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Feinstaub ohne Ende?

Feinstaub ohne Ende?
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Das Stuttgarter Neckartor gilt als schmutzigste Kreuzung Deutschlands. Weniger Feinstaub wollen alle. Nur, wer tut etwas dagegen? Die Autolobby nicht, die grün-rote Landesregierung nicht und vor allem bremst das hiesige Regierungspräsidium. Vor zehn Jahren hat der Stuttgarter Anwalt Roland Kugler den Kampf dagegen aufgenommen – wie Don Quichotte gegen Windmühlenflügel. Ein Erfahrungsbericht.

Als sich im Herbst 2004 zwei Stuttgarter Bürger entschlossen, gegen die extrem hohe Feinstaubbelastung in ihrer Stadt vorzugehen, erinnerte dies an Don Quichottes Kampf gegen Windmühlenflügel. Zu dieser Zeit hatte man nur in der Europäischen Union die tödliche Wirkung von Feinstaubpartikeln erkannt und deshalb schon im Jahre 1999 eine ab 2005 europaweit geltende Richtlinie mit Grenzwerten für Feinstaub erlassen. Die Bundesrepublik hatte reichlich spät die Richtlinie durch die 22. Bundesimmissionsschutzverordnung mit den ab 1. 1. 2005 geltenden Grenzwerten in das deutsche Recht übernommen.

In Stuttgart, der Stadt mit der bundesweit höchsten Feinstaubbelastung, war bis dahin so gut wie nichts geschehen. Das für den Erlass von Luftreinhalteplänen zuständige Regierungspräsidium befand sich im Ruhemodus und war der Meinung, es müsse erst ab Januar 2005 mit den Vorarbeiten für Luftreinhaltepläne beginnen. Als die beiden Stuttgarter Bürger daraufhin Anfang 2005 beim Stuttgarter Verwaltungsgericht Klage auf Erlass eines sogenannten Aktionsplans mit kurzfristig wirksamen schadstoffmindernden Maßnahmen einreichten, konnte man beim Regierungspräsidium noch zuversichtlich sein, diesen Prozess zu gewinnen. Im System des deutschen Verwaltungsrechts gab es für einzelne Bürger bis dahin keine Möglichkeit, eine Behörde zum Erlass von Plänen zu verpflichten. Folgerichtig hatte das Verwaltungsgericht München kurz zuvor in einem vergleichbaren Verfahren die Klage eines Münchner Bürgers gegen die auch an einigen Münchner Ausfallstraßen hohe Feinstaubbelastung abgewiesen.

Anders das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Bundesweit erstmals wurde im Mai 2005 eine Behörde durch das Urteil eines Verwaltungsgerichts zum Erlass eines Aktionsplans zur Senkung der Stuttgarter Feinstaubwerte verpflichtet. Das Gericht machte hierbei deutlich, dass dieser Plan spätestens am 1. Januar 2005 hätte in Kraft gesetzt sein müssen. Hierzu sei das Regierungspräsidium aufgrund europäischen Rechts verpflichtet gewesen.

Im Stuttgarter Regierungspräsidium verstand man dieses Urteil zu Recht als eine deutliche Ohrfeige. Es setzte in den folgenden Jahres alles daran, das Urteil in der höheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, korrigieren zu lassen. Die dortigen Richter waren in Sachen Luftreinhaltung weniger engagiert als ihre Stuttgarter Kollegen. Sie ließen den Fall jahrelang liegen und warteten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem inzwischen ebenfalls durch die Instanzen gegangenen Münchner Verfahren.

Am Neckartor bleiben die Werte hoch

Daneben hatte das Regierungspräsidium in aller Eile im Laufe des Jahres 2005 einen sogenannten Luftreinhalte- und Aktionsplan für Stuttgart erlassen, der in der Öffentlichkeit mit großer Enttäuschung aufgenommen wurde. Außer einem Lkw-Durchfahrtsverbot für Stuttgart enthielt er auch so skurrile Maßnahmen wie die Verlagerung der Messe vom Killesberg auf die Fildern oder den Bau des Rosensteintunnels. Nur: Gegen die hohen Feinstaubwerte am Neckartor und in der Innenstadt wurde nichts kurzfristig Wirksames unternommen.

Darauf erhob 2008 ein am Neckartor wohnender Bürger eine weitere Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart. Sein Ziel war es, das Regierungspräsidium zur Aufstellung eines neuen Luftreinhalteplans zu verpflichten, nachdem die Feinstaubwerte nur geringfügig zurückgegangen waren.

Inzwischen hatte der Europäische Gerichtshof im Jahre 2008 im Münchner Verfahren dem Kläger Recht gegeben. Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass die Behörden der Unionsstaaten nach europäischem Recht verpflichtet sind, die Luftreinhalte- und Aktionspläne so lange nachzubessern, bis an einer Messstelle die Grenzwerte für Feinstaub nicht mehr überschritten werden. Darauf nahm das Regierungspräsidium im ersten Stuttgarter Verfahren die bis dahin beim Verwaltungsgerichtshof liegende Berufung zurück. Es vermied so die drohende Niederlage im Berufungsverfahren. Es war allerdings der Meinung, mit dem Lkw-Durchfahrtsverbot habe es alles Erforderliche getan und schaltete wieder auf Stillstand.

Dem Regierungspräsidium müssen erst Zwangsgelder angedroht werden

Die beiden ersten Kläger sahen sich deshalb veranlasst, gegen den Regierungspräsidenten den ungewöhnlichen Weg der Zwangsvollstreckung zu beschreiten, da unter Missachtung des Urteils des Jahres 2005 noch immer keine kurzfristig wirksamen schadstoffsenkenden Maßnahmen ergriffen worden waren. Auch hier waren die Kläger erfolgreich. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht stellte in seinem Beschluss vom 14. 8. 2009 fest, dass der Luftreinhalte- und Aktionsplan des Jahres 2005 keine einzige wirksame Maßnahme enthalten hatte, um die Schadstoffbelastung der Stuttgarter Luft zu senken. Erst als in diesem Beschluss dem Regierungspräsidium Zwangsgelder androht wurden, begann man dort über weitere Maßnahmen nachzudenken. Im Zangengriff zwischen der Zwangsvollstreckung des ersten Urteils und der neuen Klage, wurde der Plan des Jahres 2005 endlich im Jahr 2010 nach fünf Jahren ergänzt.

Was brachte der neue Plan? Eine Umweltzone für Stuttgart, mit einem Fahrverbot für einige Tausend alte Stinker. Dies war richtig, doch die Wirkung der Maßnahme war gering. Bis heute werden am Stuttgarter Neckartor, jedoch auch an anderen Messstellen in der Stadt und im Land, weiterhin die Grenzwerte überschritten, wenn auch moderater als in den Jahren 2005 bis 2007. Die Brennpunkte im Lande liegen in Reutlingen in der Lederstraße und in Markgröningen in der Grabenstraße, wobei die Aufzählung unvollständig ist.

Regierungswechsel – aber noch kein Politikwechsel

Auch der Regierungswechsel des Jahres 2011 zu Grün-Rot hat bis heute noch nicht die erhoffte Wende in der Luftreinhaltepolitik des Landes bewirkt. Zwar werden die Kläger jetzt hin und wieder zu Gesprächen ins Umweltministerium oder ins Regierungspräsidium eingeladen. Eine weitere Ergänzung der völlig unzureichenden Luftreinhaltepläne der Jahre 2005 und 2010 lässt jedoch noch immer auf sich warten. Die vom Regierungspräsidium angekündigte Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hohenheimer Straße stadtauswärts hat zwar eine leichte Reduzierung des durch Kraftfahrzeuge verursachten Schadstoffausstoßes gebracht. Von einer Einhaltung der Grenzwerte ist man jedoch am Stuttgarter Messpunkt Neckartor <link http: mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de messwerte aktuell regd9no2.htm _blank>noch immer weit entfernt. Im Gegenteil, durch nachweislich falsche Stellungnahmen unterstützt das Regierungspräsidium bis heute die Durchsetzung alter Pläne zum Bau neuer Straßen, die noch mehr Verkehr und damit mehr Feinstaub in den Stuttgarter Kessel bringen werden. 

Ein Beispiel: Das Regierungspräsidium befürwortete in einer Stellungnahme gegenüber der Stadt Stuttgart den Bau des Rosensteintunnels, da dieser nach seiner Ansicht die Anzahl der Fahrzeuge und damit die Feinstaubbelastung am Neckartor nicht erhöhe. Die Stadt Stuttgart kam dagegen in der Begründung ihres Bebauungsplans zu einem gegenteiligen Ergebnis. Hierauf angesprochen meinte der Stuttgarter Umweltbürgermeister Matthias Hahn (SPD), der Verkehr am Neckartor werde durch den Bau des Rosensteintunnels selbstverständlich zunehmen, die Stellungnahme des Regierungspräsidiums sei falsch. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) verteidigte die Stellungnahme des ihm unterstehenden Regierungspräsidiums damit, dass diese auf Angaben der Stadt in ihrem Umweltbericht beruhe. Was er nicht bestreitet, ist die Tatsache, dass das Regierungspräsidium durch diese Politik den Bau des Rosensteintunnels befördert – und damit die Zunahme von Feinstaub, was wiederum weitere Luftreinhaltemaßnahmen nötig macht. Das ist fatal.

Kuhn kämpft gegen Angst und Schrecken unter den Autofahrern

Die Hoffnung ruhen jetzt auf dem grünen Stuttgarter Oberbürgermeisters Fritz Kuhn, der den Feinstaub zur Chefsache erklärt hat. Siehe dazu auch <link http: www.kontextwochenzeitung.de macht-markt erst-schreien-wenn-etwas-geschafft-ist-1992 _blank>das Kontext-Interview mit ihm. Im Wahlkampf wurde deshalb von seinem konservativen Gegner versucht, unter den Autofahrern Furcht und Schrecken zu verbreiten. So wurde die falsche Behauptung, Kuhn wolle für ganz Stuttgart Tempo 40 und die Einführung der City-Maut. Dabei wurde nicht erwähnt, dass die die City-Maut erst dann möglich ist, wenn sie vom Bundesgesetzgeber beschlossen ist. Hieran fehlt es jedoch.

Was kann also getan werden? Verbrennungsrückstände, hauptsächlich aus Dieselmotoren, sowie der Abrieb von Bremsen und Reifen sind die Hauptverursacher der tödlichen Feinstaubmixtur. Alle Fachleute sind sich einig, dass eine Reduzierung des Autoverkehrs die wirksamste Maßnahme zur Luftverbesserung ist. Stuttgart ist eine Autostadt. Die Stuttgarter sind Verursacher und Opfer zugleich.

Weniger Autoverkehr in der Stadt kann nur durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen erreicht werden. Diese reichen von der Reduzierung der innerstädtischen Parkplätze für Einpendler durch Schaffung von Anwohnerparkzonen über den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Radwege bis hin zu Fahrverboten an Tagen mit hoher Luftbelastung und Geschwindigkeitsreduzierungen im gesamten Stadtgebiet. Die Pläne des Oberbürgermeisters liegen bereits vor und deuten in diese Richtung. Die von ihm angestrebte Reduzierung des Autoverkehrs um 20 Prozent im Stadtgebiet von Stuttgart wird auch den Feinstaub reduzieren, wenn es je dazu kommt.

Dies ist alles nicht populär. Aber: Zur Vermeidung von Verkehrstoten sind wir bereit, die Autos mit teuren elektronischen Sicherheitssystemen auszustatten, wir verbannen Kunstobjekte aus den Kreisverkehren oder führen sogar Geschwindigkeitsbegrenzungen ein. Warum fehlt dieser Ehrgeiz, wenn es um die Vermeidung von Feinstaubtoten geht? Nur deshalb, weil sie nicht auf der Straße sterben?

 

Roland Kugler (61) arbeitet seit 1979 als Anwalt in Stuttgart, u.a. im Schwerpunkt Umweltrecht. Durch seine Verfahren gegen das Regierungspräsidium Stuttgart hat er die Umweltzone, das Lkw-Durchfahrtsverbot sowie diverse Tempogrenzen in Gang gesetzt. Bis 2009 saß er für die Grünen im Gemeinderat.

Fachliches zum Feinstaub

Als Feinstaub, Schwebstaub oder englisch "Particulate Matter" (PM) bezeichnet man Teilchen in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Die winzigen Partikel sind mit bloßem Auge nicht wahrzunehmen. Lediglich während bestimmter Wetterlagen kann man Feinstaub in Form einer "Dunstglocke" sehen. Je nach Korngröße der Staubteilchen wird der Feinstaub in so genannte Fraktionen unterteilt: Unter PM10 versteht man alle Staubteilchen, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (das sind 10 Millionstel Meter) ist. Eine Teilmenge der PM10-Fraktion sind die feineren Teilchen, deren aerodynamischer Durchmesser weniger als 2,5 Mikrometer beträgt. Diese bezeichnet man als "Feinfraktion" oder PM2,5 (im Gegensatz dazu den Größenbereich 2,5 bis 10 μm "Grobfraktion"). Die kleinsten von ihnen, mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometer (das sind 100 Milliardstel Meter), sind die ultrafeinen Partikel. Aus welchen Quellen stammt Feinstaub?: Feinstaub kann natürlichen Ursprungs sein oder durch menschliches Handeln erzeugt werden. Stammen die Staubpartikel direkt aus der Quelle - zum Beispiel durch einen Verbrennungsprozess -, nennt man sie primäre Feinstäube. Als sekundäre Feinstäube bezeichnet man hingegen Partikel, die durch komplexe chemische Reaktionen in der Atmosphäre erst aus gasförmigen Substanzen, wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen, entstehen. Wichtige vom Menschen geschaffene Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge (PKW, LKW), Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle.

Warum ist Feinstaub schädlich für den Menschen?

Es ist erwiesen, dass das Einatmen von Feinstaub negativ auf den Gesundheitszustand des Menschen wirkt. Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn sich an der Oberfläche von Stäuben gefährliche Stoffe wie Schwermetalle oder Krebs erzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) anlagern. Auch die Staubpartikel selbst stellen ein Gesundheitsrisiko dar: Je kleiner die Staubpartikel sind, desto größer ist das Risiko zu erkranken. Kleine Partikel dringen nämlich tiefer in die Atemwege ein als größere. Dadurch gelangen sie in Bereiche, von wo sie beim Ausatmen nicht wieder ausgeschieden werden. Sie sind deshalb besonders gesundheitsschädlich. Ultrafeine Partikel können zudem über die Lungenbläschen in die Blutbahn vordringen und sich über das Blut im Körper verteilen. In den Lungenbläschen sind Atmung und Blutkreislauf funktionell und anatomisch sehr eng miteinander verbunden. Deshalb können Störungen des einen Systems - wie etwa entzündliche Veränderungen im Atemtrakt - auch das andere System, also Herz oder Kreislauf, beeinträchtigen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in Untersuchungen festgestellt, dass es keine Feinstaubkonzentration gibt, unterhalb derer keine schädigende Wirkung zu erwarten ist. Hierin unterscheidet sich Feinstaub von vielen anderen Schadstoffen wie Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid, für die man Werte angeben kann, unter denen keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind. Quelle: Umweltbundesamt


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8 Kommentare verfügbar

  • Theodor Friedrich
    am 15.02.2014
    Antworten
    Die "angestrebte Reduzierung des Autoverkehrs um 20 Prozent im Stadtgebiet von Stuttgart" muss man unter dem Aspekt sehen, dass sich der MIV im Stadtgebiet durch den Rosensteintunnel, das Gerber, das Milaneo usw. erstmal ganz kräftig erhöhen wird. Außerdem ist die in Stuttgart mächtige Autoindustrie…
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