KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

"Freiwillig gehen wir nicht"

"Freiwillig gehen wir nicht"
|

Datum:

Zwei Wochen wollten sie der jungen Familie Zeit lassen, ihre Sachen zu packen und am hart umkämpften Stuttgarter Wohnungsmarkt eine neue Bleibe zu finden: Nach der Räumung von zwei besetzten Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 drangsalieren die Eigentümer und ihre Anwältin die regulären BewohnerInnen.

Mit einem Schreiben, datiert auf den 19. Juni 2018, wollen sie einem dreiköpfigen Haushalt zum 4. Juli außerordentlich und fristlos kündigen. "Dagegen wehren wir uns", sagt Ariane Raad, Mieterin und Mutter eines zweieinhalbjährigen Kindes, das ebenfalls ausziehen soll. In ihrem Wohnzimmer gibt es eine kleine Spielzeugküche aus Holz, beklebt mit vielen bunten Stickern, daneben steht ein gelber Plastikbagger mit riesiger Schaufel.

Raad merkt man im Gespräch sichtlich an, wie sie die Angelegenheit belastet, doch sie bleibt fokussiert. Gehen sollen sie und ihre Familie insbesondere, weil sie die Besetzungen in den benachbarten Wohnungen laut anwaltlichem Schreiben unterstützt hätten. "Meine Sympathien für das BesetzerInnenkollektiv", erzählt die 35-Jährige, "habe ich ja nie verborgen." Doch nun wird ihr und ihrem Mann unter anderem vorgeworfen, sie hätten den BesetzerInnen "in rechtswidriger und unberechtigter Weise" Zugang zum Wohnhaus verschafft. Das bestreiten die beiden, ebenso wie Augenzeugen, die den Anfang der Besetzung miterlebten. Die Türen seien offen gestanden und die Haustüre schließe oftmals nicht richtig.

Klage gegen Verfassungsschutz?

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes besteht darin, Szenen und Strukturen zu beobachten, deren Bestrebungen darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beschädigen oder zu beseitigen. Normalerweise gibt die Behörde keine Informationen über Einzelpersonen heraus. In zwei exklusiven Berichten der „Stuttgarter Nachrichten“ wird allerdings aus einem Vermerk zitiert, wonach „davon auszugehen“ sei, dass Ariane Raad und ihr Mann „auf die Situation im Haus aufmerksam gemacht und den Aktivisten bei der Besetzung geholfen haben“.

Auf Rückfrage beim baden-württembergischen Landesamt für Verfassungsschutz, wie diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen konnten, bekräftigt ein anonymer Sprecher: „Die Stuttgarter Nachrichten hatten keine Anfrage zur Hausbesetzung beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg gestellt. Im Übrigen berichtet das Landesamt gegenüber der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht über Einzelpersonen.“ Somit liegt nahe, dass Informationen auf weniger offiziellem Wege weitergereicht worden sind. Die davon Betroffenen kündigen gegenüber Kontext an, überprüfen zu wollen, ob sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten. (min)

Auf Anfrage von Kontext, wie sie den Vorwurf gegen die Mieter belegen können, teilt die Anwaltskanzlei der Vermieter mit: "Nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft werden wir keine Anfragen in der vorbezeichneten Angelegenheit beantworten." Im Kündigungsschreiben, das der Redaktion vorliegt, finden sich weitere Vorwürfe, die den Mietern rechtswidriges Verhalten anlasten – und von der Gegenseite in ihrer Gesamtheit zurückgewiesen werden. 

Statt auf dieser inhaltlichen Ebene gegen die Kündigung vorzugehen, verfolgt Thomas Jung, der die Familie Raad als Rechtsbeistand vertritt, jedoch zunächst eine andere Strategie: Er bestreitet – in einer Sprache, wie sich nur in der Juristerei aufzufinden ist – "die Aktivlegitimation der sich als Eigentümer Bezeichnenden". So gebe es zwar einen notariellen Kaufvertrag vom 21. Februar dieses Jahres und Ende August sei die Übergabe der Immobilie vollzogen worden. Doch in einem Grundbuch-Auszug vom 17. Mai 2018, der der Redaktion vorliegt, ist die Londoner Familie nur für den Erwerb vorgemerkt, aber noch nicht eingetragen.

Laut Jung entspräche das "nicht den gesetzlichen Regelungen zum Eigentumsübergang an einer Immobilie". Sollte sich das bestätigen, wäre dem Anwalt zufolge auch die Zwangsräumungen der besetzten Wohnungen rechtswidrig, denn gegen das Antragsdelikt Hausfriedensbruch können nur die tatsächlichen Eigentümer klagen.

Letztendlich ist diese Strategie nur ein Spiel auf Zeit. Sollte die Eintragung ins Grundbuch in der Zwischenzeit noch nicht erfolgt sein, ließe sie sich in Zukunft nachholen. Dass es in der Wilhelm-Raabe-Straße allerdings je zu einem gedeihlichen Miteinander der bestehenden Mietparteien mit ihren neuen Vermietern kommen wird, ist mehr als zweifelhaft. 

Die Eingangstüren der ehemals besetzten Wohnungen sind inzwischen mit Holzbrettern verbarrikadiert. Der Dachboden, den die Mietparteien nach eigener Aussicht Jahre lang problemlos nutzen durften, ist inzwischen abgesperrt. Im Keller gibt es seit der Räumung keinen Strom mehr. Der Hinterhof ist mittlerweile durch einen grobschlächtigen Holzzaun vom vormals begehbaren Nachbargrundstück abgetrennt. Jung vermutet, dass "weitere Entmietungs-Strategien" folgen werden. Er findet es "verblüffend, dass die sich genau so verhalten, wie es den Klischeevorstellungen von den bösen Privateigentümern entspricht". Schikane hin oder her, sagt Ariane Raad: "Freiwillig gehen wir nicht."


Veranstaltungshinweis:

Wohnen ist auch das Thema des 58. Neuen Montagskreis. Unter der Überschrift "<link http: www.der-neue-montagskreis.de external-link-new-window>Der Kitt bröckelt! Bezahlbarer Wohnraum – aber wie?" diskutieren Tim von Winning, Baubürgermeister in Ulm, und Gerd Kuhn vom Institut Wohnen und Entwerfen der Uni Stuttgart. Moderation: Michael Zaiß; Montag, 9. Juli, 19.30 Uhr, Theaterhaus, S-Feuerbach, Siemensstraße 11.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


0 Kommentare verfügbar

Schreiben Sie den ersten Kommentar!

Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!