KONTEXT:Wochenzeitung
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Existenzminimum gekürzt

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Ob Sanktionen gegen Hartz-IV-BezieherInnen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, das prüft das Bundesverfassungsgericht gerade. Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Betroffenen hat, wissen die selbst am besten. Kontext hat mit einer von ihnen gesprochen.

Sanktionen rechtens?

Am 15. Januar hat das Bundesverfassungsgericht darüber verhandelt, ob Sanktionen für Hartz-IV-BezieherInnen mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht. Das Urteil steht noch aus. Das Sozialgericht Gotha hatte bereits 2016 einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gerichtet und darin um Überprüfung gebeten, ob Leistungskürzungen wegen „Pflichtverletzungen“ konform gehen mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz, dem Recht auf persönliche Freiheit, dem Recht auf freie Berufswahl sowie dem Sozialstaatsprinzip nach den Grundgesetzartikeln 2, 12 und 20. (ms)

30 Prozent der Leistungen ihres Hartz-IV-Satzes sind ihr gestrichen worden. Nennen wir die sympathische junge Frau, die die meiste Zeit unseres Gespräches in der Mitte des Wohnzimmers der Böblinger Dachgeschosswohnung steht, in der sie zusammen mit ihrer Mutter wohnt, Ingrid Moretti. Sie heißt eigentlich anders, wohnt nicht in Böblingen und will unerkannt bleiben. Mit ihren 25 Jahren hat Moretti eine bereits zehnjährige "Hartz-IV-Karriere" hinter sich, die wunderbar zum RTL-2-Klischee passt. Als sie 15 Jahre alt ist, trennen sich ihre Eltern, sie bleibt bei der Mutter, schlechter Hauptschulabschluss, Berufseinsteigerjahr, Gerichtsverhandlung gegen den Vater wegen nicht bezahlten Unterhalts, abgebrochene Malerlehre, Ein-Euro-Job, Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnbereich. Als Burgerbraterin, Zeitungszustellerin, bei einem Klamottendiscounter, in der Gastronomie, das volle Programm.

Doch Moretti kriegt die Kurve, geht auf die Realschule, macht einen guten Abschluss und bekommt den ersehnten Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltsfachangestellte bei einem Anwalt vor Ort. Und dann das: Kaum hat sie angefangen, geht ihr Chef in Urlaub und gibt ihr Arbeitsanweisungen vom Autotelefon aus – bei Gericht anrufen, bei Mandanten ausstehende Gelder eintreiben, was Moretti sehr unangenehm ist, weiß sie doch selbst, wie ohnmächtig es sich anfühlt, wenn man Schulden nicht bezahlen kann. Als ihr Chef aus dem Urlaub zurück ist, erzählt sie, wird sie kaum eingearbeitet. Er macht Witze über mittellose Menschen, die mit ihrem Beratungshilfeschein von Pontius zu Pilatus rennen, um einen Anwalt zu bekommen, und wird ihr gegenüber mehrfach laut. Ein Choleriker. "Das Arbeitsklima war schrecklich", fasst die junge Frau ihre Erlebnisse zusammen.

Als er droht, ihr zu kündigen, überlegt Ingrid Moretti, ihm zuvorzukommen, von sich aus das Arbeitsverhältnis zu beenden und zu versuchen, an einer anderen Stelle in das gerade erst begonnene Ausbildungsjahr einzusteigen. Also geht sie, wie in den Jahren vorher, erneut den schweren Gang zum Jobcenter. Sie schildert dort ihre Lage und bekommt von der Dame der Leistungsabteilung die Auskunft, wenn sie unter diesen Umständen kündigt, dürfte es voraussichtlich keine Probleme geben. Erleichtert reicht Moretti ihre Kündigung ein, gibt eine Kopie beim Jobcenter ab – und erhält eine Woche später einen Sanktionsbescheid. Sie habe, so das Amt, ihre Hilfebedürftigkeit bewusst herbeigeführt. Deshalb wird ihr der so genannte Regelbedarf von 416 Euro, der für den Lebensunterhalt mit Ausnahme der Wohnkosten vorgesehen ist <link https: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft eine-kugel-eis-ist-luxus-4978.html external-link-new-window>und selbst Kleinigkeiten zum Luxus macht, für den Zeitraum von drei Monaten um ca. 125 Euro gekürzt. Mit freundlichen Grüßen.

Weihnachten fiel letztes Jahr aus, so Moretti lapidar. Ein paar selbstgebackene Plätzchen hat sie verschenkt, für weitere Geschenke war kein Geld da. Und wenn sie von der Beratungsstelle der Diakonie, an die sie sich gewendet haben, nicht etwas Geld bekommen hätten, wirft ihre Mutter ein, hätten sie Ende Dezember hungern müssen. Denn auch Morettis Mutter erhält aufgrund verschiedener Rückforderungsbescheide des Jobcenters, die sie schon lange nicht mehr nachvollziehen könne, nur 70 Prozent des Regelbedarfes.

Natürlich hat Moretti mit 25 Jahren auch Träume – auf dem Bildungsweg vorankommen, sich befreien von Hartz IV. Oder auch der kleine Traum, sich mit Gleichaltrigen in einer Kneipe zu treffen. Aber drei Stunden lang an einer kleinen Cola zu trinken, ist genauso wenig prickelnd wie der Gedanke, sich immer wieder von den anderen einladen zu lassen. Da bleibt sie lieber zuhause – und wenn sie aus dem Haus geht, nimmt sie inzwischen lieber den Hinterausgang. Damit sie möglichst keiner sieht.

Die gesetzliche Grundlage für Sanktionen wegen "Pflichtverletzungen" steht in den Paragraphen 31, 31a, 31b und 32 des zweiten Sozialgesetzbuches. In §31, Absatz 1, Satz 1, heißt es: "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis, sich weigern, eine zumutbare (...) Ausbildung (...) aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern." Satz 2 lautet: "Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen." Und in §31a steht: "Bei einer Pflichtverletzung nach §31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach §20 maßgebenden Regelbedarfs." §31b regelt unter anderem, dass der "Minderungszeitraum", der in der Regel im Folgemonat der "Pflichtverletzung" oder einen weiteren Monat später beginnt, ein Vierteljahr beträgt.

Für Ingrid Moretti bedeutet das finanziell, dass sie in den Monaten November, Dezember und Januar nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Regelbedarf erhält, sondern 30 Prozent weniger. In konkreten Zahlen: In den Monaten November und Dezember erhielt sie für ihren Lebensunterhalt 291,20 Euro, im Januar 296,80 Euro. Wäre sie noch unter 25 gewesen, hätte ihr das Jobcenter für November bis Januar lediglich ihren Mietanteil bezahlt, für den Lebensunterhalt hätte sie gar kein Geld bekommen. Auch das steht in §31a.

"Der ewige Kampf zehrt an den Nerven"

Moretti hat Widerspruch eingelegt, der aber keine aufschiebende Wirkung hat – das Geld wird ihr also trotz des Widerspruchs gekürzt. Sollte das Jobcenter ihren Widerspruch akzeptieren, bekommt sie das dann unrechtmäßig gekürzte Geld wieder zurück. Allerdings glaubt sie nicht so richtig daran: "Ich habe gegoogelt", sagt sie, "sexuelle Belästigung oder ein tätlicher Angriff wäre ein wichtiger Grund gewesen." Ein cholerischer Chef reicht wohl nicht aus.

Sollte ihr Widerspruch verworfen werden, wird sie eher nicht gegen das Jobcenter klagen. Auch wenn eine Klage vor dem Sozialgericht ohne Anwalt möglich und gerichtskostenfrei ist und Klagen gegen Sanktionsbescheide eine recht große Aussicht auf Erfolg haben. Der Zeitaufwand, das Risiko, die Unsicherheit. "Der ewige Kampf zehrt an den Nerven, das Leben mit Hartz IV ist so schon nicht leicht."

Manch rechtschaffener, geradliniger durchs Leben gehende Mitmensch mag einwenden, dass es Moretti doch ganz recht geschehe, wenn man ihre Leistung kürzt – hat sie ihre Ausbildungsstelle doch freiwillig aufgegeben. Sie hätte auch die Zähne zusammenbeißen und weitermachen können. Oder zu ihrem Hausarzt gehen und sich krankschreiben lassen, oder die Kündigung ihres Chefs abwarten und erst dann zum Jobcenter gehen. Das ihr dann vermutlich zur Kündigungsschutzklage geraten hätte.

Genau diese Art von Rechtschaffenheit prägt das Sozialgesetzbuch II: <link http: www.manager-magazin.de unternehmen artikel a-126811.html external-link-new-window>"Es gibt kein Recht auf Faulheit", hatte Gerhard Schröder im Vorfeld der Hartz-Reformen getönt. Dass Menschen nicht nur aus einem stets rational handelnden Entscheidungszentrum bestehen, sondern auch Selbstzweifel und Probleme haben können, manches Mal überfordert sind oder nicht mehr aus noch ein wissen, kommt in der Hartz-IV-Logik nicht vor. Ein junger Mensch fängt voller Motivation mit einer Ausbildung an, wird zunächst alleine gelassen und sitzt dann ohne eine weitere Person mit einem anscheinend immer wieder cholerischen Chef im Büro – wen würde das nicht überfordern? Und genau in diesem verzweifelten Moment, in dem Moretti nichts anderes als Hilfe und Unterstützung brauchen würde, fühlt sie sich auf der Grundlage eines von der primitivsten Form schwarzer Pädagogik geprägten Gesetzes bestraft. Von einem Staat, der sich in Artikel 20 seines Grundgesetzes als Sozialstaat definiert.

Dass immer mehr Menschen auf der Straße leben, versteht Moretti. Klar, die haben andere Probleme, etwa an eine warme Mahlzeit zu kommen. Aber die "haben diesen psychischen Terror wenigstens hinter sich", müssen nicht mehr ins Jobcenterbüro und sich dort immer wieder fragen lassen: "Na, was haben Sie in letzter Zeit so gemacht?"

Was sie machen würde, wenn sie das Gesetz schreiben könnte? So ganz ohne Sanktionen geht es auch nicht, meint Moretti, "sonst könnten alle machen, was sie wollen" – und dann nimmt sie das Wort "Sozialschmarotzer" in den Mund, was ihre Mutter prompt mit einem strengen Blick belegt. Ein Abzug von fünfzehn Prozent fände Moretti vertretbar; zum Beispiel dann, wenn jemand drei Jobvorschläge in drei Arbeitsfeldern abgelehnt hat. Das könnte man dann, so die junge Frau bestimmt, als "Arbeitsverweigerung" definieren. Und ihre Mutter ergänzt: Bei den Jobcentern bräuchte es "mehr menschliches Ermessen". So geht es auf jeden Fall nicht, sagt Moretti. So wie es jetzt laufe, "züchten wir doch die Arbeitslosen förmlich, indem wir sie kurzhalten."

Ingrid Moretti hat sich entschieden, nicht aufzugeben. Sie sieht zwar noch kein Licht am Ende des Tunnels, marschiert aber trotzdem weiter durchs Dunkel. Sie macht jetzt ihre Fachhochschulreife. Dann eine gute Ausbildung – und irgendwann unabhängig vom Jobcenter sein, "das wär's!"


P.S. Kurz vor Veröffentlichung dieses Textes erreichte den Autor eine E-Mail von Ingrid Moretti, dass das Jobcenter über ihren Widerspruch in vollem Umfang zu ihren Gunsten entschieden hat.

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4 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 28.02.2019
    Antworten
    Hartz IV und unser Grundgesetz Art. 20 Abs. 1 „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

    Do. 28.02.2019 Debatte um Hartz IV
    https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-hartz-iv-der-verein-sanktionsfrei-setzt-auf.1771.de.html?dram:article_id=440213 Audio 68.52…
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