KONTEXT:Wochenzeitung
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Für einen Radikalenerlass 2.0

Für einen Radikalenerlass 2.0
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Volksverhetzung ist Ihr Hobby? Kein Problem! Was da ein gängiges Strafmaß vor deutschen Gerichten ist, kann sich jeder AfDler leisten. Man riskiert selten eine Anzeige, noch seltener eine Strafe – und kassiert dann in der Regel statt Knast kleine Geldbußen mit Tagessätzen von plus/minus 30 Euro. Unser Autor plädiert dafür, neue Fronten im Rechtssystem aufzumachen.

Wer wollte da schon hinterm Berg halten mit seiner Meinung als "besorgter" rechter Wutbürger oder auf dem Weg zu einem politischen Mandat? Es kommt noch besser: In unserer Rechtswirklichkeit muss schon ziemlich doof sein, wer wegen braunversiffter Statements tatsächlich belangt und verurteilt wird.

Denn das Recht auf noch so laute und ekelhafte Hetze ist im Prinzip grundgesetzlich garantiert – wenn man nur darauf achtet, "mit diffusen Tatsachenbehauptungen vermischte Werturteile" loszuwerden. Das fällt dann wieder in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit. Sind Sie aber Demokratie-affin und machen sich Sorgen über das Erstarken der Rechten in Europa und aktuell über die Erfolge der AfD hierzulande? Dann absolvieren Sie online einen juristischen Crashkurs und machen sich schlau <link https: www.recht-gegen-rechts.de gesetze-gegen-rechts volksverhetzung.html external-link-new-window>mithilfe der Website www.recht-gegen-rechts.de, Stichwort Volksverhetzung! Da bleibt kein Auge trocken, denn man lernt, welche enormen Spielräume unseren Radikalen von Rechts wegen offenstehen.

Wir staunen ja immer, wie liberal beispielsweise die Amerikaner mit ihren Nazis umgehen; aber was dort "geht", ist auch bei uns erlaubt, es sei denn, es besteht jemand auf einem Griff ins Klo der deutschen Geschichte und setzt die mühsam restaurierte Reputation der Nation mit Hitlergrüßen und Hakenkreuzen und Holocaust-Leugnerei aufs Spiel. So nicht! Was aber allemal geht, ist ein aktualisierter, quasi modernisierter Rassismus oder Faschismus, sofern er nicht unmissverständlich verknüpft wird mit der Aufforderung zu Gewalt.

Ein AfD-kritischer Blogger soll seine Domain löschen, sagt das Gericht

Selbst das Zivilrecht und mancher damit befasste Senat bei den Gerichten lässt sich für rechtspopulistische Belange mittelbar politisch instrumentalisieren. Denn die Praxis der Justizorgane zielt darauf, die Überlastung des Gerichtswesens mit allen Mitteln in den Griff zu kriegen (nützliche Stichworte: "Kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung", "Deal", "Vergleich"). Zweitens gehört es zum Handwerk der Juristen, Sachverhalte nicht etwa im Lichte triftig erweiterter, etwa politischer Kontexte zu verkomplizieren. So konnte es passieren, dass der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln Anfang August einen "Hinweisbeschluss" fasste, mit dem einem AfD-kritischen Blogger auf Antrag der AfD nahegelegt wird, <link https: www.wir-sind-afd.de external-link-new-window>seine Internet-Domain www.wir-sind-afd.de zu löschen.

In diesen aufschlussreichen Blog stellte Nathan Mattes Zitate von AfD-Mitgliedern ein, die deren eigene Haltung wie in der Summe natürlich auch das bizarre politische Profil der rechtspopulistischen Partei vorführen. An dieser Publizität ist der AfD nicht gelegen – und das Kölner OLG sprang ihr zur Seite, indem es eine Verwechslungsgefahr herbeifabulierte, als handle es sich hier um eine Art Markendiebstahl.

Sei's drum. Wir sollen ja mit den Rechten reden. Oder sie ignorieren, solange wir noch in der Mehrheit sind und nicht sie. Diese Logik setzte sich Anfang 2017 durch, als die Ablehnung des NPD-Verbots erging. Zu mickrig für ein Verbot sei doch diese verfassungsfeindliche Partei, befand damals das Bundesverfassungsgericht. <link https: www.taz.de archiv-suche external-link-new-window>Gleichsinnig auch der taz-Kommentar vom 3. September mit Blick auf Chemnitz und die Rolle der AfD. Diese zu "entlarven" bringe nix, hieß es dort, "also lassen wir das. Und setzen uns stattdessen für die liberale Gesellschaft ein."

Etwas weniger abgeklärt gab sich der <link http: www.spiegel.de plus chemnitz-es-braucht-einen-aufstand-der-anstaendigen-kommentar-a-00000000-0002-0001-0000-000159189561 external-link-new-window>"Spiegel"-Kommentator Feldenkirchen; sein Unwille konzentrierte sich auf die "Mitte der Gesellschaft". Die sei eine "lethargische Mehrheit", habe im Umgang mit den Rechten versagt, sei inaktiv und teilnahmslos geblieben, habe die Verteidigung der Demokratie "verschlafen", stelle ein "saturiertes Paralleluniversum" dar, und überhaupt brauche es mal wieder einen "Aufstand der Anständigen", mit Lichterketten, Demos, Manifesten, Konzerten – "alles, was laut und sichtbar ist".

Zivilcourage in Meck-Pomm? Prima Idee!

Ein Aufstand der Anständigen lässt sich in Großstädten jederzeit und immer wieder gern organisieren. Heikler und manchmal auch sinnfrei wird die zivile Verteidigung der Demokratie im Kleinstformat: ganz tief in der Provinz, in den berüchtigten "national befreiten Zonen", die es de facto immer noch gibt. In Meck-Pomm, in Brandenburg, in Thüringen, im Sächsischen, in den Kleinstädten des Erzgebirges oder gleich hinterm Harz. Journalisten und Politiker, welche die Bürger dort forsch zu mehr Zivilcourage auffordern, sollten sich vorher ein paar Eindrücke jener Milieus verschaffen, in deren Dunstkreis die verbliebenen Standhaften, Aufrechten und Integren bitteschön ihren Mut zusammennehmen sollen, um die Rechten "in Schranken zu weisen" oder zu "stellen", wie es oft heißt.

Stellen in den entvölkerten Landstrichen Ostdeutschlands? Da gibt es Orte, in denen sich keine Dorfkneipe mehr halten konnte und die AfD ein Drittel der Wählerstimmen abgreift. Magerste "Öffentlichkeit" findet dort auf der Straße, auf dem Dorfanger, an der Tankstelle statt. Und die dürftigen öffentlichen Zuschüsse, mit deren Hilfe den rechten Dumpfbacken im Hinterland mittels demokratisch durchwirkter, sozialpädagogisch inspirierter Angebote wieder der richtige Weg gewiesen werden soll, reichen hinten und vorne nicht, sind aber für Politik und journalistische Edelfedern immer nur ein Randthema gewesen; schönere Geschichten lassen sich über sanfte Einzelgänger und Ehepaare erzählen, die in ihren Dörfern Horden muskulöser Neonazis trotzen.

Ohne einen modernisierten Rechtsrahmen, der die disruptiven Realitäten des 21. Jahrhunderts angemessen reflektiert – insbesondere die Folgen der Digitalisierung und Globalisierung, die Art und das Tempo des gesellschaftlichen Strukturwandels und dessen wachsende Komplexität –, ohne fortentwickeltes Recht also werden Lichterketten und niedliche Straßenbarrikaden aus Grundgesetz-Broschüren die Rechten nicht stoppen. Denn es ist eben dieser Wandel, der die schlichteren Gemüter verunsichert und in Wut versetzt; dabei in Scharen jenen Demagogen zutreibt, deren Denken und Handeln wider alle Vernunft – bitte keine "Trump"-Zwischenrufe, auch Gauland fällt zum Migrationstreiber "Klimawandel" nix ein! – die Probleme der Welt und mithin die Angst der Ängstlichen noch vergrößern wird.

CSU denkt schon über Koalitionsfähigkeit der AfD nach

Wenn's blöd läuft, ist einer wie Höcke irgendwann Ministerpräsident; schon jetzt denkt man in CSU-Kreisen über die Koalitionsfähigkeit der AfD nach (<link https: www.sueddeutsche.de bayern landtagswahl-csu-afd-koalition-1.4106186 external-link-new-window>etwa in der "Süddeutschen Zeitung" vom 27. August). Vielleicht sollten wir also den Kampf um die Demokratie nicht zuvörderst in Scharmützeln auf den Gassen führen, sondern neue Fronten im Rechtssystem und in den Parlamenten eröffnen, damit kein Stuhl frei wird für Amtsträger im schrägen Format Matteo Salvinis, Viktor Orbans oder Christian Straches.

Was nichts anderes hieße als eine präzisere Unterscheidung zu treffen zwischen jener fast grenzenlos garantierten Meinungsfreiheit "auf der Straße" und aktuell in den Sozialen Medien – und jener Meinungsfreiheit, wie sie unter Staatsdienern geregelt ist: Beamte etwa unterliegen grundgesetzkonform einem "Mäßigungsgebot", das aber keineswegs ihr freies Denken einschränkt, sondern nur ihr öffentliches Auftreten zivilisiert. Stichwort: Maaßen.

Dahinter steckt einerseits der Gedanke, es sei notwendig, dass der Staat und seine Organe den Bürgern gegenüber, aber auch in der Außenwirkung auf internationalem Parkett eine gewisse Würde bewahre. Zum anderen der Umstand, dass staatliche Integrität im öffentlichen Handeln immer an Personen gebunden ist, die eben im Namen des Volks und des Staats auf der Grundlage seiner Rechtsprinzipien aktiv werden. 

Nüchtern betrachtet, sind auch Politiker immer "Diener des Staats" gewesen, ob als Feudalherren oder Könige, als gewählte Abgeordnete, Minister oder Regierungschefs. Im Bundestag sind Berufspolitiker keine Ausnahme, eher die Regel. So wäre also zu wünschen, auch Parlamentarier und Regierungsmitglieder würden diesseits ihrer Gewissensfreiheit (die sie gern mal dem Fraktionszwang opfern!) einem Mäßigungsgebot unterworfen – nicht nur im Politikerjob auf Zeit, sondern schon auf ihren Karrierewegen dorthin. Erinnert sei an den Radikalenerlass von 1972, mit dem einst die Unterwanderung des Staats durch Linke verhindert werden sollte. Der Radikalenerlass wurde weder vom Verfassungsgericht, noch vom Europäischen Gerichtshof gekippt, sondern nur aufgeweicht. Bis heute sind bei Stellenbewerbern für den öffentlichen Dienst "Bedarfsanfragen" hinsichtlich ihrer Verfassungstreue möglich.

Abgeschottete Chatrooms ersetzen die bürgerliche Öffentlichkeit

Volksverhetzung funktioniert massenwirksam nur in der Öffentlichkeit. Von dort aus werden in Wahlen Kandidaten in Parlamente entsandt – nach Maßgabe ihrer öffentlichkeitswirksam vorgetragenen politischen Positionen und Strategien. Wenn wir heute staunen über die Wahlerfolge "populistischer" Piraten in den Untiefen moderner Demokratien, sollten wir gleichzeitig besorgt sein darüber, dass unsere Vorstellungen von Demagogie und gesittetem Diskurs noch geprägt sind von veralteten und gründlich überholungsbedürftigen Bildern dessen, was man über Jahrhunderte hinweg unter "bürgerlicher Öffentlichkeit" verstand.

Dieses Format des Öffentlichen existiert nur noch als Ruine. Deshalb ist der kommunikative Betrieb im Internet – auf den derzeit rein kommerziell betriebenen Plattformen der "Sozialen Medien" – dringend kompatibel zu machen mit den traditionellen, nicht primär der Rendite-Logik unterliegenden Agenturen des Öffentlichen. Salopp formuliert, benötigt unsere Gesellschaft neue Vordenker vom Format eines Jürgen Habermas, der 1962 sein legendäres Werk über den "Strukturwandel der Öffentlichkeit" vorlegte.

Wie die Demokratie selbst, lebt Öffentlichkeit natürlich vom Diskurs – von relevanten Themen, vom Austausch ernsthafter Argumente und Meinungen. Aber im Weg der Digitalisierung von Kommunikation sind an die Stelle der Öffentlichkeit viele gegeneinander abgeschottete Chatrooms entstanden, die als Echoräume oder Filterblasen keine für die Nutzer missliebigen Informationen mehr durchlassen. Das krasse Gegenteil von Öffentlichkeit also, wobei der subversive Einsatz von Bots das Problem verschärft. Mit Falschmeldungen und Bots lässt sich das Meinungsbild innerhalb von Filterblasen bekanntlich gut manipulieren. Bots sind getarnte, algorithmisch erzeugte virtuelle Teilnehmer im digitalisierten "Diskurs".

Um die alte und die neue, dominant digital organisierte Öffentlichkeit politisch wechselseitig anschlussfähig zu machen, müsste mit der Anonymität im Internet Schluss gemacht werden. Ein politischer Diskurs kann und darf nicht geführt werden ohne die prinzipiell authentifizierbare Kennung "echter" Gesprächsteilnehmer, ohne die Ächtung von Trollen und Hate Speech, ohne die Eliminierung von Bots.

Erst wenn die Wiederherstellung einer seriösen Öffentlichkeit im politischen Diskurs wieder funktioniert, wird es auch möglich sein, die Rechtskomplexe "Volksverhetzung" und "Passives Wahlrecht" wirksam miteinander zu verknüpfen. Dann nämlich könnten verschärfte Strafen und einschlägige Urteile politische Abenteurer besser vom politischen Geschäft fernhalten. Denn Straftäter, die mehr als ein Jahr im Gefängnis absitzen, verlieren auf Jahre ihr passives Wahlrecht: zumindest ein theoretisches Risiko für entfesselte Demagogen der Rechten bei ihrem Marsch in die Parlamente. Man muss das politisch nur wollen. Aber dann müssten auch die "Altparteien" und allen voran die CSU einräumen, dass ihre Leute mitunter rhetorisch entgleis(t)en, von F. J. Strauß bis Söder. Vermutlich wird genau deshalb eine rechtsbasierte Reform unserer politischen Kultur auf sich warten lassen.

Kontext schaut nach den Rechten

Wer sich als Alternative für Deutschland anpreist, muss Lösungen anbieten. Kontext lässt sich durch politische Nebelkerzen und dreiste Lügen nicht einlullen, sondern checkt die Fakten.

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5 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 28.09.2018
    Antworten
    Radikal sind sie schon, die KONSERVATIVEN – und beständig gerichtet gegen unsere Verfassung.
    Wie übrigens auch in der Weimarer Republik zu erleben, sich selbst da noch nennend:
    NATIONALISTEN – FASCHISTEN / NATIONALSOZIALISTEN (Nazis)

    Wie eh und je gegen das Völkerrecht sich stellend: [b]Weimarer…
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