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Ein halbes Leben observiert

Ein halbes Leben observiert
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Der Kommunist als solcher ist eine ansteckende Gefahr, und wer Umgang mit einem pflegt, gehört ebenfalls überwacht. So hat es der Verfassungsschutz jahrzehntelang praktiziert – auch bei dem Freiburger Anwalt Michael Moos. Der hat sich jetzt erfolgreich gewehrt.

Dass er vom Verfassungsschutz ausgespäht wurde, entnahm der Rechtsanwalt einem Pressebericht. 2009, kurz vor den Gemeinderatswahlen in Freiburg, blätterte Michael Moos durch die "Badische Zeitung" und staunte nicht schlecht: Die Linke Liste, für die er sich schon seit Jahren als Kommunalpolitiker engagierte, werde vom baden-württembergischen Inlandsgeheimdienst überwacht, las er dort. Das war der Auftakt für einen Rechtsstreit mit dem Staat, der nun schon seit zehn Jahren andauert.

Welche Informationen der Geheimdienst über ihn zusammengetragen hat, weiß Moos bis heute nicht – obwohl er sich durch mehrere Instanzen klagte, um wenigstens einen Auszug davon zu erhalten. 764 Seiten umfasst seine Akte, so viel konnte er herausfinden. Doch was sich unter den schwarzen Balken befindet, die gut zwei Drittel der gesammelten Daten unlesbar machen, bleibt vermutlich ewiger Gegenstand der Spekulation. Sie müssen geheim gehalten werden, befindet der Verfassungsschutz, denn ihre Offenlegung gefährde nicht nur Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, sondern ermögliche "Rückschlüsse auf Beobachtungsfelder, die Arbeitsweise und den Kenntnisstand" einer Behörde, die bevorzugt, dass ihr niemand auf die Finger schaut.

Sicher ist jedoch, dass Moos, heute 72 Jahre alt, sein halbes Leben lang unter Beobachtung stand. Bereits der erste Eintrag, aus dem Jahr 1978, wirkt übergriffig: "bei einer gerichtsverhandlung gegen angehoerige des kbw [Kommunistischer Bund Westdeutschland, d. Red.]", heißt es dort, "war obiger pkw vor dem gerichtsgebaeude geparkt und wurde offensichtlich von einem prozessinteressierten benutzt." Weil anscheinend schon der Besuch einer öffentlichen Gerichtsverhandlung – es sitzen immerhin Kommunisten auf der Anklagebank – verdächtig genug ist, eine staatliche Überwachung zu rechtfertigen, folgen (geschwärzte) "erkenntnisse ueber halter und benutzer". Der Auftakt zu 35 Jahren Bespitzelung. Mindestens. Denn in späteren Vermerken wird aufgelistet, dass sich bereits der minderjährige Moos in der linken Szene herumgetrieben habe, als Jura-Student dann beim Sozialistischen Studentenbund und später beim KBW.

Der Staat weiß Dinge über Moos, die er selber nicht mal ahnte

Während sich die Verfassungsschutzämter bei ihrer Informationsgewinnung größtenteils auf öffentlich zugängliche Informationen beschränken, gingen sie bei Rechtsanwalt Moos einen Schritt weiter und observierten seinen Arbeitsplatz. In der Akte liest sich das wie folgt: 15:25 Uhr: "Moos geht aus der Kanzlei und zum Pkw. Er stellt das Fahrzeug kurzfristig ab, um eine Anwohnerin einfahren zu lassen. Nachdem er das Fahrzeug zurückgestellt hat, betritt er wieder die Kanzlei." Schwarz. 16:35 Uhr: "Moos rangiert erneut den Pkw, um Anlieger ausparken zu lassen." Schwarz. 18:18 Uhr: "Moos verlässt das Haus, geht zum Pkw, steigt ein und fährt in Richtung Eisenbahnstraße weg." Schwarz.

Als er 1994 zusammen mit Kollegen ein Eröffnungsfest für ihre neue Kanzlei im Hegar-Haus feiert, ist der Verfassungsschutz mit dabei – wie auf scheinbar jeder zweiten Veranstaltung in Freiburg und Umgebung, die sich tendenziell dem linken Spektrum zuordnen lässt. Am 11. April 1986 besuchten etwa 400 Gäste einen Themenabend über die neuen Sicherheitsgesetze. Eine geheimdienstliche Quelle beurteilt das Publikum: "ca. 60% links bis liberal, ca. 40% linksextremistisch." Den Verfassungsschützern ist es nicht entgangen, dass Moos im selben Jahr bei einer anderen Veranstaltung "legalisierte Gestapo-Methoden" anprangerte, mit deren Hilfe sich Sicherheitsbehörden zur Durchsetzung politischer Interessen instrumentalisieren ließen. "Willkürmaßnahmen sind Tür und Tor geöffnet", soll der Anwalt ausweislich eines geheimdienstlichen Protokolls gesagt haben. Freilich ohne damals zu ahnen, dass er ebenfalls Betroffener ist.

Manchmal sind die Schlapphüte sogar besser im Bilde als der Bespitzelte selbst: So soll Moos laut einem Vermerk von 1981 in der Szene auch den Decknamen "Fridolin" getragen haben – was ihm wiederum "völlig unbekannt" war, bis er es schwarz auf weiß auf Seite 36 seiner Akte lesen konnte.

Die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den Rechtsanwalt sind am spärlichsten begründet: Auf den Seiten 10 bis 17 sind beispielsweise nur noch die Worte "Deutscher linksextremistischer Terrorismus" und "Moos RA, amtsbekannt" zu lesen. "An keiner Stelle wird ersichtlich", sagt der Jurist Udo Kauß, "was diese Zuordnung rechtfertigen soll." Er vertritt Moos als Rechtsbeistand gegen den Verfassungsschutz. Nichts, was auf den fast 800 Seiten aufgelistet ist, so betont er, habe je zu einem Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten geführt. Stattdessen sei umfangreich Material über einen Bürger gesammelt worden, der "nichts anderes getan hat als von seinen Grundrechten Gebrauch zu machen", und der "sich immer gegen die Anwendung von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ausgesprochen hat".

Wer den Schah kritisiert, ist ein Verfassungsfeind

Beim breiten Feld des Linksextremismus, als dessen zentrale Aktions- und Agitationsfelder der Verfassungsschutz Antifaschismus, Antirassismus, Antirepression, Antimilitarismus und Antigentrifizierung identifiziert hat, sind die Bundesbehörden traditionell besonders alarmiert, wenn sie eine kommunistische Bedrohung wittern. Um klar zu machen, wo der Feind steht, charakterisierte eine amtliche Broschüre des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen Kommunisten 1951 als "hartnäckig und erfinderisch wie Insekten". Da gibt es nur einen Umgang, ganz klar: "Sie können sie nur zertreten, wenn Sie sie sehen." Es folgt ein Appell, die Reihen fest zu schließen: "Was Ihnen auch heute gegen den Strich geht, was Ihnen morgen untragbar erscheint, was Sie übermorgen glauben, nicht mehr dulden zu können – der Bolschewismus ist immer das größte Übel, sein Anschlag ist die größere Gefahr."

Aufgeheizt von den Spannungen des Kalten Krieges habe sich der Rechtsstaat "mit den Vorurteilen seiner Zeit infiziert", resümiert der Jurist Heribert Prantl in einer Kolumne für die "Süddeutsche Zeitung": "Er kriminalisierte nicht nur echte oder angebliche Kommunisten, sondern auch die Friedensbewegung und die Gegner der Politik Konrad Adenauers." Um den "weltumspannenden Angriff des Kommunismus" abzuwehren, wurden die sicherheitspolitischen Interessen der damaligen Bundesregierung mit denen des Grundgesetzes gleichgesetzt. Ein Verfassungsfeind war demnach, wer die deutsche Wiederbewaffnung, die militärische Westintegration oder den Schah von Persien als Bündnispartner kritisierte.

Aus dieser Zeit stammt ein weiteres Konzept, das in der juristischen Beweisführung längst als untauglich identifiziert wurde, doch in der geheimdienstlichen Praxis nach wie vor zur Anwendung kommt: die sogenannte Kontaktschuld. Es muss demnach kein notwendiges Kriterium für staatliche Überwachung sein, selbst gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzukämpfen. Es genügt bereits, wenn man Umgang mit Personen pflegt, denen die Behörden verfassungsfeindliche Tendenzen attestieren, unabhängig davon, welcher Art die Beziehungen sind. In den Worten der Behörden werden dann nicht Daten über Einzelpersonen, sondern über Szenen und Strukturen gesammelt. Im Fall von Michael Moos, der als Anwalt unter anderem Sympathisanten der RAF verteidigte, spielte daher auch das standesgemäße Berufsgeheimnis eine untergeordnete Rolle gegenüber den behördlichen Interessen der Informationsgewinnung.

"Ein zwiespältiges Urteil", sagt Anwalt Kauß

Das allerdings war ein illegaler Übergriff, wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht am 11. Juli dieses Jahres auf Klage von Moos feststellte: Erfassung und Speicherung der Daten von insgesamt 15 Verteidigerbesuchen seien von Anfang an rechtswidrig gewesen. Zudem befand das Gericht, die geheimdienstlich erhobenen Informationen über Moos hätten nicht länger als bis zum 31. Dezember 2000 gespeichert werden dürfen. Der Verfassungsschutz sammelte aber noch bis 2013.

Michael Moos und sein Anwalt Udo Kauß konnten damit einen Teilerfolg erringen. Letzterer spricht jedoch von einem "zwiespältigen Urteil". Das eigentliche Ziel war es, die gesamte Überwachung als rechtswidrig feststellen zu lassen. Dennoch verbuchte er die Entscheidung als "richtungsweisend". Denn die Linke Liste in Freiburg wurde, wie das Gerichtsverfahren zu Tage förderte, nur überwacht, weil dort auch ein DKP-Mitglied antrat. "Es ist ein großer Fortschritt", sagt Kauß, "dass der Verfassungsschutz sich nicht mit seiner Ansicht hat durchsetzen können, dieser Umstand erlaube es, alle Personen, die mit dem Funktionär in politischem Kontakt stehen, als linksextremistisch beeinflusst zu überwachen." Ihm sei kein vergleichbares Urteil aus Baden-Württemberg bekannt, das sich zuvor gegen das Konzept der Kontaktschuld als Grundlage geheimdienstlicher Observation positioniert hätte.

Ganz zufrieden ist Kauß dennoch nicht. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, weswegen die Speicherung von Moos' Daten vor dem Jahr 2000 rechtmäßig gewesen sein soll. Daher ist für ihn nicht ausgeschlossen, in Berufung zu gehen. Bislang hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nur seine Entscheidung bekannt gegeben, die Urteilsbegründung steht noch aus. Kauß kündigt an, sich diese "sehr genau anschauen" zu wollen.


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2 Kommentare verfügbar

  • Lowandorder
    am 19.07.2019
    Antworten
    Bitter & Chapeau

    Leider ein steinalter Hut - wie ja auch Seyfried - oldie but goldie - zeigt.
    Dazu - 1977/78 Refi am Hessischen VGH - Beamtensenat.
    Ein Nachbarsenat hatte ausgeurteilt &! Durchgesetzt!
    Dero Schnüffelakten mußten/wurden rausgerückt.
    Nicht ohne den Untergang des Abendlandes zu…
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