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Der Ernst der Ampel ist unantastbar

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Lichtanlagen für Fußgänger müssen menschliche Figuren zeigen, befindet das Stuttgarter Ordnungsamt – und weist damit eine Petition in die Schranken, die das Straßenbild mit den Comicgestalten Äffle und Pferdle aufpeppen wollte. Das europäische Ampelwesen kennzeichnet eine strenge Seriosität, wegen der ein Künstler bereits im Knast landete.

"Was Mainz kann, das kann Stuttgart doch schon lange!", stand am Anfang einer lokalpatriotisch angehauchten Petition, die Anfang des Jahres binnen weniger Wochen mehr als 12 000 UnterstützerInnen fand. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt hat das ein bisschen provoziert, tut sie doch alles, um Neidern ihr Alleinstellungsmerkmal unter die Nase zu reiben: "Das gibt es nur in Mainz!", lässt sich auf der städtischen Homepage lesen. Seit dem 23. November 2016 stehen dort nämlich Fußgängerampeln, auf denen anstelle der gewohnten Figuren Mainzelmännchen zu sehen sind.

Schwabenkult

Dass Äffchen und Pferd einfach eine coole Kombo sind, wusste schon Pippi Langstrumpf. Auch im süddeutschen Fernsehen erfreuten sie sich großer Beliebtheit. Als Pferdle jedoch 1960 erstmals im SWR (damals noch SDR) auftauchte, um Zuschauern die Werbepausen zu versüßen, war es noch allein: Äffle gesellte sich erst drei Jahre später dazu. Das Duo, gezeichnet und synchronisiert von Armin Lang, verweigerte sich konsequent der hochdeutschen Artikulation und schwäbelte – obwohl Lang selbst eigentlich ein Bayer war. Nach 16 Jahren Sendepause sind Äffle & Pferdle seit Mai 2016 zurück: Jeden Freitag nach der Landesschau laufen nun drei Minuten Wiederholungen. (min)

Da wollten sich viele in der baden-württembergische Landeshauptstadt und Umgebung nicht lumpen lassen und ebenfalls regionale Kultfiguren in der Vekehrsausleuchtung etablieren: Der "Äffle & Pferdle"-Fanclub aus Heidenheim initiierte daher einen Aufruf, das Stuttgarter Straßenbild wenigstens an einer Ampel mit den schemenhaften Umrissen ihrer geliebten Comicfiguren zu verzieren. Nach der Argumentation der Befürworter könne die umgestaltete Lichtanlage "eine neue Touristen-Attraktion in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg werden!". In Erfurt ist das tatsächlich Realität. Dort können Interessierte an 14 von insgesamt 1400 Fußgänger-Ampeln abweichlerische Motive begutachten, die Figürlein sind etwa mit Regenschirm, Wanderstock und Rucksack, aber auch mit Schultüten ausgestattet. Das ist so außergewöhnlich und aufregend, dass die Stadt rund zweistündige Gruppenführungen für 99 Euro anbietet und die Touristeninformation garantiert: "Sie werden Staunen, Schmunzeln und viele Aha-Erlebnisse haben."

In Stuttgart allerdings werden Ausnahmen nicht zugelassen, eine herbe Enttäuschung für die "Äffle&Pferdle"-Freunde. Nach eingehender, monatelanger Prüfung führt das städtische Ordnungsamt aus, die alternative Ampelgestaltung verstoße gegen gleich drei Regularien: Die Straßenverkehrs-Ordnung, die Richtlinien für Lichtsignalanlagen und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Nach deren Vorgaben müssen Fußgängerampeln "als wesentliches Element einen stehenden oder schreitenden Fußgänger zeigen", wobei "das Aussehen des Sinnbildes für Fußgänger zur Verwendung im Verkehrszeichen explizit vorgegeben ist" und eine Abweichung, etwa durch nicht-menschliche Figuren, einen "Verstoß gegen die StVO selbst" darstelle.

Dass die anthropomorphen Comicgestalten Äffle und Pferdle vermenschlicht gezeichnet sind, reicht für die Prüfbehörde nicht aus. Wobei Kritiker einwerfen, aus dem angeblich so eindeutigen Gesetzestext gehe eben nicht explizit hervor, ob die gesetzgeberische Intention zwangsläufig Menschen als Fußgänger voraussetzt – oder ob nicht womöglich die Darstellung bipedalen Gehens als ausreichend verständlich beurteilt werden könnte. Somit ist es offensichtlich allerhöchste Eisenbahn für das Bundesverwaltungsgericht sich des Sachverhalts anzunehmen und in dieser bedeutsamen Streitfrage endlich höchstrichterliche Klarheit zu schaffen.

Überbordende Relevanz

Wer meint, dass es sich dabei um eine Banalität handle, verkennt die lange Tradition europäischer Ampelkonflikte. Dass Lichtanlagen überhaupt menschliche Figuren zieren, ist eine nur wenige Jahrzehnte alte Errungenschaft: "Als Geburtsstunde der modernen Fußgängerampel mit Piktogramm gilt der 13. Oktober 1961", erfährt man durch die Lektüre von "Eine Kurze Geschichte der Verkehrs- und Fußgängerampel" (gibt's wirklich). Damals wollte der Psychologe Karl Peglau durch "archetypische Verhaltenssymbolisierung" die Verkehrsunfälle in der damaligen DDR reduzieren, ein Modell, das innerhalb weniger Jahre einen Siegeszug durch ganz Europa antrat (soll noch einer sagen, die Planwirtschaft bringe keine Innovationen hervor). Um die Einführung der Symbolfiguren mit Vorbildfunktion kindgerecht zu gestalten, wurde diese von einem reimenden Ampelmännchen im ostdeutschen Staatsfernsehen begleitet:

Ich, der grüne Ampelmann,
bin ein Freund, der helfen kann.
Aber auch mein Freund in Rot
hilft euch aus so mancher Not.

Bemerkenswert für die Betrachtung der gesamtdeutschen Ampelhistorie ist auch ein Beitrag des im Osten aufgewachsenen Journalisten Christoph Dieckmann, der 1996 in der "Zeit" wenig warme Worte über die Lichtanlagengestaltung seiner Heimat verlor: "Das grüne Männchen raste in sklavischer Hast: Dawai, dawai! Das rote breitete autoritär die Arme: Halt! Stehenbleiben! Die Piktogramme des Westens hingegen atmen zivile Selbstverständlichkeit". Demnach, <link http: www.zeit.de danke_herr_ampelmann_ external-link-new-window>heißt es in dem bitter ironischen Artikel, entspreche die "Liquidierung der gewaltherrschaftlichen Ampelmännchen", denen obendrein noch eine "ungesunde Korpulenz (Gemüsemangel)" attestiert wird, "dem Geiste des Einigungsvertrags".

Erbitterte Gestaltungsfehden

Doch das Gegenteil geschah. Statt aus dem bundesdeutschen Verkehrswesen eliminiert zu werden, haben sich die DDR-Figuren nicht nur zu einem Berliner Markenzeichen entwickelt, sondern breiteten sich auch noch in einigen westdeutschen Städten aus. Und als 2004 in Zwickau erstmals eine Ampelfrau die bis dahin uneingeschränkt phallokratische Lichtanlagenlandschaft erleuchtete, basierte die weibliche Symbolfigur ausgerechnet auf dem repressiv-autoritären Design des Ostens.

Noch heute werden Konflikte um die Gestaltung europäischer Lichtanlagen mit erbittertem Ernst ausgefochten und sind regelmäßiger Anlass für Grundsatzdebatten. In Österreich etwa, wo seit dem Eurovision Song Contest 2015 auch homosexuelle Paare auf Lichtanlagen dargestellt sind, beklagt sich der FPÖ-Politiker Markus Hein, Verkehrszeichen dürften "nicht dazu missbraucht werden, Gesinnungsbotschaften zu übermitteln". Und als der tschechische Straßenkünstler Roman Týc 2007 "das Ampelmännchen von der Zwangsjacke befreien" wollte, und Lichtanlagen in Prag ohne Genehmigung mit lebensnahen Motiven verzierte (beim Pinkeln, Saufen und Gassi-Gehen), wurde er prompt verurteilt. Weil Týc sich weigerte eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 2400 Euro zu zahlen, landete der Künstler einen Monat lang im Knast.

Im aufgeheizten Ampelkonflikt ist erfreulich, wenn wenigstens ein paar Stimmen pragmatisch bleiben. Etwa die vom Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD), wo sich noch Monate nach der Einführung der alternativen Ampelgestaltung keine signifikante Veränderung bei der Zahl der Verkehrsunfälle feststellen lässt – womöglich auch deswegen, weil durchschnittlich intelligente Menschen das Queren einer Straße vielleicht gar nicht so sehr davon abhängig machen, ob ein rot leuchtendes Männlein nun einen Mensch zeigt oder ein Wesen mit menschlichen Zügen. Ebling jedenfalls sagt über die erste Mainzelmännchen-Lichtanlage im Gespräch mit der dpa: "Sie ist rot und grün, und sie funktioniert."


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