KONTEXT:Wochenzeitung
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Die schönsten Blumen für den Vater

Die schönsten Blumen für den Vater
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Erst langsam lichtet sich das Dunkel um die NS-Justiz in Stuttgart. Wochen nach der Eröffnung der neuen Ausstellung kommen Angehörige von hingerichteten französischen Résistance-Kämpfern zu einer Gedenkfeier und erzählen von ihren Vätern. Das war höchste Zeit.

Die Erinnerung, eine seltsame Sache. Roger Stoessel aus Mulhouse-Dornbach im Elsaß hat, wie er sagt, keinerlei persönliche Erinnerungen an seinen Vater Marcel Stoessel. Dreieinhalb Jahre alt war er, als dieser im Mai 1942 von den Nazis verhaftet wurde. Gut ein Jahr später wurde Marcel Stoessel im Lichthof des Oberlandesgerichts Stuttgart hingerichtet. Das Gebäude wurde gegen Ende des Krieges zerstört, danach entstand hier das völlig neu strukturierte Gebäude des Landgerichts, und dort, wo einst das Fallbeil war, ist jetzt ein Parkplatz.

Es sei kein wirklich authentischer Ort mehr, "die Umgebung, die Höhe, alles ist anders", sagt Paula Lutum-Lenger, Direktorin des Hauses der Geschichte (HdG) Baden-Württemberg. Deswegen habe man sich auch entschieden, den Erinnerungsort für die Opfer der NS-Justiz nicht hier, sondern vor dem Eingang des Landgerichtsgebäudes zu platzieren. Doch der Ort ist offenbar authentisch genug, dass Stoessel, als er gefragt wird, nicht zur einstigen Hinrichtungsstätte gehen will; es scheint ihn emotional zu sehr zu berühren.

Auch André Perreau war noch sehr klein, fünf Jahre alt, als er seinen Vater zum letzten Mal sah. Am Nachmittag des 7. März 2019 stehen Perreau und Stoessel nun, beide mittlerweile 80-jährig, vor dem Landgericht Stuttgart, neben dem neuen Erinnerungsort mit den drei Stelen, sie wirken beide etwas aufgekratzt. Und gut zwei Stunden später, als sie im Haus der Geschichte kurze Reden halten, da sagen beide fast wortgleich: "Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal hierher kommen und eine Rede halten würde." Beiden wird bei diesen Worten die Stimme brüchig.

Auf drei Stelen stehen die Namen der 423 hier Hingerichteten

Ihre Väter. Zwei von mindestens 423 Menschen, deren Leben zwischen 1933 und 1944 hier das Fallbeil beendete. Und an die bis vor Kurzem nichts erinnerte außer eine sehr allgemein gehaltene, fast versteckte Inschrift: "Den Opfern der Justiz im Nationalsozialismus zum Gedenken. Hunderte wurden hier im Innenhof hingerichtet. Den Lebenden zur Mahnung."

Nach jahrelangem Kampf um ein angemesseneres Gedenken (<link https: www.kontextwochenzeitung.de zeitgeschehen verschleppte-erinnerung-5170.html _blank external-link>Kontext berichtete) wurden am 28. Januar nun eine Ausstellung zur NS-Justiz im Landgerichtsgebäude eröffnet und vor dessen Eingang drei Stelen enthüllt, auf denen, gegliedert nach Hinrichtungsdatum, die Namen aller hier während der NS-Zeit hingerichteten Personen stehen: mit Alter zu diesem Zeitpunkt, Beruf, zur Last gelegtem Delikt und dem Gericht, das sie verurteilte. Und so ist unter "19. Juni 1943" zu lesen: Marcel Stoessel, 38, Kranführer, Politisches Delikt, Volksgerichtshof. Und unter "19. April 1944": Maxime Perreau, 34, Schlosser, Politisches Delikt, Gericht der Feldkommandatur 669 Dijon.

"Politisches Delikt", das konnte vieles sein. Zum Beispiel auch die sogenannten "Rundfunk-Verbrechen", das Hören von "Feindsendern". Bei Perreau und Stoessel aber war es aktiver Widerstand gegen das NS-Regime. Beide waren in gewerkschaftlich geprägten Résistance-Gruppen aktiv, der im nordostfranzösischen Dijon lebende Perreau (mehr Informationen <link https: www.kontextwochenzeitung.de zeitgeschehen von-den-nazis-gekoepft-2365.html _blank external-link>hier und <link https: www.kontextwochenzeitung.de zeitgeschehen erschiessen-oder-koepfen-2402.html _blank external-link>hier) ebenso wie der im elsässischen Mulhouse lebende Stoessel, der Teil der "Groupe Wodli" war (mehr Informationen <link https: www.kontextwochenzeitung.de zeitgeschehen die-sonne-sehe-ich-nicht-mehr-aufgehen-5171.html _blank external-link>hier). Sie verteilten Flugblätter gegen die Nazis, legten Waffendepots an, planten Sabotageaktionen.

Die Söhne füllen die Daten der Väter mit Leben

Einblicke ins Schicksal der Väter geben Roger Stoessel und André Perreau (die in Mulhouse bzw. Dijon leben) in ihren Reden bei der Gedenkfeier im Haus der Geschichte – und füllen damit die dürren Daten mit Leben. Die Geschichte seines Vaters sei die eines Mannes, "der das Leben und die Bedingungen der Arbeiterklasse voranbringen wollte", erzählt Roger Stoessel. "Marcel Stoessel und seine Mitstreiter haben mit dem Leben dafür bezahlt, dass sie sich nicht unterwerfen wollten", er sei der festen Überzeugung gewesen, dass "nach ihm mehr Freiheit, mehr Gleichheit, mehr Brüderlichkeit kommen werden."

Das kann der Sohn, der keine Erinnerungen an seinen Vater mehr hat, eigentlich nicht aus eigener Erfahrung wissen. Oder doch ein bisschen? Ab 1948 habe er jedes Jahr an Allerheiligen Blumen für das Grab seines Vaters gekauft (dessen Urne war auf Umwegen wieder nach Mulhouse-Dornach gelangt), immer beim gleichen Blumenhändler. Einmal, als er vielleicht zwölf Jahre alt war, habe dieser gesagt: "Ich gebe dir immer die allerschönsten Blumen für deinen Vater, denn dass ich noch am Leben bin, liegt an ihm: Er hat mich nie denunziert, obwohl er genau wusste, dass in meinem Garten Waffen versteckt waren."

Perreau, der nach Stoessel spricht, hat auch noch seine Enkelin Alice dabei. Sie mahnt, das Opfer ihres Urgroßvaters und seiner Mitstreiter nicht zu vergessen. Am Ende gibt es für beide Standing Ovations.

Irritationen im Vorfeld

So bewegend die Veranstaltung ist, ein bisschen ist sie auch ein Nachholtermin. Denn der etwas dilettantisch wirkenden Planung des Justizministeriums für die eigentliche Eröffnungsfeier am 29. Januar war geschuldet, dass zwar Nachfahren der Hingerichteten, wenn auch sehr spät, eingeladen wurden, aber keine Redebeiträge für sie vorgesehen waren, und dass viele Vertreter von Verbänden wie etwa der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), die eine wichtige Hilfe für die Recherchen waren, nicht eingeladen wurden. Mehrere Fauxpas, die der vom Haus der Geschichte veranstaltete Abend nun ausbügelte.

Von diesen Irritationen im Vorfeld haben Stoessel und Perreau offenbar nicht viel mitbekommen, ebenso wenig von dem jahrzehntelangen Ringen um einen adäquaten Gedenkort. Perreau sagt, er fände es "sehr mutig von den Deutschen, diese Erinnerungsstätte einzurichten." Von den Bemühungen um Erinnerungsort und Ausstellung haben sie erst vor wenigen Jahren erfahren. Vom Ehepaar Brigitte und Gerhard Brändle aus Karlsruhe, das seit Jahren über französische Widerstandskämpfer forscht, die in der NS-Zeit in Deutschland ermordet wurden (<link https: www.kontextwochenzeitung.de ueberm-kesselrand auf-der-spur-eines-verbrechens-2229.html _blank external-link>Kontext berichtete). Ihnen danken sie daher besonders. Ob sie gewusst hätten, dass seit den ersten Bemühungen des ehemaligen Verwaltungsrichters Fritz Endemann, einen Gedenkort einzurichten, 30 Jahre vergangen seien? "Trente ans?", ja, da hatten noch mehr Kinder der Hingerichteten gelebt, sagt Perreau.

Die Brändles, die auch an der Gedenkveranstaltung teilnehmen, wirken etwas zwiegespalten, was den neuen Erinnerungsort angeht. Ohne bürgerschaftliches Engagement wie von ihnen oder Endemann hätte es wohl weder Stelen noch Ausstellung gegeben. Und doch meinen sie, noch Anzeichen zu erkennen, manche Dinge immer noch nicht benennen zu wollen. Etwa, dass auf den Stelen aktiver Widerstand gegen die Nazis wie viele andere Delikte nur in der allgemeinen, wenig sagenden Kategorie "Politisches Delikt" zusammengefasst werde. Oder dass in der Ausstellung im ersten Stock des Landgerichts die französischen Résistance-Kämpfer allzu knapp erwähnt würden.

Tatsächlich fragt man sich, warum in der Ausstellung wie im Katalog im Vergleich zu den ausführlich beschriebenen Tätern aus der Justiz den Verurteilten und Hingerichteten nicht mehr Platz eingeräumt wird. Von der elsässischen Wodli-Gruppe etwa wird nur die Hälfte genannt, Marcel Stoessel ist nicht darunter. Ihre gewerkschaftliche und teils kommunistische Prägung wird nicht erwähnt. Und die Gruppe der Eisenbahner aus Dijon, zu denen Maxime Perreau gehörte, fehlt ganz. Ein Umstand, den auch dessen Sohn André bei der Ausstellungsführung offenbar irritierte. Genügend Quellen zu ihnen gäbe es – weswegen zu hoffen ist, dass das Haus der Geschichte, das Oberlandesgericht und das Landgericht Stuttgart, die die Ausstellung als Gemeinschaftsprojekt umgesetzt haben, es als work in progress betrachten.

Die Ausstellung ist eine Pionierarbeit 

Unbedingt empfehlenswert sind Ausstellung und Katalog dennoch, eine Pionierarbeit sind sie so oder so. Denn "ein Forschungsstand zur Geschichte der NS-Justiz in Stuttgart existiert praktisch nicht", so der Heidelberger Historiker Frank Engehausen, der für die Stadt vor Kurzem ein Gutachten zur Forschung über den Nationalsozialismus in Stuttgart angefertigt hat. Württemberg allgemein sei in Sachen Aufarbeitung der NS-Justiz Schlusslicht in Deutschland, sagt Ausstellungskuratorin Sabrina Müller, was an der Quellenlage liege, die "sehr fragmentiert" sei. Der badische Landesteil sei hier wesentlich weiter. Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Erforschung nicht gerade forciert wurde.

Die Ausstellung gliedert sich in zwei Teile: Im Foyer im ersten Stock wird zunächst die Geschichte des OLG beleuchtet und an die 73 jüdischen Juristinnen und Juristen aus dem Landgerichtsbezirk Stuttgart erinnert, die während der NS-Zeit entrechtet, ermordet oder in die Emigration gezwungen wurden. 13 von ihnen starben in KZs, zwei nahmen sich vor der Deportation das Leben, 50 konnten emigrieren, darunter der bis März 1933 als Amtsrichter in Stuttgart tätige Fritz Bauer, der nach dem Krieg als hessischer Generalstaatsanwalt zum unermüdlichen Verfolger von NS-Verbrechen werden sollte. 

Auch Bagatelldelikte mit dem Tod bestraft

Im vom Foyer abgehenden Flur schließlich wird die Praxis der nationalsozialistischen Strafjustiz beim Sondergericht Stuttgart, dem Oberlandesgericht und dem mehrmals in Stuttgart tagenden Volksgerichtshof dokumentiert. Bei vielen Richtern und Staatsanwälten sei dabei ein Muster zu erkennen, so Müller: Im Laufe des Krieges radikalisiert sich die Strafjustiz, nicht nur bei politischen Delikten oder solchen, die als Verstoß gegen NS-Ideologie galten, sondern dies zeigte sich auch bei "Delikten, die wir noch heute als Straftaten betrachten" – auch diese seien immer härter bestraft worden. Als Beispiel nennt Müller den Raub einer Geldbörse durch einen 20-Jährigen, bei dem der Richter der Meinung war, dass er als Volksschädling "ausgemerzt" werden müsse. Zunehmend hätten auch Bagatelldelikte zu Todesurteilen geführt, und man müsse konstatieren, dass auf diese Weise viele Richter und Staatsanwälte schlicht Karriere im NS-Regime machen wollten. Dabei gab es, auch das zeigen die Beispiele aus der Ausstellung eindrucksvoll, durchaus Ermessungsspielräume.

Ein Grund, warum es mit der Aufarbeitung der Urteile der NS-Justiz nach dem Krieg so lange gedauert habe, sei auch, "dass viele gesagt haben: Es sind doch Kriminelle", erläutert Müller. Dabei gehe es doch schlicht um die Menschenwürde, die allen gewährt werden muss, egal, welches Delikt sie begangen haben. Ein Grundsatz, der der NS-Justiz fehlte, was lange keine Rolle zu spielen schien.

Kaum Karriereknicks: Personelle Kontinuitäten nach dem Krieg

Das führt zum letzten, bitteren Teil der Ausstellung: dem Umgang mit der NS-Justiz nach 1945. Kein einziger Stuttgarter Justizangehöriger, der an Todesurteilen mitgewirkt hatte, wurde von einem Strafgericht verurteilt, die meisten waren sogar von 1950 an wieder in der Justiz tätig. Selbst der als "Blutrichter" berüchtigte Hermann Cuhorst, von 1937 bis 1944 Vorsitzender des Sondergerichts, von der Stuttgarter Spruchkammer 1948 als "Hauptschuldiger" eingestuft und zu sechs Jahren Arbeitslager verurteilt wurde, kam schon 1950 wieder frei.

Das Landesjustizministerium befasste sich zwar durchaus mit dem Thema, setzte 1960 sogar eine Kommission zur Überprüfung der Urteilspraxis von NS-Juristen ein, die Ergebnisse waren aber ernüchternd. In einer Erklärung des Justizministeriums von 1967 heißt es: "Man wird bei sämtlichen überprüften Urteilen zu dem Schluss kommen müssen, dass sie unter Berücksichtigung der damals geltenden Vorschriften, der damaligen Rechtsprechung und der besonderen Verhältnisse jener Zeit keine Rechtsbeugung erkennen lassen. Die Urteile sind, trotz der in Einzelfällen erhobenen Bedenken, auch nicht als untragbar zu bezeichnen." Das klingt nicht allzu weit entfernt von jenem Satz, mit dem im Mai 1978 "Spiegel"-Autor Eberhard Hungerbühler (später Felix Huby) den ehemaligen baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger zitierte: "Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein."

Erst in den 1990ern setzte sich allmählich eine andere Rechtsauffassung durch. Und jetzt beginnt also die historische Aufarbeitung. Es wurde Zeit.

 

Dauerausstellung <link https: www.hdgbw.de ausstellungen ns-justiz _blank external-link-new-window>"NS-Justiz in Stuttgart", Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart, Vorplatz und 1. Obergeschoss, Mo-Fr 9-18 Uhr, Eintritt frei. Anmeldung für Führungen: <link>besucherdienst@hdgbw.de Tel. 0711 212 39 89.

Ausstellungskatalog: 228 S., 20 Euro. Erhältlich an der Pforte des Landgerichts oder bestellbar per E-Mail: <link>besucherdienst@hdgbw.de


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2 Kommentare verfügbar

  • D. Hartmann
    am 13.03.2019
    Antworten
    Eine Anmerkung zum vorletzten Satz in diesem wirklich lesenswerten Bericht:
    "Erst in den 1990ern setzte sich allmählich eine andere Rechtsauffassung durch."
    "Durchsetzen", selbst durch "allmählich" abgeschwächt, passt hier nicht wirklich. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass noch…
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