KONTEXT:Wochenzeitung
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764 schwarze Seiten

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Vier Jahrzehnte lang hat der Verfassungsschutz den Freiburger Rechtsanwalt Michael Moos ausgespäht, und, wie dessen Akten nahelegen, auch die gesamte linke Szene. Der Geheimdienst will sich dazu nicht äußern. Aus "operativen Gründen".

Bis heute weiß Michael Moos nicht, was der baden-württembergische Verfassungsschutz (VS) so alles über ihn gesammelt hat. Von seiner Zeit als Student bis zum Rentner. Gut 700 Seiten Akten hat der 70-Jährige zwar vorliegen, aber der größte Teil davon ist geschwärzt. In den sichtbaren Passagen stehen so bedeutende Dinge wie: 15:25 Uhr: "Moos geht aus der Kanzlei und zum Pkw. Er stellt das Fahrzeug kurzfristig ab, um eine Anwohnerin einfahren zu lassen. Nachdem er das Fahrzeug zurückgestellt hat, betritt er wieder die Kanzlei." Schwarz. 16:35 Uhr: "Moos rangiert erneut den Pkw, um Anlieger ausparken zu lassen". Schwarz. 18:18 Uhr: "Moos verlässt das Haus, geht zum Pkw, steigt ein und fährt in Richtung Eisenbahnstraße weg." Schwarz.

Aus diesen akribisch protokollierten Details schließt der Observierte, dass es einen "Informanten direkt vor Ort" gegeben haben muss, jemanden, der seine Kanzlei zu jeder Tageszeit beobachtet hat. 

Der VS will dazu "aus operativen Gründen keine Stellungnahme" abgeben, und auch nicht beantworten, wie viele Objekte im Südwesten insgesamt unter Beobachtung stehen. Die Akten über Moos legen allerdings nahe, dass nicht nur dieser, sondern auch seine Kollegen überwacht wurden. "Ein starkes Stück", sagt Moos, schließlich gebe es nicht nur ein Berufsgeheimnis, auf das Mandanten vertrauen, es gehöre auch zum Rechtsstaat, "dass jedem eine faire Verhandlung zusteht."

Der Anwalt erzählt seine Geschichte im Café Jos Fritz, einem linken Szenetreff in Freiburg, wo er gerne mal Mittagspause macht. Die Kanzlei ist nur ein paar Meter weiter. Zwischen Studenten in Pumphosen und einem Punker, der seinen Irokesen in vier verschiedenen Blautönen eingefärbt hat und eine große Portion Milch aus einem Bierhumpen trinkt, wirkt der Jurist ein wenig deplatziert; mit seiner braunen Hornbrille, der biederen Echtleder-Tragetasche und dem sorgfältig gebügelten Hemd. Früher war er noch anders unterwegs, erzählt er. Damals beim SDS und KBW, das waren "wilde Zeiten" als Student. Als Anwalt hat er dutzende Mandanten in politischen Prozessen verteidigt, darunter auch RAF-Sympathisanten. Aber das ist lange her. Heute, sagt er, vertritt er ab und zu noch einen Antifaschisten oder einen PKK-Anhänger, aber "die politischen Angelegenheiten sind nicht mehr mein Schwerpunkt."

Die Akten sind zu zwei Dritteln geschwärzt

Das gilt nur für seine Arbeit als Anwalt. Denn über all die Jahre hat er sich konsequent engagiert. Nach der Auflösung des Kommunistischen Bunds Westdeutschland war er erst im Bund Westdeutscher Kommunisten, "wo man halt als nicht-grüner Kommi hin ist", später bei der PDS und der Linken, seit den 80ern sitzt er im Freiburger Gemeinderat. Vor den Kommunalwahlen 2009 konnte er dann einem Bericht in der "Badischen Zeitung" entnehmen, dass die Linke Liste unter Beobachtung steht. Bis dahin, sagt Moos, hatte er keine Ahnung davon, vom Verfassungsschutz bespitzelt zu werden. "Einen ätzend langen Zeitraum", fast sieben Jahre, hat er sich dann sein Recht auf Akteneinsicht einklagen müssen. Jetzt hat er kiloweise Dokumente vorliegen, die zu gut zwei Dritteln geschwärzt sind. Das Innenministerium hat dazu eine umfangreiche Sperrerklärung verfasst, ganze 106 Seiten lang, auf denen wortreich erklärt wird, warum geheim bleiben müsse, was geheim bleibt: aus Quellenschutz.

Doch das wenige, was noch zu lesen ist, lässt tief blicken. Moos geht davon aus, dass "über Jahrzehnte ein Großteil aller links orientierten Veranstaltungen in Freiburg und Umgebung überwacht" worden sind. Nicht etwa Bastelkurse zum Bombenbau, sondern Diskussionen und Infoabende zu Bürgerrechten, etwa zum Thema Sicherheitsgesetze. Über die 400 Gäste beispielsweise, die sich am 11.04.1986 im Freiburger Kolpinghaus einfanden, wird in den Akten geurteilt: "ca. 60 % links bis liberal, ca. 40 % linksextremistisch". Der Spitzel muss also eine echte Koryphäe der Gesinnungsprüfung sein, wenn er sich zutraut, bei einer solchen Menge von Menschen derart präzise Einschätzungen vornehmen zu können. Zudem ist mindestens Michael Moos, und höchstwahrscheinlich nicht nur dieser, mit Klarnamen, Beruf und Wohnort protokolliert.

Auf Rückfrage von Kontext lässt ein Sprecher der Behörde wissen, man sammle dann Informationen über eine Veranstaltung, "wenn davon auszugehen ist, dass diese von einem Personenzusammenschluss veranstaltet, maßgeblich beeinflusst oder unterstützt wird, der Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist." Wobei der Beurteilungsspielraum recht großzügig auszufallen scheint, und sicherheitshalber offenbar alle bekannten Gesichter erfasst werden, die an einer vermeintlich verdächtigen Veranstaltung teilnehmen.

Die FDGO ist in Gefahr – nur wo?

Wo genau die Behörden die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) konkret bedroht sehen, bleibt in vielen Fällen völlig schleierhaft. Moos glaubt zudem, die Ämter würden von Innenministerien instrumentalisiert, um politische Gegner auszuspähen. "Verfassungsfeindlich ist offenbar alles Nonkonforme", sagt er, und wer überwacht werde, wirke oft willkürlich ausgewählt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, sozusagen als Orientierungshilfe, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte 2010 befunden, was als extremistisch einzustufen ist, sei "eine Frage des politischen Meinungskampfes" und ihre Beantwortung stehe "in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen".

Das betont auch Rechtsanwalt Udo Kauß, der Landesvorsitzende der Humanistischen Union, der Moos in seinen Verfahren gegen den VS zur Seite steht. Statt die Verfassung zu schützen, urteilt der Freiburger Jurist, würden die Geheimdienste der Meinungsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eher schaden. Kauß hat auch den Juristen Rolf Gössner vertreten, der 38 Jahre lang Überwachungsopfer des VS war. Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Köln 2011 feststellte. Im Fall Moos rechnet Kauß mit einem ähnlichen Ergebnis: "Die Akten liefern keinerlei Anhaltspunkte, die eine Überwachung in diesem Umfang und über so lange Zeit rechtfertigen könnten".

Inzwischen haben er und Moos Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, dieses soll entscheiden, ob die Bespitzelung rechtmäßig war. Doch selbst das Gericht bekommt die Unterlagen über den Freiburger Anwalt nicht ungeschwärzt zu sehen. Denn was dem Gericht vorliegt, müssen auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf dem Tisch haben. Und weil das vom Innenministerium nicht zugelassen wird, muss eben eine Entscheidung auf Basis unvollständiger Informationen getroffen werden.

Wer kontrolliert die Geheimdienste?

"Es gibt bei uns keine Instanz, die die Geheimdienste wirklich kontrollieren könnte", kritisiert Kauß, genau das wäre aber angesichts der zahlreichen Skandale dringend notwendig. In einem Memorandum, das der Anwalt als Co-Autor mitverfasst hat, hieß es nach Bekanntwerden des NSU, der VS habe seine "ohnehin schon ramponierte Legitimation restlos verloren und damit den Beweis seiner Überflüssigkeit erbracht."

Während Kauß dafür kämpfen will, dass die vorhandenen Freiheiten "nicht weiter beschnitten werden", forderte Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, erst kürzlich noch mehr Befugnisse, um den "Werkzeugkasten gegen die terroristische Bedrohung" besser zu bestücken. Etwa zeitgleich schrieb der Journalist Kai Biermann in einem <link http: www.zeit.de digital datenschutz external-link-new-window>lesenswerten Kommentar auf "Zeit online", Terrorismus diene "immer als Begründung, wenn die Freiheit der Bürger eingeschränkt werden soll." Dank der großen Angst vor Anschlägen ließen sich "Wähler und Gewählte jeden Unsinn andrehen". Bürgerrechte gebe es eigentlich, um die Bevölkerung vor Überwachung und Willkür zu schützen. Denn: "Macht neigt dazu, missbraucht zu werden."

Gerade der Verfassungsschutz hat für diese These hinreichend Belege geliefert. Vom <link http: www.ndr.de kultur geschichte chronologie external-link-new-window>Celler Loch, über sogenannte Vertrauensleute, die an Brandanschlägen gegen Ausländer beteiligt waren, über staatlich finanzierten Sprengstoff bis zum NSU, den die Behörden übersehen, ignoriert oder schlimmstenfalls verschwiegen haben. Genau aus diesen Gründen, sagt Anwalt Moos, müsste auch den Geheimdiensten jemand auf die Finger schauen dürfen. Mit seiner Klage hofft er einen Präzedenzfall schaffen und eine Debatte in Gang zu bringen, ob man den Geheimdiensten wirklich alles durchgehen lassen will.


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6 Kommentare verfügbar

  • Ruby Tuesday
    am 18.06.2017
    Antworten
    Seit bald zwei Jahren verweigern Gastgeber*innen im Bodenseekreis die Teilahme an einer e-Gästekarte mit dem Namen Echt Bodensee Card. Es gibt einen sehr guten Bericht in Kontext 319 (Datenkrake vom Bodensee). Diese wohl als Spionagekarte konzipierte Auskunftei bietet Unternehmen schon sehr tiefe…
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