstellen, dass gemeinnützige Organisationen zur Erreichung ihrer Zwecke durchaus Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen dürfen, verlangt auch die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung". Andererseits müssten in einer modernen AO zusätzliche Zwecke aufgenommen sein, die heutiges zivilgesellschaftliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit widerspiegeln, so die Allianz, hinter der mehr als 130 Vereine und Stiftungen stehen. "Ein Strick- oder Schachverein gilt bis heute als gemeinnützig. Ein Verein, der sich für die Förderung der Menschenrechte oder des Friedens engagiert, jedoch nicht", verdeutlicht GFF-Juristin Lincoln.

AO absurd – ein Fallbeispiel

"Das zuständige Finanzamt hat unserem Institut bescheinigt, dass es ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51ff der Abgabenordnung dient (…) Unser Institut ist daher berechtigt, für Spenden, die satzungsgemäß Wissenschaft, Forschung und Bildung zugutekommen, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen, wodurch solche Zuwendungen in der Steuererklärung des Zuwendenden geltend gemacht werden können (steuerliche Abziehbarkeit)", verkündet das Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE) auf seiner Internetseite. EIKE ist kein Forschungsinstitut, es publiziert nicht in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und es lehnt jegliche Klimapolitik ab, beschreibt dagegen Lobbypedia den Verein mit Sitz in Jena. EIKE sei die Speerspitze der Lobby, die den menschengemachten Klimawandel leugnet. Fest macht Lobbypedia das unter anderem an den EIKE-Kooperationspartnern – etwa dem Committee for a Constructive Tomorrow (CFACT), einem Koordinator der internationalen Klimaleugner. EIKE-Präsident Holger Thuß hat dessen Ableger CFACT Europe mitgegründet und ist dessen Geschäftsführer. Weiterhin arbeitet EIKE mit der US-Klimaleugner-Lobbyvereinigung Heartland Institute zusammen. Hierzulande nehme EIKE über ihre Repräsentanz im Bundesfachausschuss Energie der AfD Einfluss auf die deutsche Umwelt- und Energiepolitik.

Lobbypedia ist ein Projekt des gemeinnützigen Vereins LobbyControl. Das Attac-Urteil kann auch diesen Verein treffen, weil er nach seiner Satzung über Machtstrukturen und Einflussstrategien in Deutschland und der EU aufklären will. Und damit politische Bildungsarbeit leistet – während EIKE laut Satzung Wissenschaft und Forschung fördert. (jl)

Auf Anfrage gibt das Ludwigsburger Finanzamt keine Auskunft zur Causa DemoZ. "Das Steuergeheimnis hat oberste Priorität", so die Antwort des Behördenleiters. Kein Kommentar zum konkreten Fall, heißt es auch aus dem baden-württembergischen Finanzministerium, das von Ministerin Edith Sitzmann (Grüne) geführt wird. "Die Finanzämter prüfen in Eigenregie, ob die Vereine gemäß ihrer Satzung gemeinnützig sind", sagt deren Sprecherin Antje Mohrmann nur. Gewöhnlich erfolge die Überprüfung in dreijährigem Turnus. Allerdings gibt Mohrmann preis, dass das Attac-Urteil Bewegung in die Diskussion über eine Reform der Abgabenordnung gebracht habe. "Zwischen Ländern und Bund wird dies momentan auf der Fachebene besprochen", verrät sie.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz bestätigt dies auf Nachfrage. "Das Bundesfinanzministerium arbeitet mit Hochdruck an der Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts", sagt der derzeitige SPD-Vize. Dazu sollen auch "eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen" angehört werden. "Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern." Scholz verspricht, in den nächsten Wochen einen Vorschlag dazu vorzulegen.


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3 Kommentare verfügbar

  • Reinhart Vowinckel
    am 29.01.2020
    Antworten
    Leider habe ich den Artikel erst heute gelesen. Ich hoffe, mein Kommentar kommt noch an.
    Der Gemeinnützigkeitsbegriff, wie ihn der Bundesfinanzhof anscheinend versteht - auf welcher rechtsstaatlichen Grundlage? - wider spricht eindeutig dem wichtigsten politischen Grundrecht, dem Recht der…
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