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Das K.-o.-System

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Nach einem Schlaganfall ist Heinz E. mehrfach behindert, depressiv und suchtkrank. Das soziale Netz und professionelle Helfer scheitern an einem Teufelskreis aus Überforderung, Gesetzeslücken, unklaren Zuständigkeiten und der Sparpolitik im Gesundheitssystem (Teil zwei).

Als ihn die Eltern abholen, sitzt Heinz E. allein im Trainingsanzug neben zwei gepackten Koffern und einer Reisetasche. Darin: sein Laptop, die wichtigsten Papiere, Waschzeug und Medikamente, ein handgeschriebener Dosierungsleitfaden. Seine Freundin hat ihn gerade rausgeworfen. Die Eltern bringen ihren Sohn in die Kurzzeitpflege nach Fellbach. Möbel, Fotoalben, Bücher, Videos, Fernseher und CD-Sammlung lässt er zurück. Kisten mit Unterlagen für Steuer, Bank und Versicherungen wird ein Freund später den Eltern bringen.

In Fellbach sortiert die Mutter, was vom Leben ihres Sohnes übrig ist. Außer T-Shirts, Pullis, Unterwäsche, Socken und zwei Trainingshosen passt ihm nichts mehr. Er läuft in Turnschuhen herum und behält außer seinen Badelatschen nur ein Paar klobige Wanderstiefel für den Winter. Die Schmutzwäsche übernimmt die Mutter, Post geht per Nachsendeantrag von der Adresse der Exfreundin an seine frühere Ehefrau.  

Heinz E. will von Fellbach zum Entzug ins Bürgerhospital. Bis dahin sind Anträge auf Kurzzeitpflege mit Verlängerung ("Verhinderungspflege") beim zuständigen Sozialamt Esslingen zu stellen. Heinz darf seine bisherige Wohnung nicht mehr betreten und ist jetzt ohne festen Wohnsitz. Ein Drogenberater von der Evangelischen Gesellschaft (eva) in Stuttgart geht mit zum Einwohnermeldeamt, hilft bei Anträgen. Die Sozialarbeiterin in Fellbach ist wichtig für die Motivation des Patienten und stellt Kontakte her: Behörden, Versicherungen, ambulante Reha, Gutachter, Ärzte, Kliniken, alle brauchen eine Adresse und Ansprechpartner. Es bleiben viele offene Fragen, vor allem finanzielle:

Wieso duldet die Bank, dass Heinz E. bei einem Überziehungskredit von 500 Euro sein Konto um mehr als 10 000 Euro überzogen hat, als ihn die Lebensgefährtin vor die Tür setzt? Wie kann es sein, dass der Dauerauftrag für die Miete weiter läuft, obwohl längst Nachmieter in seiner Wohnung sind? Warum lässt der Mobilfunkanbieter Rechnungen von über 3500 Euro auflaufen, bevor er das Handy sperrt? Wieso vier Wochen Kurzzeitpflege und zwei Wochen Verhinderungspflege, wenn die Wartezeit für die Entgiftung meist länger ist? Und warum nennen AOK und Klinikum unterschiedliche Entgiftungskosten?

Laut AOK Baden-Württemberg kann der Hausarzt die klinische Entgiftung anordnen: "Anschließende rehabilitative Behandlung ist keine Zugangsvoraussetzung für die akutstationäre Behandlung." Kosten: 4000 bis 4500 Euro bei drei Wochen, 3000 bis 3500 Euro bei der mittleren Verweildauer von zwei Wochen. Für Professor Martin Bürgy, den Leiter des Zentrums für seelische Gesundheit in Bad Cannstatt, sind drei Wochen Entgiftung normal. Sein Geschäftsführer Volkert Weiss kommt fast auf doppelt so viel wie die AOK: 21 Tage mal 350 Euro, also 7350 Euro. Hier geht es um viel Geld, denn manche Patienten kommen mehrmals im Jahr. Wer entscheidet, ob die volle Therapie genehmigt wird oder nur ein Teil – die Ärzte oder die Kassen?

Betreuer, Notare und Gutachter

Was passiert mit Menschen wie Heinz E., die nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbst zu bewältigen? 1 300 000 davon gibt es bundesweit, rund 80 Prozent der Fälle betreuen Angehörige und Vereine ehrenamtlich. Findet sich kein geeigneter Betreuer, bestellt das Familiengericht einen Profi. In Stuttgart kümmern sich 80 Berufsbetreuer um über 3000 Behinderte mit psychischen Problemen oder Suchterkrankungen. Aber, so Klaus Gölz, Leiter der Stuttgarter Betreuungsbehörde: "Wer Betreuer werden kann und wie seine Qualifikation aussehen muss, regelt kein Gesetz."

Als geeignet gelten Krankenschwestern, Juristen, Erzieher oder Sozialarbeiter wie Walter Dörrer. Er ist einer von 30 Vollzeitbetreuern in Stuttgart, nach Gölz eine "eierlegende Wollmilchsau": Er braucht Kenntnisse in Betreuungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht, muss hoch motiviert sein und extrem belastbar, "denn er kriegt von allen Seiten Druck". Gölz zitiert das Betreuungsgesetz: "Der Betreuer hat alles zu ermöglichen, damit der Betroffene sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen führen kann." Die Behörde recherchiert den Sachverhalt und schlägt vor, wen der Notar als Betreuer einsetzt. Der kann sich zum Wohl des Patienten auch über dessen Willen hinwegsetzen. Aber nur, "wenn der Betroffene keine Einsichtsfähigkeit mehr hat" – Auslegungssache.

Für Profibetreuer bleiben nur noch die schwierigen Fälle. Längst sind die so aufwendig, dass die gesetzlichen Pauschalen dafür nicht mehr reichen: bei Heimbewohnern 4,5 Stunden in den ersten drei Monaten, 3,5 in den drei Folgemonaten, drei bis zum 12. Monat und danach zwei. Lebt ein Klient in der eigenen Wohnung, kann der Betreuer jeweils 1,5 Stunden mehr abrechnen. Je nach Qualifikation und Erfahrung gibt es pro Stunde 27 bis 44 Euro Honorar – inklusive aller Betriebs- und Fahrtkosten.

Für Heinz E. ist die Wartezeit in der Fellbacher Kurzzeitpflege ein Wettlauf gegen die Zeit – und gegen Widerstände. Die AOK fordert für den Entzug ein Attest vom Psychologen der ambulanten Reha, aber der hat Urlaub. Notar Karl-Heinz Mäuerle in Fellbach bittet den Stuttgarter Psychologen Professor Karl-Ludwig Täschner um ein Gutachten. Ergebnis: Der Patient habe ein Alkoholproblem, wirke aber vernünftig und brauche keinen Betreuer. Kurz vor Weihnachten nehmen die Eltern Heinz doch zu sich, auch weil ihre Ersparnisse verbraucht sind. Da finden sie handfeste Beweise für seine Internetsucht, die schon die Sozialarbeiterin in Fellbach beobachtet hat: aktuelle Zahlungsbelege. Jetzt informiert die Mutter Notar und Gutachter telefonisch. Mäuerle: "Ich sammle alle wichtigen Informationen – auch von Angehörigen und Freunden." Sein Büro überprüft die Informanten. Aber "selbst beim besten Willen ist eine vollständige Recherche nicht immer möglich."

Gutachter Täschner erhält nach dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz ein Stundenhonorar von 65 bis 100 Euro nach dem realen Zeitaufwand. Dieser Spezialist hat schon viele Verfahren entschieden. Er stützt sich auf Akten der Betreuungsrichter und eine Befragung, um sich ein Bild von der geistigen Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu machen: "Kann er seinen Alltag bewältigen, oder gibt es da Einschränkungen? Wenn ja, welche? Die müssen beschrieben werden, und dazu braucht man etwa 30 bis 45 Minuten."

Doch Suchtkranke sind Weltmeister im Tricksen und Täuschen. Reicht so ein Interview, um den geistigen Zustand eines Menschen sicher zu beurteilen? Täschner: "Das haben wir Nervenärzte gelernt." Hat er sich schon einmal korrigiert? – "Ja. Wir haben auch schon mal die Dinge einseitig betrachtet und dann Widerspruch erfahren. Wir mussten dann Unterlagen mit einbeziehen, die wir nicht berücksichtigen konnten, weil sie nicht vorlagen. Das kann tatsächlich zu einer Korrektur des Untersuchungsergebnisses führen." Doch anders als der Notar hat er im Fall Heinz E. nicht geprüft, wer da anruft, oder gar die Belege angefordert. Da hätte jede Frau anrufen können. Spätestens seit dem Fall Gustl Mollath ist klar, wie problematisch die Arbeitsweise psychiatrischer Gutachter sein kann.

Teufelskreis

Am 3. Januar 2011 meldet sich Heinz E. in der Entgiftungsstation VAMOS des Stuttgarter Bürgerhospitals. Am 7. Februar wird ihm ein Betreuer bestellt – mit einem umfassenden Aufgabenkatalog: Vermögenssorge, also das Durchsetzen aller Ansprüche auf Rente, Versicherungsleistungen und Versorgung. Dazu Gesundheitsfürsorge, also die gesamte medizinische Versorgung, und die Bestimmung des Wohnsitzes.

Heinz E. ist kein Engel und hat durchaus Verantwortung für sein Leben. Aber das System, das ihm helfen soll, erlebt er als Hindernislauf voller Widersprüche. Die Entzugstherapie bricht er ab, weil die Psychologin Mitarbeit fordert. Eine Therapie für suchtkranke Behinderte im Fischerhaus Gaggenau bricht er ab, weil er eine Internetbekannschaft nicht gleich besuchen darf. Weitere Stationen: Stuttgarter Bahnhofsmission, Männerwohnheim, Hans-Sachs-Haus und schließlich eine WG, die mal betreut war und es nicht mehr ist.

Zuerst macht der Betreuer einen guten Job, bringt die Finanzen in Ordnung und baut die Schulden ab. Doch nach drei Jahren, im Advent, kommt plötzlich eine Regressforderung des jetzt zuständigen Stuttgarter Notariats. Heinz hat zu hohe Einkünfte und soll 5700 Euro Betreuungskosten erstatten. Jetzt hat er plötzlich wieder Schulden – just bei dem Betreuer, der ihn gerade erst davon befreit hat. Sein Vertrauen ist weg. Er trinkt aus Frust.

Diesem Teufelskreis entkommt Heinz bis heute nicht. Was soll auch ein Therapiekonzept wie das "Selbstmanagement des Patienten", zu dem Abhängige nicht fähig sind? Eine Zwangsbehandlung von Betreuten ist wegen fehlender gesetzlicher Regelungen nicht möglich. Nicht Mediziner mit Chefarztgehältern entscheiden letztlich darüber, wo und wie ein Betreuter unterzubringen ist, sondern Betreuer, die dafür nicht ausgebildet sind. 

Wut auf das System

Die Würde des Menschen ist antastbar. Ursache dafür kann auch das Versagen der Instanzen sein: Politiker, die Lücken im Betreuungsgesetz nicht schließen; Gutachter, die Fakten nicht ausreichend prüfen; ein Notar, der vor Weihnachten hohe Rechnungen an labile Patienten schickt; ein Betreuer, der Heinz nach dem Therapieabbruch in einer Dachkammer der Silberburg unterbringt, "damit er mal nachdenkt". Bürokraten, denen Zuständigkeiten wichtiger sind als Hilfe; sogar kirchliche Vereine, wenn sie dulden, dass aus der Not ein Geschäftsmodell wird, mit dem sich ihre Einrichtungen refinanzieren.

Betreuer wie Walter Dörrer müssen ein Drittel der Arbeitszeit darauf verwenden, anderen Leuten zu sagen, dass sie ihren Job machen sollen. Ihn nerven bürokratische Hindernisse und Kleinlichkeiten. Manche seiner Schützlinge sind noch geringfügig arbeitsfähig und müssen sich beim Jobcenter melden, sonst gibt es Sanktionen. "Aber viele schaffen es einfach nicht, morgens um neun dort zu sein und die richtigen Sachen zu sagen." Dann redet Dörrer mit Engelszungen."Manchmal hab ich aber auch eine Wut auf das ganze System, vor allem auf politische Vorgaben", sagt Dörrer. So ist es beispielsweise nicht erwünscht, dass jemand vom Jobcenter zum Sozialamt wechselt. Denn "beim Jobcenter gibt's Bundeszuschüsse, Sozialhilfe muss die klamme Kommune allein bezahlen".

Immer wieder erlebt Heinz E., dass mit "Betreuung" keine umfassende Fürsorge gemeint ist. Der Begriff wird meistens juristisch verwendet oder meint "soziale Betreuung". Für alle Einrichtungen des betreuten Wohnens ist ein "Wohnberechtigungsschein" des Wohnungsamts nötig, weil Zuschüsse fließen; der Antrag dafür stellt alle möglichen Fragen, aber keine medizinischen.

Patienten wie Heinz E. sind für Claus Gölz von der Betreuungsbehörde "nicht mehr wohnfähig". Wenn dann noch Aggression hinzukommt, fliegen sie überall raus. "Menschen werden hochgradig aggressiv, weil sie psychisch krank sind und einfach nicht akzeptieren können, dass sie fremdbestimmt werden." Der Beschluss des Betreuungsgerichts zur Gesundheitsfürsorge ist Makulatur ohne ein Gesetz, das die Umsetzung regelt.

In Bad Cannstatt ist das "Zentrum für seelische Gesundheit" entstanden. Deutschlands größte stationäre Psychiatrieabteilung verfügt über 300 Betten im Klinikum Stuttgart, mehr als 100 Plätzen in einer Tagesklinik und eine Vielzahl von Angeboten, die politisches und wissenschaftliches Interesse wecken. In den letzten Jahren ist sicher vieles besser geworden, aber nicht für Heinz E.


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6 Kommentare verfügbar

  • sven kellner
    am 01.07.2015
    Antworten
    guter journalismus? VORAB ich habe kein studium und bin euch auch den kommentatoren rhetorisch unterlegen aber es geht um meine person und da ich letzten mittwoch schon von menschen als heinz e. angesprochen wurde( im hans sachs haus bei einem hoffest) MÖCHTE ICH SEHR WOHL EIN PAAR DINGE RICHTIG…
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