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Sozialstaat gegen Arme

Sozialstaat gegen Arme
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Die Bundesrepublik Deutschland hält sich viel darauf zugute, ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat zu sein. Doch die Armut nimmt zu. Und die Verfahren um Sozialleistungen werden komplizierter und dauern immer länger. Ein Rechtsanwalt berichtet aus seiner Praxis.

Frau K., eine junge Deutsche der zweiten Generation nach Migration, soll zwangsverheiratet werden und flieht mit 18 Jahren aus ihrem Elternhaus im Großraum Stuttgart. Sie kommt in einer Schutzeinrichtung der Diakonie unter, finanziert zunächst vom Jugendamt des zuständigen Landratsamtes. Sie hat noch mit schweren psychosozialen Problemen zu kämpfen, schafft aber den Realschulabschluss und beginnt eine duale Ausbildung mit Fachrichtung Soziales. Frau K. scheitert jedoch nach dem ersten Jahr ihrer dualen Ausbildung zunächst im theoretischen Teil und will nun erst mal ein Freiwilliges Soziales Jahr machen.

Das Jugendamt will nur bis zum 21. Lebensjahr zahlen, obwohl es nach dem Gesetz die Hilfe für junge Volljährige bis zum 25. Lebensjahr gewähren soll, wenn sie aufgrund der individuellen Situation noch notwendig ist. Ein solcher Fall liegt bei Frau K. vor. Die Behörde ist jedoch der Ansicht, dass die junge Frau womöglich an einer dauerhaften seelischen Behinderung leide, und verweist sie an das Sozialamt. Dieses wiederum verlangt die Erhebung weiterer persönlicher und auch ärztlicher Daten sowie eine entsprechende Begutachtung.

Dann vertritt das Sozialamt aber plötzlich die Auffassung, Frau K. solle kein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, vielmehr die bisherige Schutzeinrichtung verlassen und sich nun stattdessen in eine stationäre Reha-Einrichtung bei Heilbronn begeben, um anschließend auf dem zweiten Arbeitsmarkt unterzukommen. Der Hintergedanke: Diese Maßnahme müsste von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden.

Frau K. hat aber bereits eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Einrichtung für Körperbehinderte gefunden, wo sie schon früher mit Freude und Erfolg gearbeitet hatte. Die Diakonie führt auch die notwendige Betreuung weiter, das Landratsamt verweigert jedoch die Übernahme der Kosten. Nun muss auch noch das Verwaltungsgericht Stuttgart angerufen werden.

Verängstigt, verzweifelt, allein gelassen

Frau K. ist durch die ständigen Auseinandersetzungen mit den verschiedensten Behörden in hohem Maße verängstigt, zeitweise auch verzweifelt. Trotzdem schafft sie es, das Freiwillige Soziale Jahr mit gutem Erfolg abzuschließen, und im Anschluss daran einen Ausbildungsplatz als Heilerziehungspflegerin zu finden. Nun entschließt sich das Jugendamt doch, die begleitende Betreuung wenigstens bis zum Abschluss des ersten Ausbildungsjahres zu finanzieren. Im Sommer 2018 kann Frau K. ihre Ausbildung wie geplant abschließen. Sie hat eine Arbeitsstelle als Betreuerin in einer Einrichtung für geistig und psychisch behinderte Menschen.

Bis zum Beginn ihrer Ausbildung hatte Frau K. zum Leben vom Jugendamt ein monatliches Taschengeld in Höhe von rund 100 Euro erhalten, mit dem sie, abgesehen von Unterkunft und Verpflegung, sämtliche Ausgaben bestreiten musste. Mit Beginn ihrer Ausbildung erhielt sie dann zwar knapp 1000 Euro, davon zog ihr die Ausbildungsstelle jedoch monatlich 465 Euro als Mietanteil in einer kleinen Mehrzimmerwohnung ab, die von der Ausbildungsstelle zur Verfügung gestellt wurde.

Sie beantragte dann aufstockende Hilfe beim Job-Center, welches nun verlangte, dass Frau K. erst einen Antrag auf Bundesausbildungsförderung stellen müsse. Dieser Antrag mit rund 30 Seiten beinhaltete noch zusätzliche Schwierigkeiten, weil die Eltern sich weigerten, mitzuwirken. Im Ergebnis wurde der BaföG-Antrag abgelehnt, da die Ausbildungsvergütung im Verhältnis zu den nach BaföG zulässigen Kosten der Unterkunft zu hoch war.

Das Job-Center verlangte weiter, dass Frau K. auch bei der Familienkasse die Überleitung des Kindergelds, das ihr in der Ausbildung noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zustand, von ihren Eltern auf sich beantragte. Die Familienkasse jedoch forderte ihrerseits hierfür die Zustimmung der Eltern, die diese zunächst verweigerten. Als dann schließlich Kindergeld in Höhe von 190 Euro bewilligt wurde, lehnte das Job-Center weitere Leistungen seinerseits ab.

Schließlich musste die Diakonie mit gebrauchten Gegenständen und Darlehen aus Spendenmitteln helfen. Die Begleitkosten ihrer Ausbildung (Schulgeld, Monatskarte VVS mit rund 85 Euro) sowie die Kosten für Arbeitsmittel (Bücher, Computer, Internet-Anschluss, Exkursionskosten) musste Frau. K. allein bezahlen. Es liegt auf der Hand, dass ihr eine Teilnahme am "normalen" gesellschaftlichen Leben, wie dies andere junge Leute im Raum Stuttgart pflegen, nicht möglich war. Sie musste sich damit abfinden, wegen ihrer Bedürftigkeit auch immer wieder in ihrem Bekanntenkreis aufzufallen.

Der vorstehende Fall steht auch für andere vergleichbare Schicksale, die ich in den vergangenen Jahren in meiner Kanzlei erleben musste.

 

***

 

Die soziale Realität der hochentwickelten, kapitalistischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland sieht inzwischen so aus: Der ganz überwiegende Teil des Vermögens, insbesondere von Produktivvermögen und Finanzkapital, liegt in den Händen eines verschwindend kleinen Teils der Bevölkerung. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer. Mehr noch: Die Zahl der Menschen, die ein Leben in Würde – einschließlich einer ordentlichen Wohnung – aus eigenen Mitteln nicht mehr finanzieren können und deshalb auf die "Gewährung" ergänzender Sozialleistungen angewiesen sind, wird immer größer. Dies gilt auch dann, wenn die Betroffenen ein Leben lang gearbeitet haben. Und dies gilt selbst in so prosperierenden Städten wie Stuttgart – den Begriff "blühend" nehme ich dabei nicht mehr in den Mund.

Dies alles erleben wir in einer Zeit, in der in Deutschland die meisten einen Job haben. Diese Situation wird unter den Bedingungen eines vom Kapitalismus gesteuerten Wachstums allerdings nur noch auf der Grundlage einer permanenten Überproduktion und eines Überexports aufrechterhalten. Dabei wird zugleich Arbeitslosigkeit exportiert. Was werden auch wir erst an Armut erleben, wenn "unsere" Partner bzw. Konkurrenten in Europa und der Welt sich tatsächlich gegen diese Rahmenbedingungen weiter auflehnen?

Kompliziert und unwürdig: Bewilligung von Sozialleistungen

Schon jetzt sind immer mehr Menschen auf ergänzende Zahlungen aus dem Sozialstaatssystem angewiesen. Gleichzeitig wird das System der Beantragung und Bewilligung von Sozialleistungen immer komplizierter, willkürlicher und unwürdiger.

Bei Gründung der Bundesrepublik gab es neben dem klassischen und noch aus der Bismarck-Zeit stammenden System der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) nur eine allgemeine Sozialleistung bei besondere Bedürftigkeit: die der "Fürsorge". Daraus entwickelte sich dann der Anspruch auf Sozialhilfe. Heute gibt es dagegen Dutzende von verschiedenen Ansprüchen auf viele einzelne Sozialleistungen. Dies dient angeblich dazu, die speziellen Hilfsbedarfe von Betroffenen besonders abzudecken. Im Ergebnis und in Wahrheit aber ist dadurch das gesamte System komplizierter und undurchsichtiger geworden. Außerdem konkurrieren verschiedene Leistungen miteinander oder werden aufeinander angerechnet, so dass selbst Fachleute und oft auch die Behörden selbst nicht mehr durchblicken. Von den betroffenen Menschen ganz zu schweigen.

Auch die einzelnen Verfahren bei den verschiedensten Ämtern sind immer komplizierter geworden. Dazu kommen regelmäßig aufwändige Überprüfungsverfahren. Die Folge ist, dass es für die "Hilfeberechtigten" – von sozial schwachen oder behinderten Menschen bzw. Menschen mit eingeschränkten Lese- und Schreibkenntnissen einmal ganz abgesehen – immer schwieriger, wenn nicht unmöglich geworden ist, die entsprechenden Anträge mit den Anlagen und geforderten Nachweisen selbständig, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dabei droht ihnen darüber hinaus, dass sie bei "Fehlern" auch mit gravierenden Rückforderungen und sogar Betrugsvorwürfen überzogen werden.

In ständiger Angst und Unsicherheit

Im oben geschilderten Fall der jungen Auszubildenden hatte diese in den vergangenen fünf Jahren wegen der notwendigen Betreuung und deren Finanzierung mit vier Behörden zu tun. Zusätzlich musste sie sich wegen ihres Lebensunterhalts einschließlich der Miete außer mit dem Arbeitgeber noch mit dem Job-Center, dem Amt für Berufsausbildungsförderung und der Familien(-Kindergeld)kasse auseinandersetzen. Sie hatte dabei zusätzlich zu ihrer Schule, Arbeit und Ausbildung eine Fülle von Anträgen zu stellen, die sie allein unmöglich bewältigen konnte. Die vielen Verfahren hielten sie in ständiger Unsicherheit und Angst.

Allgemein dauern die Bewilligungsverfahren immer länger, zumal häufig verschiedene Stellen zu beteiligen sind. All dies gilt auch für die entsprechenden Rechtsmittelverfahren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum für die verschiedenen Sozialleistungen im Streitfall auch verschiedene Gerichte mit verschiedenen Kosten zuständig sind. Der Rechts- und Zuständigkeitswirrwarr liegt jedenfalls nicht im Interesse der Hilfesuchenden. Er übersteigt sogar die Regelkenntnisse von RechtsanwältInnen. Das fördert nicht deren Interesse an der Übernahme von entsprechenden Mandaten, von den mäßigen Gebühren einmal ganz abgesehen.

Auch die Gerichtsverfahren dauern immer länger. Bei Klagen zu den Sozial- oder Verwaltungsgerichten muss heute mit einer Verfahrensdauer von mindestens ein bis zwei Jahren gerechnet werden. Ebenso bei den Finanzgerichten, wo es ums Kindergeld geht. Zum Vergleich: In vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den Zivilgerichten wird in aller Regel innerhalb von wenigen Wochen oder Monaten verhandelt und dann auch alsbald entschieden.

Die Instrumente der Beratungshilfe oder auch der Prozesskostenhilfe (PKH) vor Gericht, die angeblich bedürftigen Bürgern zu ihren Rechten verhelfen sollen, sind inzwischen ihrerseits mit immer komplizierteren Antragsverfahren verbunden. Die Folge davon ist, dass auch engagierte AnwältInnen eher einen Bogen darum machen. Wobei sich die Gerichte oberndrein auch immer mehr Zeit bei der Entscheidung etwa über die Bewilligung von PKH lassen.

Rechtswirrwarr überfordert sogar JuristInnen

Bei den beteiligten Behörden fällt zudem auf, dass dort statt engagierten SozialarbeiterInnen immer mehr so genannte Fall- oder, noch subtiler, "Case Manager" die Szene prägen. Sie arbeiten, auch angesichts der Fülle der Anträge und der Kompliziertheit der Ansprüche, ihre "Fälle" routinemäßig "nach Aktenlage" ab. Hinzu kommt, dass die Entscheidungen immer häufiger nach den finanziellen Gesichtspunkten der beteiligten Wirtschaftsabteilungen und ihrer Budgets gefällt werden, und nicht nach persönlichem und menschlichem Bedarf. Mein subjektiver Eindruck ist auch, dass bei den entscheidenden Personen, sowohl in den zuständigen Behörden wie auch bei den Gerichten, die soziale Distanz, um nicht zu sagen die Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der betroffenen Menschen zunimmt. Parallel zu einer allgemeinen Resignation gegenüber den Ungerechtigkeiten dieser Gesellschaft. 

Insgesamt wird durch die Kompliziertheit der Verfahren der Zugang zu Sozialleistungen nachhaltig erschwert. Die Anspruchsinhaber werden abgeschreckt. Viele Menschen können oder wollen ihre entsprechenden Ansprüche nicht mehr wahrnehmen. Das sicher einkalkulierte Ergebnis ist auch eine erhebliche Kürzung der Leistungen der Gesamthöhe nach.

In den 1950er- und 1960er-Jahren vertraten etwa das Bundesverwaltungsgericht und auch das Bundesverfassungsgericht in Grundsatzurteilen die Auffassung, dass nach den Grundsätzen eines Sozialstaats und unter Berücksichtigung des zentralen Werts der Würde des Menschen nach Art. 1 GG der einzelne Mensch und Bürger nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns und Gewährens werden dürfe. Er müsse vielmehr als aktives Subjekt seine Ansprüche wahrnehmen und rechtlich durchsetzen können. Die Praxis des deutschen Sozialstaats kapitalistischer Grundordnung entwickelt sich heute in die andere Richtung: Menschen erhalten auf dem Papier immer mehr verschiedene Ansprüche gegen Dutzende von verschiedenen Sozialleistungsträgern. Aufgrund der Kompliziertheit der sich teilweise überschneidenden Ansprüche, der Anträge und der Verfahren werden sie aber genau zum Objekt des staatlichen Handelns, und im Ergebnis werden ihre Rechte beschnitten.

Andererseits sind immer mehr Menschen auf ergänzende "Transfer"-Leistungen über den Sozialstaat angewiesen. Dies alles führt dazu, dass sich die Menschen für einen immer größeren Teil ihrer Lebenszeit mit der Beantragung, dem Sammeln von Nachweisen und mit der Überprüfung von Sozialleistungen in den entsprechenden Verfahren beschäftigen müssen, um für sich einzeln das scheinbar noch Beste herauszuholen. Hier sehe ich eine auffallende Parallele zur heutigen Dauerbeschäftigung von Menschen mit scheinbar vorteilhaften, aber meist sinnlosen Konsum- und Eventschnäppchen des kapitalistischen Markts.

Beides hält davon ab, sich mit einer notwendigen Veränderung des Systems insgesamt zu beschäftigen, und führt zu einer immer stärkeren Vereinzelung der Menschen. Das Ergebnis ist auch der Verlust einer Identifizierung mit dem Gemeinwohl und dem Gemeinwesen überhaupt.

Probleme nicht der AfD überlassen

Diese gefährliche Entwicklung und die entsprechenden Probleme darf man keinesfalls Kräften wie der AfD überlassen, die gerade auch die Frustrationen darüber aufgreifen. Die Linke darf sich nicht nur um die Verbesserung von Sozialleistungen der Höhe nach kümmern. Sie muss eine radikale Vereinfachung des Sozialleistungssystems und ebenso eine Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren fordern.

Für Leistungen außerhalb der überkommenen Sozialversicherungssysteme darf nur eine, am besten eine kommunale Stelle zuständig sein, die auch "niederschwellige" persönliche Ansprechpartnerin ist. An ihr müssen Vertretungspersonen sozialer Organisationen und der freien Träger beteiligt sein. Solange die in Frage kommenden Leistungen noch aus verschiedenen Töpfen finanziert werden, muss es Aufgabe dieser Ansprechstelle sein, die Zuständigkeit zu klären. Andererseits muss sie den Hilfeberechtigung gegenüber auch allein für die notwendige Gesamtleistung zuständig und verantwortlich bleiben.

Auch die Rechtsmittelverfahren müssen vereinfacht werden, einschließlich der Klagverfahren, wobei nur ein Gericht – das Sozialgericht – einheitlich zuständig sein darf, wenn nötig, mit Spezialkammern für allgemeine Sozialleistungen. Auch diese müssen personell aufgestockt werden.

Es muss verhindert werden, dass mit der wachsenden Zahl von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, eine immer größere Zahl von Menschen nicht nur den Glauben an den Sozialstaat Deutschland verlieren, sondern überhaupt die Identifikation mit einem demokratischen, sozialen und solidarischen Gemeinwesen.

 

Jörg Lang, Jahrgang 1940, war als junger Rechtsanwalt in Stuttgart zusammen mit anderen Anwälten, darunter Klaus Croissant, Verteidiger der ersten Generation der RAF. Nachdem ihm selbst ein Prozess wegen "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung" gemacht wurde, setzte er sich aus Deutschland ab und lebte von 1974 bis 1982 im Libanon. Nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde er 1986 wieder als Anwalt zugelassen. Seit Jahren bearbeitet er im Wesentlichen sozialrechtliche Mandate.


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17 Kommentare verfügbar

  • Ruby Tuesday
    am 21.08.2018
    Antworten
    Das Stichwort war "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung" am Schluss des wirklich guten Artikels von Jörg Lang, bei dem sich mir die Frage stellt, was richten wir eigentlich an, wenn wir unseren Stimmzettel in die Wahlurne stecken. Der Begriff mag ja einmal anders gedacht gewesen sein, aber…
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