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Dietrichs Pyrrhussieg

Dietrichs Pyrrhussieg
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Das Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Kommunikationsbüro Stuttgart 21 und der "Stuttgarter Zeitung" ist verkündet. Als Sieger darf sich Projektsprecher Wolfgang Dietrich fühlen. Zumindest vorläufig, es sei denn, der Zeitungsverlag geht in Berufung. Doch erreicht hat der Lautsprecher des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 durch den Prozess nur wenig. Gewachsen ist dafür die Erkenntnis, wie kritische Journalisten bedrängt werden, während die Kritisierten ungeschoren davonkommen.

Kontext wollte wissen, ob der Schampus kaltgestellt ist. Doch das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 verweigerte die Aussage. Grund zu feiern bietet das Urteil des Stuttgarter Landgerichts ohnehin kaum. Es verbietet der "Stuttgarter Zeitung" lediglich, im Zusammenhang der jüngsten Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats am 18. September 2013 über die spätere Inbetriebnahme des tiefergelegten Hauptbahnhofs mit angeschlossener Schnellfahrstrecke nach Ulm zu berichten. Das Blatt hatte berichtet, dass den Aufsichtsräten in genau dieser Sitzung die weitere Verzögerung mitgeteilt wird. Dies entspricht nicht den Tatsachen, urteilte die 11. Zivilkammer des Landgerichts. Nicht mehr und nicht weniger.

Doch was hat Projektsprecher Wolfgang Dietrich mit der siegreichen Unterlasssungsklage erreicht? Sich als Retter der Wahrheit verdient gemacht? Wohl kaum, wenn man bedenkt, was dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hinsichtlich Leistung und Kapazität, Bauzeit und Inbetriebnahme, Finanzierung und Kosten bei Stuttgart 21 bislang alles präsentiert wurde. Vieles davon sind Behauptungen, die heute nicht mehr den Tatsachen entsprechen.

Getäuscht fühlen muss sich bei Stuttgart 21 jedoch vor allem die Öffentlichkeit, mit den Bürgern mithin die eigentlichen Finanziers des Projekts. Trotz monatelanger Schlichtung, teurer Turmforum-Ausstellung, aufwendigen Hochglanzbroschüren und fleißiger Pressearbeit durch das Kommunikationsbüro. Den berühmten "Kostendeckel" hatten Bahnmanager, Projektsprecher Dietrich wie befürwortende Politiker vom Schlage Schmiedel noch im Mund, als längst der Bundesrechnungshof – eine staatliche Prüfbehörde, kein projektkritisches Gutachterbüro wohlgemerkt – von Milliardensteigerungen ausging. Dank "Kostendeckel" verstrich eine Projektkündigungsfrist, mit seiner Hilfe wurde die Volksabstimmung überstanden. Diejenigen, die mit derartigen Versprechen und Versprechungen Entscheidungen in Parlamenten herbeiführten und öffentliche Meinungen beeinflussten, wurden bislang jedoch noch nie vor Gericht gezerrt.  

Wie es das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 bis heute mit sachgerechter Information, nicht nur der Presse, hält, zeigte sich zuletzt auf den Fildern. Dort, wo Stuttgart 21 noch nicht einmal genehmigt ist, tingelten Projektsprecher Dietrich und seine Truppe jüngst mit niederschetternder Resonanz durch Gemeinde- und Bezirksbeiräte. Die Informationstour zum laufenden Planfeststellungsverfahren veranlasste selbst eingefleischte Projektbefürworter wie die ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny sowie die kommissarische CDU-Vorsitzende in Leinfelden-Echterdingen, Ilona Koch, zu bissiger Kritik. "Die aggressive Art der Diskussion durch einige der Beteiligten halten wir nicht für zielführend. Vielleicht sollten diejenigen, die für das Projekt in der Öffentlichkeit stehen, eine Weiterbildung und Supervision erhalten", regten die beiden <link http: www.stuttgarter-zeitung.de inhalt.stuttgart-21-beschwerde-bei-bahn-chef-ruediger-grube.cc18ae4b-011a-4a38-a68e-e41b33cfb2e0.html _blank>laut "Stuttgarter Zeitung" in einem Beschwerdebriefen an Bahnchef Rüdiger Grube an.

Letztlich produziert die Unterlassungsklage vor dem Stuttgarter Landgericht nur Verlierer. Einen klagenden Projektsprecher, der nur im stillen Kämmerlein auf den Erfolg anstoßen kann. Eine beklagte Zeitung, die sich nur durch die Berichterstattung der Kontext:Wochenzeitung dazu durchringen kann, ihre Leser dürftig über den Prozess zu unterrichten. Eine Deutsche Presse-Agentur, die es nicht für nötig hält, den Vorgang durch eine Meldung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Projektbefürwortende Lokalpolitiker im Stuttgarter Gemeinderat, die sich weniger um die Freiheit der Presse sorgen und lieber die mit auf der Anklagebank sitzenden StZ-Journalisten verspotten.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Juristisch gesehen hat Projektsprecher Wolfgang Dietrich uneingeschränkt das Recht, gegen ein Presseorgan gerichtlich vorzugehen, wenn es falsche Tatsachen veröffentlicht. Moralisch zählt er jedoch zu den Letzten, denen ein solcher Schritt zu empfehlen ist. Denn viel zu schnell, erst recht im konkreten Fall, kommt dabei der Verdacht auf, dass es um etwas ganz anderes geht. Zwar auch um die Wahrheit. Aber vor allem darum, kritische Journalisten daran zu hindern, diese weiter zu verbreiten.


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18 Kommentare verfügbar

  • doctorwho
    am 14.11.2013
    Antworten
    "didi" : " Es gab keine AR-Vorlage mit der verbindlichen Aussage der DB, daß S21 in 2022 in Betrieb genommen wird. " -------- das hat im wortlaut weder die stz noch kontext je behauptet . man sollte schon sorgfältig lesen und formulieren , sonst wird man nicht ernstgenommen . wie in diesem fall ,…
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