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Prozess verschoben

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Diese Woche sollte verhandelt werden. Eigentlich. Grauf gegen Kontext, der Prozess, der uns seit drei Jahren auf Trab hält. Doch das Landgericht in Frankfurt befand: Der Termin sei "angesichts der zu erwartenden Anzahl an Verfahrensbeteiligten, Pressevertretern und der Öffentlichkeit" unter Pandemiebedingungen nicht angezeigt. Damit ist der Termin am 25. Februar vom Tisch, nicht aber der Prozess.

Denn es geht in Frankfurt weiter im Hauptsacheverfahren, und immer noch um die Rechtmäßigkeit der Namensnennung des Mitarbeiters von zwei Abgeordneten, die 2016 für die AfD in den baden-württembergischen Landtag eingezogen sind. Und außerdem darum, dass eben dieser Mitarbeiter Marcel Grauf die rassistischen Äußerungen in seinen Facebook-Chats nicht gesagt haben will. Weiter schweben also die zu erwartenden Prozesskosten als Keule über unserem Kopf.

Viele unserer KollegInnen und viele Kontext-UnterstützerInnen beobachten genau, was in dieser Sache passiert. Erst jüngst hat das Politmagazin "Monitor" in seinem Beitrag "Extrem im Westen" über die AfD in Baden-Württemberg auch die Klagefreudigkeit der Rechtsaußen im Landtag thematisiert und den Prozess des Mitarbeiters von Christina Baum gegen Kontext angesprochen. Das Interesse ist groß, auch, weil es nicht nur um Kontext geht, sondern ganz grundsätzlich um die Pressefreiheit. 

Wie geht es nun weiter? Das Gericht in Frankfurt schlägt vor, den Prozess schriftlich zu führen. Bis zum 4. März 2021 haben wir und die Anwälte aus der Kanzlei Höcker, die Marcel Grauf vertreten, Zeit, uns zu entscheiden. Kontext wird diesem Verfahren zustimmen, die Beweise liegen vor und wurden vom Oberlandesgericht Karlsruhe bereits gewürdigt. In diesem einstweiligen Verfügungsverfahren hat Kontext, wie berichtet, vollumfänglich Recht bekommen. 

Wann das Frankfurter Landgericht entscheiden wird, ist noch ungewiss. Mit einem Urteil ist laut unserem Anwalt spätestens Ende Mai zu rechnen. Aber bei Corona weiß man ja nie. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Und sagen mit Ingo Zamperoni: Bleiben Sie zuversichtlich. Wir sind es auch.

Polizeieinsatz in LEA: "unverhältnismäßig"

Nachrichten müssen schnell raus und möglichst gut laufen, damit sie Klicks bringen. Bestens geeignet, weil mit Multi-Empörungspotenzial gesegnet, war der "Asyl-Aufstand" ("Bild" et al.) in Ellwangen Ende April 2018. Die Nachricht ging durch alle Medien: 150 Geflüchtete der Landeserstaufnahme (LEA) in Ellwangen hatten ein Polizeiauto umringt, um zu verhindern, dass ein Mann aus Togo abgeschoben wird. "In Baden-Württemberg wird es keine rechtsfreien Räume geben", ereiferte sich Thomas Strobl (mal wieder), Horst Seehofer sprach gar von einem "Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung". Flüchtlinge begehren auf! Ja, wo gibt's denn so was!?

Drei Tage später stürmten 500 Polizeibeamte die LEA, brachen Türen auf, zerrten Menschen herum, fesselten sie stundenlang mit Kabelbindern. Auf der Suche nach Waffen seien sie gewesen, hieß es, gefunden wurde aber nur ein bisschen Gras. Mitte Februar 2020 wurde das letzte von mehr als 25 Strafverfahren gegen Geflüchtete der LEA eingestellt, aus Mangel an "öffentlichem Interesse".

Der Kameruner Alassa Mfouapon hatte sich, von massiver "Bild"-Hetze begleitet, zum Sprachrohr einer Initiative von LEA-Bewohnern gemacht, die beklagt hatten, das sehr viel über sie, aber nie mit ihnen über die Vorkommnisse geredet worden war. Und Mfouapon, selbst betroffen von der Razzia morgens um kurz vor halb sechs, hatte gegen den Einsatz geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart hat er nun Recht bekommen. Der Einsatz gegen den Kameruner sei rechtswidrig gewesen. "Die gegenüber dem Kläger im Rahmen der Razzia am 03.05.2018 getroffenen polizeilichen Maßnahmen" waren "unverhältnismäßig", urteilt das Gericht. Immerhin dafür gibt's einen erhobenen Daumen.


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1 Kommentar verfügbar

  • Rolf
    am 26.02.2021
    Antworten
    Kam die Anregung von Strobl? Zum Rachefeldzug der Polizei in Ellwangen? Erst das Gesicht verloren, dann den Verstand?. Dass die Hass- und Hetzzeitung dazu beitrug, ist ja klar.
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