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Schwarzfahren will gelernt sein

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Eine Gesetzeslücke macht's möglich: Fahrscheinfrei in Bussen und Bahnen zu verkehren, muss keine Straftat sein. Freifahr-Trainings zeigen, wie's gehen kann.

Stellen Sie sich vor, das Shoppen im Städtchen hat zwei Stunden länger in Anspruch genommen als eingeplant, inzwischen ist Ihr Parkschein abgelaufen. Sie kommen zurück zu Ihrem fabrikneuen SUV, und dann, zappzarapp: ein Knöllchen! Aufgeseufzt, die Augen gerollt, ein kleines Ärgernis ist das ja schon, aber hilft ja nichts, zähneknirschend 15 Euro gezahlt, weiter geht die Fahrt.

Wer dagegen in Bussen und Bahnen aufs Ticket verzichtet, muss im Falle einer Fahrscheinkontrolle mit einer doppelten Bestrafung rechnen: Garantiert ist das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt, das nun zu blechen ist, in den meisten Verkehrsverbünden kostet das 60 Euro. Doch im Gegensatz zum Schwarzparker kann dem Schwarzfahrer darüber hinaus weitere Strafverfolgung drohen.

Bei den augenscheinlich ähnlich gelagerten Sachverhalten – in beiden Fällen nimmt ein Verkehrsteilnehmer eine Leistung in Anspruch, ohne den vertraglich festgelegten Gegenwert zu entrichten – wird nach geltender Gesetzeslage unterschieden: Beim Parken ohne Parkschein handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, und abgesehen vom Bußgeld sind keine Konsequenzen zu fürchten. Im Gegensatz dazu erkennt die deutsche Justiz jedoch beim Fahren ohne Fahrschein eine Straftat: das Erschleichen einer Leistung. Wenn sich nun ein Verkehrsverbund dazu entscheidet, einen straffälligen Schwarzfahrer anzuzeigen, kommt auf den sündigen Nahverkehrsnutzer im Fall einer Verurteilung – zusätzlich zum erhöhten Beförderungsentgelt! – eine weitere Geldstrafe zu. Oder aber es heißt: ab ins Gefängnis, für bis zu ein Jahr.

Von der Schwarzfahrerhaft sind in Deutschland durchschnittlich 5000 Personen pro Jahr betroffen, meist handelt es sich um einkommensarme Menschen, die Ersatzhaft absitzen, weil sie die ihnen aufgebrummte Geldstrafe nicht bezahlen können. In einigen Großstadtgefängnissen, etwa Neukölln, machen Ticketlose <link https: www.tagesspiegel.de berlin landespolitik ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr _blank external-link>bis zu ein Drittel aller Eingeknasteten aus. Dabei kostet ein Otto-Normal-Häftling den Staat gut 130 Euro pro Tag. Auf ein Jahr hochgerechnet ergeben sich damit für die Inhaftierung von Schwarzfahrern Gesamtkosten von fast einer Viertelmilliarde Euro.

Erschleichen setzt Heimlichkeit voraus

Grüne und Linke plädieren daher schon seit Jahren dafür, Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Würde das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert werden, hieße das nicht, dass Schwarzfahrer bei einer Ticketkontrolle kostenlos davon kämen – sondern dass mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro genug Sühne getan ist und deswegen niemand mehr hinter Gittern landen muss. Inzwischen schließen sich auch der Deutsche Richterbund und sogar der konservative Justizminister aus Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, der Forderung an, zu überprüfen, was der Tatbestand des Schwarzfahrens im Strafgesetzbuch verloren hat. Biesenbach spricht auf "Zeit online" von einer Fehlentwicklung: "Wir haben allein am Montag in NRW rund 160 000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte."

Ohnehin haben aufmerksame Beobachter längst eine Gesetzeslücke in der bestehenden Rechtslage ausfindig gemacht: Das Erschleichen einer Leistung setzt eine "gewisse Heimlichkeit" voraus, <link http: www.kostenlose-urteile.de bayerisches-oberstes-landesgericht_rreg-3a-st-1669_gegenueber-personal-offen-geaeusserte-inanspruchnahme-einer-strassenbahn-ohne-fahrkarte-rechtfertigt-keine-strafbarkeit-wegen.news20667.htm external-link-new-window>wie das Bayerische Oberste Landesgericht bereits 1969 ausführte.

Wer also aktiv genug darauf hinweist, sich ohne gültigen Fahrschein transportieren zu lassen, hat strafrechtlich wenig zu befürchten (im Gegensatz zum erhöhten Beförderungsentgelt, an dem ohne Fahrschein kein Weg vorbei führt). Und tatsächlich gibt es zahlreiche Fallbeispiele für Freisprüche. Strittig ist dabei lediglich, wie sehr man sich zum Affen machen muss, damit nicht mehr von einem Erschleichen der Leistung gesprochen werden kann. Dem Amtsgericht Frankfurt genügte es etwa, dass ein Mann per T-Shirt-Aufdruck darauf hinwies, sich ohne Fahrschein befördern zu lassen. Ein Richter aus Hannover sprach hingegen trotz klar gekennzeichneter Kleidung schuldig – der Schwarzfahrer hätte darüber hinaus vor der Fahrerkabine herumhampeln und mit auffälligem Gebaren auf sein Shirt hinweisen müssen, damit der Anschein eines ordnungsgemäßen Erfüllens der Beförderungsbedingungen nicht mehr gegeben sei.

Die Fernseh-Anwälte Stephan Lucas und Alexander Stevens, bekannt aus der Sat-1-Justiz-Doku-Soap "Richter Alexander Hold", raten daher in "Garantiert nicht strafbar", einem Ratgeber zum effektiven Ausnutzen von Gesetzeslücken: "Ergänzen Sie deshalb Ihr Schwarzfahrer-Shirt ruhig noch um Schwarzfahrer-Buttons und -Aufkleber sowie um eine modisch kleidsame schwarze Schwarzfahrer-Schirmmütze. Singen Sie während der Fahrt ruhig eine selbstkomponierte Schwarzfahrerhymne. Hauen Sie auch Ihre Mitreisenden aufmunternd an: 'Na, was hat das Ticket gekostet? Ich bin voller Bewunderung ob Ihrer Zahlungswilligkeit. Ohne Leute wie Sie würde das ganze System hier zusammenbrechen!'"

Schwarzfahren als politische Aktion

Doch selbst das genügt noch nicht, um staatlicher Repression garantiert zu entgehen. So fanden sich im März 2015 fünf Umweltaktivisten zum gekennzeichneten Aktionsschwarzfahren zusammen. Obwohl ihr Transport in einem Wagen der Deutschen Bahn, wie sie mitteilen, dank "Megafon, Spruchbändern, Flyern und Schildern am Körper, bundesweiter Presseankündigung und Polizeibegleitung alles andere als heimlich erfolgte", muss sich einer der Teilnehmenden, Dirk Jessen, aktuell vor dem Landgericht München verantworten. Eine skurrile Konstellation: Deutschlands vielleicht bekanntester Schwarzfahraktivist, Jörg Bergstedt, war ebenfalls an der Aktion beteiligt, wurde jedoch vor einem anderen Gericht bereits freigesprochen. Als Laienanwalt vertritt er nun Jessen im Münchner Prozess, der am 11. April dieses Jahres begann.

Im Gespräch mit Kontext fragt Bergstedt, der sich gemeinsam mit seinen KollegInnen der <link http: www.projektwerkstatt.de external-link-new-window>Projektwerkstatt Saasen bereits seit einem Jahrzehnt für die Entkriminalisierung von Schwarzfahrern engagiert, wo bei ihrer Aktion auch nur ein Anhaltspunkt für ein heimliches Leistungserschleichen vorliegen solle. Zudem sei es den AktivistInnen nicht darum gegangen, sich Fahrtkosten zu ersparen und sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern: "Für uns ist Schwarzfahren eine politische Aktion." Er verstehe es als Engagement für eine radikal-ökologische Verkehrswende und Selbstermächtigung. Wenn "bürgerliche Kräfte da jetzt hysterisch drauf ausrasten", helfe das letztlich, den Ideen der Freifahrer eine größere Plattform zu bieten.

Sollte etwa das Münchner Verfahren mit einem Freispruch für Schwarzfahrer enden, sagt Bergstedt, würde das eine fette Schlagzeile bedeuten, auch in konservativen Medien. Ohnehin sei durch die Aktionen bereits eine Menge in Bewegung gekommen: Während ihre beiden Kernpunkte – das Entkriminalisieren der Schwarzfahrer und der Nahverkehr zum Nulltarif – noch vor wenigen Jahren als Utopien verschrien waren, würden sie nunmehr ernsthaft in Parlamenten diskutiert.

Bergstedt ist überzeugt: "Beide Ideen lassen sich nur schwer parieren, jetzt wo sie Dynamik entwickelt haben." Wenn der öffentliche Druck hier anhalte, würde ein Zurückrudern immer schwieriger vermittelbar, und die Machthabenden sähen sich langfristig zum Handeln genötigt. Mit der Rechtsprechung auf ihrer Seite könnte das gekennzeichnete Aktionsschwarzfahren immer mehr Nachahmer finden, und noch mehr Unverständnis gegen die staatliche Repression gegen Schwarzfahrer hervorrufen. "Im Idealfall", sagt Bergstedt, der am 8. Mai in Stuttgart ein Freifahr-Training anbietet, "entwickelt sich hier eine Spirale, die sich nur noch durch den Nulltarif stoppen lässt".


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10 Kommentare verfügbar

  • David Werner
    am 20.04.2018
    Antworten
    Rechnen lerne! Bei einer viertel Milliarde, das sind 250 Mio, 5000 Häftlingen und 130 Euro Tagesatz kommt man auf eine Haftdauer von 3846 Tagen, also deutlich über zehn Jahre.
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