KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Der Rammbock als Rohrkrepierer

Der Rammbock als Rohrkrepierer
|

Datum:

Zwei Dutzend Polizisten in schusssicheren Westen verschafften sich frühmorgens per Rammbock Zugang zum linken Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart. Ein Jahr ist seitdem vergangen. Die Aktion war Teil der bundesweiten Razzien nach dem G20-Gipfel in Hamburg. Nun wurden die Ermittlungen gegen die beschuldigte Bewohnerin eingestellt.

Die Aussagen der Polizei grenzten an eine Vorverurteilung. Es handle sich um "einen in seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob", und wer da mitmarschiere, mache sich strafbar. Das sagte Jan Hieber, Leiter der Sonderkommission "Schwarzer Block", auf einer Pressekonferenz, nachdem am frühen Morgen des 5. Dezembers 2017 bundesweit Razzien in 24 Objekten durchgeführt wurden. Hieber bezog seine Worte nicht auf die schweren Ausschreitungen im Hamburger Schanzenviertel in der Nacht auf den 8. Juli 2017 im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel, deren Bilder von Chaos und Gewalt, schwarzem Rauch und brennenden Barrikaden sich tief ins Gedächtnis eingebrannt haben. Hintergrund der Maßnahmen war ein Vorfall viele Stunden zuvor: Etwa 200 Demonstranten zogen, zum Teil vermummt, am 7. Juli frühmorgens in die Hamburger Innenstadt und wurden in der Straße Rondenbarg von der Polizei gestoppt.

Die Situation eskalierte, nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft sollen insgesamt 18 Gegenstände – eine Fackel, ein Böller und Steine – in Richtung der Beamten geflogen sein, die behelmt und mit Schlagstöcken gegen die AktivistInnen vorgingen. Dabei wurden DemonstrantInnen gegen einen Zaun gedrängt und stürzten, als dieser dem Druck nachgab, etwa zwei Meter in die Tiefe. Die Bilanz des Einsatzes: keine verletzten Polizisten, 14 teils schwer verletzte AktivistInnen. Die 18 aus dem "in seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob" geworfenen Gegenstände rechtfertigten anschließend 76 direkte Festnahmen und später die Razzien am 5. Dezember gegen 22 Beschuldigte – darunter eine Lilo-Herrmann-Bewohnerin –, bei denen insgesamt 583 PolizistInnen im Einsatz waren.

In Stuttgart sei das "eine filmreife Inszenierung" gewesen, <link https: www.kontextwochenzeitung.de politik verhaeltnismaessigkeit-rammbock-4781.html _blank internal-link-new-window>sagte damals ein Sprecher des linken Zentrums Lilo Herrmann im Gespräch mit Kontext. Der ganze Straßenzug vor dem Szenetreff, dessen Obergeschosse AktivistInnen als Wohnraum dienen, wurde damals abgesperrt, zwei Dutzend Beamte stürmten das Gebäude in schusssicheren Westen. Die Eingangstür unten knackten sie per Elektrodietrich, die oben, zur WG der beschuldigten Bewohnerin, per Rammbock. Etwas Verbotenes entdeckten die Einsatzkräfte dabei nicht, statt Waffen beschlagnahmten sie einen Laptop, ein Handy, ein paar Flyer und einen Autoschlüssel. Es sei ihnen ein Anliegen, "Strukturen offenzulegen", hatte der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer damals den Einsatz kommentiert: "Es ging darum, näher an den Kern der autonomen Szene heranzukommen, als das bisher der Fall war."

Kompetenzen überschritten

Diese Aussagen sind, wie auch der Vorgang selbst, gleich in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Denn einerseits ist es gar nicht die Aufgabe der Polizei, mutmaßlich extremistische Strukturen offenzulegen oder näher an den Kern einer Szene heranzukommen – das fällt in den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsschutzes, der wiederum keine Hausdurchsuchungen durchführen darf. Daher liegt nahe, dass die Behörden hier ihre Kompetenzen überschritten und gegen das gesetzlich verankerte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten verstoßen haben. Andererseits muss die Exekutive in der Strafverfolgung Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Spannend wäre, ob ein Gericht diese als gewährleistet ansieht, angesichts von 18 geworfenen Objekten, die niemanden verletzt haben, 76 Festnahmen bei 200 DemonstrationsteilnehmerInnen und zwei Dutzend Hausdurchsuchungen mit fast 600 Beamten im Einsatz.

Und bemerkenswert bleibt auch die fragwürdige Rechtsauffassung von Soko-Leiter Jan Hieber, laut derer man sich durch Mitmarschieren schuldig machen könne, wenn eine demonstrierende Menge gewalttätig wird. Der Bundesgerichtshof urteilte zwar, dass eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs "weder Täterschaft bei der Begehung von Gewalttätigkeiten noch die Zugehörigkeit des Beteiligten zur Menschenmenge" voraussetze. Das bezogen die Karlsruher Richter allerdings explizit auf eine marodierende Hooligangruppe und fügten hinzu, der Fall unterscheide sich grundlegend "von Fällen des 'Demonstrationsstrafrechts', bei denen aus einer Ansammlung einer Vielzahl von Menschen heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, aber nicht alle Personen Gewalt anwenden oder dies unterstützen wollen".

Prominent ist in diesem Zusammenhang der Fall von Fabio V., der als 18-Jähriger knapp fünf Monate in Untersuchungshaft saß – ebenfalls, weil er bei der Demonstration am Rondenbarg dabei gewesen sein soll. Der Haftbefehl ist inzwischen aufgehoben, das Verfahren am Amtsgericht Altona allerdings noch offen. Eigentlich war die Urteilsverkündung für den 27. Februar 2018 angesetzt. Daraus wurde nichts, weil sich die zuständige Richterin kurz zuvor krankmeldete. Auch zehn Monate später ist unklar, wie es nun weitergehen wird. Eine Sprecherin des Gerichts erläutert gegenüber Kontext, dass weiterhin geplant sei, in dieser Angelegenheit ein Urteil zu fällen; dafür seien jedoch noch keine Termine festgesetzt worden.

Im Fall der Lilo-Herrmann-Bewohnerin steht durch die Einstellung der Ermittlungen hingegen fest, dass es keine Gerichtsverhandlung geben wird. Für die Sicherheitsbehörden ist das vielleicht besser so – denn andernfalls hätte angesichts der Faktenlage mutmaßlich eine amtlich bestätigte Blamage gedroht.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


6 Kommentare verfügbar

  • Philippe Ressing
    am 07.12.2018
    Antworten
    Die 'pädagogische Absicht' hinter dem Sturm auf das alternative Zentrum war von Anfang an klar - Einschüchterung und den Volkszorn gegen die G20-Riots in Hamburg nutzen. In Hamburg wird die Polizei immer weider gerichtlich für rechtswidriges Handeln gerügt - geändert hat das nichts. Aktuell macht…
Kommentare anzeigen  

Neue Antwort auf Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!