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Sichere Festplatte

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Vor zwei Jahren hat das Innenministerium die Online-Plattform "linksunten.indymedia" verboten. Betreiber konnten bislang keine ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nun ihre Ermittlungen gegen Beschuldigte aus Freiburg eingestellt.

Die Razzia war filmreif, selbst ein Safe war nicht sicher. Ihn haben die Beamten aus der Wand herausgerissen. Am 25. August 2017 war's, als das LKA Baden-Württemberg vier Privatwohnungen und das Freiburger Kulturzentrum KTS durchsuchte, wo es die Betreiber der Plattform "linksunten.indymedia" vermutete. Beschlagnahmt wurde unter anderem eine verschlüsselte Festplatte, welche die Beamten, trotz vereinter Bemühungen von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, bis heute nicht zu knacken vermochten. Und damit war die Beweislage offenbar zu dünn: Insgesamt elf Verfahren, unter anderem wegen des Verdachts auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung", sind nun eingestellt worden. Es gebe aktuell keine konkret Tatverdächtigen, die als Betreiber identifiziert werden könnten, teilt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit.

Bis zum Verbot war "linksunten.indymedia" eine der zentralen Kommunikationsplattformen der radikalen Linken im deutschsprachigen Raum. Jedem war es möglich, dort anonym Beiträge zu veröffentlichen, und die Moderation ließ sehr viel durchgehen. Neben Demo-Aufrufen und aufwändig recherchierten Themendossiers, etwa zu rechtsradikalen Umtrieben, gab es dort auch Aufrufe zu Gewalttaten, Bekennerschreiben oder Drohungen gegen politische Gegner. Da die Tätigkeit der Plattform den Strafgesetzen zuwiderlaufe und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, konstruierte das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) einen "linksunten"-Verein, um ihn anschließend zu verbieten.

Ein Verbot über die Hintertür des Vereinsrechts

Dieses Vorgehen wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verwies in einer umfangreichen Stellungnahme darauf, dass hier das Vereinsrecht missbraucht werde, um ein Medium zu verbieten. Um gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen, hätte der Staat erst mildere Maßnahmen ergreifen müssen, bevor er die gesamte Plattform vom Netz nimmt – etwa durch Sperrverfügungen gegen einzelne Artikel. Ähnlich argumentieren die Reporter ohne Grenzen: "Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig", schrieb ihr Geschäftsführer Christian Mihr.

Ob das – gegenüber der Plattform nach wie vor wirksame – Verbot über das Vereinsrecht rechtskonform ist, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden. Unklar ist allerdings noch der Zeitpunkt. Eine mündliche Verhandlung war einst für den 15. Januar 2019 angesetzt, wurde dann jedoch verschoben. Wann ein Ersatztermin anberaumt wird, sei "derzeit noch nicht absehbar", teilt eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit.

Der Journalist Peter Nowak, der unter Klarnamen Beiträge auf "linksunten.indymedia" publizierte, beklagt die lange Verfahrensdauer: "Auch wenn sich herausstellt, dass das Verbot rechtswidrig ist, ist die Plattform dann schon seit Jahren vom Netz und das Innenministerium konnte per Verfügung die Pressefreiheit aushebeln." Gegen Nowak sowie die PublizistInnen Achim Schill und Detlef Georgia Schulze, die ebenfalls unter Klarnamen beziehungsweise "nicht-konspirativen Pseudonymen" auf der Plattform veröffentlichten, läuft ein Ermittlungsverfahren, nachdem sie sich mit dem Medium solidarisierten. Sie verbreiteten einen Screenshot aus der Verbotsverfügung mitsamt dem "linksunten"-Logo auf einem gemeinsamen Blog. Deshalb wird ihnen die Unterstützung und Verwendung des Kennzeichens eines verbotenen Vereins angelastet (Kontext berichtete ausführlich). Ihnen fehle "jegliches Unrechtsbewusstsein", schreiben die drei nun in einer Pressemitteilung, "wir sind voll und ganz überzeugt, dass das Unrecht ganz auf Seiten des Medien verbietenden Bundesinnenministeriums und der uns anklagenden Staatsanwaltschaft liegt."

Detlef Georgia Schulze hat inzwischen beim Bundesinnenministerium einen 120 Seiten füllenden Antrag eingereicht, das Verbot aufzuheben, und argumentiert dabei weniger mit einem mutmaßlich missbrauchten Vereinsrecht als mit der Pressefreiheit, die hier unzulässig beschnitten werde. Dem Ministerium bleiben nun drei Monate für eine Reaktion. Das Verfahren gegen Schulze, Nowak und Schill liegt derweil auf Eis: Wie aus einem Vermerk hervorgeht, der der Redaktion vorliegt, will das zuständige Landgericht Berlin zunächst die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, "die Anhaltspunkte für die hiesige rechtliche Bewertung geben dürfte".

Angelehnt an das "linksunten"-Logo, einem "i", von dem beidseitig Sendewellen symbolisierende Klammern abgehen, mobilisieren AktivistInnen bereits für den "Tag (((i)))" – wenn einmal ein Gerichtstermin in Leipzig feststeht, wollen sie am Samstag vor der Verhandlung bundesweit Aktionen durchführen.


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6 Kommentare verfügbar

  • Josef Tura
    am 22.08.2019
    Antworten
    "Aufrufe zu Gewalt? Drohungen gegen politische Gegner?"} Versteh ich das jetzt recht, daß derlei Sachen, (nach Meinung der Herren Meyer und Müller hier) wenn sie von der "radikalen Linken" kommen, als von der Pressefreiheit gedeckt gelten sollen? Wohingegen sie von rechts natürlich absolut pfuibäh…
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